Verlegungsarzteinsatzfahrzeug
Das Verlegungsarzteinsatzfahrzeug (VEF) ist ein Fahrzeug des Rettungsdienstes, das einen Verlegungsarzt zu einem arztbegleiteten Patiententransport bringt.
Situation in Bayern
Gründe für die Einführung
In Vorbereitung auf die Neufassung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes (BayRDG[1]) hat das Bayerische Staatsministerium des Inneren das Institut für Notfallmedizin (INM) der Ludwig-Maximilians-Universität München beauftragt, einige Fachanalysen zu erstellen. Unter anderem wurden arztbegleitete Patiententransporte genauer untersucht. Ein Vorschlag, der sich aus diesen Analysen ergeben hat, war die Einführung des VEF. Da gerade außerhalb der Großstädte benachbarte Notarztstandorte teilweise sehr weit auseinander liegen, war es bislang nur schwer möglich, diesen für Verlegungsfahrten zu entbehren. Durch das VEF können beispielsweise Kreiskliniken mit niedrigerer Versorgungsstufe nun problemlos Patienten in Schwerpunktkliniken verlegen, ohne eigenes Personal schicken oder auf den Notarzt zurückgreifen zu müssen. Gerade im Hinblick auf die fortschreitende Spezialisierung von Krankenhäusern nimmt die Notwendigkeit solcher Verlegungen weiter zu.
Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage für den Verlegungsarztdienst mit VEF wurde mit der Novellierung des BayRDG 2009 erstmals in einem Landesrettungsdienstgesetz geschaffen. Damit verbunden war die Neuordnung des Einsatzkategorien. Zum bestehenden Notfall- und Krankentransport wurde der arztbegleitete Patiententransport (ITH, ITW, VEF) hinzugefügt und erstmals geregelt, Art. 2 Abs. 4, 13, 15, 16 BayRDG.[2]
Aufgaben und Indikationen
Analog zum Notarzteinsatzfahrzeug dient es als Verlegearztzubringer (vgl. Rendezvous-System). Der Verlegearzt führt dann gemeinsam mit einem Rettungswagen arztbegleitete Verlegungsfahrten (meist von Klinik zu Klinik) durch. Die 10 VEF werden überregional in die 26 Leitstellenbereiche alarmiert.
Derzeit werden von einem Arbeitskreis im Bayerischen Innenministerium die genauen Einsatzindikationen, sowie die dafür benötigte Ausstattung erarbeitet. Gerade die Abgrenzung zum Primärrettungsdienst und Intensivtransport soll durch diesen Indikationskatalog geklärt werden. Probleme in der Abgrenzung sollten trotzdem nicht vorkommen. So kann auf das "alte" Alarmierungsschema Intensivtransport zurückgegriffen werden. In die Bezeichnung "Notarzt" muss nur "VEF" gelesen werden. Sollten weder ITW, ITH noch VEF verfügbar sein und ein zeitkritischer Transport anstehen, so muss dieser ausnahmsweise (Grundsatz: Vorrang der Notfallrettung, Art. 15 Abs. 1 Satz 2 BayRDG) vom Notarzt der Vorhaltung gefahren werden.[2][3]
Da auf VEF nur Ärzte mit Notarztqualifikation eingesetzt werden dürfen ist ein grundsätzlicher Einsatz in der Notfallrettung möglich und nach Art. 15 Abs. 1 Satz 2 BayRDG sogar geboten. Um den überregionalen Einsatz nicht durch Notarzteinsätze zu belasten, soll das VEF nur dann für Notarzteinsätze herangezogen werden, wenn ein medizinisch relevanter Zeitvorteil gegenüber der Alarmierung eines regulären Notarztstandorts zu erwarten ist, § 4 Satz 2 AVBayRDG. Problematisch ist für Disponenten, dass § 4 Satz 2 AVBayRDG die strafrechtlichen Unterlassenstatbestände nicht beseitigt (dazu Art. 31 GG).
Besatzung
Die Besatzung besteht aus einem Fahrer mit der Mindestqualifikation Rettungssanitäter und einem Notarzt. Im Gegensatz zum Notarztdienst ist der Fahrer zwingend.[4]
Ausrüstung
Verlegungsarzteinsatzfahrzeuge sind in Bayern wie Notarzteinsatzfahrzeuge auszustatten, § 5 Abs. 2 AVBayRDG.
Durchführung
VEF-Standort | Organisation | Ärzte | Gründung |
---|---|---|---|
Augsburg | BRK | Klinikum Augsburg | 1. März 2011[5] |
Bayreuth | BRK | Klinikum Bayreuth | 1. April 2011[6] |
Deggendorf | MHD | Klinikum Deggendorf | 3. Mai 2010[7] |
Erlangen | BRK | Notarztgruppe Erlangen (BRK) | 1. Mai 2010[8] |
Kempten | BRK | ||
München | BRK | Krankenhaus Barmherzige Brüder München | 1. Januar 2009[2] |
Regensburg | BRK | Uniklinik Regensburg, KH Barmherzige Brüder | 10. Januar 2011[9] |
Schweinfurt | MHD, ASB, JUH | Klinikärzte aus Schweinfurt | 1. Juli 2011 |
Traunstein | MHD | Klinikum Traunstein | 1. März 2011[10] |
Würzburg | BRK, JUH, MHD | Uniklinik bzw. Würzburger Notärzte | 1. September 2010[11] |
Der Funkrufname ist laut der aktuellen Funkrufnamenrichtlinie des Bayerischen Staatsministerium des Inneren im Nummernkreis der Notarzteinsatzfahrzeuge enthalten,[12] zum Beispiel Rotkreuz Erlangen 9/76/10.
Situation im Saarland
Seit Juni 2008 wird im Rettungszweckverband Saar im Rahmen einer Pilotphase ein Sekundär-Notarzt vorgehalten. Er soll die Dienstleistungspalette des auf Intensiv-Verlegungen spezialisierten Intensiv-Transport-Mobils sinnvoll ergänzen.[13]
Durchführung
Vertragspartner des Zweckverbands für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Saar und mit der Durchführung des Dienstes beauftragt ist die SHG-Klinik in Völklingen. Sie stellt den Arzt. Die Kosten trägt der Zweckverband. Das Fahrzeug ist an der Rettungswache Völklingen stationiert und trägt den Rufnamen Rettung Saar 10/91.[14]
Ausstattung
- Notfallrucksack
- EKG/ Defibrillator
- 4 m-Band Funkgerät
- Mobiltelefon mit Freisprecheinrichtung
- Beatmungsgerät
- Spritzenpumpe
- Notfallrucksack Kind
- Absaugpumpe
Bereitschaftszeiten
Der zusätzliche Notarztdienst steht werktags von 16.30 Uhr bis 7.30 Uhr und an Wochenenden und Feiertagen von 7.30 Uhr bis 7.30 Uhr zur Verfügung. Durch einen Zweckverbandsbeschluss vom 13. März 2013 wurde die Dienstzeit des Verlegungsarztes auf täglich von 7:30 bis 19:30 Uhr herabgesetzt.
Indikationen
- Akuter Myokardinfarkt / instabile Angina pectoris: Verlegung zur kardiologischen / kardiochirurgischen Versorgung
- Apoplex / Intracerebrale Blutung: Verlegung zur neurologischen / neurochirurgischen Versorgung
- Andere Indikationen, bei denen eine Anschlussversorgung aus vitaler Indikation innerhalb von 60 Minuten erforderlich ist
Einzelnachweise
- Bayerisches Rettungsdienstgesetz
- Staufer, Mittelhammer: "Der Verlegungsarzt in Bayern", Notfall + Rettungsmedizin, 4/2011, S. 291–296.
- Wurmb et al.: Der Verlegungsarzt in Bayern - eine neue Option für den arztbegleiteten Interhospitaltransfer: Alarmierungsalgorithmus und Abgrenzung zum Intensivtransportwagen, in: Der Notarzt, 5/2011, S. 203–208. doi:10.1055/s-0031-1276931
- Art. 43 Abs. 2, Satz 4 und Abs. 5 Satz 1 BayRDG.
- Augsburg stellt Verlegungsarzteinsatzfahrzeug vor.
- BRK Bayreuth (Memento des Originals vom 9. Dezember 2015 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- RZV Straubing.
- Verlegungsarzt-Einsatzfahrzeug für Erlangen.
- Verlegungsarzt-Einsatzfahrzeug nimmt Dienst auf.
- ILS-TS
- Zusätzliches Einsatzfahrzeug für Ärzte - Würzburger Johanniter-Unfallhilfe stellt neues Auto in Dienst (Memento vom 5. September 2010 im Internet Archive)
- Richtlinie für Funkrufnamen und operativ-taktische Adressen (OPTA) der nichtpolizeilichen BOS in Bayern vom 6. November 2014
- Pressemitteilung des Rettungszweckverband Saar (Memento des Originals vom 5. Oktober 2010 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- BOS Fahrzeuge.