Kragenverwaltung

Als Kragenverwaltung wird eine Verwaltungsgliederung genannt, bei der das Zentrum Sitz der Verwaltungseinheit der Peripherie ist, obwohl es selbst eine eigene Verwaltungseinheit bildet.[1] Der Landkreis umschließt dabei häufig die kreisfreie Stadt ganz oder zu großen Teilen.

Kragenkreise um München und Kassel (blau); als Gegenmodell Sektoralkreise (rot) um Berlin und Bremen

Häufigstes Beispiel ist eine kreisfreie Stadt (Stadtkreis), die zugleich Sitz der Verwaltung des sie umgebenden Kreises (Landkreises) ist, ohne ihm anzugehören („Kragenkreis“).

Beispiele

Deutschland

Kragenkreise gab es auch in Nordrhein-Westfalen bis zur Gebietsreform von 1973/75 (Kreise Bielefeld, Herford und Münster)

Österreich

Übriges Europa

Gerichtsbarkeit

In der Gerichtsbarkeit findet sich das Beispiel eines Kragengerichts:

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Hans-Jürgen Von Der Heide (1999): Stellung und Funktion der Kreise. In: Wollmann, Hellmut; Roth, Roland (Hrsg.): Kommunalpolitik: Politisches Handeln in den Gemeinden. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften, S. 123–132.
This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. The authors of the article are listed here. Additional terms may apply for the media files, click on images to show image meta data.