Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) und das zentrale Organisationselement für die zivile Sicherheit. Es wurde am 1. Mai 2004 errichtet.[3]
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe | |
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Staatliche Ebene | Bund |
Stellung | Bundesoberbehörde |
Aufsichtsbehörde | Bundesministerium des Innern und für Heimat |
Gründung | 1. Mai 2004 |
Hauptsitz | Bonn |
Präsident | Armin Schuster |
Bedienstete | 344[1] |
Haushaltsvolumen | 251,76 Mio. EUR (Soll 2021)[2] |
Netzauftritt | www.bbk.bund.de |
Präsident ist seit dem 10. November 2020 Armin Schuster, Vizepräsident ist seit dem 1. Oktober 2016 Thomas Herzog.[4] Sein Dienstsitz befindet sich seit Juli 2006 in Bonn-Lengsdorf (davor im Stadtbezirk Bad Godesberg).
Aufgaben
Das Gesetz über die Errichtung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBKG) definiert die Aufgaben des BBK:
Das Bundesamt nimmt Aufgaben des Bundes auf den Gebieten des Bevölkerungsschutzes und der Katastrophenhilfe wahr, die ihm durch das Zivilschutzgesetz oder andere Bundesgesetze oder auf Grund dieser Gesetze übertragen werden […].[5]
Nach § 1 Abs. 2 Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG) gehören zum Zivilschutz folgende Aufgaben:
- Selbstschutz
- Warnung der Bevölkerung
- Schutzbau
- Aufenthaltsregelung
- Katastrophenschutz
- Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit
- Maßnahmen zum Schutz von Kulturgut (hierzu betreibt das BBK im Barbarastollen bei Oberried einen zentralen Bergungsort)
Diese Aufgaben werden in fünf Abteilungen wahrgenommen.
Fachabteilungen
Abteilung I – Krisenmanagement
Für die Koordinierung der Katastrophenhilfe (Krisenmanagement) wurde in der Abteilung I das GMLZ (Gemeinsames Melde- und Lagezentrum) eingerichtet.
Auch die Warnung der Bevölkerung mit den Teilaufgaben Betrieb und Weiterentwicklung des Modularen Warnsystems (MoWaS) sowie der Warn-App NINA ist eine Aufgabe der Abteilung I. MoWaS bietet über den Rundfunk die Möglichkeit, nicht nur Gefahren anzukündigen, sondern auch Verhaltensregeln an die Bevölkerung weiterzugeben. Die neuen Systeme machen es möglich, in Sekundenschnelle Warnmeldungen und Gefahrendurchsagen mit höchster Priorität über Satellit an die angeschlossenen Medien weiterzugeben. Neben allen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wurden und werden weitere private Rundfunkbetreiber, Internetportalbetreiber, große Presseagenturen in dieses System einbezogen.
Ebenfalls im BBK angesiedelt ist die Koordinierungsstelle zur Nachsorge, Opfer- und Angehörigenhilfe (NOAH) der Bundesregierung. Außerdem ist das Referat LüKEX zur Durchführung der gleichnamigen regelmäßigen länderübergreifenden Krisenmanagementübungen Bestandteil der Abteilung I.
Abteilung II – Risikomanagement, Internationale Angelegenheiten
Die Abteilung erfüllt neben der Bearbeitung von Grundsatzangelegenheiten und Rechtsfragen des Bevölkerungsschutzes folgende Aufgaben im Rahmen der Notfallvorsorge und des Risikomanagemnents:
- Weiterentwicklung der nichtpolizeilichen, nichtmilitärischen Gefahrenabwehr zu einer jederzeit bedrohungsgerechten Gesamtkonzeption,
- Erarbeitung und Aktualisierung makroskopischer Risikoanalysen einschließlich der methodischen Beratung zur Durchführung auf anderen Verwaltungsebenen,
- Überprüfung und Fortentwicklung der Notfallplanung in enger Zusammenarbeit mit Bundes- und Länderbehörden,
- Entwicklung von Konzepten zur dauerhaften Sicherung und Förderung des Ehrenamtes,
- Entwicklung von Kooperationsmodellen zwischen Bund, Feuerwehren, Hilfsorganisationen und weiteren Akteuren der Sicherheitsarchitektur in Deutschland,
- Zivil-Militärische Zusammenarbeit (ZMZ/CIMIC),
- Förderung und weiterer Ausbau der fachlichen Netzwerke im Bevölkerungsschutz,
- Information der Bevölkerung und Erarbeitung und Verbreitung von Selbstschutz- und Selbsthilfeempfehlungen.
Darüber hinaus befasst sich die Abteilung II mit dem physischen Schutz Kritischer Infrastrukturen (KRITIS). Unter Kritischen Infrastrukturen im Sinne des Bevölkerungsschutzes sind primär Energieversorgung, das Verkehrswesen, die Trinkwasser- und Nahrungsmittelversorgung einschließlich der Entsorgung, das Gesundheitswesen, die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben bzw. Regierung und öffentliche Verwaltung sowie Kommunikationsinfrastrukturen zu verstehen. Somit ergeben sich für die Abteilung II folgende Tätigkeitsfelder:
- Sicherstellung einer engen fachlichen Vernetzung aller am Schutz Kritischer Infrastrukturen beteiligten öffentlichen und privaten Stellen,
- Erarbeitung von kurz-, mittel- und langfristigen Risikoanalysen für Kritische Infrastrukturen,
- Erarbeitung von Notfall- und Gefahrenabwehrplänen für Kritische Infrastrukturen, einschließlich von Empfehlungen für ein integriertes Risiko- und Krisenmanagement (Zusammenspiel von öffentlicher/externer und privater/interner nichtpolizeilicher Gefahrenabwehr),
- Beratung staatlicher, sonstiger öffentlicher und privater Stellen hinsichtlich der Vorsorge- und Abwehrplanung zum Schutz Kritischer Infrastrukturen
- Erarbeitung von Empfehlungen für den baulich-technischen Schutz von Infrastruktureinrichtungen.
Das BBK wirkt über die Abteilung II auch im Nationalen Cyber-Abwehrzentrum (NCAZ) mit, das beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) angesiedelt ist.
Dritter zentraler Aufgabenbereich der Abteilung ist die behördeninterne Koordinierung der internationalen Aktivitäten des BBK sowie die Unterstützung des BMI bei der Umsetzung und Fortentwicklung des Katastrophenschutzverfahrens der Europäischen Union. Seit 2008 führt das BBK durch andere Ressorts finanzierte Unterstützungsprojekte für Zivil- und Katastrophenschutzbehörden in anderen Ländern durch, so z. B. in der Volksrepublik China, in Tunesien, in Jordanien, in der Ukraine u. a. Hierbei kooperiert das BBK u. a. mit der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), dem THW sowie Feuerwehren u. a. Institutionen.
Seit 2017 ist beim BBK in der Abteilung II auch die Nationale Kontaktstelle für die Umsetzung des Sendai-Rahmenwerkes für Katastrophenvorsorge in Deutschland eingerichtet. Das Sendai-Rahmenwerk ist ein Arbeitsprogramm der Vereinten Nationen im Zuge der UN-Strategie zur Reduzierung des Katastrophenrisikos (UN-ISDR).
Durchgeführte Risikoanalysen
Die Risikoanalyse ist im Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz, § 18 gesetzlich verankert: „Der Bund erstellt im Zusammenwirken mit den Ländern eine bundesweite Risikoanalyse für den Zivilschutz. Das Bundesministerium des Innern unterrichtet den Deutschen Bundestag über die Ergebnisse der Risikoanalyse nach Satz 1 ab 2010 jährlich.“
Seit 2012 wurden die folgende Risikoanalysen durchgeführt:[6]
Aufgaben/Übersicht
Aufgaben der Abteilung III sind u. a.:
- Ermittlung des Forschungsbedarfs und Erarbeitung von Rahmenplänen,
- ABC-Schutz / -Vorsorge auf wissenschaftlich-technischem und medizinischem Gebiet,
- Konzipierung und Beschaffung der ergänzenden zivilschutzbezogenen Ausstattung für die Bundesländer („Task-Force-Modell“)[13],
- wissenschaftliche und technische Beratung.
Abteilung IV – Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung
Zum BBK gehört die Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung (BABZ) in Bad Neuenahr-Ahrweiler. Diese Institution ist die zentrale Aus- und Fortbildungseinrichtung im Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Aufgaben der BABZ sind:
- Aus- und Fortbildung des mit Fragen der Zivilen Sicherheitsvorsorge befassten Personals und der Führungs- und Lehrkräfte des Katastrophenschutzes,
- Durchführung und Auswertung von Übungen, wie beispielsweise die länderübergreifende Krisenmanagementübung LÜKEX,
- Auswertung von Großschadenslagen im In- und Ausland,
- Auswertung nationaler und internationaler Analysen, Publikationen und Dokumentationen,
- wissenschaftliche Betreuung von Forschungsvorhaben sowie deren Auswertung und Umsetzung,
- Durchführung von Studien und Untersuchungen,
- Durchführung von Seminaren, Übungen und sonstigen Veranstaltungen zur zivil-militärischen Zusammenarbeit sowie
- Mitwirkung an den konzeptionellen Arbeiten der fachlich zuständigen obersten Bundesbehörden, Mitarbeit in Bund-Länder-Ausschüssen und in EU-Gremien.
Aufgaben/Übersicht
Aufgaben der Abteilung Z sind u. a.:
- Personal
- Haushalt und Recht
- Organisation, Fachinformationsstelle
- Technische Dienste
Fachinformationsstelle
Die Fachinformationsstelle (FIS) bietet allen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern im integrierten Hilfeleistungssystem die Ausleihe von Fachliteratur und Kopien aus Fachzeitschriften an. Sie sammelt, erschließt und vermittelt Fachliteratur zu allen Themen der Zivilen Verteidigung und des Bevölkerungsschutzes.
Sie unterstützt den Bevölkerungsschutz bei Bund, Ländern, Gemeinden und Hilfsorganisationen mit moderner Informationsvermittlung und bietet ihren Kunden durch die Aufbereitung und Strukturierung von Wissen einen Mehrwert für die tägliche Arbeit. Als Vermittler von Daten, Fakten und Informationen zu Fragen des Bevölkerungsschutzes erschöpft sich der Service der FIS nicht nur in der Ausleihe von Büchern. Im Internet kann jeder Interessent in der Literaturdatenbank[14] recherchieren. Die FIS verfügt insgesamt über einen Bestand von rund 63.000 deutsch- und englischsprachigen Medien (Bücher, Aufsätze, Videofilme, DVD und CD-ROM). Die FIS besteht aus Bibliothek und Dokumentation.
Das BBK gibt vierteljährlich die Zeitschrift Bevölkerungsschutz heraus.[15]
Geschichte
Vorgeschichte
- 1952 wurde die Unterabteilung Ziviler Luftschutz im Bundesministerium des Innern eingerichtet.
- 1955 wurde die Unterabteilung in die Bundesanstalt für zivilen Luftschutz überführt.
- 1957 wurde diese Anstalt der Bundesdienststelle für zivilen Bevölkerungsschutz unterstellt.
- 1958 wurde aus dieser Dienststelle das Bundesamt für zivilen Bevölkerungsschutz.
- 1974 wurde es in Bundesamt für Zivilschutz (BZS) umbenannt.
- 2001 wurden die Aufgaben des BZS durch das Haushaltssanierungsgesetz von 1999 dem Bundesverwaltungsamt (BVA) übertragen. Das BZS wurde in das BVA übergeleitet und hat dort die Aufgaben des Zivil- und Katastrophenschutzes als Zentralstelle für Zivilschutz wahrgenommen.
Seit Errichtung
Am 1. Mai 2004 wurde das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe errichtet. Hintergrund waren zum einen die Terroranschläge am 11. September 2001 und zum anderen die organisatorischen Differenzen zwischen Bund und Ländern bei der Bekämpfung des Elbhochwassers 2002. In den Jahren 2006/07 zeichnet das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe hauptverantwortlich für die Einführung der Medizinischen Task Forces im Rahmen der „Neuen Konzeption im Bevölkerungsschutz“. In dieser neuen Konzeption wurde, abgestimmt mit den Bundesländern, ein neues, auf Spezialgefahren wie ABC-Schutz und MANV ausgerichtetes Ausstattungskonzept, im Rahmen der ergänzenden, zivilschutzbezogenen Ausstattung, die der Bund den Ländern zur Verfügung stellt, erarbeitet.[16]
Seit dem Jahr 2006 ist das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe als Kooperationspartner an dem weiterbildenden Masterstudiengang Katastrophenvorsorge – Katastrophenmanagement (KaVoMa) beteiligt. Die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn zielt mit dem Studiengang auf einen ganzheitlich ausgerichteten akademischen Qualifizierungsbeitrag auf dem Gebiet der Katastrophenvorsorge und des Katastrophenmanagements.[17][18][19]
Am 8. Juni 2015 wurde die vom BBK entwickelte Warn-App NINA („Notfall-Informations- und Nachrichten-App“) für Smartphones der Bevölkerung zur Verfügung gestellt. Gleichzeitig wurde die Website warnung.bund.de freigeschaltet, die ebenfalls über alle aktuellen Warnmeldungen aus dem MoWaS-System informiert.[20]
2020 führte das BBK einen stark beworbenen bundesweiten "Warntag" durch, mit dem die Warnsysteme getestet und Bevölkerung für den Katastrophenschutz sensibilisiert werden sollte. Die Übung am 10. September 2020 endete desaströs: die geplante Warnkette funktionierte nicht. Der Warnhinweis des Bundes, der die Kette eigentlich hätte auslösen sollen, kam nicht bei den Empfängern an, da das System zu diesem Zeitpunkt bereits mit 62 eigenständigen Warnmeldungen aus einzelnen Bundesländern und Landkreisen belegt war. Eine Priorisierung der Meldungen, die der Meldung des Bundes Vorrang gegeben hätte, war in der Software nicht angelegt. Der Präsident des Amtes Christoph Unger trat daraufhin zurück.[21]
Seit dem 10. November 2020 ist Armin Schuster Präsident des Bundesamtes. Er trat die Nachfolge von Christoph Unger an, der das Amt seit seinem Gründungsjahr 2004 geleitet hatte.[22]
Kritik
Nach dem Hochwasser in West- und Mitteleuropa 2021 mit über 150 Toten in Deutschland wurde das BBK kritisiert, die Bevölkerung in den betroffenen Gebieten sei durch das Amt zu spät gewarnt worden. BBK-Präsident Schuster sagte daraufhin, die Warninfrastruktur habe funktioniert und seine Stelle habe 150 Warnmeldungen verschickt.[23] Seine Behörde sei für den Verteidigungsfall im Krieg zuständig, im Katastrophenfall nicht, sie könne aber Amtshilfe zum Beispiel mit ihrer satellitengestützten Warninfrastruktur leisten.[24]
Weblinks
Einzelnachweise
- Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe im Überblick. Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, abgerufen am 3. November 2020 (deutsch).
- Bundeshaushalt.de: Haushaltsgesetz 2021. Bundesministerium der Finanzen, abgerufen am 3. Januar 2021 (deutsch).
- § 1 BBKG
- Pressemitteilung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe vom 28. Oktober 2016
- Gesetz über die Errichtung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBKG) (PDF; 63 kB).
- Bericht zur Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz 2016. In: 18. Deutscher Bundestag, Drucksache 18/10850, 28. Dezember 2016.
- Bericht zur Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz 2012. In: 17. Deutscher Bundestag, Drucksache 17/12051, 3. Januar 2013 - Risikoanalysen Extremes Schmelzhochwasser und Pandemie.
- Bericht zur Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz 2013. In: 18. Deutscher Bundestag, Drucksache 18/208, 16. Dezember 2013 - Risikoanalyse Wintersturm.
- Bericht zur Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz 2014. In: 18. Deutscher Bundestag, Drucksache 18/3682, 23. Dezember 2014 - Risikoanalyse Sturmflut.
- Bericht zur Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz 2015. In: 18. Deutscher Bundestag, Drucksache 18/7209, 4. Januar 2016 - Risikoanalyse Freisetzung radioaktiver Stoffe aus einem Kernkraftwerk.
- Bericht zur Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz 2016. In: 18. Deutscher Bundestag, Drucksache 18/10850, 28 Dezember 2016 - Risikoanalyse Freisetzung chemischer Stoffe.
- Bericht zur Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz 2018, in: 19. Deutscher Bundestag, Drucksache 19/9521, 12.04.2019 - Risikoanalyse Dürre.
- Ergänzende Ausstattung des Bundes für den Katastrophenschutz. Website des BBK. Abgerufen am 6. April 2017.
- Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe: Literaturdatenbank
- Bevölkerungsschutz-Magazin. Website des BBK. Abgerufen am 6. April 2017.
- Die Medizinische Task Force des Bundes (MTF). Abgerufen am 24. Mai 2018.
- Masterstudiengang Katastrophenvorsorge & Katastrophenmanagement. Website des Studiengangs KaVoMa. Abgerufen am 6. April 2017.
- Kerstin Reisdorf: „Vorbeugen ist besser als heilen“ – Alte Volksweisheit und neuer Studiengang machen Katastrophenmanagement in Deutschland zukunftsfähig. In: Bevölkerungsschutz. Nr. 3/2009. Bonn 2009, S. 22–25 (Online).
- Faltblatt Weiterbildungsstudiengang Katastrophenvorsorge – Katastrophenmanagement (PDF; 386 kB).
- Hannover: Neue Warn-App des Bundes steigert den Schutz der Bevölkerung. In: Website des BBK. 8. Juni 2015, abgerufen am 13. Mai 2016.
- T-online: Nach Warntags-Panne: BBK-Präsident Unger wird abgelöst , Meldung vom 16. September 2020, gesichtet am 19. Juli 2021
- Armin Schuster ist neuer Präsident des BBK. BBK, 10. November 2020, abgerufen am 10. November 2020.
- BBK weist Kritik an Warnpraxis zurück, Deutschlandfunk, 19. Juli 2021
- Jonas Hermann: Armin Schuster: «Bürger sagen, unsere Warn-App hat ihr Leben gerettet», Neue Zürcher Zeitung, 21. Juli 2021