Beate Merk
Beate Maria Merk (* 1. August 1957 in Nordhorn) ist eine deutsche Politikerin der CSU. Sie war vom 14. Oktober 2003 bis zum 10. Oktober 2013 Staatsministerin der Justiz und für Verbraucherschutz und anschließend bis zum 21. März 2018 Staatsministerin für Europaangelegenheiten und regionale Beziehungen im Kabinett von Ministerpräsident Seehofer. Sie ist seit Oktober 2008 Mitglied des bayerischen Landtags.[1]
Werdegang
Beate Merk ist das älteste von vier Kindern der Eheleute Hubert und Waltraud Merk. 1961 zog die Familie in den Heimatort des Vaters nach Göppingen, Baden-Württemberg, um. Merk besuchte dort das Freihof-Gymnasium und absolvierte 1976 das Abitur. Von 1976 bis 1981 studierte sie Rechts- und Politikwissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Ihre Referendariatszeit verbrachte sie in Landshut und Regensburg, 1984 machte sie das zweite Staatsexamen. 1991 wurde sie an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg promoviert (Thema Legislative und judikative Einflussnahmen auf die Kommunen bei der abgabenrechtlichen Behandlung ihrer öffentlichen Einrichtungen).
1984 trat sie der CSU bei und wurde Referentin im bayerischen Innenministerium. Von 1989 bis 1994 war sie erste juristische Beamtin im Landratsamt des Landkreises Neu-Ulm und Stellvertreterin des Landrats. 1994 wechselte sie in die 'Projektgruppe Verwaltungsreform' der Bayerischen Staatskanzlei.
1995 gewann Merk die Wahl zur Oberbürgermeisterin der Stadt Neu-Ulm sehr knapp mit nur drei Stimmen Vorsprung. Sie trat dieses Amt am 21. Juni an, nachdem das Verwaltungsgericht Augsburg eine Anfechtungsklage der SPD abgelehnt hatte. Seit 1996 ist sie Mitglied im Kreistag von Neu-Ulm. Am 2. März 2002 gewann sie erneut die Wahl und blieb OB; mit ihrem Amtsantritt als Justizministerin legte sie das OB-Amt nieder.
Von 2003 bis zur Abwahl 2018 war Merk auch Bezirksrätin in Schwaben.
Merk wurde 1999 als Schriftführerin[2] Mitglied des CSU-Vorstandes und damit auch des Präsidiums der CSU. 2003 bis 2013 war sie eine der stellvertretenden CSU-Vorsitzenden.[3][4]
Vom 14. Oktober 2003 bis zum 9. Oktober 2013 war sie bayerische Justizministerin. Bei der Landtagswahl 2008 gewann sie den einzigen Listenplatz der CSU im Wahlkreis Schwaben und war seit dem 30. Oktober 2008 im Kabinett Seehofer I zuständig für Justiz und für Verbraucherschutz.
Bei der Landtagswahl 2013 wurde sie als Nachfolgerin von Peter Schmid direkt gewählte Abgeordnete im Stimmkreis Neu-Ulm. Sie wurde im Kabinett Seehofer II ab Oktober 2013 Staatsministerin für Europaangelegenheiten und regionale Beziehungen. Ihr Nachfolger als Justizminister wurde Winfried Bausback. Im ersten Kabinett des neuen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU), das am 21. März 2018 berufen wurde, fand Beate Merk keine Berücksichtigung mehr. Bei der Landtagswahl 2018 gewann sie den Stimmkreis Neu-Ulm wieder.[5] Dort ist Merk aktuell Mitglied des Ausschusses für Gesundheit und Pflege und Mitglied des Ausschusses für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung.
Merk ist ledig und römisch-katholischer Konfession.[6]
Politische Positionen und Kontroversen
Jugendstrafrecht
Im September 2009 forderte Merk eine Verschärfung des Jugendstrafrechts. Unter anderem forderte sie eine Anhebung der Höchststrafe für Jugendliche von zehn auf 15 Jahre und dass 18-jährige Straftäter in Zukunft generell nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden sollten. Sie erklärte dazu, dass härtere Strafen allein schreckliche Taten nicht verhindern könnten, allerdings gehe es ihr auch „nicht nur um die Abschreckung“, sondern „selbstverständlich auch um die Sühne“.[7][8]
Kindesmissbrauch
Im Februar 2010 erntete Merk Kritik, als sie sich hinter Äußerungen des damaligen Bischofs Walter Mixa stellte, die sexuelle Revolution sei mitursächlich für den sexuellen Missbrauch an Kindern in katholischen Einrichtungen. Merk hatte sich bei Mixa „sehr dankbar für diese klare Stellungnahme“ gezeigt. Sie sehe darin „keine unglückliche Formulierung, sondern den Versuch einer Erklärung“.[9]
Im Juli 2010 machte Merk indirekt sogenannte Killerspiele und die FDP für Missbrauchsfälle in einem Ferienlager auf Ameland verantwortlich. Die von der FDP durchgesetzte Übereinkunft der schwarz-gelben Bundesregierung, das Zugangserschwerungsgesetz auszusetzen, also auf eine Sperrung von Internetseiten zu verzichten und die Löschung von Websites mit kinderpornografischen Inhalten anzustrengen, bezeichnete sie als „grob fahrlässig“.[10][11] Sie befürwortete im Zusammenhang mit der Verbreitung von Kinderpornografie Online-Durchsuchungen.[12]
Merk wurde von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger kritisiert, weil sie forderte, Cyber-Grooming unter Strafe zu stellen, obwohl dies bereits seit 2004 durch § 176 Abs. 4 Nr. 3 StGB geregelt ist.[13]
Vorratsdatenspeicherung
Nach den Anschlägen in Norwegen 2011 forderte Merk die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung. So müsse es „über mehrere Monate hinweg“ möglich sein zu wissen, „wer mit wem telefoniert, wer wem eine E-Mail oder SMS geschickt hat“.[14] „Wir brauchen einen Zeitraum von mehreren Monaten, in denen Verbindungsdaten sicher auf Vorrat gespeichert werden.“[15] Dergleichen Forderungen, die zeitgleich auch vom CSU-Politiker Hans-Peter Uhl erhoben wurden, stießen auf starke Kritik von Seiten der SPD, der Grünen, der FDP und der Linkspartei sowie einiger Sicherheitsexperten. So bezeichnet beispielsweise der SPD-Politiker Dieter Wiefelspütz die Forderung als „makabre Instrumentalisierung dieser entsetzlichen Anschläge“.[16] Der sächsische Justizminister Jürgen Martens, FDP, bezeichnete die Forderungen als „unverantwortlichen Populismus“.
Blasphemie
Anfang April 2006 strahlte der Sender MTV einen Werbespot für die kontrovers diskutierte Zeichentrick-Fernsehserie Popetown aus.[17] Dieser zeigte unter dem Titel „Lachen statt Rumhängen“ einen vom Kreuz gestiegenen lachenden Christus beim Fernsehen. Die Ausstrahlung führte, auch in Zusammenhang mit den zuvor erschienenen Mohammed-Karikaturen, zu einer öffentlichen Debatte um die Bedeutung der Gotteslästerung in Deutschland.
Im folgenden Jahr ließ Merk einen Gesetzesvorschlag zur Verschärfung des Paragrafen 166 des Strafgesetzbuches ausarbeiten. Merk beabsichtigte, eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Paragrafen anzustoßen. Nach ihrer Vorlage sollte nicht erst eine Beschimpfung von Religion und Kirche strafbar sein, die den öffentlichen Frieden stören könnte, sondern bereits die Verspottung oder Herabwürdigung sollte unter Strafe gestellt werden. Merk forderte in ihrem Entwurf, dass der öffentliche Friede zukünftig schon dann gestört werde, wenn der Spott „das Vertrauen der Betroffenen in die Achtung ihrer religiösen oder weltanschaulichen Überzeugung beeinträchtigen oder bei Dritten die Bereitschaft zu Intoleranz“ gegenüber Religion fördern kann.[18]
Merk ist für christliche Kreuze in Gerichtssälen. Diese sollen deutlich machen, dass Gott über dem Menschen stehe.[19]
Fall Gustl Mollath
Als am 15. Dezember 2011 die Freien Wähler den Fall Gustl Mollath nach einem Bericht von Report Mainz auf die Tagesordnung des Bayerischen Landtags setzten, verwies Merk darauf, die Justiz habe in mehreren Instanzen festgestellt, dass von Mollath weiter Gefahr ausgehe.[20][21] Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte Mollath 2006 in den Maßregelvollzug eingewiesen, da er im Zustand der Schuldunfähigkeit infolge einer „paranoiden Wahnsymptomatik“ an seiner damaligen Ehefrau eine gefährliche Körperverletzung und eine Freiheitsberaubung verübt und Sachbeschädigungen in neun Fällen begangen habe. Mollath hatte in den Jahren zuvor die Behörden auf Schwarzgeldgeschäfte und Geldwäsche bei der Bayerischen Hypo- und Vereinsbank (HVB) in Nürnberg hingewiesen, in die seine Ehefrau verwickelt sei, ohne dass die Staatsanwaltschaft daraufhin ermittelt hatte. Der Fall wurde zur Begutachtung an den Rechtsausschuss weitergeleitet, vor dem Merk am 8. März 2012 Mollaths schriftliche Stellungnahme im Prozess als „abstruses Sammelsurium“ bezeichnete und erklärte, die Unterbringung Mollaths habe nichts mit seinen Strafanzeigen zu tun, sondern sei erfolgt, „weil er schwere Straftaten begangen hat, weil er krank und für die Allgemeinheit gefährlich war“. Ein interner Revisionsbericht der HVB habe lediglich „Hinweise auf möglicherweise strafrechtlich relevante Verstöße einzelner HVB-Mitarbeiter“ erbracht, „die nichts mit der von Mollath angezeigten Problematik und auch nichts mit seiner damaligen Ehefrau zu tun hatten“.[22]
Im November 2012 gelangte der Inhalt des HVB-Revisionsberichts, den die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth Ende 2011 von der Bank angefordert hatte, an die Öffentlichkeit. In dem Bericht wurde konstatiert, alle nachprüfbaren Behauptungen Mollaths hätten sich als zutreffend herausgestellt.[23][24][25] Die Opposition im Bayerischen Landtag warf daraufhin Merk am 13. November vor, nicht wahrheitsgemäß Auskunft gegeben zu haben.[26][27][28] Merk hatte noch Ende Oktober ihre Darstellung aus dem Rechtsausschuss wiederholt, nach der ihr vorliegenden Untersuchung der Bank hätten sich die Vorwürfe nicht bestätigt.[27][29]
In einem Interview mit dem ZDF-Morgenmagazin am 28. November 2012 bezeichnete Merk Mollath erneut als „psychisch krank“ und „gefährlich“.[30][31] Am Tag darauf forderte Christine Stahl (Bündnis 90/Die Grünen) im Landtag von Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) die Entlassung Merks.[32] Zuvor hatte bereits Florian Streibl von den Freien Wählern den Rücktritt von Merk verlangt.[33]
Am 30. November 2012 wies Merk über den Generalstaatsanwalt die Staatsanwaltschaft Regensburg an, einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens zu stellen, nachdem berichtet worden war, dass der Richter Otto Brixner zwei Jahre vor seinem Urteil im Fall Mollath diesen gegenüber den Finanzbehörden als „nicht klar bei Verstand“ bezeichnet haben soll.[34][35][36]
Ab April 2013 prüfte ein Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtags den Fall. Einen Tag, bevor Merk am 14. Juni als Zeugin vor dem Ausschuss auftrat, wurde sie erstmals auch vom Koalitionspartner FDP für ihr Verhalten im Fall Mollath kritisiert. Merk sei eine Justizministerin, „die schwierig erläutert“ oder „vielleicht die eine oder andere unglückliche Figur“ gemacht habe, sagte FDP-Fraktionschef Thomas Hacker in München.[37]
Am 15. Juni 2013 zitierten die Nürnberger Nachrichten aus der ursprünglichen Version des von Oberstaatsanwalt Wolfhard Meindl erarbeiteten und am 18. März 2013 eingereichten Wiederaufnahmeantrags. Richter Brixner wurde darin vorsätzliche Rechtsbeugung vorgeworfen; die Verurteilung Mollaths wegen der Reifenstechereien sei „nicht begründbar und bar jeder tragfähigen Beweise“. Merk hatte am Tag zuvor vor dem Untersuchungsausschuss auf Nachfragen der Opposition zum „kleingeschriebenen“ und „eingedampften“ Antrag beteuert: „Warum der Antrag am Ende reduziert gestaltet wurde, weiß ich nicht.“ Sie räumte allerdings ein, dass sie bei einer Besprechung in ihrem Ministerium zu einer der Versionen anwesend war.[38] Auch die Süddeutsche Zeitung veröffentlichte Auszüge aus früheren Entwürfen des Antrags.[39][40]
Am 18. Juni 2013 legte Christian Ude in einem Interview mit der Mittelbayerischen Zeitung Merk den Rücktritt wegen des Falls Mollath nahe.[41] Ude kritisierte zugleich das Landgericht Regensburg, dem seit März die Wiederaufnahmeanträge der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth und von Mollaths Anwalt vorliegen („Ich habe bisher immer respektiert, dass sich Politiker mit Kritik an der Justiz zurückhalten. Aber was sich jetzt abspielt, ist wirklich unfassbar und unbegreiflich.“ „Bei einem Verfahren, bei dem es an so vielen Ecken und Enden gegen den Wind stinkt, muss die Justiz sämtliche Hebel in Bewegung setzen, um die Wiederaufnahme schnell zustande zu bringen. Jeder Tag zu viel ist ein zusätzlicher Skandal.“)[42]
Merk reagierte mit den Worten „Mit Verlaub: Der Herr Oberbürgermeister soll nicht nur Wort halten, sondern Mund halten – wenigstens aus Respekt vor unserem Rechtsstaat.“ Mit der Formulierung „Mund halten“ bezog sie sich auf den Slogan „Wort halten“ auf Udes Wahlplakaten.[42][43] Kurz darauf erneuerte Florian Streibl in einem Interview mit der Welt seine Vorwürfe gegen Merk: Er fühle sich „belogen“.[44] Am 28. Juni 2013 erklärten die Freien Wähler, anhand der Akten lasse sich darauf schließen, dass dem Justizministerium der Revisionsbericht der Unicredit Bank schon lange vor dem November 2012 vorgelegen habe. Die Süddeutsche Zeitung meldete, der Kernsatz des Berichts – „Alle nachprüfbaren Behauptungen (Mollaths) haben sich als zutreffend herausgestellt“ – sei bereits im Januar 2012 in einem Bericht des Generalstaatsanwalts an das Ministerium hervorgehoben worden.[45]
Ein aufwändig recherchierter Dokumentarfilm der ARD (Erstausstrahlung am 3. Juni 2013) macht Merk schwere Vorwürfe, u. a. trotz Fachkenntnis auch vor der Kamera eine juristische Unwahrheit gesagt zu haben.[46][47] Uwe Ritzer von der Süddeutschen Zeitung kam in einem Interview zum Schluss: „Frau Merk verhielt sich stur und ignorant. Sie handelte nach dem Prinzip, dass ein rechtskräftiges Urteil auch richtig ist und in Bayern nicht sein kann, was nicht sein darf. Ihr Krisenmanagement war verheerend. Entweder ist sie ihrem Job in solchen Krisensituationen nicht gewachsen, oder aber sie hört auf die falschen Ratgeber.“[48] Berühmt wurde auch der Ausspruch Merks in der Sendung Report Mainz am 12. November 2012, dass sich alle nachprüfbaren Behauptungen als unwahr herausgestellt haben. Trotz mehrfacher Berichtigung der Journalistin des Report Mainz blieb sie bei ihrer Falschbehauptung.[49]
Ende Juni forderte das Bundesverfassungsgericht Merk zu einer Stellungnahme auf.[50] Am 1. Juli 2013 wurde bekannt, dass Ministerpräsident Horst Seehofer die Justiz erneut aufgefordert hat, den Fall schneller zu bearbeiten.[51] In einem am 1. Juli 2013 veröffentlichten Interview sagte Merk: „Ich werde in meiner Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht deutlich machen, dass nach meiner Auffassung die Unterbringung des Mannes mit zunehmender Dauer unverhältnismäßig ist“. Sie nehme wahr, „dass die Justiz unheimlich an Vertrauen verloren“ hat.
Die Freien Wähler werfen Merk vor, sie habe sowohl den Ausschuss als auch die Öffentlichkeit mehrfach falsch oder unvollständig informiert, beispielsweise noch im Februar 2013.[52][53][54]
Am 17. Juli 2013 (an diesem Tag legte der Landtagsausschuss zur Causa Mollath seinen Abschlussbericht vor) berichteten Medien, Merk habe offenbar nicht die „Rückendeckung“ von Ministerpräsident Horst Seehofer.[55]
Am 7. August 2013 – nach der Freilassung von Gustl Mollath aus der Psychiatrie – forderte Bayerns Opposition erneut die Entlassung Merks. „Sie sei unfähig, untragbar und eine Zumutung für das bayerische Volk“, sagte SPD-Fraktionsvize Inge Auris. Grünen-Fraktionschef Martin Runge kritisierte, Merk habe Mollath regelmäßig als „wahnkranken und gemeingefährlichen Gewaltverbrecher dargestellt“. Minister Seehofer müsse sie entlassen.[56]
Am 5. September 2013 hat das Bundesverfassungsgericht der Verfassungsbeschwerde Gustl Mollaths stattgegeben und Entscheidungen des Landgerichts Bayreuth sowie des OLG Bamberg, die die Fortdauer der Unterbringung Mollaths in der geschlossenen Psychiatrie angeordnet hatten, aufgehoben.[57]
SPD, Freie Wähler und Grüne sprachen von einer „schallenden Ohrfeige“ oder „Klatsche“ für die Ministerin. MdL Inge Aures kritisierte: „Die Staatsanwaltschaft hat mit Wissen der vorgesetzten Justizministerin immer wieder die Fortdauer der Unterbringung beantragt und Herrn Mollath als gefährlichen Irren abgestempelt. Damit hat Beate Merk sogar gegen die Verfassung verstoßen. Sie hat die Freiheitsrechte eines Bürgers mit Füßen getreten“.
Auch Mollaths Anwalt Michael Kleine-Cosack übte harte Kritik an Ministerin Merk und der Justiz in Bayern. Die Richter hätten Mollath mit „unverantwortlicher Leichtfertigkeit“ in der Psychiatrie untergebracht und trotz neuer Erkenntnisse mit „stupendem Starrsinn an ihren Fehlentscheidungen festgehalten“. Merk habe zu lange an den unhaltbaren Unterbringungsentscheidungen festgehalten. Sie habe „verfassungsblind, inhuman“ und „hasenherzig“ die neuen Erkenntnisse und Menschenrechtsverstöße der bayerischen Justiz ignoriert.
Das bayerische Justizministerium bewertete die Entscheidung des BVerfG als Beweis für das Funktionieren des Rechtsstaats und verwies auf die anstehende Reform des Unterbringungsrechts. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sagte mit Blick auf den Status quo, „das Risiko, zu lange zu Unrecht in der psychiatrischen Unterbringung zu landen, [.. sei] zu hoch.“[58]
Beschäftigungsaffäre
Im Gefolge der Aufdeckung der Verwandtenaffäre wurde bekannt, dass Beate Merk von Anfang 2010 bis Februar 2013 ihre Schwester auf Kosten der Steuerzahler – für Computer- und Webseitenhilfe – beschäftigt hatte.[59] Merk hatte damit nicht gegen die geltenden Regeln verstoßen, da Beschäftigungsverhältnisse mit Verwandten ersten Grades bis 2013 nicht untersagt waren. Nach der Veröffentlichung des Sachverhaltes zahlte sie 52.000 Euro zurück, die ihre Schwester erhalten hatte.[60]
Schottdorf-Affäre
Im Zuge von Ermittlungen gegen 10.000 Ärzte in der sogenannten Schottdorf-Affäre, die einen möglichen Schaden von 500 Mio. Euro aufklären sollten, stellte die Staatsanwaltschaft Augsburg mit Wissen der damaligen Justizministerin Merk rund 150 Verfahren ein. Die restlichen Verfahren sind aufgrund von Untätigkeit der Behörde mittlerweile verjährt.[61]
Inhofer-Verfahren
Ende Juli 2015 wurde berichtet, dass Merk als Justizministerin in ein Verfahren gegen das Management des Möbelhändlers Inhofer eingegriffen haben soll, um die Freilassung von zwei Seniorchefs aus der Untersuchungshaft zu erreichen.[62] Die Vorwürfe wurden von Merk,[63] der Staatskanzlei und der zuständigen Staatsanwaltschaft zurückgewiesen. Die Opposition im bayrischen Landtag forderte Aufklärung und den Rücktritt als Europaministerin für den Fall, dass sich die Vorwürfe bestätigen sollten.[64]
Privates
Beate Merk ist ledig. Sie ist römisch-katholischer Konfession.
Veröffentlichungen
- Legislative und judikative Einflussnahmen auf die Kommunen bei der abgabenrechtlichen Behandlung ihrer öffentlichen Einrichtungen. 1991, 174 S.
Weblinks
Einzelnachweise
- Abgeordnete(r) Dr. Beate Merk, | Bayerischer Landtag. Abgerufen am 26. Juni 2021.
- Der Parteivorstand (Memento vom 15. April 2000 im Internet Archive), CSU-Website vom 15. April 2000
- welt.de 29. Juli 2003: Aus Nordhorn in die CSU-Spitze: Beate Merk lässt Bayern aufmerken.
- Beate Merk will nicht länger CSU-Vize sein, Südwest-Presse, 22. November 2013
- Landtagswahl 2018 - Ergebnisse für den Stimmkreis Neu-Ulm. Landeswahlleiter, abgerufen am 22. Dezember 2019.
- bayern.landtag.de
- Monika Maier-Albang, Jan Bielicki: Prügelattacke an Münchner S-Bahnhof – Merk fordert lückenlose Videoüberwachung. In: Süddeutsche Zeitung. 13. September 2009, abgerufen am 15. Juni 2013.
- Merk fordert nach S-Bahn schärferes Jugendstrafrecht. In: Sächsische Zeitung. 13. September 2009, abgerufen am 15. Juni 2013.
- Beate Merk in der Kritik – „Das verschlägt einem die Sprache“. In: Süddeutsche Zeitung. 19. Februar 2010, abgerufen am 15. Juni 2013.
- Christian Stöcker: Sexuelle Gewalt in der Ferienfreizeit: CSU-Ministerin macht Spiele und FDP für Missbrauch verantwortlich. In: Spiegel Online. 22. Juli 2010, abgerufen am 15. Juni 2013.
- Peter Steinlechner: Sexuelle Gewalt im Ferienlager: CSU-Ministerin macht Killerspiele mitverantwortlich. In: Golem.de. 22. Juli 2010
- Jürgen Kuri: Merk: Online-Durchsuchung im Kampf gegen Kinderpornografie nötig. In: heise online. 26. Juli 2007, abgerufen am 15. Juni 2013.
- RTL-II-Reihe: Politiker üben scharfe Kritik an „Tatort Internet“. In: Spiegel Online. 23. Oktober 2010, abgerufen am 15. Juni 2013.
- Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Merk: „Vorratsdatenspeicherung ist ein MUSS!“ 25. Juli 2011, abgerufen am 15. Juni 2013.
- Terrorismus: Keine Spur des Oslo-Attentäters nach Deutschland. In: Focus. 26. Juli 2011, abgerufen am 15. Juni 2013.
- Markus Schünemann: SPD kritisiert „instrumentalisierte“ Debatte nach Anschlägen in Norwegen. In: Märkische Allgemeine. 26. Juli 2011, archiviert vom Original am 28. Februar 2013; abgerufen am 15. Juni 2013.
- Sebastian Fischer: Streit um Papstsatire: „Nehmen Sie sich mal ein Beispiel an Jesus“. In: Spiegel Online. 24. April 2006
- Wird Spott strafbar? In: Der Spiegel. Nr. 37, 2007, S. 18 (online).
- Justiz im Schatten des Kreuzes? In: sueddeutsche.de. 15. August 2016, abgerufen am 21. März 2018.
- In der Psychiatrie untergebrachter Mann – Landtag reagiert auf Fall Mollath. In: Süddeutsche Zeitung. 15. Dezember 2011
- Merk: Gustl Mollath sitzt zurecht in der Psychiatrie. In: Augsburger Allgemeine. 15. Dezember 2011
- Bericht der Bayerischen Staatsministerin der Justiz und für Verbraucherschutz zu dem Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger u. a. zu den Vorwürfen im Fall Mollath im Rechtsausschuss am 8. März 2012 (Lt.-Drs. 16/10732). (PDF; 4,6 MB)
- Das komplette Interview mit der bayerischen Justizministerin Beate Merk: Die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) äußert sich am 9. November 2012 gegenüber REPORT MAINZ zum „Fall Mollath“. In: Report Mainz. 13. November 2012; Video, 15:39 min; mit Stellungnahme Merk vor dem Rechtsausschuss des Bayerischen Landtages am 8. März 2012. (PDF; 4,6 MB) und Sonder-Revisionsbericht der Unicredit Bank. (PDF; 5,1 MB)
- Olaf Przybilla, Uwe Ritzer: Fall Mollath und Hypo-Vereinsbank – Der Mann, der zu viel wusste. In: Süddeutsche Zeitung. 13. November 2012, abgerufen am 15. Juni 2013.
- Bayern: Bankskandal aufgedeckt – von Ehefrau eingewiesen. In: Die Welt. 13. November 2012, abgerufen am 15. Juni 2013.
- LokalFernsehen: Plenarsitzung zum Fall Mollath/Merk Beate im Bayerischen Landtag, unzensiert in voller Länge. In: YouTube. 1. Dezember 2012 (Video; 1:15:40 h)
- Olaf Przybilla, Uwe Ritzer: Justizministerin im Fall Mollath unter Druck – „Dem Job nicht gewachsen“. In: Süddeutsche Zeitung. 13. November 2012, abgerufen am 15. Juni 2013.
- Olaf Przybilla: Merk im Fall Mollath unter Druck – Es wird eng für die Ministerin. In: Süddeutsche Zeitung. 14. November 2012, abgerufen am 15. Juni 2013.
- Monika Anthes, Eric Beres: Interner Untersuchungsbericht der Unicredit Bank belegt Aussagen von Gustl Mollath: Justizskandal in Bayern. In: Report Mainz. 13. November 2012; Manuskript (PDF; 20 kB)
- Video ZDF-Morgenmagazin: Merk – „Mollath kein Opfer der Justiz“ (28. November 2012, 6:03 min) in der ZDFmediathek, abgerufen am 15. Juni 2013. (offline)
- Patrick Guyton: Justizskandal in Bayern: Fall Mollath kommt erneut vor Gericht. In: Der Tagesspiegel. 28. November 2012, abgerufen am 15. Juni 2013.
- Jörg Säuberlich: Fall Mollath: Landtag verlangt Aufklärung. In: nordbayern.de. 29. November 2012
- Peter Mühlbauer: Freie Wähler fordern Merks Rücktritt. In: Telepolis. 16. November 2012
- Michael Kasperowitsch: Ein Anruf bei Finanzbehörden stoppte brisanten Vorgang. In: Nürnberger Nachrichten. 30. November 2012, abgerufen am 15. Juni 2013.
- Uli Bachmeier: Hoffnung für Mollath? Beate Merk will Fall Gustl Mollath komplett neu aufrollen. In: Augsburger Allgemeine. 30. November 2012
- Olaf Przybilla: Merk will Fall Mollath neu aufrollen – Gericht überprüft Mollaths Richter. In: Süddeutsche Zeitung. 30. November 2012, abgerufen am 15. Juni 2013.
- Fall Mollath: FDP greift Justizministerin Merk an. In: Augsburger Allgemeine. 13. Juni 2013, abgerufen am 15. Juni 2013.
- Michael Kasperowitsch: Wiederaufnahme-Antrag „light“: Begründung für erneuten Mollath-Prozess wurde offensichtlich entschärft. In: Nürnberger Nachrichten. 15. Juni 2013 (Auszug auf gustl-for-help.de)
- Olaf Przybilla: Fall Mollath – Merkwürdiger Entwurf belastet Richter. In: Süddeutsche Zeitung. 17. Juni 2013
- Olaf Przybilla: Vorwürfe gegen Gustl Mollath – „Bar jeder Beweisführung“. In: Süddeutsche Zeitung. 28. Juni 2013
- Christine Schröpf: „Fall Mollath ist unfassbar“. In: Mittelbayerische Zeitung. 18. Juni 2013
- Fall Mollath: Ude fordert Merk zum Rücktritt auf
- Merk gerät im Fall Mollath immer mehr in Bedrängnis. In: nordbayern.de. 18. Juni 2013
- Peter Issig: Mollath-Ausschuss: „Wir wurden von Ministerin Merk belogen“. In: Die Welt. 22. Juni 2013
- Olaf Przybilla: Fall Mollath – Neue Vorwürfe gegen Justizministerin Merk. In: Süddeutsche Zeitung. 28. Juni 2013
- Monika Anthes, Eric Beres: Die Story im Ersten: Der Fall Mollath. In: Das Erste. 3. Juni 2013, archiviert vom Original am 7. Juni 2013; abgerufen am 15. Juni 2013.
- Albert Schäffer: „Der Fall Mollath“ im Ersten: Von Schwarzgeld wollte niemand etwas wissen. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. 3. Juni 2013, abgerufen am 15. Juni 2013.
- Reinhard Jellen: Wenn Justiz, Psychiatrie und Politik gleichzeitig versagen. In: Telepolis. 22. Juni 2013
- youtube-Merk lügt bei Report Mainz
- www.augsburger-allgemeine.de 23. Juni 2013
- Seehofer stärkt Merk den Rücken
- sueddeutsche.de 1. Juli 2013: Merk denkt an Freilassung
- spiegel.de: Psychiatrie-Insasse: Bayerns Justizministerin will offenbar Mollaths Freilassung erwirken
- SZ 2. Juli 2013: Merk stößt auf Skepsis
- Justizministerin ohne Rückendeckung, Seehofer: Wut über Bayerns Justiz. Münchner Merkur
- Opposition fordert Merks Entlassung. In: Süddeutsche.de. 7. August 2013, abgerufen am 8. August 2013.
- Bundesverfassungsgericht: Pressemitteilung Nr. 56/2013 vom 5. September 2013, BVerfG, 2 BvR 371/12 vom 26. August 2013 (Volltext).
- faz.net; weitere Rezeption (alle 5. September 2013 und abgerufen am 5. September 2013): welt.de, spiegel.de, zeit.de, sueddeutsche.de (Memento vom 7. September 2013 im Internet Archive)
- Beschäftigungsaffäre schadet Union in Umfrage. Reuters Deutschland. 5. Mai 2013. Abgerufen am 9. September 2015.
- Staatskanzlei legt Verwandtengehälter offen. In: Mittelbayerische. 11. Juni 2014, abgerufen am 11. Juni 2014.
- Seehofer wusste von Laboraffäre. In: Handelsblatt. 7. Mai 2014, abgerufen am 8. Mai 2014.
- Merk griff wohl in Strafverfahren ein: Opposition fordert Aufklärung. Augsburger Allgemeine. 25. Juli 2015. Abgerufen am 7. September 2015.
- Merk weist Vorwürfe entschieden zurück. Bayerischer Rundfunk. 27. Juli 2015. Archiviert vom Original am 28. Juli 2015. Abgerufen am 7. September 2015.
- Inhofer-Prozess beginnt – Vorwürfe gegen Beate Merk. Südwest Presse. 27. Juli 2015. Abgerufen am 7. September 2015.