Kulturdenkmale in Deutschland
In Deutschland gibt es zahlreiche Kulturgüter, die unter Denkmalschutz gestellt sind. Für den Schutz sind die Denkmalbehörden, Denkmalpfleger und Eigentümer zuständig, was vor allem durch jeweilige Denkmalschutzgesetze (DSchG) der einzelnen Bundesländer geregelt wird.[1]
Übersicht nach Bundesländern
Die Länder verwenden dabei unterschiedliche Bezeichnungen. Während einige Länder alle geschützten Objekte generell als Kulturdenkmal bezeichnen, unterscheiden andere Länder beispielsweise zwischen Baudenkmal und Bodendenkmal (archäologisches Denkmal). Zu den weiteren für verschiedene Arten von Kulturdenkmalen verwendeten Bezeichnungen gehören Gartendenkmal, Kleindenkmal, Flurdenkmal und andere.
In einigen Bundesländern werden denkmalgeschützte Objekte durch das Anbringen einer Denkmalplakette gekennzeichnet. In der DDR wurde zu diesem Zweck ein Symbol verwendet, das dem Emblem der nach der Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten geschützten Kulturgüter nachgebildet und daher missverständlich ist. Die ostdeutschen Länder verwenden dieses Symbol weiterhin zum Kennzeichnen ihrer Kulturdenkmale. Auch einige westdeutsche Länder verwenden ähnliche Symbole. Niedersachsen hatte ein kurz zuvor herausgegebenes ähnliches Symbol 2018 aufgegeben und verwendet seither sein Landeswappen auf der Denkmalplakette.
Siehe auch
Einzelnachweise
- Volltexte aller deutschen Denkmalschutzgesetze (DSchG) als PDF, denkmalliste.org