Landgericht Bayreuth
Das Landgericht Bayreuth ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Es ist eines von 22 Landgerichten im Freistaat Bayern.
Landgerichtsbezirk
Der Bezirk des Landgerichts (LG) Bayreuth erstreckt sich neben der kreisfreien Stadt Bayreuth auf die Landkreise Bayreuth und Kulmbach.
Über- und nachgeordnete Gerichte
Das Landgericht Bayreuth ist eines von sieben Landgerichten, denen das Oberlandesgericht Bamberg übergeordnet ist. Nachgeordnet sind die Amtsgerichte in Bayreuth und Kulmbach.
Geschichte
1812 wurde in Bayreuth ein eigenes Landgericht Bayreuth (älterer Ordnung) gebildet, seit 1857 bestand auch ein Bezirksgericht. 1879 wurde nach dem reichseinheitlichen Gerichtsverfassungsgesetz von 1877 das damalige Landgericht älterer Ordnung in das Amtsgericht Bayreuth umgewandelt, aus dem Bezirksgericht Bayreuth wurde das neue Landgericht.[1]
Gerichtsgebäude
Das Gericht ist im Justizpalast am Wittelsbacherring 22 untergebracht, der am 15. Dezember 1904 eingeweiht wurde. Das Gebäude wurde ab 1901 im historisierenden Jugendstil errichtet, die Fassade wurde am 12. Dezember 1984 in das Verzeichnis der geschützten Kulturgüter der Haager Konvention aufgenommen.
Im Justizpalast sind auch die Staatsanwaltschaft und Teile des Amtsgerichts Bayreuth untergebracht. Wegen Raummangels wurden in jüngerer Zeit Geschäftsbereiche auf drei weitere Gebäude in der nahen Umgebung ausgelagert.[2]
Bekannte Verfahren
Folgende Verfahren am Landgericht Bayreuth haben überregional Aufmerksamkeit erregt:
Weblinks
Einzelnachweise
- Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. 1983, ISBN 3-406-09669-7, S. 121–122, 606.
- Kurt Herterich: Durchs südwestliche Bayreuth. 1. Auflage. Ellwanger, Bayreuth 2001, ISBN 3-925361-39-1, S. 19 ff.