Griedel

Griedel ist ein Stadtteil von Butzbach im hessischen Wetteraukreis.

Griedel
Stadt Butzbach
Wappen von Griedel
Höhe: 150 (148–168) m ü. NHN
Fläche: 8,85 km²[1]
Einwohner: 1592 (31. Dez. 2016)[2]
Bevölkerungsdichte: 180 Einwohner/km²
Eingemeindung: 1. August 1972
Postleitzahl: 35510
Vorwahl: 06033
Im gesamten Ort „rechts vor links“
Im gesamten Ort „rechts vor links“

Geografische Lage

Der Ort liegt an der Wetter. Westlich des Dorfes verläuft die Bundesautobahn 5, nördlich die Bundesstraße 488.

Geschichte

Bereits im 6. Jahrhundert soll eine Siedlung gegründet worden sein. Griedel wird aber erst 768 erstmals urkundlich unter dem Namen Gredila im Lorscher Codex erwähnt.

Die Griedeler Kirche gehörte früher zur Pfarrei Nieder-Weisel. Nach den Herren von Münzenberg wurden die Johanniter Patronatsherren. Ihnen folgten die Landgrafen von Hessen. Bereits im 14. Jahrhundert hat eine Basilika bestanden, die dem hl. Peter geweiht war. Die heutige evangelische Kirche wurde 1911 erbaut.

Seit dem 17./18. Jahrhundert bis zum Jahr 1938 bestand eine jüdische Gemeinde in Griedel mit jüdischer Schule, jüdischem Bad und Synagoge.[3] Noch heute weisen ein jüdischer Friedhof (Griedel) mit 38 Grabsteinen sowie neun Stolpersteine auf das ehemals rege Gemeindeleben hin. Beim Novemberpogrom 1938 wurde die Synagoge durch SA-Leute angezündet. 1939 lebten noch acht jüdische Personen am Ort. Bis Mai 1940 hatten alle jüdischen Einwohner Griedel verlassen.

Gebietsreform

Im Zuge der Gebietsreform in Hessen wurde die Gemeinde Griedel zeitgleich mit anderen Nachbargemeinden kraft Landesgesetzes am 1. August 1972 in die Stadt Butzbach eingegliedert.[4][5] Gegen diese Eingemeindung gab es in Griedel erhebliche Widerstände. Für Griedel wurde wie für die übrigen Stadtteile ein Ortsbezirk mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher eingerichtet.[6]

Territorialgeschichte und Verwaltung im Überblick

Die folgende Liste zeigt im Überblick die Territorien, in denen Griedel lag, bzw. die Verwaltungseinheiten, denen es unterstand:[1][7][8]

Gerichte seit 1803

In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das Hofgericht Gießen als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen, und somit war für Griedel ab 1806 das „Patrimonialgericht der Fürsten Solms-Braunfels“ in Gambach und später Wölfersheim zuständig. Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Die zweite Instanz für die Patrimonialgerichte waren die standesherrlichen Justizkanzleien. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt.

Mit der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurde diese Funktion beibehalten, während die Aufgaben der ersten Instanz 1821–1822 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Land- bzw. Stadtgerichte übergingen. Ab 1822 ließen die Fürsten Solms-Braunfels ihre Rechte am Gericht durch das Großherzogtum Hessen in ihrem Namen ausüben. „Landgericht Hungen“ war daher die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht das für Griedel zuständig war. Auch auf sein Recht auf die zweite Instanz, die durch die Justizkanzlei in Hungen ausgeübt wurde verzichtete der Fürst 1823.[13] Erst infolge der Märzrevolution 1848 wurden mit dem „Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren“ vom 15. April 1848 die standesherrlichen Sonderrechte endgültig aufgehoben.[14] Der Landgerichtsbezirk Hungen musste am 1. November 1848 Griedel an den Landgerichtsbezirk Butzbach abgeben.[15]

Aufgrund des Gerichtsverfassungsgesetzes wurden zum 1. Oktober 1879 die Landgerichte aufgehoben. An ihre Stelle traten Amtsgerichte und neu geschaffenen Landgerichte fungierten nun als Obergerichte. Der Bezirk des neuen Amtsgerichts Butzbach gehörte zum Bezirk des Landgerichts Gießen.[16] 2004 wurde das Amtsgericht Butzbach aufgelöst und dessen Amtsbereich dem Amtsgericht Friedberg zugeschlagem. Jetzt sind die übergeordneten Instanzen das Landgericht Gießen, das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sowie der Bundesgerichtshof als letzte Instanz.

Einwohnerentwicklung

 Quelle: Historisches Ortslexikon[1]

  • 1961: 1060 evangelische (= 77,60 %), 263 katholische (= 19,25 %) Einwohner
Griedel: Einwohnerzahlen von 1834 bis 2015
Jahr  Einwohner
1834
 
724
1840
 
743
1846
 
743
1852
 
751
1858
 
786
1864
 
815
1871
 
800
1875
 
792
1885
 
804
1895
 
773
1905
 
839
1910
 
852
1925
 
928
1939
 
884
1946
 
1.363
1950
 
1.342
1956
 
1.279
1961
 
1.366
1967
 
1.460
1970
 
1.501
1980
 
?
1990
 
?
2008
 
1.607
2010
 
1.635
2015
 
1.610
Datenquelle: Histo­risches Ge­mein­de­ver­zeich­nis für Hessen: Die Be­völ­ke­rung der Ge­mei­nden 1834 bis 1967. Wies­baden: Hes­sisches Statis­tisches Lan­des­amt, 1968.
Weitere Quellen: [1][2]; nach 1970: Stadt Butzbach

Wappen

Am 30. Juli 1971 wurde der Gemeinde Griedel im damaligen Landkreis Friedberg ein Wappen mit folgender Blasonierung verliehen: In Blau ein goldenes Spiegelmonogramm (GR) um eine silberne sechsblättrige Rosette mit rotem Butzen.[17]

Sehenswürdigkeiten

Denkmalgeschütztes Empfangsgebäude des Bahnhofs Griedel an der nur noch im Museumsbetrieb genutzten Butzbach-Licher-Eisenbahn
  • Mikwe aus dem 19. Jahrhundert

Infrastruktur

Einzelnachweise

  1. Griedel, Wetteraukreis. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 17. April 2018). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
  2. Einwohnerzahlen der einzelnen Stadtteile. (Nicht mehr online verfügbar.) In: Internetauftritt. Stadt Butzbach, archiviert vom Original; abgerufen am 22. Mai 2018. (archivierte Zahlen)
  3. Information zur ehemaligen jüdischen Gemeinde und Synagoge Griedel
  4. Gesetz zur Neugliederung der Landkreise Büdingen und Friedberg (GVBl. II 330-19) vom 11. Juli 1972. In: Der Hessische Minister des Innern (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1972 Nr. 17, S. 230, § 1 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 1,2 MB]).
  5. Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Namens-, Grenz- und Schlüsselnummernänderungen bei Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken vom 27.5.1970 bis 31.12.1982. W. Kohlhammer, Stuttgart/Mainz 1983, ISBN 3-17-003263-1, S. 361.
  6. Hauptsatzung. (PDF; 103 kB) § 5. In: Webauftritt. Stadt Butzbach, abgerufen im Februar 2019.
  7. Michael Rademacher: Land Hessen. Online-Material zur Dissertation. In: treemagic.org. 2006;.
  8. Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band 13. G. Jonghause's Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, DNB 013163434, OCLC 162730471, S. 12 ff. (google books).
  9. Wilhelm von der Nahmer: Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts: Entwickelung der Territorial- und Verfassungsverhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins : vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit. Band 3. Sauerländer, Frankfurt am Main 1832, OCLC 165696316, S. 21, 428 (Online bei google books).
  10. Neuste Länder und Völkerkunde. Ein geographisches Lesebuch für alle Stände. Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und die freien Städte. Band 22. Weimar 1821, S. 424 (online bei Google Books).
  11. Georg W. Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band 3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt 1830, S. 135 (online bei Google Books).
  12. Gesetz über die Aufhebung der Provinzen Starkenburg, Oberhessen und Rheinhessen vom 1. April 1937. In: Der Reichsstatthalter in Hessen Sprengler (Hrsg.): Hessisches Regierungsblatt. 1937 Nr. 8, S. 121 ff. (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 11,2 MB]).
  13. Theodor Hartleben (Hrsg.): Allgemeine deutsche Justiz-, Kameral- und Polizeifama, Teil 1. Band 2. Johann Andreas Kranzbühler, 1832, S. 271 (online bei Google Books).
  14. Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren vom 7. August 1848. In: Großherzog von Hessen (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1848 Nr. 40, S. 237–241 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 42,9 MB]).
  15. Bekanntmachung, verschiedene Veränderungen in der Bezirkseintheilung der Landgerichte Laubach, Hungen, Lich und Butzbach betreffend vom 5. Oktober 1848 (Hess. Reg.Bl. S. 366)
  16. Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzog von Hessen und bei Rhein (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1879 Nr. 15, S. 197–211 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 17,8 MB]).
  17. Genehmigung eines Wappens der Gemeinde Griedel, Landkreis Friedberg vom 30. Juli 1971. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1971 Nr. 33, S. 1350, Punkt 1168 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 2,9 MB]).
Commons: Griedel – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
  1.  Info: Bitte auf Vorlage:HessBib umstellen, um auch nach 2015 erfasste Literatur zu selektieren!
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