Landgericht Bamberg
Das Landgericht Bamberg ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Es ist eines von 22 Landgerichten im Freistaat Bayern.
Landgerichtsbezirk
Der Bezirk des LG Bamberg erstreckt sich neben der kreisfreien Stadt Bamberg auf folgende Landkreise:
Über- und nachgeordnete Gerichte
Das Landgericht Bamberg ist eines von sieben Landgerichten, denen das Oberlandesgericht Bamberg übergeordnet ist; nachgeordnet sind die Amtsgerichte in Bamberg, Forchheim und Haßfurt.
Geschichte
1803 wurden im Verlauf der Verwaltungsneugliederung Bayerns das Landgericht Bamberg I und Landgericht Bamberg II gebildet, bei denen es sich um Landgerichte älterer Ordnung handelte. Diese waren im Königreich Bayern Gerichts- und Verwaltungsbehörden, die 1862 in administrativer Hinsicht von den Bezirksämtern und 1879 in juristischer Hinsicht von den Amtsgerichten abgelöst wurden. Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurden in Bamberg daher zwei Amtsgerichte errichtet,[1] die 1903 zum Amtsgericht Bamberg vereinigt wurden. Das heutige Landgericht wurde dagegen mit der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 aus dem 1857 gegründeten Bezirksgericht Bamberg gebildet. Das Oberlandesgericht Bamberg entstand im Übrigen ebenfalls im Jahr 1879 aus dem Appellationsgericht Bamberg.
Persönlichkeiten
Am Landgericht Bamberg wirkten:
- Hermann Schmitt (1863–1943), Richter am Landgericht und Ministerialbeamter in Bayern
- Hermann Weinkauff (1894–1981), im Jahr 1949 Präsident des Landgerichts Bamberg, ab 1950 erster Präsident des Bundesgerichtshofs
- Thomas Bellay (* 1960), Richter am Landgericht, später Richter am Bundesgerichtshof
- Johann Schütz (1913–2010), Richter am Landgericht, später Präsident des Oberlandesgerichts Bamberg
Einzelnachweise
- Landgericht Bamberg... In: Königl. Bayer. Statistisches Bureau (Hrsg.): Vollständiges Ortschaften-Verzeichniss des Koenigreichs Bayern. Ackermann, München 1877, Sp. 999–1002.