Notarzt
Ein Notarzt ist ein Arzt mit einer entsprechenden Zusatzqualifikation, der bei akuten, lebensgefährdenden Erkrankungen oder Verletzungen eines Patienten mit Transportmitteln des Rettungsdienstes (Notarzteinsatzfahrzeug, Notarztwagen, Rettungshubschrauber) in kürzestmöglicher Zeit zu diesem gelangt und ihn präklinisch (vor einem Krankenhausaufenthalt) behandelt. Ihm stehen eine Reihe von Medikamenten und Gerätschaften zur Verfügung, um vor Ort tätig werden zu können. Dabei arbeitet der Notarzt im Team mit Notfallsanitätern oder Rettungsassistenten.
In Österreich (besonders in Tirol und Kärnten) gibt es im niedergelassenen Bereich die Organisationsform der Notarzteinsatzgruppe, in der mehrere niedergelassene Ärzte die notärztliche Versorgung in einem Gebiet gemeinsam sicherstellen. Diese Ärzte sind selbständig tätige Fachärzte oder Allgemeinmediziner mit Notarztqualifikation und entsprechender Ausrüstung. Sie sind nicht Teil des Rettungsdienstes und können im Anlassfall sowohl direkt als auch über die Leitstellen angefordert werden.
Davon abzugrenzen ist der (kassen)ärztliche Notdienst (allgemeinmedizinischer Bereitschaftsdienst in Tirol, Ärztefunkdienst oder Ärztenotdienst im übrigen Österreich, in der Schweiz auch Notfallarzt), der nicht Teil des Rettungsdienstes ist, sondern die allgemeinmedizinische Versorgung außerhalb üblicher Ordinationszeiten sicherstellt. Ärzte des Notdienstes müssen weder eine Notarztausbildung aufweisen noch eine dementsprechende Ausrüstung mitführen.
Statistik für Deutschland
In Deutschland wurden 2012/2013 im Jahr 12 Mio. Rettungseinsätze durchgeführt: 147 Einsätze je 1000 Einwohner pro Jahr. Die Hälfte ist ein Notfall, die Hälfte ein Krankentransport. Bei 2/5 der Notfälle wird ein Notarzt hinzugezogen. 8 Mio. Einsatzfahrten pro Jahr werden mit Sonderrechten durchgeführt, diese benötigen im Mittel 2,5 Minuten Dispositions- und Alarmierungszeit, das am Einsatzort zuerst eintreffende Hilfsmittel benötigt im Mittel 8,4 Minuten, 95 % aller Notfälle werden innerhalb von 16,9 Minuten erreicht.
Der Notarzt mit Sonderrechten braucht ab Ende des Anrufs bis zum Eintreffen am Einsatzort in 25 % der Fälle unter 8 Minuten, in 50 % der Fälle unter 11 Minuten, im Mittel 13 Minuten, in 75 % der Fälle unter 16 Minuten, in 95 % der Fälle unter 29 Minuten.
Im Mittel verweilt der Notarzt 22,3 Minuten am Einsatzort. Im Mittel folgen 13,3 Minuten Transportzeit und 18,3 Minuten Verweilzeit am Transportziel. Insgesamt dauert der Notarzteinsatz im Mittel 55,7 Minuten.[1]
Aufgaben
Aufgaben des Notarztes – in Zusammenarbeit mit weiterem Rettungsfachpersonal – sind:
- die Durchführung akut lebensrettender medizinischer Maßnahmen
- die Herstellung der Transportfähigkeit des Patienten
- die Linderung von Schmerzen
- die Begleitung und Überwachung des schwerverletzten oder schwerkranken Patienten beim Transport in ein geeignetes Krankenhaus
- gegebenenfalls der Abbruch der Hilfsmaßnahmen und/oder die Feststellung des Todes
- Ausstellen einer Todesbescheinigung (vorläufige oder gegebenenfalls auch endgültige, je nach landesgesetzlicher Regelung)
Der Notarzt wird von speziell ausgebildetem Rettungsdienstpersonal (Notfallsanitäter/Rettungsassistenten in Deutschland, Notfallsanitäter in Österreich) begleitet und ist diesem Personal gegenüber in medizinischer Hinsicht weisungsbefugt.
Einsatzindikationen
Bei Vorliegen bestimmter Meldebilder entsendet die Rettungsleitstelle zusätzlich zum Rettungswagen einen Notarzt. Diese so genannten Indikationskataloge unterscheiden sich örtlich im Detail, umfassen aber in der Regel (Beispiel: Notarzt-Indikationskatalog Bundesärztekammer – Stand 22. Februar 2013):
Funktionen | Zustand | Beispiel |
---|---|---|
Bewusstsein | reagiert nicht oder nicht adäquat auf (lautes) Ansprechen und Rütteln | Schädel-Hirn-Trauma (SHT), Schlaganfall, Vergiftungen, Krampfanfall, Koma |
Atmung | keine normale Atmung, ausgeprägte oder zunehmende Atemnot, Atemstillstand | Asthmaanfall, Lungenödem, Aspiration |
Herz/Kreislauf | akuter Brustschmerz, ausgeprägte oder zunehmende Kreislaufinsuffizienz, Kreislaufstillstand | Herzinfarkt, Angina Pectoris, Akutes Koronarsyndrom (ACS), Herzrhythmusstörungen, Hypertone Krise, Schock |
Sonstige Schädigungen mit Auswirkung auf die Vitalfunktionen | schwere Verletzung, schwere Blutung, starke akute Schmerzen, akute Lähmungen | Thorax-/Bauchtrauma, SHT, größere Amputationen, Ösophagusvarizenblutung, Verbrennungen, Frakturen mit deutlicher Fehlstellung, Pfählungsverletzungen, Vergiftungen, Schlaganfall |
Schmerz | akute starke und/oder zunehmende Schmerzen | Trauma, Herzinfarkt, Kolik |
Notfallbezogene Indikation
- Schwerer Verkehrsunfall mit Hinweis auf Verletzte
- Sonstiger Unfall mit Schwerverletzten
- Unfall mit Kindern
- Brände/Rauchgasentwicklung mit Hinweis auf Personenbeteiligung
- Explosionsunfälle mit Hinweis auf Personenbeteiligung
- Thermische oder chemische Unfälle mit Hinweis auf Personenbeteiligung
- Strom- oder Blitzunfälle
- Ertrinkungs- oder Tauchunfälle oder Eiseinbruch
- Einklemmung oder Verschüttung
- Drohender Suizid
- Sturz aus Höhe ≥ 3 m
- Schuss-/Stich-/Hiebverletzungen im Kopf-, Hals- oder Rumpfbereich
- Geiselnahme, Amoklage oder sonstige Verbrechen mit unmittelbarer Gefahr für Menschenleben
- Unmittelbar einsetzende oder stattgefundene Geburt
- Vergiftungen mit vitaler Gefährdung
Grundsätzlich kann jederzeit ein Notarzt nachgefordert werden, wenn die anwesende Rettungsmannschaft dies für gerechtfertigt ansieht. Dies kann beispielsweise bei einer Zustandsverschlechterung des Patienten bzw. einer kritischeren Sachlage als zunächst angenommen der Fall sein oder wenn zur Behandlung Ärzten vorbehaltene Maßnahmen (z. B. die Gabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel) notwendig sind.
Entwicklung
In der Notfallmedizin wuchs die Erkenntnis, dass bereits vor Ort wichtige medizinische Maßnahmen geleistet werden müssen, um den Patienten für den Transport ins Krankenhaus zu stabilisieren und eine optimale nachfolgende Behandlung zu ermöglichen. Im Juni 1957 wurde in Köln erstmals ein Notarztwagen in Dienst gestellt.[2] Zuvor war im gleichen Jahr durch die Universität Heidelberg erstmals ein fahrbarer Operationssaal mit ärztlichem Personal in Dienst gestellt worden. Das erste Notarzteinsatzfahrzeug in Deutschland war seit 7. April 1964 in Heidelberg im Einsatz. Es diente als Vorbild für die bundesweite Erstversorgung.[3][4] Bis dahin war es üblich, den Patienten einfach aufzunehmen und so schnell wie möglich, aber weitgehend unversorgt, in ein Krankenhaus zu transportieren. Wegweisend beim Zusammenwirken von medizinischer und technischer Hilfe war 1966 der von F. Holle, Rainer Fritz Lick und Heinrich Schläfer mit Unterstützung von Karl Seegerer (Oberbranddirektor in München) und später auch Ernst Kern (ab September 1969 Direktor der Chirurgischen Universitätsklinik und Poliklinik in Würzburg) ins Leben gerufene erste „Münchner Notarztdienst“.[5]
In vielen Ländern wurden dafür nicht-ärztliche Helfer mit einer erweiterten Ausbildung qualifiziert, zum Beispiel im Paramedic-System der USA oder Großbritanniens. In Deutschland, Österreich und einigen anderen europäischen Staaten (u. a. Frankreich) wurde dagegen der Ansatz gewählt, Ärzte direkt vor Ort einzusetzen. Diese Entwicklung war zum Teil von weiteren Versuchen begleitet, beispielsweise dem Einsatz eines kompletten Operations-Teams (mit Bus und Anhänger für Notstromaggregat) in Heidelberg.
Studien zu diesem Thema sind selten.[6] Dabei verlängert der Einsatz eines Notarztes oftmals die Transportzeit. Entweder wartet die Rettungsdienst-Besatzung auf das Eintreffen des Notarztes, oder es werden Untersuchungen durch den Notarzt vorgenommen, die in der Zielklinik sowieso wiederholt werden müssen. Interessant in diesem Zusammenhang ist die Schweiz. Während zum Beispiel der Kanton Glarus bodengebunden ein reines Paramedic System betreibt, betreiben die Nachbar Kantone Kanton Zürich und Kanton St. Gallen Notarztsysteme über die Organisationen Regio 144 und die Rettung St. Gallen. Dabei muss man berücksichtigen, dass der Kanton Glarus über einen Notarzt-Dienst in Form des Rega-Rettungshubschrauber-Stützpunktes Mollis verfügt.[7][8][9] Man kann aber feststellen, dass in der Schweiz die meisten Notfälle ohne einen Notarzt abgewickelt werden. Nur bei jedem zehnten Rettungseinsatz wird in der Schweiz ein Notarzt aufgeboten, in Deutschland bei 40 % der Einsätze. So liegt zum Beispiel Schmerztherapie in der Kompetenz des Rettungssanitäters. Ein Aufbieten eines Notarztes wird als nicht notwendig empfunden.[10] Medikamente dürfen vom Rettungssanitäter eigenverantwortlich verabreicht werden, und nicht im Rahmen einer Notkompetenz.[11][12]
Deutschland verfügt über ein abgestuftes Rettungsdienst-Konzept, das mit qualifizierten nicht-ärztlichen Einsatzkräften (Notfallsanitäter, Rettungsassistenten, Rettungssanitäter) und Notärzten je nach Art des Notfalls auf die Erfordernisse reagieren kann. In der Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands e. V. (BAND) waren 2007 etwa 8000 Notärzte organisiert.[13] Der Rettungsdienst in Österreich funktioniert ähnlich dem deutschen System.
In der DDR wurde der Notarztdienst auch als Schnelle Medizinische Hilfe (SMH), abgeleitet vom russischen skoraja medizinskaja pomoschtsch, bezeichnet.
Ausbildung
Wer als Notarzt tätig ist, muss zusätzlich zu seiner ärztlichen Ausbildung über eine besondere Qualifikation verfügen. In Deutschland handelt es sich dabei je nach Bundesland um den Fachkundenachweis Rettungsdienst oder die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin.[14] Die Zusatzweiterbildung Notfallmedizin setzt in Deutschland nach der zuletzt im Januar 2006 aktualisierten Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer eine 2-jährige Weiterbildung in einem Gebiet der stationären Patientenversorgung bei einem Weiterbildungsbefugten voraus, davon sechs Monate Weiterbildung in Intensivmedizin, Anästhesiologie oder in der Notfallaufnahme, zusätzlich die Teilnahme an 80 Stunden Kurs in allgemeiner und spezieller Notfallbehandlung sowie unter Anleitung eines verantwortlichen Notarztes 50 Einsätze im Notarztwagen oder Rettungshubschrauber. Die Inhalte dieser Musterweiterbildungsordnung sind allerdings in den ausschlaggebenden Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern unterschiedlich umgesetzt.
In Österreich muss der Turnus bzw. die Facharztweiterbildung beendet sein (also das jus practicandi und damit die Erlaubnis zur selbstständigen Berufsausübung erreicht sein) und eine spezielle Notarztausbildung absolviert werden.
Nicht verwechselt werden darf die Weiterbildung zum Notarzt mit dem unter anderem von der Deutschen Gesellschaft für interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin (DGINA) geforderten Facharzt für Notfallmedizin. Diese Facharztweiterbildung, für die es inzwischen auch ein europäisches Curriculum gibt, soll zur Arbeit in einer interdisziplinären Notaufnahme befähigen. Ob – und wenn ja, wann – ein solcher Facharzt in Deutschland eingeführt wird, ist derzeit noch nicht absehbar.
In der Schweiz ist die Tätigkeit als bodengebundener Notarzt immer mit der Tätigkeit in einer Klinik verbunden; vollberufliche Notärzte sind nur bei der REGA (Luftrettung) anzutreffen. Dabei handelt es sich jedoch meist um Ärzte, die für 1–2 Jahre aus der Klinik aussteigen und während dieser Zeit ausschließlich für die Luftrettung arbeiten, bevor sie wieder in einem Spital weiterarbeiten. Üblicherweise sind bodengebundene Notärzte also in einer Klinik tätig, meist als Assistenzärzte der Anästhesiologie oder (seltener) Inneren Medizin, Chirurgie oder Pädiatrie. Assistenzärzte der Anästhesiologie werden meist ab ihrem dritten Assistenzjahr als Notarzt aktiv (selten, in ländlichen Gegenden, aber auch bereits nach wenigen Assistenzmonaten). An großen Spitälern gibt es für erfahrene Assistenz-/Notärzte eine REGA-Rotationsstelle von ca. 6 Monaten, in denen sie vollzeitig für die Luftrettung tätig sind. Sobald der Assistenzarzt seine Weiterbildungszeit von zumeist fünf bis sieben Jahren mit der Facharztprüfung abschließt, wird er meist zum Oberarzt befördert und absolviert von da an nur in Ausnahmefällen noch Notarztdienste (so z. B. als Leitender Notarzt eines Rettungsdienstes).
Zur Anerkennung der notärztlichen Fähigkeiten existiert in der Schweiz der „Fähigkeitsausweis Notarzt SGNOR“, welcher von der Schweizerischen Gesellschaft für Notfall- und Rettungsmedizin vergeben wird. Zur Erlangung dieser (für die Tätigkeit als Notarzt nicht zwingenden) Zusatzanerkennung ist die Tätigkeit auf der Inneren Medizin (oder Pädiatrie oder Chirurgie), der Anästhesiologie und der Intensivpflegestation, 50 NACA >=4 Einsätze (n.b. ohne Begleitung durch einen anderen Arzt), sowie das Bestehen des Notarztkurses (durch die SGNOR durchgeführt), des ACLS- und PALS-Kurses Bedingung.
Sonderformen
Ärztlicher Leiter Rettungsdienst
Der Ärztliche Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) ist medizinisch-organisatorisch für die Belange des Rettungsdienstes in seinem Bereich zuständig, z. B. für die Festlegung der medizinischen Ausrüstung (Medikamente usw.), für die Aus-/Weiter-/Fortbildung des Personals und für die Überwachung der einzuhaltenden Standards. Der ÄLRD ist meist selbst aktiv als Notarzt tätig.
Leitender Notarzt
Der Leitende Notarzt (LNA) wird als medizinischer Einsatzleiter/Fachberater nach Gesetzeslage (je nach Bundesland) bei Großeinsätzen und Katastrophen eingesetzt. Er ist dann den medizinisch tätigen Kräften und anderen Ärzten weisungsbefugt und muss den Einsatz vor Ort aus medizinischer Sicht organisieren. In Ausnahmefällen kann der Leitende Notarzt auch in prekären medizinischen Situationen alarmiert werden, ohne dass eine Großschadenslage vorliegt. In der Regel beteiligt sich der Leitende Notarzt jedoch nicht an der unmittelbaren Patientenversorgung. In vielen Bundesländern wird er gemeinsam mit dem organisatorischen Leiter Rettungsdienst (OrgL) eingesetzt, der den Einsatz aus taktischer Sicht organisiert.
Verlegungsarzt
Der Verlegungsarzt ist in Bayern ein auf einem Verlegungsarzteinsatzfahrzeug nach Art. 43 Abs. 5 BayRDG eingesetzter Arzt bei arztbegleiteten Patiententransporten mit Rettungswagen. Voraussetzung ist der Fachkundenachweis Rettungsdienst, bzw. die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin. Durch die Bayerische Landesärztekammer können zusätzliche Qualifikationen gefordert werden. Von diesem Recht hat sie aber bisher keinen Gebrauch gemacht.[15]
Kindernotarzt
In einigen Großstädten gibt es speziell qualifizierte Notfallteams für Kinderrettungseinsätze. In München halten die vier auf Kinderheilkunde spezialisierten Kliniken reihum einen Kinderarzt mit Zusatzqualifikation Notarzt in Bereitschaft. Das Kindernotarzteinsatzfahrzeug steht jeweils vor der diensthabenden Klinik.
Daneben gibt es noch Neugeborenen-Notärzte, die beim Transport von Neugeborenen eingesetzt werden. Die Gesellschaft für Neonatologie und Pädiatrische Intensivmedizin bietet dazu eine Weiterbildung für Ärzte an.[16]
Literatur
- U. von Hintzenstern (Hrsg.): Notarzt-Leitfaden. Diagnostik, Therapie, Organisation, Abrechnung. Jungjohann bei G. Fischer, Lübeck 1996, ISBN 3-8243-1264-6.
Weblinks
- Indikationskatalog für den Notarzteinsatz. Bundesärztekammer
Einzelnachweise
- Leistungen des Rettungsdienstes 2012/2013. In: Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen, Mensch und Sicherheit Heft M 260
- 50 Jahre Notarztwagen. Spiegel Online
- Notarztwagen feiert 50-jähriges Jubiläum. Spiegel Online
- Uni-Klinik Heidelberg: Notärztliche Tätigkeit
- Rainer F. Lick, Heinrich Schläfer: Unfallrettung. Medizin und Technik. Schattauer, Stuttgart / New York 1973, ISBN 978-3-7945-0326-1; 2., neubearbeitete und erweiterte Auflage, ebenda 1985, ISBN 3-7945-0626-X, S. V und VII f.
- Christian Katzenmeier, Stefania Schrag-Slavu, Rechtsfragen des Einsatz der Telemedizin Im Rettungsdienst, Seite 163
- REGA Basis Mollis – Basis im Glarnerland
- Newsroom Kanton Glarus: Kanton Glarus und Rega regeln die Rettung aus der Luft
- Regio 144: Die Regio 144 AG betreibt nicht nur einen Rettungsdienst, sondern seit ihrem Bestehen auch einen Notarztdienst.
- Zu ausserklinischen Handlungen vor Ort gehören das Bergen von Personen und medizinische Handlungen wie Beatmen, Defibrillieren, Verabreichen von Infusionen, Medikamenten und Herzmassagen.
- Kantonsspital St. Gallen Dipl. Rettungssanitäter/in HF
- gesundheitsberufe.ch Rettungssanitäter/-in HF
- Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands BAND e. V. (Memento vom 31. Juli 2007 im Internet Archive)
- Andreas Staufer: Recht: Nebenbei Notarzt? Was es dann zu beachten gilt! In: Deutsches Ärzteblatt. Nr. 13, März 2018, S. 4–5 (aerzteblatt.de [abgerufen am 11. Juni 2018]).
- Andreas Staufer, Dominik Mittelhammer: Der Verlegungsarzt in Bayern. In: Notfall + Rettungsmedizin. Band 14, Nr. 4, Mai 2011, ISSN 1434-6222, S. 291–296, doi:10.1007/s10049-010-1384-x.
- Gesellschaft für Neonatologie und Pädiatrische Intensivmedizin (PDF; 743 kB)