Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen

Das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (engl. Government Procurement Agreement, kurz GPA) ist ein internationales plurilaterales Abkommen zwischen einzelnen Vertragsstaaten der World Trade Organisation (WTO), das den Zugang zu öffentlichen Aufträgen regelt. Das GPA wurde ebenso wie die Gründung der WTO am 15. April 1994 beschlossen und trat am 1. Januar 1996 in Kraft.

  • Vertragsparteien
  • Beobachter in Beitrittsverhandlungen
  • Nur Beobachter
  • Vertragsparteien

    Seit dem 1. Februar 2020 besteht das GPA aus folgenden 20 Vertragsparteien bzw. 48 Vertragsstaaten:[1]

    Weitere 36 Staaten darunter auch das Vereinigte Königreich haben einen Beobachterstatus. 12 von ihnen (Albanien, Brasilien, China, Georgien, Jordanien, Kasachstan, Kirgisistan, Nordmazedonien, Oman, Russland und Tadschikistan und das Vereinigte Königreich) führen Beitrittsverhandlungen.

    Einzelnachweise

    1. Parties, observers and accessions. In: WTO. Abgerufen am 18. August 2020 (englisch).
    2. Art. 216 Abs. 2 AEUV
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