N-Phenyl-1-naphthylamin
N-Phenyl-1-naphthylamin ist eine chemische Verbindung aus der Gruppe der Aminobenzole.
Strukturformel | |||||||||||||||||||
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Allgemeines | |||||||||||||||||||
Name | N-Phenyl-1-naphthylamin | ||||||||||||||||||
Andere Namen |
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Summenformel | C16H13N | ||||||||||||||||||
Kurzbeschreibung |
rotvioletter Feststoff mit schwach aromatischem Geruch[1] | ||||||||||||||||||
Externe Identifikatoren/Datenbanken | |||||||||||||||||||
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Eigenschaften | |||||||||||||||||||
Molare Masse | 219,29 g·mol−1 | ||||||||||||||||||
Aggregatzustand |
fest[1] | ||||||||||||||||||
Dichte |
1,16 g·cm−3[1] | ||||||||||||||||||
Schmelzpunkt | |||||||||||||||||||
Siedepunkt |
224 °C[1] | ||||||||||||||||||
Dampfdruck | |||||||||||||||||||
Löslichkeit | |||||||||||||||||||
Sicherheitshinweise | |||||||||||||||||||
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Toxikologische Daten | |||||||||||||||||||
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. |
Gewinnung und Darstellung
N-Phenyl-1-naphthylamin kann durch katalytische Umsetzung von 1-Naphthylamin mit Anilin mit 200 °C gewonnen werden.[2][3]
Eigenschaften
N-Phenyl-1-naphthylamin ist als technisches Produkt ein brennbarer, schwer entzündbarer, schuppiger, rotvioletter Feststoff mit schwach aromatischem Geruch, der praktisch unlöslich in Wasser ist.[1] Die Verbindung in Reinform liegt in Form von zitronengelben Nadeln oder Prismen vor. Im technischen Produkt kommen als Verunreinigungen in geringer Menge (< 1 %) 1-Naphthylamin, 2-Naphthylamin, Anilin, 1-Naphthol, 1,1-Dinaphthylamin und N-Phenyl-2-naphthylamin vor.[4]
Verwendung
N-Phenyl-1-naphthylamin wird als Antioxidans in Schmier-, Getriebe-, Hydraulik- und Lagerölen sowie in Kautschukmischungen verwendet.[2] Es ist auch eine Vorstufe zur Synthese des Triarylmethan-Farbstoffs Viktoria-Blau und weiteren chemischen Verbindungen.[5]
Risikobewertung
N-Phenyl-1-naphthylamin wurde 2012 von der EU gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) im Rahmen der Stoffbewertung in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft (CoRAP) aufgenommen. Hierbei werden die Auswirkungen des Stoffs auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt neu bewertet und ggf. Folgemaßnahmen eingeleitet. Ursächlich für die Aufnahme von N-Phenyl-1-naphthylamin waren die Besorgnisse bezüglich weit verbreiteter Verwendung sowie der Gefahren ausgehend von einer möglichen Zuordnung zur Gruppe der PBT/vPvB-Substanzen. Die Neubewertung läuft seit 2012 und wird von Deutschland durchgeführt.[6]
Einzelnachweise
- Eintrag zu N-Phenyl-1-naphthylamin in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 20. Januar 2022. (JavaScript erforderlich)
- Toxikologische Bewertung von N-Phenyl-1-naphthylamin (PDF) bei der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI), abgerufen am 1. Mai 2018.
- Patent EP0924191: Herstellung von N-Phenyl-1-naphthylamin. Veröffentlicht am 23. Juni 1999.
- Concise International Chemical Assessment Document (CICAD) für N-Phenyl-1-naphthylamine, abgerufen am 11. September 2017.
- Eintrag zu N-Phenylnaphthalinamine. In: Römpp Online. Georg Thieme Verlag, abgerufen am 11. September 2017.
- Community rolling action plan (CoRAP) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA): N-1-naphthylaniline, abgerufen am 26. März 2019.