Schiedsrichter (Feuerwehr)

Schiedsrichter[1] werden i​n den deutschen Feuerwehren Feuerwehr-Führungskräfte genannt, d​ie Leistungsprüfungen u​nd Wettbewerbe i​n den Feuerwehren abnehmen u​nd bewerten dürfen. Bei Wettbewerben werden Schiedsrichter a​uch als Bewerter o​der Wertungsrichter bezeichnet. Durch i​hre Arbeit unterstützen s​ie die Kreisausbilder.

Leistungsprüfungen und Wettbewerbe

Leistungsprüfungen (umgangssprachlich auch Leistungsabzeichen bzw. -übungen genannt) sind bewertete Einsatzübungen, zumeist auf Grundlage der Feuerwehrdienstvorschrift 3, die einen möglichst fehlerfreien Ablauf innerhalb einer definierten Höchstzeit verlangen und der Ausbildung innerhalb der Feuerwehren dienen. Bei den meisten Leistungsprüfungen kommen weitere Zusatzaufgaben wie Gerätekunde, Kenntnisse in Erster-Hilfe oder ähnlichem hinzu. Sie sind in den Bereich der Ausbildung zu rechnen. Als Einsatzübung gelten meisten ein Löschangriff oder im Bereich der Technischen Hilfeleistung ein angenommener Verkehrsunfall (z. B. Hessische Feuerwehrleistungsabzeichen bzw. -leistungsübungen). Jugend-Leistungsprüfungen konzentrieren sich meistens auf die Grundtätigkeiten der Feuerwehr-Dienstvorschrift 1. Hierzu zählen u. a. die Jugendflamme und die Bayerische Jugendleistungsprüfung.

Wettbewerbe (auch Bewerbe genannt) können recht unterschiedliche Gestaltung haben und sind teilweise wie Leistungsprüfungen aufgebaut. Ein Unterscheidungscharakter zu den Leistungsprüfungen ist jedoch das gleichzeitige oder nur geringfügig zeitversetzte Starten mehrerer Gruppen, deren Höchstzeiten miteinander verglichen werden und eine Platzierungsliste erstellt wird. Auch ist der Ausbildungscharakter bei vielen Wettbewerben nicht mehr so ausgeprägt wie bei den Leistungsprüfungen. Bei immer mehr Wettbewerben, auch im Jugend-Bereich, geht man jedoch dazu über, beim Erreichen einer definierten Mindestleistung oder -zeit auch hier den angetretenen Gruppen ein Abzeichen zu verleihen. Zu den Wettbewerben im Erwachsenen-Bereich zählen das Bundesleistungsabzeichen, die Feuerwehrleistungsspange von Rheinland-Pfalz, die Feuerwehrleistungsspange Saarland, das Wettbewerbsabzeichen des Bezirksfeuerwehrverbandes Oberpfalz, die alle nach den Richtlinien für den traditionellen internationalen Feuerwehrwettbewerb ausgetragen werden. Weitere Wettbewerbe sind die Feuerwehrleistungsmärsche und Atemschutzleistungswettbewerbe (kurz: Atemschutzleistungsbewerbe).

Ausbildung der Schiedsrichter

Einsatzabteilung

Zugangsvoraussetzung zu einem Schiedsrichter-Lehrgang ist ein bestandener und abgeschlossener Gruppenführer-Lehrgang. Länderspezifisch können weitere Voraussetzungen hinzukommen. In Hessen dauert der Schiedsrichter-Lehrgang drei Tage[2], in Bayern fünf Tage bzw. 41 Stunden.[3] Ausbildungsinhalte sind die Feuerwehr-Dienstvorschriften, insbesondere die FwDV 1 und 3, die Richtlinien der landesspezifischen Leistungsprüfungen, Aufbau der Abnahmeplätze, Durchführung von Abnahmen, Fehlererkennung und praktisches Bewerten.

Jugendabteilung

Zur Abnahme der Leistungsspange der Deutschen Jugendfeuerwehr wird ein Abnahmeberechtigten-Lehrgang benötigt, der alle zwei Jahre wiederholt werden muss. In Bayern finden zusätzlich jährliche Unterweisungen statt. Der Abnahmeberechtigter soll zudem einen Schiedsrichter-Lehrgang haben, ist jedoch in einer Abnahme selbst nicht als Bewerter aktiv, sondern hat eher darauf zu achten, dass die vorgegebenen Regularien eingehalten werden. Abnahmeberechtigte werden zudem als Bewerter bei den Bezirks-, Landes- und Bundesentscheiden des Bundeswettbewerbes der Deutschen Jugendfeuerwehr und dem Internationalen Jugendwettbewerb eingesetzt. Hier werden sie zusätzlich durch benannte Landeswertungsrichter unterstützt, die ebenfalls einen Schiedsrichter-Lehrgang bzw. eine regelmäßige Unterweisung ähnlich dem Abnahmeberechtigten absolviert haben müssen.

Um a​ls Bewerter b​ei Wettbewerben mitwirken z​u können, i​st neben e​inem Schiedsrichter-Lehrgang a​uch ein Einweisungslehrgang z​um jeweiligen Wettbewerb, d​er vom ausrichtenden Feuerwehrverband durchgeführt wird, erforderlich.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Die Funktionsbezeichnungen gelten sowohl für weibliche als auch für männliche Feuerwehrangehörige. Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz, Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, 2008
  2. Schiedsrichter-Lehrgang Hessische Landesfeuerwehrschule (Memento vom 13. April 2016 im Internet Archive), Hessische Landesfeuerwehrschule 2013
  3. Schiedsrichter-Lehrgang Staatliche Feuerwehrschulen Bayerns (unter „Lehrgänge: Übersicht“), Staatliche Feuerwehrschule Regensburg 2013
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