Feuerwehr in Niedersachsen

Die Feuerwehr in Niedersachsen umfasst die öffentlichen und privaten Feuerwehren in Niedersachsen, ihre Aufgaben, Organisation, Ressourcen und Tätigkeiten. Gesetzliche Grundlage des Feuerwehrwesens ist das Niedersächsische Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (NBrandSchG),[2] die für die gemeindlichen Feuerwehren durch eine Feuerwehrverordnung ergänzt wird.[3]

Feuerwehr
Niedersachsen
Notruf: 112
Personal
Aktive
(ohne Jugend):
136.033
Freiwilligenquote: 94,6 %
Frauenquote: 12,8 %
Jugendfeuerwehr: 28.551
Kinderfeuerwehr: 15.256
Stützpunkte
Aufteilung
Freiwillige Wehren 3.219
Werkfeuerwehren 97, davon 14 hauptberufliche
Berufsfeuerwehren 11
Pflichtfeuerwehren 0
Einsätze
Gesamtanzahl: 97.059 (ohne Rettungsdienst)
Aufteilung nach Einsatzart
Brandeinsätze 21.662
Technische Einsätze 53.950
Stand der Daten 2020[1]

Aufgaben und Organisation

Art und Zahl der Feuerwehren

Das NBrandSchG unterscheidet zwischen gemeindlichen Feuerwehren (in der Form einer Berufsfeuerwehr, Freiwilligen Feuerwehr oder Pflichtfeuerwehr) und Werkfeuerwehren. Die gemeindlichen Feuerwehren eines Kreises bilden gemeinsam mit der Feuerwehrtechnischen Zentrale die Kreisfeuerwehr.

Die gemeindlichen Feuerwehren werden nach ihrer Leistungsfähigkeit unterschieden in:[3]

Bezeichnung Mindeststärke Mindestausstattung
Grundausstattungsfeuerwehr eine Gruppe ein Löschfahrzeug mit Staffelbesatzung
Stützpunktfeuerwehr eine Gruppe und ein Selbstständiger Trupp ein Löschfahrzeug mit Gruppenbesatzung und ein Feuerwehrfahrzeug mit Truppbesatzung
zwei Staffeln zwei Löschfahrzeuge mit Staffelbesatzung
Schwerpunktfeuerwehr ein Zug ein Einsatzleitfahrzeug und zwei Löschfahrzeuge mit Gruppenbesatzung
ein Einsatzleitfahrzeug, ein Löschfahrzeug mit Gruppenbesatzung und je ein Feuerwehrfahrzeug mit Staffel- bzw. Truppbesatzung
ein Einsatzleitfahrzeug, ein Löschfahrzeug mit Gruppenbesatzung und drei Feuerwehrfahrzeuge mit Truppbesatzung

Im Jahr 2020 bestanden in allen 429 niedersächsischen Kommunen (Städte und Gemeinden) Freiwillige Feuerwehren, von denen (mit Ausnahme der Ostfriesischen Inseln) alle in Ortsfeuerwehren unterteilt waren. Es existierten 3.219 (2019: 3.242) Ortsfeuerwehren.[1]

Nach § 9 NBrandSchG sind Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern dazu verpflichtet, eine Berufsfeuerwehr aufzustellen. Dies betrifft (Stand: 2021) die folgenden Großstädte:

Darüber hinaus wurde auch in Delmenhorst (Feuerwehr Delmenhorst), Wilhelmshaven (Feuerwehr Wilhelmshaven) und Cuxhaven (Feuerwehr Cuxhaven) eine Berufsfeuerwehr eingerichtet.

Alternativ können die ehrenamtlichen Kräfte durch eine sogenannte Hauptberufliche Wachbereitschaft (HWB) entlastet werden. Dies ist derzeit in Hameln und Emden der Fall. In Lüneburg soll zum 1. Januar 2026 eine HWB aufgestellt werden.[4]

Arten und Zahl der Feuerwehreinsätze

Im Jahr 2019 rückten die niedersächsischen Feuerwehren zu 23.869 (2019: 26.364) Bränden, 57.679 (2019: 64.287) Technischen Hilfeleistungen, 14.577 (2019: 17.688) Fehlalarmen sowie zu 251.919 (2019: 263.179) rettungsdienstlichen Einsätzen und sonstigen Hilfeleistungen aus.[5]

Zuständigkeiten

Nach dem Brandschutzgesetz sind die Gemeinden für den abwehrenden Brandschutz und die Hilfeleistung in ihrem Gebiet verantwortlich.

Die Kreise sind für übergemeindliche Aufgaben verantwortlich, z. B. für Einsatz und Übungen der Kreisfeuerwehr oder für das Vorhalten von Feuerwehrbereitschaften, einer Leitstelle und einer Feuerwehrtechnischen Zentrale. Außerdem obliegt den Kreisen ein Teil der Ausbildung und die Leistungsüberprüfung der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren.

Das Land Niedersachsen ist für die zentralen Aufgaben des Brandschutzes und der Hilfeleistung verantwortlich, insbesondere die Ausbildung (an der Niedersächsischen Akademie für Brand- und Katastrophenschutz) und das Erarbeiten von landesweiten Vorgaben im Feuerwehrwesen. Außerdem obliegt dem Land die Bekämpfung von Schiffsbränden und die Hilfeleistung auf Schiffen.

Verbände

In den 46 Kreisen und kreisfreien Städten Niedersachsens gibt es 55 Kreisfeuerwehrverbände.[6] Spitzenverband der niedersächsischen Feuerwehren ist der Landesfeuerwehrverband Niedersachsen e.V. mit Sitz in Hannover, der neben den Vertretungen der Freiwilligen Feuerwehren auch Landesgruppen der Berufsfeuerwehren, Werkfeuerwehren und weiterer korporativer Mitglieder umfasst.

Unfallversicherung

Zuständige Feuerwehr-Unfallkasse ist die Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen mit Sitz in Hannover. Nach eigenen Angaben ist sie mit mehr als 210.000 Versicherten Deutschlands größte Feuerwehr-Unfallkasse.[7]

Feuerwehrmuseen

In Niedersachsen gibt es mehrere örtliche Feuerwehrmuseen (siehe auch Liste von Feuerwehrmuseen), unter anderem an folgenden Orten:

Personal

2020 waren in den Freiwilligen Feuerwehren 128.707 (2019: 126.596) ehrenamtliche Mitglieder aktiv, der Frauenanteil betrug 13,3 %. Hinzu kamen 2.808 (2019: 2.740) hauptamtliche Kräfte, die in den Berufsfeuerwehren oder hauptberuflichen Wachbereitschaften angestellt waren. Außerdem verfügten die Werkfeuerwehren über 4.518 (2019: 4.351) Feuerwehrmänner und -frauen, von denen 621 (2019: 635) hauptberuflich tätig waren.[1]

Ausbildung

Die Ausbildung richtet sich im Grundsatz nach den gleichen Vorgaben wie in anderen Bundesländern.

Grundausbildung und Ausbildung auf Kreisebene

Die Grundausbildung (Truppmannausbildung) und einige technische Lehrgänge (z. B. Maschinist, Sprechfunk, Atemschutzgeräteträger) können von den Landkreisen/kreisfreien Städten und den Städten mit Berufsfeuerwehr durchgeführt werden.

Landesfeuerwehrschule

Die Niedersächsische Akademie für Brand- und Katastrophenschutz (NABK) ist die Landesfeuerwehrschule für das Land Niedersachsen. Sie hält am Standort Loy (Rastede) rund 90 und am Standort Celle rund 260 Lehrgangsplätze vor. An Letzterem befindet sich zudem die bundesweit zuständige Zentralprüfstelle für Feuerlöschschläuche sowie die für Niedersachsen zuständige Abnahmestelle für kommunale Feuerwehrfahrzeuge.

„Feuerwehrführerschein“

Auch in Niedersachsen gibt es den sog. "Feuerwehrführerschein", der Inhabern der Fahrerlaubnis der Klasse B die Möglichkeit eröffnet, Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 4,75 Tonnen oder 7,5 Tonnen zu führen.[8]

Dienstgrade

Die Dienstgrade werden nach einer Kombination von Ausbildung (erfolgreich besuchte Lehrgänge) und Erfahrung (absolvierte Dienstzeit) vergeben. Die genauen Bestimmungen für die Freiwilligen Feuerwehren sind in §8 der Feuerwehrverordnung[3] geregelt. Dienstgrade, die an eine bestimmte Funktion gebunden sind, bleiben erhalten, auch wenn die Funktion nicht mehr ausgeübt wird. Die Dienstgradabzeichen sind identisch mit den Dienstgradabzeichen der Feuerwehr in Schleswig-Holstein.

Jugend- und Kinderfeuerwehr

Wesentliches Instrument der Nachwuchsgewinnung sind die Jugendfeuerwehren (10–18 Jahre) und die Kinderfeuerwehren (6–12 Jahre). 2020 waren in den 1.951 Jugendfeuerwehren 28.551 (2019: 29.321 in 1.939) Jungen und Mädchen und weitere 15.256 in 1.025 (2019: 15.490 in 974) Kinderfeuerwehren aktiv. Interessenvertretung der Jugendfeuerwehren ist der Verein "Niedersächsische Jugendfeuerwehr e.V." im Landesfeuerwehrverband.[1]

Technische Ressourcen

Fahrzeuge

2019 verfügten die niedersächsischen Feuerwehren über 4.988 Löschfahrzeuge (darunter 1.697 Tragkraftspritzenfahrzeuge), 934 Einsatzleitwagen, 230 Hubrettungsfahrzeuge, 623 Rüst- und Gerätewagen, 126 Schlauchwagen, 210 Rettungsfahrzeuge sowie 3.197 andere Fahrzeuge.[5]

Leitstellen, Alarmierung und Funk

Die Feuerwehreinsätze werden von 34 Rettungsleitstellen koordiniert, von denen die einige kreisübergreifend (Leitstellen Braunschweig, Friesland-Wilhelmshaven, Göttingen, Hameln, Hildesheim, Oldenburg, Osnabrück, Ostfriesland, Schaumburg, Emden) arbeiten. Die Leitstellen Oldenburg und Hameln koordinieren neben Rettungsdienst, Feuerwehr und Katastrophenschutz auch die Polizei.

Seit August 2014 steht der digitale BOS-Funk in ganz Niedersachsen für den Alltagsbetrieb zur Verfügung.[9] „Autorisierte Stelle“ für den BOS-Digitalfunk in Niedersachsen ist die Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen.[10]

Kleidung und Kennzeichnung

Aussehen und Beschaffenheit der Einsatzkleidung (Schutzkleidung) und Dienstkleidung sind in Anlage 3 und 4 der Feuerwehrverordnung geregelt.[3]

Einsatzkleidung und Kennzeichnung

Die Beschaffenheit der Einsatzkleidung richtet sich im Wesentlichen nach den einschlägigen europäischen Normen. Die Farbe der Einsatzjacken ist nicht vorgeschrieben, getragen wird sowohl orange-rote als auch blau-schwarze oder sandfarbene Einsatzkleidung.

Die Einsatzkleidung trägt keine Kennzeichnung des Dienstgrades, wohl aber der Funktion (Helmkennzeichnung und Funktionswesten nach Anlage 8 der Feuerwehrverordnung).

Dienstkleidung

Für die Dienstkleidung sind eine dunkelblaue Uniformjacke und Schildmütze vorgeschrieben. Diese werden gemeinsam mit hellblauem Hemd oder Bluse, dunkelblauer Krawatte, schwarzer Tuchhose oder Rock und schwarzen Schuhen getragen. An der Dienstkleidung werden sowohl Dienstgradabzeichen (nach Anlage 6 der Feuerwehrverordnung) als auch Funktionsabzeichen (nach Anlage 7 der Feuerwehrverordnung) und Ehrenzeichen getragen. Alternativ sind auch Pullover, Strickjacke, Weste und Cargohose erlaubt.

Siehe auch

Commons: Feuerwehrwesen in Niedersachsen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Feuerwehr – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Brand- und Hilfeleistungsbericht der Niedersächsischen Feuerwehren für das Jahr 2020. Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport, abgerufen am 8. Dezember 2021.
  2. Niedersächsisches Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (Niedersächsisches Brandschutzgesetz – NBrandSchG) vom 18. Juli 2012, Stand: letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Artikel 3 § 6 des Gesetzes vom 20. Mai 2019 (Nds. GVBl. S. 88).
  3. Verordnung über die kommunalen Feuerwehren (Feuerwehrverordnung - FwVO) vom 30. April 2010
  4. Personalkonzept für eine Hauptberufliche Wachbereitschaft, voraussichtlich ab dem 01.01.2026. Hansestadt Lüneburg, Bereich Ordnung 32/323, 1. Februar 2021, abgerufen am 21. Juni 2021 (PDF; 0,91 MB).
  5. Die Feuerwehr in Zahlen für das Jahr 2019/2018 Land Niedersachsen. Landesfeuerwehrverband Niedersachsen, abgerufen am 8. Dezember 2021.
  6. Übersichtskarte des Landesfeuerwehrverbandes Niedersachsen, abgerufen am 30. September 2015
  7. Website der FUK Niedersachsen, abgerufen am 22. September 2015
  8. Verordnung über die Erteilung von Fahrberechtigungen an ehrenamtlich tätige Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, der anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks sowie sonstiger Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes (Fahrberechtigungsverordnung - FahrBVO) vom 5. Juli 2011
  9. Information des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport, abgerufen am 30. September 2015
  10. Website der autorisierten Stelle, abgerufen am 30. September 2015
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