Chinolingelb
Als Chinolingelb wird ein Stoffgemisch verschiedener gelber, wasserlöslicher Chinophthalonfarbstoffe bezeichnet. Es findet als Lebensmittelfarbstoff Verwendung und wird beispielsweise auf Verpackungen häufig mit der E-Nummer E 104 abgekürzt.
Strukturformel | ||||||||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Stoffgemisch: n = 2 (Hauptkomponente) n = 1, 3 (Nebenkomponenten) | ||||||||||||||||||||||
Allgemeines | ||||||||||||||||||||||
Name | Chinolingelb | |||||||||||||||||||||
Andere Namen | ||||||||||||||||||||||
Summenformel | C18H9NNa2O8S2 (Hauptkomponente) | |||||||||||||||||||||
Kurzbeschreibung |
gelbes bis orangefarbenes Pulver[3] | |||||||||||||||||||||
Externe Identifikatoren/Datenbanken | ||||||||||||||||||||||
| ||||||||||||||||||||||
Eigenschaften | ||||||||||||||||||||||
Molare Masse | 477,41 g·mol−1 (Hauptkomponente) | |||||||||||||||||||||
Aggregatzustand |
fest | |||||||||||||||||||||
Löslichkeit |
mäßig in Wasser (225 g·l−1 bei 25 °C)[3] | |||||||||||||||||||||
Sicherheitshinweise | ||||||||||||||||||||||
| ||||||||||||||||||||||
Toxikologische Daten | ||||||||||||||||||||||
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. |
Zusammensetzung
Hauptbestandteil (mindestens 80 %) des Gemischs ist das Dinatriumsalz des Disulfonates von 2-(2-Chinolyl)indan-1,3-dion. Laut der Spezifikation für Lebensmittelfarbstoffe darf es aber auch das Natriumsalz des Monosulfonats (höchstens 15 %) und das Natriumsalz des Trisulfonates (höchstens 7 %) sowie Natriumchlorid und/oder Natriumsulfat als farblose Bestandteile enthalten.[6]
Das UV/VIS-Absorptionsspektrum zeigt ein Maximum bei 289 nm (0,001 % in Puffer, pH 5) und ca. 412 nm.[4]
Gewinnung und Darstellung
Chinolingelb entsteht durch Sulfonieren von 2-(2-Chinolyl)indan-1,3-dion, das wiederum durch eine Kondensation aus den Ausgangsstoffen Chinaldin und Phthalsäureanhydrid zugänglich ist.[7]
Verwendung
Als Lebensmittelfarbstoff
In Deutschland wurde Chinolingelb durch die Farbstoff-Verordnung ab 1959 für die Verwendung in Lebensmitteln zugelassen.[8] Zur Übernahme der Richtlinie des Rats zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für färbende Stoffe, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen in nationales Recht wurde die Farbstoff-Verordnung 1966 angepasst und für Chinolingelb die E-Nummer E 104 aufgenommen.[9] Ab 1978 wurde die Verwendung in Deutschland durch die Zusatzstoff-Zulassungsverordnung geregelt. Durch die Verordnung (EG) Nr. 1333/2008, die am 20. Januar 2009 in Kraft trat, ist die Verwendung von Chinolingelb als Lebensmittelzusatzstoff im ganzen EWR einheitlich geregelt.[10] Es darf in geringen Mengen für fermentierte Milchprodukte sowie Sahneprodukte, Käserinde, Mostarda di Fruta, Süßwaren, kandierte Früchte, Kaugummi, Füllungen, Rührteig, Umhüllungen für Fleisch und Wurst, Fischrogen, Würzmittel, Senf, Soßen, vegetarische Eiweißprodukte, diätetische Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, aromatisierte Getränke und Wein, Apfel-, Birnen- und Fruchtwein, weinhaltige Getränke, Spirituosen und Dessertspeisen verwendet werden. Je nach Anwendung liegt die zulässige Höchstmenge zwischen 10 und 300 mg/kg.[10] Die Mengen sind dabei so gewählt, dass ein ADI von 0,5 mg/kg eingehalten werden kann.[11]
Chinolingelb ist im Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt, daher müssen seit dem 20. Oktober 2010 Lebensmittel, die Chinolingelb enthalten, mit dem Warnhinweis „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“ versehen werden.[10]
Andere Anwendungen
Chinolingelb ist darüber hinaus einer der beiden Stoffe, der zusammen mit Indigotin (E132) für die Herstellung von Grünlack genutzt wird.
Gesundheitliche Aspekte
Obschon der Grundkörper Chinolin tumorfördernd wirken kann,[12][13] wurde durch Untersuchungen keine cancerogene Wirkung von Chinolingelb gefunden.[7]
Bei entsprechend disponierten Menschen – d. h. auf Lebensmittelzusatzstoffe im Allgemeinen empfindlich reagierende Personen (zum Beispiel Allergiker, Neurodermitis-Patienten etc.) – wird ein Zusammenhang bei der Auslösung von Pseudoallergien und hyperaktivem Verhalten ähnlich einer Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung vermutet. Bei einer Neubewertung von Chinolingelb im Jahr 2009 durch die EFSA wurde empfohlen, die erlaubte Tagesdosis von zuvor maximal 10 mg/kg Körpergewicht auf 0,5 mg/kg Körpergewicht zu senken.[14]
Weblinks
- zusatzstoffe-online.de: Chinolingelb
- Joint FAO/WHO Expert Committee on Food Additives (JECFA), Monograph für QUINOLINE YELLOW
Einzelnachweise
- Eintrag zu E 104: Quinoline Yellow in der Europäischen Datenbank für Lebensmittelzusatzstoffe, abgerufen am 16. Juni 2020.
- Eintrag zu CI 47005 in der CosIng-Datenbank der EU-Kommission, abgerufen am 19. Januar 2022.
- Datenblatt Chinolingelb bei Acros, abgerufen am 22. Februar 2010.
- Datenblatt Quinoline Yellow bei Sigma-Aldrich, abgerufen am 22. März 2011 (PDF).
- Eintrag zu C.I. Food Yellow 13 in der ChemIDplus-Datenbank der United States National Library of Medicine (NLM)
- Richtlinie 2008/128/EG der Kommission vom 22. Dezember 2008 zur Festlegung spezifischer Reinheitskriterien für Lebensmittelfarbstoffe, abgerufen am 12. Dezember 2010, S. 5.
- Eintrag zu Chinolingelb. In: Römpp Online. Georg Thieme Verlag, abgerufen am 12. November 2014.
- BGBl. 1959 I S. 756 vom 19. Dezember 1959
- BGBl. 1966 I S. 74 vom 20. Januar 1966
- Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe.
- Verordnung (EU) Nr. 232/2012 der Kommission vom 16. März 2012 zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendungsbedingungen und Verwendungsmengen für Chinolingelb (E 104), Gelborange S (E 110) und Cochenillerot A (Ponceau 4R) (E 124).
- K. Hirao, Y. Shinohara, H. Tsuda, S. Fukushima, M. Takahashi, N. Ito: Carcinogenic Activity of Quinoline on Rat Liver , in: Cancer Res. 1976, 36, 329–335.
- Y. Shinohara, T. Ogiso, M. Hananouchi, K. Nakanishi, T. Yoshimura, N. Ito: Effect of various Factors on the Induction of Liver Tumors in Animals by Quinoline, in: GANN 1977, 68,785–796.
- Wissenschaftliches Gutachten zur Neubewertung von Chinolingelb (E 104) als Lebensmittelzusatzstoff.