Kirchliche Hochschule

Als kirchliche Hochschulen werden im allgemeinen Sprachgebrauch Hochschulen in kirchlicher Trägerschaft sowohl evangelischer wie katholischer Konfession bezeichnet. Sie sind in der Regel staatlich anerkannte Hochschulen, meist mit einem Schwerpunkt in den Fächern Theologie, Philosophie, Sozialarbeit, Pflegewissenschaft oder Pädagogik. Katholische Hochschulen entstanden seit dem frühen 19. Jahrhundert als Antwort auf die Säkularisierung des höheren Bildungswesens, evangelische Hochschulen seit Anfang des 20. Jahrhunderts.

Campus der Kirchlichen Hochschule Wuppertal

Kirchliche Hochschulen (KiHo) im engeren Sinne, die diese Bezeichnung auch im Namen führen, sind bzw. waren hingegen ausschließlich evangelische Hochschulen in der Trägerschaft verschiedener Landeskirchen. Sie entstanden seit Beginn des 20. Jahrhunderts (Bethel: 1905), vor allem aber nach dem Ende des Nationalsozialismus, als betont staatsferne Ausbildungsstätten für den theologischen und diakonischen Nachwuchs.

Deutschland

Zurzeit gibt es in Deutschland 42 staatlich anerkannte Hochschulen in kirchlicher Trägerschaft, davon 13 Hochschulen mit Promotionsrecht, 21 Fachhochschulen ohne Promotionsrecht sowie 8 Kunst- und Musikhochschulen.[1]

Laut Statistischem Bundesamt waren 2013 an den kirchlichen Hochschulen in Deutschland ca. 29.000 Studierende eingeschrieben, von denen 73 Prozent Frauen waren. Dieser überdurchschnittlich hohe Anteil resultiert daraus, dass mehr als die Hälfte der Studierenden im Studienbereich Sozialwesen eingeschrieben waren, der einen Frauenanteil von mehr als drei Vierteln aufweist. Im Jahr 2013 beschäftigten die Hochschulen in kirchlicher Trägerschaft wissenschaftliches und künstlerisches Personal im Umfang von 1.500 Vollzeitäquivalenten, davon 700 Professoren. Die Ausgaben der kirchlichen Hochschulen beliefen sich 2013 auf 210 Millionen Euro. Die Ausgaben je Studierenden an kirchlichen Hochschulen lagen damit bei 7.200 Euro.[2]

Evangelisch

Römisch-Katholisch

Evangelisch

Römisch-Katholisch

Freikirchlich

Evangelisch

Römisch-Katholisch

Evangelisch

Römisch-Katholisch

Österreich

In Österreich kann die katholische Kirche aufgrund von Art. 5 § 1 des Konkordats theologische Lehranstalten errichten. Die Absolventen dieser theologischen Lehranstalten können nach § 93 Abs. 1 Z 3 des Universitätsgesetzes 2002 einen akademischen Grad erwerben, der von einer staatlichen Universität verliehen wird. Zu den theologische Lehranstalten zählt die Philosophisch-Theologische Hochschule St. Pölten.[3][4]

Die Philosophisch-Theologische Hochschule Heiligenkreuz wurde abweichend davon durch einen Notenwechsel des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten und dem Heiligen Stuhl vom Staat als Hochschule mit Graduierungsrecht anerkannt.[5][6]

Die frühere theologische Hochschule in Linz hat eine Akkreditierung nach dem Universitäts-Akkreditierungsgesetz erworben und gilt daher nun als Privatuniversität (Katholisch-Theologische Privatuniversität Linz). Auch davor nahm sie – anderes als dies Art. 5 § 1 des Konkordats vorzeichnet – mit Zustimmung des zuständigen Bundesministeriums ein selbständiges Graduierungsrecht in Anspruch.[7] Dies wurde in kirchenrechtlichen Veröffentlichungen kritisiert, da keine gesetzliche Rechtsgrundlage vorläge.[7]

Ferner hat die katholische Kirche private Pädagogische Hochschulen errichtet. Diese unterstehen den für private Pädagogische Hochschulen geltenden Rechtsvorschriften.

Schweiz

Römisch-Katholisch

Reformiert

  • Haute école de théologie St-Légier

Frankreich

Reformiert

  • Faculté Jean Calvin

Orthodox

Italien

Russland

Orthodox

Evangelisch

  • Theologisches Seminar der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Russland, der Ukraine, in Kasachstan und Mittelasien in Nowosaratowka, gegründet 1997

Schweden

Römisch-Katholisch

  • Newmaninstitut Uppsala[11]

Türkei

Ukraine

USA

Anglikanisch

Römisch-Katholisch

Orthodox

Quellen

  1. Hochschulkompass der Hochschulrektorenkonferenz:Statistik nach Trägerschaft (Memento vom 15. August 2012 im Internet Archive), abgerufen am 16. August 2012.
  2. Private Hochschulen in Deutschland , Buschle Nicole und Haider Carsten in WISTA-Ausgabe 1/2016 Seite 76–83
  3. Potz und Schinkele: Religionsrecht im Überblick. PDF
  4. Vergleiche auch den Studienplan (PDF; 299 kB) für das Diplomstudium der Katholischen Fachtheologie an der Philosophisch-Theologischen Hochschule der Diözese St. Pölten. Dieser sieht in § 4 ausdrücklich die Verleihung des akademischen Grades „Magister der Theologie“ durch die Universität Wien vor.
  5. Notenwechsel des Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten und dem Heiligen Stuhl vom 13. März 2007 (GZ. BMeiA-AT.5.26.24/5-V.3/2007) und vom 22. März 2007 (GZ.BMeiA-AT.5.26.24/6-V.3/2007), zitiert nach der Fußnote 1 auf Seite 4 der Statuten der Philosophisch-Theologischen Hochschule Benedikt XVI. Heiligenkreuz: Statuten (Memento vom 22. Juni 2015 im Internet Archive) (PDF; 219 kB)
  6. Der Notenwechsel wurde nicht vom Nationalrat ratifiziert und nicht im Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich kundgemacht.
  7. Herbert Kalb: Die Katholisch-Theologische Universität Linz öaar 2000, 363
  8. Vgl. Archivierte Kopie (Memento vom 30. März 2008 im Internet Archive)
  9. Vgl. http://www.sfi.ru/
  10. Vgl. Archivierte Kopie (Memento vom 21. Juni 2008 im Internet Archive)
  11. Vgl. http://www.newman.se/
  12. Vgl. http://www.cdu.edu
  13. Vgl. http://www.depaul.edu
  14. Vgl. Archivierte Kopie (Memento vom 10. Juli 2004 im Internet Archive)
  15. Vgl. http://www.saaot.edu/
  16. Vgl. Archivierte Kopie (Memento vom 11. Juni 2008 im Internet Archive)
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