Landgericht Landshut
Das Landgericht Landshut ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Es ist eines von 22 Landgerichten im Freistaat Bayern.
Geschichte
Vorläufer des heutigen Landgerichts ist das 1857 gegründete bayerische Bezirksgericht, das mit dem Gerichtsverfassungsgesetz von 1879 in ein Landgericht umgewandelt wurde.
Landgerichtsbezirk
Der Bezirk des Landgerichts Landshut erstreckt sich neben der kreisfreien Stadt Landshut auf folgende Landkreise:
Im Landgerichtsbezirk Landshut sind 726 Rechtsanwälte (Stand: 17. Januar 2019[1]) zugelassen.
Gerichtsgebäude
Das ehemalige Gebäude des Landgerichts entstand 1879 auf dem Dreifaltigkeitsplatz. Im November 1969 zog das Gericht in das neu gebaute Zentraljustizgebäude in der Maximilianstraße 22.
Am 7. April 2009 kam es in dem Gerichtsgebäude zu einer Schießerei (der Täter schmuggelte eine Pistole in das Gebäude), bei der ein Beteiligter eines Erbschaftsprozesses auf drei andere, mit ihm verwandte Beteiligte des gleichen Prozesses schoss. Bei dem Vorfall kamen zwei Personen, darunter der Täter, der sich selbst in den Kopf schoss, ums Leben und zwei Personen erlitten schwere Verletzungen, vor allem durch Blindgänger des Schützen. Seit dem Vorfall sind die Sicherheitskontrollen bei Zivilprozessen deutlich verschärft worden.[2]
Über- und nachgeordnete Gerichte
Das Landgericht Landshut ist eines von zehn Landgerichten, denen das Oberlandesgericht München übergeordnet ist; nachgeordnet sind die Amtsgerichte in Eggenfelden, Erding, Freising, Landau an der Isar und Landshut.
Einzelnachweise
- Rechtsanwaltskammer München, www.rak-muenchen.de: Anwalts-/Mitgliederverzeichnis. Abgerufen am 17. Januar 2019.
- Landshut: Zwei Tote nach Schießerei in bayerischem Gericht, Spiegel Online, abgerufen am 7. April 2009.