Ungarisches Parlament

Das ungarische Parlament (ungarisch Országgyűlés), ist ein Einkammerparlament mit Sitz in Budapest. Es besteht seit 2014 aus 199 Abgeordneten und wird alle vier Jahre direkt vom Volk gewählt. Seit 1902 tagt es im ungarischen Parlamentsgebäude.

Országgyűlés
Ungarisches Parlament
Staatswappen Frontaufnahme
Basisdaten
Sitz: Parlamentsgebäude in Budapest
Legislaturperiode: vier Jahre
Abgeordnete: 199
Aktuelle Legislaturperiode
Letzte Wahl: 8. April 2018
Vorsitz: László Kövér (Fidesz)
Sitzverteilung: Regierung (133)
  • Fidesz 116
  • KDNP 17
  • Unterstützung (1)
  • LdU 1
  • Opposition (65)
  • Jobbik 17
  • MSZP 15
  • DK 9
  • LMP 6
  • PM 5
  • Fraktionslos 13
  • Website
    www.parlament.hu

    Wahlsystem

    Das Wahlsystem ist eine Kombination aus Mehrheits- und Verhältniswahl. 2011 wurde das Wahlsystem deutlich verändert und dabei das Mehrheitswahlelement verstärkt.

    Wahlsystem bis 2011

    Die Wähler hatten zwei Stimmen: Eine für einen Direktkandidaten in 176 Einerwahlkreisen und eine für Regionallisten in unterschiedlich großen Mehrmandatswahlkreisen (4–28 Sitze, zusammen 152 Sitze). Dabei werden Sitze für volle Droopquoten vergeben; verbleibende Sitze gehen an die Listen mit den meisten Reststimmen, solang diese mehr als zwei Drittel einer Quote ausmachen; ansonsten gehen diese Sitze an das Kontingent für nationale Listen, das aus einem Grundstock von 58 Mandaten besteht.

    In den Einerwahlkreisen war die absolute Mehrheit der gültigen Stimmen nötig; ansonsten gibt es eine Stichwahl, zu der sich alle Kandidaten mit mindestens 15 % der gültigen Stimmen, mindestens aber die 3 stärksten Kandidaten qualifizieren. Die Kandidaten konnten auf eine Teilnahme jedoch verzichten, um die Chancen eines anderen zu erhöhen.

    Die Verteilung an die nationalen Listen erfolgte aufgrund von Reststimmen nach D’Hondt. Reststimmen sind zum einen die Stimmen, die in den Einerwahlkreisen im ersten Wahlgang an Kandidaten, die an eine nationale Liste angeschlossen sind und die kein Mandat erhalten haben, abgegeben worden sind, zum anderen die verbliebenen Reststimmen bei der Verteilung an die Regionallisten. Letztere waren negativ, wenn ein Restmandat für weniger als eine volle Quote vergeben wurde.

    An der Sitzverteilung außerhalb der Einerwahlkreise nahmen nur Listen teil, die mehr als 5 % der gültigen landesweiten Regionallistenstimmen erzielt haben. Gemeinsame oder verbundene Listen von 2 Parteien mussten 10 % erreichen, Listen mehrerer Parteien 15 %. Bei der Berechnung der Quote in den Mehrmandatswahlkreisen werden diese Listen jedoch nicht ausgeklammert, so dass regelmäßig einige Restmandate anfallen.

    Wenn die Wahlbeteiligung im ersten Wahlgang nicht größer als 50 % war, war bis einschließlich der Wahl 1998 das Ergebnis ungültig und es findet ein zweiter Wahlgang statt. In den Einerwahlkreisen entfiel dann die Stichwahl. Im zweiten Wahlgang ist eine Wahlbeteiligung von mehr als 25 % nötig. Ansonsten gab es in den Einerwahlkreisen eine Nachwahl und keine Reststimmen; die Mandate der Regionalwahlkreise wurden dann an das nationale Kontingent übertragen und die Stimmen aus dem ersten Wahlgang als Reststimmen gewertet.

    Das Reststimmensystem führt zu einem beschränkten Verhältnisausgleich. Stimmen an einen erfolgreichen Direktkandidaten haben einen viel höheren Erfolgswert als Stimmen an unterlegene Kandidaten, die aber dennoch nicht völlig unberücksichtigt bleiben. Der Wert der Reststimmen aus den Regionalwahlkreisen hing in komplexer Weise vom Wahlergebnis ab, war aber tendenziell geringer als der der direkt verwerteten Stimmen. Insgesamt handelt es sich um ein Wahlsystem, das (lokal) größere Parteien stark bevorzugt; es war aber deutlich entfernt von einem reinen Mehrheitswahlrecht.

    Wahlsystem ab 2011

    Das Wahlsystem, an dem bis dahin seit 1990 wenig geändert wurde, wurde 2011 grundlegend reformiert. Die wichtigsten Änderungen waren:

    • Die Parlamentsgröße wurde fast halbiert von 386 auf 199 Sitze.
    • In den Wahlkreisen, deren Zahl von 176 auf 106 reduziert wurde, reicht schon im 1. Wahlgang die relative Mehrheit zum Sieg. Der Anteil der direkt gewählten Abgeordneten stieg von 45,6 % auf 53,3 %, womit das Mehrheitswahlelement verstärkt wurde.
    • Auch die Stimmen im Wahlkreis siegreicher Bewerber werden teilweise bei der Verteilung der Sitze auf die nationalen Listen berücksichtigt, auch dadurch wurde das Mehrheitswahlelement verstärkt.
    • Es gibt keine regionalen Parteilisten mehr.
    • Auslandsungarn, die sich registrieren lassen, erhalten das Wahlrecht.
    • Wähler können sich als Angehöriger einer Minderheit registrieren lassen und dann eine Minderheitenliste wählen, die bei der Zuteilung des ersten Sitzes begünstigt wird.

    Die umstrittene Einführung einer Bestimmung, nach der nur Bürger wählen dürfen, die sich für die Wahl registrieren lassen, wurde vom Verfassungsgericht gestoppt.[1]

    Die in Ungarn lebenden Wähler haben zwei Stimmen, eine Listenstimme und eine Stimme zur Wahl eines Direktkandidaten im Wahlkreis. Auslandsungarn haben nur eine Listenstimme. Wer als Minderheitenwähler registriert ist, kann seine Listenstimme nur einer Minderheitenliste geben. Die übrigen Wähler können mit ihrer Listenstimme nur eine Parteiliste wählen.

    Sitzverteilung im Wahlkreis

    In jedem der 106 Wahlkreise ist der Bewerber mit den meisten Stimmen gewählt. Im Gegensatz zum bisherigen Wahlrecht gibt es keine Stichwahlen mehr. Im Wahlkreis antreten dürfen Parteibewerber und Parteilose, die für eine Kandidatur jeweils 500 Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten des Wahlkreises benötigen. Nach altem Wahlrecht waren 750 Unterschriften erforderlich. Mehrere Parteien können einen gemeinsamen Bewerber aufstellen.

    Die Zahl der Wahlberechtigten im Wahlkreis darf um höchstens 20 % vom Durchschnitt abweichen. Bei früheren Wahlen gab es Wahlkreise mit deutlich größerer Abweichung. Dennoch wurde die neue Wahlkreiseinteilung teilweise als parteiisch kritisiert.[2]

    Sitzverteilung nach Listen

    93 Sitze werden über nationale Listen verteilt. Listen können eingereicht werden von Parteien und von nationalen Minderheiten. Eine Partei kann eine Liste nur einreichen, wenn sie in mindestens 71 Wahlkreisen (zwei Drittel aller Wahlkreise) einen Kandidaten aufgestellt hat und sich diese Wahlkreise auf mindestens 14 Komitate oder Budapest (das zu keinem Komitat gehört) verteilen. Diese Hürde wurde im Dezember 2020 erhöht. Zuvor genügten zur Aufstellung einer Liste 27 Wahlkreiskandidaten in neun Komitaten.[3] Mehrere Parteien können eine gemeinsame Liste einreichen.

    Parteien müssen mindestens 5 % aller Listenstimmen erhalten, um an der Sitzverteilung teilzunehmen. Handelt es sich um eine gemeinsame Liste zweier Parteien, beträgt die Sperrklausel 10 %, bei einer gemeinsamen Liste von drei oder mehr Parteien 15 %. Minderheitenlisten erhalten vorab einen Sitz zugeteilt, wenn sie die sog. „Präferenzquote“ erreichen. Diese beträgt 1/93 der Zahl aller bei der Verteilung der Listensitze zu berücksichtigenden Stimmen geteilt durch vier (also 1/372 oder ca. 0,27 %). Minderheitenlisten nehmen an der weiteren Sitzverteilung nur teil, wenn sie mindestens 5 % aller Listenstimmen erreichen.

    Die 93 Listensitze, abzüglich der eventuell bereits vorab an Minderheitenlisten vergebenen Sitze, werden aufgrund folgender Stimmenzahlen verteilt:

    • Bei einer Partei oder einer Liste mehrerer Parteien werden alle Listenstimmen berücksichtigt, wozu die Stimmen der im Wahlkreis nicht gewählten Bewerber derselben Partei(en) addiert werden. Ist ein Bewerber der Partei(en) im Wahlkreis gewählt worden, wird sein Stimmenvorsprung vor dem Zweitplatzierten, vermindert um eins, zu den Listenstimmen addiert.
    • Bei Minderheitenlisten werden alle Listenstimmen berücksichtigt, abzüglich der zur Erreichung der Präferenzquote erforderlichen Stimmenzahl.

    Auf Grund dieser zu berücksichtigenden Stimmen werden die Sitze nach dem D’Hondt-Verfahren verteilt.[4]

    Zusammensetzung seit 1990

    Sitzverteilungen (zu Beginn der Wahlperioden)
    Wahl Mandate Fidesz KDNP MSZP MDF SZDSZ FKgP Jobbik LMP DK Sonstige
    1990 3862221331659444ASZ 1, Unabhängige 6
    1994 3862022209386926ASZ 1, VP 1
    1998 386148134172448MIÉP 14, Unabhängige 1
    2002 3861641782420
    2006 386141231901120Somogyért 1
    2010 38622736594716Unabhängige 1
    2014 19911716292354Együtt 3, MLP 1, PM 1
    2018 19911716152699PM 5, Deutsche Minderheit 1, MLP 1

    Liste der Parlamentspräsidenten seit 1920

    Beginn der AmtszeitEnde der Amtszeit BildNameLebensdaten Partei
    18. Februar 1920 30. Juli 1921
    István Rakovszky 1858–1931 KNEP
    12. August 1921 16. August 1922
    Gaszton Gaál 1868–1932 OKGFP
    EP
    18. August 1922 18. Oktober 1926
    Béla Scitovszky 1878–1959 EP
    19. Oktober 1926 28. Januar 1927
    Tibor Zsitvay 1884–1969 EP
    21. Dezember 1944 21. Dezember 1944 István Vásáry
    (geschäftsführend)
    1887–1955 FKGP
    21. Dezember 1944 29. November 1945
    Béla Zsedényi 1894–1955 parteilos
    29. November 1945 5. Februar 1945
    Ferenc Nagy 1903–1979 FKGP
    7. Februar 1946 3. Juli 1947 Béla Varga 1903–1995 FKGP
    4. Juli 1947 31. Juli 1947 Árpád Szargó 1878–1948 FKGP
    16. September 19478. Juni 1949
    Imre Nagy1896–1958 MKP
    MDP
    8. Juni 194923. August 1949 Károly Olt1904–1985 MDP
    23. August 194918. Mai 1951 Lajos Drahos1895–1983 MDP
    18. Mai 195114. August 1952 Imre Dögei1912–1964 MDP
    14. August 19525. November 1962
    Sándor Rónai1892–1965 MDP
    MSZMP
    5. November 196214. April 1967 Erzsébet Metzker1915–1980 MSZMP
    14. April 196712. Mai 1971
    Gyula Kállai1910–1996 MSZMP
    12. Mai 197119. Dezember 1984
    Antal Apró1913–1994 MSZMP
    19. Dezember 198429. Juni 1988
    István Sarlós1921–2006 MSZMP
    29. Juni 19888. März 1989 István Stadinger* 1927 MSZMP
    8. März 19892. Mai 1990
    Mátyás Szűrös* 1933 MSZMP
    MSZP
    23. Oktober 1989 2. Mai 1990
    István Fodor
    (geschäftsführend)
    * 1945 parteilos
    2. Mai 19903. August 1990
    Árpád Göncz1922–2015 SZDSZ
    3. August 199028. Juni 1994 György Szabad* 1924 MDF
    28. Juni 199418. Juni 1998
    Zoltán Gál* 1940 MSZP
    18. Juni 199815. Mai 2002
    János Áder* 1959 Fidesz
    15. Mai 200214. September 2009
    Katalin Szili* 1956 MSZP
    14. September 200914. Mai 2010
    Béla Katona* 1944 MSZP
    14. Mai 20106. August 2010
    Pál Schmitt* 1942 Fidesz
    6. August 2010amtierend
    László Kövér* 1959 Fidesz

    Einzelnachweise

    1. Verfassungsgericht in Ungarn kippt umstrittene Wählerregistrierung. In: derStandard.at. 4. Januar 2013, abgerufen am 8. Dezember 2017.
    2. http://lapa.princeton.edu/hosteddocs/hungary/Beyond%20democracy%20-%2027%20Nov%202011.pdf
    3. Venedig-Kommission, OSZE: Hungary: Joint Opinion on the 2020 Amendments to Electoral Legislation
    4. Wahlgesetz (engl. Übersetzung)
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