Leiter der Feuerwehr

Unter einem Leiter der Feuerwehr versteht man in Deutschland sowohl die Funktionsbeschreibung für den Führer einer kommunalen Feuerwehr als auch die Bezeichnung des entsprechenden Lehrgangs, um diese Funktion wahrzunehmen.

Lehrgang

Leiter der Feuerwehr ist die Lehrgangsbezeichnung nach FwDV 2.[1] Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang „Gruppenführer“, soweit nicht nach Landesrecht eine weitergehende Ausbildung erforderlich ist.[1] Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Leitung einer Feuerwehr in organisatorischer und verwaltungsmäßiger Hinsicht.[1] Die Lehrgangsdauer beträgt mindestens 35 Stunden.[1] Der Lehrgang wird an Landesfeuerwehrschulen durchgeführt.

Funktionsbezeichnung

Die Funktionsbezeichnungen gelten sowohl für weibliche als auch für männliche Feuerwehrangehörige.[2]

Deutschland

Der Leiter der Feuerwehr ist die Führungskraft, die eine kommunale Feuerwehr verwaltungsmäßig führt. Im Normalfall ist die Feuerwehr einer Gemeinde in mehrere Standorte gegliedert. Es gibt dann auch mehrere Leiter auf verschiedenen Ebenen. So kann es Leiter der Feuerwehr für die Gemeinde/Stadt als Ganzes und für die untergeordneten Ortsteile/Stadtteile geben.

Da das Feuerwehrwesen in Deutschland auf Landesebene geregelt ist, hat jedes Bundesland seine eigenen Rechtsvorschriften hierfür erlassen. Es gibt keine einheitliche Benennung der Funktionen in Deutschland. Diese Tabelle stellt die verschiedenen Bezeichnungen für den Leiter einer Feuerwehr nach Bundesländern aufgeschlüsselt dar:

Wappen Land Gemeinde-/Stadtebene Orts-/Stadtteilebene
Baden-Württemberg Feuerwehrkommandant Abteilungskommandant
Bayern Kommandant[3] Kommandant
Berlin Landesbranddirektor Wachleiter (BF) / Wehrleiter (FF)
Brandenburg Wehrführer Ortswehrführer
Bremen Leitender Branddirektor (BF) / Bereichsführer (FF) Wehrführer (FF)
Hamburg Oberbranddirektor (BF) / Landesbereichsführer (FF) Wehrführer (FF)
Hessen Gemeinde-/Stadtbrandinspektor Wehrführer
Mecklenburg-Vorpommern Gemeindewehrführer Ortswehrführer
Niedersachsen Gemeinde-/Stadtbrandmeister Ortsbrandmeister
Nordrhein-Westfalen Leiter der Feuerwehr Einheitsleiter
Rheinland-Pfalz Wehrleiter/Stadtfeuerwehrinspekteur Wehrführer
Saarland Wehrführer Löschbezirks- oder Löschabschnittsführer
Sachsen Gemeindewehrleiter Ortswehrleiter
Sachsen-Anhalt Gemeinde-/Stadtwehrleiter Orts-/Stadtteilwehrleiter
Schleswig-Holstein Gemeindewehrführer Ortswehrführer
Thüringen Orts-/Stadtbrandmeister Wehrführer

Österreich

  • Kommandant

Schweiz

  • Kommandant

Südtirol

  • Kommandant

Einzelnachweise

  1. FwDV 2 (PDF)
  2. Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 (PDF) Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz, Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), 2008
  3. Grundsätzlich gibt es nach bayerischem Feuerwehrrecht in Gemeinden mit mehreren Feuerwehren keine eigene feuerwehrtechnische Führungsfunktion als Leiter aller Feuerwehren einer Gemeinde. Dies gilt unabhängig von etwaigen reinen Verwaltungspositionen. Allerdings gibt es für bestimmte Aufgaben Regelungen wie nach Art. 16 II 1 und Art. 18 II 2 BayFwG.
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