Rettungssanitäter
Rettungssanitäter (in Deutschland abgekürzt RettSan bzw. RS) sind für den Rettungsdienst und Krankentransport ausgebildete Personen. In der Ausbildung werden die Grundlagen der Notfallmedizin und Techniken der Rettung schwer verletzter oder erkrankter Personen erlernt.
Die Ausbildung zum Rettungssanitäter ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz unterschiedlich definiert.
Der Volksmund nennt häufig jegliches nichtärztliches Rettungsfachpersonal Rettungssanitäter. Bei einer Nutzung in diesem Sinn ist der Ausdruck – genau wie die noch allgemeinere Bezeichnung „Sanitäter“ – nicht verknüpft mit der tatsächlichen Qualifikation des Helfers.
Rettungssanitäter in Deutschland
Ausbildung
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätze[n] zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977,[1] ist in den meisten Bundesländern gesetzlich geregelt, nicht jedoch durch ein Bundesgesetz.[2] Sie umfasst mindestens 520 Stunden und gliedert sich in vier Teile:
- Zuerst werden mindestens 160 Stunden theoretische Grundlagen (der Lehrgang wird in manchen Bundesländern auch als „Rettungs(dienst)helfer“-Kurs bezeichnet) gelernt. Die behandelten Inhalte umfassen Basiswissen zur Anatomie und Physiologie, allgemeine Inhalte und Maßnahmen der Notfallmedizin (Reanimation, Atemwegsmanagement, Grundlagen der Medikamentengabe etc.), spezielle Notfallkenntnisse zu wichtigen Fachgebieten (Innere Medizin, Chirurgie, Neurologie, Psychiatrie, Pädiatrie etc.), weitere Themen zur Struktur des Rettungsdienstes sowie rechtliche und technische Inhalte. Praktische Übungen der Notfalltechniken sind ebenfalls ein integraler Bestandteil der Ausbildung.
- Weitere 160 Stunden entfallen auf ein klinisches Praktikum in den Bereichen Notfallambulanz, Intensivstation und Anästhesie, in denen weitere medizinische Maßnahmen wie Vorbereiten einer Infusion, Assistenz bei der Intubation, Umgang mit Medikamenten, Patientenüberwachung, (klinische) Patientendokumentation etc. vermittelt werden.
- Ebenso erfolgt ein 160-stündiges Praktikum auf einer Rettungswache, meist einer anerkannten Lehrrettungswache mit vorgeschriebenen Praktikantenschichten und der dazugehörigen Dokumentation auf Krankentransportwagen (KTW), Rettungswagen (RTW) oder Notarzteinsatzfahrzeugen (NEF).
- Als letzter Teil der Ausbildung folgt ein Abschlusslehrgang im Umfang von mindestens 40 Stunden mit abschließender Prüfung mit schriftlichen, mündlichen und praktischen Teilen.
- Rheinland-Pfalz: Seit dem 1. Juni 2020 gilt eine neue Verordnung: Die Dauer des theoretischen Blocks zu Beginn der Ausbildung wird um 80 Stunden auf 240 Stunden erhöht, während die Dauer des Klinikpraktikums um 80 Stunden auf 80 Stunden reduziert wird. Es gelten Übergangsvorschriften für bereits begonnene Ausbildungen.[3]
Ausbildungsziel: Allgemein soll die Ausbildung dazu befähigen, in der Notfallrettung als Fahrer/in eines Rettungswagens eingesetzt zu werden (Erwerb der dafür zunehmend erforderlichen Fahrerlaubnis der Klasse C1 ist nicht Bestandteil der Ausbildung) und dem höherqualifizierten Notfallsanitäter oder Rettungsassistenten bei der Versorgung von Notfallpatienten zu assistieren (zum Beispiel Vorbereitung und Assistenz bei der Intubation, Ableiten eines EKGs, Blutdruck und Blutzuckermessung, Vorbereiten von Medikamenten und Infusionen), bis zum Eintreffen eines Notfallsanitäters, Rettungsassistenten oder Notarztes selbst lebensrettende Maßnahmen durchzuführen (zum Beispiel Freimachen und Freihalten der Atemwege, Reanimation einschließlich Defibrillation mit halbautomatischen Defibrillatoren, Lagerung, Sauerstoffgabe, Stillen bedrohlicher Blutungen) und Patienten, die keine Notfallpatienten sind, aber dennoch einer Betreuung bedürfen, im qualifizierten Krankentransport eigenständig zu betreuen. In manchen Bundesländern können Rettungssanitäter gemäß dem Landesrettungsdienstgesetz auch noch als Fahrer/in von Notarzteinsatzfahrzeugen eingesetzt werden, teilweise jedoch nur Rettungssanitäter, die über eine gewisse Berufserfahrung auf dem Rettungswagen verfügen.
Rettungssanitäter werden von Hilfsorganisationen und an privaten Rettungsdienstschulen ausgebildet. In Nordrhein-Westfalen besteht die Möglichkeit, einen verkürzten RS-Lehrgang zu besuchen, der auf dem „Rettungshelfer NRW“ aufbaut. Kosten: die Lehrgänge sind oftmals kostenpflichtig, für die Gesamtausbildung ist mit Kosten von circa 1500 Euro zu rechnen. Teilweise bekommen Absolventen eines freiwilligen sozialen Jahres (FSJ) die Ausbildung zum Rettungssanitäter finanziert und sind im Gegenzug für die restliche FSJ Zeit (Gesamtdauer 12 Monate) gegen ein Taschengeld für die Hilfsorganisation im Rettungsdienst tätig. Seltener bekommen ehrenamtliche Helfer die Ausbildung finanziert, meist durchlaufen diese aber eine organisationsintern geregelte und deutlich kürzere Qualifizierung.
Einen gänzlich neuen Weg ist 2011 das Hessische Sozialministerium mit der Genehmigung eines innovativen Landesmodellprojektes an einer gymnasialen Oberstufenschule in Rodgau, Kreis Offenbach, gegangen, das 2013 vom Bundesinnenministerium mit der Verleihung des Bundespreises „Helfende Hand“ ausgezeichnet wurde. Basierend auf einem Kooperationsverbund zwischen dem Eigenbetrieb Rettungsdienst des Kreises Offenbach, der DRK-Rettungsdienst Offenbach gGmbH, der Johanniter Unfallhilfe Rodgau und der Freiwilligen Feuerwehr Rodgau werden hier schuljahrsbegleitend und verordnungskonform Schüler der Claus-von-Stauffenberg-Schule, einer gymnasialen Oberstufenschule, fächer- und jahrgangsübergreifend nach dem erfolgreichen Absolvieren des Grundlehrgangs der Freiwilligen Feuerwehren und des Feuerwehrsanitäter-Lehrgangs zu Rettungssanitäterinnen und -sanitätern gemäß APORettsan vom 5. Mai 2011 unter Aufsicht des Regierungspräsidiums Darmstadt ausgebildet.[4]
Eine auf dem Rettungssanitäter aufbauende Weiterbildung zum Rettungsassistent war bis 31. Dezember 2014 nach § 8 (2) Rettungsassistentengesetz (RettAssG) und der Übergangsregelung im Notfallsanitätergesetz (NotSanG) möglich.
Im militärischen Bereich ist die äquivalente fachliche Ausbildung die zum Einsatzsanitäter, welche nicht mit der gleichnamigen, aber wesensfremden Qualifikation im zivilen Bereich zu verwechseln ist. Die Bundeswehr erkennt die Ausbildung zum Rettungssanitäter, welche auch die Basis für die Ausbildung zum Einsatzsanitäter darstellt, unter der ATN 1001369 (Rettungssanitäter) an.
Tätigkeitsbereiche
Rettungssanitäter kommen in Deutschland im Rettungsdienst zum Einsatz, beim qualifizierten Krankentransport als Transportführer auf einem Krankentransportwagen und in der Notfallrettung als Teil der Besatzung eines Rettungswagens, Notarztwagens oder Notarzteinsatzfahrzeuges. Bei Letzterer gehört es zu ihren Aufgaben, die Versorgung des Patienten einzuleiten und Notarzt sowie Notfallsanitäter (bzw. Rettungsassistent) bei der Wiederherstellung bzw. Aufrechterhaltung lebenswichtiger Körperfunktionen und der Herstellung der Transportfähigkeit des Patienten zu unterstützen.
Fortbildung
Je nach Regelung der einzelnen Bundesländer, des Unternehmens oder der Hilfsorganisation muss ein Rettungssanitäter jährlich mindestens 30 Zeitstunden Fortbildung im Rettungsdienst nachweisen, damit er weiterhin im Rettungsdienst bzw. Krankentransport eingesetzt werden darf.
Abgrenzung zum Notfallsanitäter/Rettungsassistenten
Der Notfallsanitäter zählt zum Rettungsfachpersonal und ist die höchste nichtärztliche Qualifikation im Rettungsdienst. Seit dem 1. Januar 2014 löst er den Rettungsassistenten als Berufsbild ab.[5]
Der Rettungssanitäter ist kein anerkannter Ausbildungsberuf[6], sein Abschluss ist ein Zeugnis. Der Bundesfinanzhof erkennt den Rettungssanitäter lediglich als Berufsausbildung im Sinne des Steuerrechts an.[7] Das Zeugnis 'Rettungssanitäter' kann schon im Rahmen eines 520-stündigen Lehrgangs (13 Wochen bei einer 40-Stunden-Woche) erlangt werden. Für den Notfallsanitäter muss eine Ausbildung von drei Jahren in Vollzeitform oder höchstens fünf Jahre in Teilzeitform absolviert werden, sein Abschluss ist ein Beruf. Für den Rettungsassistenten war eine Ausbildungsdauer von zwei Jahren bestehend aus 1.200 Stunden Fachlehrgang an einer staatlich anerkannten Rettungsassistentenschule und in einem geeigneten Krankenhaus mit staatlicher Prüfung und eine praktische Ausbildung an einer anerkannten Lehrrettungswache im Umfang von 1.600 Stunden erforderlich. Unter anderem für Rettungssanitäter bestand die Möglichkeit einer verkürzten Ausbildung zum Rettungsassistenten.
Rettungssanitäter in Österreich
Ausbildung
Die Ausbildung zum Rettungssanitäter umfasst 260 Stunden und gliedert sich in zwei Teile, die theoretische Ausbildung im Ausmaß von 100 Stunden sowie ein 160-stündiges Rettungsdienstpraktikum. Ein Klinikpraktikum ist nicht vorgesehen. Die Ausbildung endet mit einer theoretischen und praktischen Prüfung vor einer Prüfungskommission. Hauptamtliche Rettungssanitäter müssen aus arbeitsrechtlichen Gründen zusätzlich ein Berufsmodul im Ausmaß von 40 Stunden absolvieren, das sich mit vertiefender Rechtslehre und der Organisation des österreichischen Gesundheitswesens befasst.
Rettungssanitäter werden üblicherweise von der Berufsrettung Wien, den Hilfsorganisationen (Rotes Kreuz, Samariterbund, Johanniter, Malteser, Grünes Kreuz etc.) bzw. vom Bundesheer im Rahmen des Grundwehrdienstes ausgebildet. Private Rettungsdienstschulen wie in Deutschland gibt es nicht.
Sanitätsdienstliche Ausbildungen (Rettungssanitäter, Notfallsanitäter) sind in Österreich erst seit 2002 durch das Sanitätergesetz, ein Bundesgesetz, gesetzlich geregelt und staatlich anerkannt. Eine automatische Anerkennung ausländischer Ausbildungsschienen bestehen in Österreich nicht. Um Anerkennung zu erlangen ist eine Nostrifizierung des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen erforderlich.[8]
Tätigkeitsbereiche
Rettungssanitäter kommen in Österreich im qualifizierten Krankentransport und im Rettungsdienst zum Einsatz. Ihre Aufgabe ist die Betreuung des Patienten während des Transportes, die Hilfestellung bei auftretenden Akutsituationen und die Durchführung lebensrettender Sofortmaßnahmen. Zusätzlich erhält jeder österreichische Rettungssanitäter eine fundierte Großunfall- und Katastrophenausbildung.
Die besser ausgebildeten Notfallsanitäter (Ausbildung auf dem Rettungssanitäter aufbauend, weitere 480 Stunden aus 160 Stunden Theorie, 40 Stunden in einer Krankenanstalt und 280 Stunden im Notarztsystem, von der jedoch bis zu 120 Stunden auch in der Krankenanstalt abgeleistet werden können und Prüfung) kommen oft in Zusammenarbeit mit einem Notarzt am Notarzteinsatzfahrzeug, Notarztwagen oder Notarzthubschrauber zum Einsatz.
Fortbildung
Die Tätigkeitsberechtigung des Rettungssanitäters ist auf zwei Jahre befristet und ruht, falls in diesem Zeitraum nicht Fortbildungen im Ausmaß von mindestens 16 Stunden besucht wurden (§ 50. (1) SanG) und die Kenntnisse der Herz-Lungen-Wiederbelebung einschließlich der Defibrillation durch einen qualifizierten Arzt überprüft wurden (§ 51. (1) SanG). (§ 26 SanG)
Die Berechtigung lebt wieder auf, wenn der Verpflichtung zur Fortbildung (§ 50) im fehlenden Ausmaß nachträglich nachweislich nachgekommen wird und die Kenntnisse der Herz-Lungen-Wiederbelebung einschließlich der Defibrillation (§ 51 Abs. 1) durch einen qualifizierten Arzt überprüft wurden. (§ 26 SanG)
Die Berechtigung zur Ausübung des Berufs bzw. von Tätigkeiten des Sanitäters erlischt, wenn das Gesamtausmaß der nachzuholenden Fortbildungsstunden (§ 50 SanG) die Dauer von 100 Stunden übersteigt. (§ 26 SanG)
Rettungssanitäter in der Schweiz
Ausbildung
Ein noch relativ junges Berufsbild ist der/die diplomierte Rettungssanitäter/in. Diese vom SRK anerkannte Ausbildung dauert drei Jahre und kann bei bestehender medizinischer Ausbildung, z. B. als dipl. Pflegefachperson HF oder Transportsanitäter FA, um ein Jahr verkürzt werden. Der diplomierte Rettungssanitäter gewährleistet selbständig oder in Zusammenarbeit mit anderen Fachleuten (z. B. Notarzt) die präklinische Patientenversorgung. Die Ausbildung ist in etwa mit dem deutschen Notfallsanitäter vergleichbar.
Seit 2005 schließen die neuen Diplomanden mit Dipl. Rettungssanitäter HF ab. HF steht für „höhere Fachschule“. Seit der Berufsbildungsreform durch das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie ist der Beruf eine tertiäre Ausbildung.
Zur Ausbildung zugelassen werden also nur Kandidaten mit einer abgeschlossenen Matura, Fachmittelschule oder Lehre mit EFZ-Abschluss.
Kompetenzen
Die Kompetenzen werden vom ärztlichen Leiter des Rettungsdienstes festgelegt und sind mit denen im restlichen deutschsprachigem Raum nicht zu vergleichen. In den meisten Rettungsdiensten darf der dipl. Rettungssanitäter reflexlose Patienten mit einem Larynxtubus intubieren und Analgesie mit Ketamin oder Opiaten wie z. B. Fentanyl, Morphin und Pethidin selbständig durchführen. Diese Kompetenzen können z. B. durch interne Prüfungen überwacht werden. Jeder Rettungsdienst hat für seinen Betrieb Regelungen getroffen, für ein Mitausrücken oder Nachfordern eines Notarztes oder weiteren Fachpersonen (z. B. einer Hebamme).
Übergreifende rechtliche Regelungen
Nach einer Entscheidung[9] des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg vom 4. Oktober 2004 dürfen auch Rettungssanitäter, die bei einem Rettungsdienst tätig sind, grundsätzlich nicht länger als 48 Stunden wöchentlich arbeiten. Diese Obergrenze gilt einschließlich des Bereitschaftsdienstes.
Literatur
Ausbildungsliteratur (Auswahl)
- Luxem, Kühn, Runggaldier (Hrsg.): Rettungsdienst RS/RH. 3. Auflage. Elsevier, Urban und Fischer, München. 2013, ISBN 3-437-48042-1.
- Markus Böbel, Hans-Peter Hündorf, Roland Lipp (Hrsg.): LPN-San: Lehrbuch für Rettungssanitäter, Betriebssanitäter und Rettungshelfer. 3. Auflage. Stumpf & Kossendey, 2012, ISBN 978-3-938179-97-0.
- Jürgen Bause, Hilmar. Herbst: Der Rettungssanitäter. Ein Leitfaden. Hippokrates, Stuttgart 1978; 2. Auflage. ebenda 1981, ISBN 3-7773-0549-9. Neu unter dem Titel Handbuch Rettungssanitäter. Rettungsassistent. Ein Leitfaden für Ausbildung und Praxis. 5., überarbeitete und erweiterte Auflage. Hippokrates-Verlag, Stuttgart 2000, ISBN 3-7773-1424-2.
- Bodo Gorgaß, Friedrich W. Ahnefeld: Der Rettungssanitäter. Ausbildung und Fortbildung. Unter Mitarbeit von T. Graf-Baumann. Mit einem Beitrag über rechtliche Aspekte von H. Roth. Springer, Berlin/Heidelberg/New York 1980, ISBN 0-387-08731-1.
Weblinks
- Rettungssanitäter im Berufenet der Bundesagentur für Arbeit (Deutschland)
- Rettungssanitäter/in HF auf Berufsberatung.ch (Schweiz)
Einzelnachweise
- PDF bei www.notfallrettung.com (Memento vom 12. November 2013 im Internet Archive)
- Vgl. Kühn/Luxem/Runggaldier: Rettungsdienst. 3. Auflage 2004, S. 803f.
- ASB Mainz: Entwurf - Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern in Rheinland-Pfalz (RettSan-APrV). Abgerufen am 6. Juli 2020.
- Näheres dazu siehe Markus Henkel, Frank Naujoks, Silke Ley, Hans-Uwe-Kellner: Rettungsdienst-Ausbildung: Zwischen allgemeinbildender Schule und Praxis. In: Rettungsdienst. Zeitschrift für präklinische Notfallmedizin 38 (2015), S. 30–36.
- Gesetzes über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters sowie zur Änderung weiterer Vorschriften vom 22. Mai 2013 (BGBl. I S. 1348)
- Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe. Bundesinstitut für Berufsbildung, abgerufen am 13. März 2018.
- Urteil vom 27. Oktober 2011 − VI R 52/10, BGH NJW 2012, 799, 800
- Anerkennung Sanitäter (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven) , abgerufen am 12. Juni 2017.
- EuGH, Urteil vom 5. Oktober 2004, Verbundene Rs. C-397/01 bis C-403/01