Landgericht München I

Das Landgericht München I ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Es ist das größte der 22 bayerischen Landgerichte.

Justizpalast, Südwestseite
Justizpalast, Südostseite
Strafjustizzentrum

Geschichte

Vorläufer des heutigen Landgerichts ist das 1857 gegründete bayerische Bezirksgericht München rechts der Isar, das mit dem Gerichtsverfassungsgesetz von 1879 in ein Landgericht umgewandelt wurde.

Sitz

Das Landgericht München I hat, ebenso wie das Landgericht München II, seinen Sitz in der Landeshauptstadt München.

Landgerichtsbezirk

Der Bezirk des Landgerichts München I erstreckt sich auf den Bezirk des Amtsgerichts München, der wiederum die kreisfreie Stadt München und den Landkreis München umfasst. In dem etwa 977 km² großen Gerichtsbezirk leben rund 1,8 Millionen Menschen.

Im Landgerichtsbezirk München I sind 19.291 Rechtsanwälte[1] zugelassen.

Gerichtsgebäude

Dienstsitz ist der Justizpalast in der Prielmayerstraße 7. Teile der Ziviljustiz (Gewerblicher Rechtsschutz, Baukammern, Kammern für Handelssachen) befinden sich im Gebäude Lenbachplatz 7. Die Strafkammern befinden sich im Strafjustizzentrum in der Nymphenburger Straße 16.

Über- und nachgeordnete Gerichte

Das Landgericht München I ist neben dem Landgericht München II eines von zehn Landgerichten, denen das Oberlandesgericht München übergeordnet ist. Es ist das einzige deutsche Landgericht, dem nur ein Amtsgericht, das Amtsgericht München nachgeordnet ist.

Bekannte Verfahren (Auswahl)

Bekannte Richter

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. RAK München: Jahresbericht 2017. (PDF) Abgerufen am 15. März 2019.
  2. Bewährungsstrafe für Ex-Landesbankchef Schmidt. In: sueddeutsche.de. 2014, ISSN 0174-4917 (sueddeutsche.de [abgerufen am 15. März 2019]).
  3. Pressemitteilung 03/2019 - Bayerisches Staatsministerium der Justiz. Abgerufen am 15. März 2019.
  4. „Ex-Kommunarde Teufel vor Gericht“. Meldung der DPA in der Schwäbischen Zeitung vom 7. Januar 1971, S. 5

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