Landgericht Kempten

Das Landgericht Kempten ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Es ist eines von 22 Landgerichten im Freistaat Bayern.

Das Landgericht ist in der ehemaligen Fürstäbtlichen Residenz untergebracht.

Das Landgericht Kempten ist eines von zehn Landgerichten, denen das Oberlandesgericht München übergeordnet ist; nachgeordnet sind die Amtsgerichte in Kempten, Kaufbeuren, Lindau (Bodensee) und Sonthofen.

Geschichte

Im Jahr 1802 vollzogen kurfürstlich bayerische Truppen die Mediatisierung der Reichsstadt und die Säkularisation des Fürststifts Kempten. 1804 wurde in der Folge ein Landgericht älterer Ordnung in Kempten errichtet. Das Bezirksamt Kempten übernahm bei der Trennung von Verwaltung und Rechtsprechung im Jahr 1862 die Verwaltungsaufgaben vom Landgericht.[1] Mit Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurde das Amtsgericht Kempten gebildet, dessen Sprengel identisch mit dem vorherigen Landgerichtsbezirk Kempten war. Das heutige Landgericht Kempten ging zeitgleich aus dem 1857 gegründeten Bezirksgericht Kempten hervor.

Landgerichtsbezirk

Der Bezirk des Landgerichts erstreckt sich neben den kreisfreien Städten Kempten (Allgäu) und Kaufbeuren auf die Landkreise Lindau (Bodensee), Oberallgäu und Ostallgäu.

Im Landgerichtsbezirk Kempten sind 472 Rechtsanwälte (Stand: 17. Januar 2019[2]) zugelassen.

Juristen, die am Landgericht Kempten tätig waren

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. C. H. Beck, München 1983, ISBN 3-406-09669-7, S. 495 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  2. Rechtsanwaltskammer München, www.rak-muenchen.de: Anwalts-/Mitgliederverzeichnis. Abgerufen am 17. Januar 2019.

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