Sozialgericht Bayreuth

Das Sozialgericht Bayreuth ist ein Gericht der bayerischen Sozialgerichtsbarkeit. Es besteht aus 18 Kammern.

Gerichtssitz und -bezirk

Das Sozialgericht Bayreuth ist zuständig für den Regierungsbezirk Oberfranken mit den Landkreisen Landkreis Forchheim, Landkreis Hof, Landkreis Kronach, Landkreis Kulmbach, Landkreis Lichtenfels, Wunsiedel i. Fichtelgebirge sowie mit den kreisfreien Städten Bamberg, Bayreuth, Coburg und Hof (Saale).

Zuständigkeit

Das Sozialgericht Bayreuth ist erstinstanzlich für die Verfahren in seinem Bezirk zuständig. Nach dem Abkommen über soziale Sicherheit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei ist die Deutsche Rentenversicherung Oberfranken und Mittelfranken Verbindungsstelle. Alle Streitigkeiten aus diesem Abkommen fallen als besondere Zuständigkeit in den Zuständigkeitsbereich des Sozialgerichts Bayreuth.

Leitung

Präsident ist Wilfried Porzner. Vizepräsident ist Jürgen Prinzewoski.

Siehe auch

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