Kragenverwaltung
Als Kragenverwaltung wird eine Verwaltungsgliederung genannt, bei der das Zentrum Sitz der Verwaltungseinheit der Peripherie ist, obwohl es selbst eine eigene Verwaltungseinheit bildet.[1] Der Landkreis umschließt dabei häufig die kreisfreie Stadt ganz oder zu großen Teilen.
Häufigstes Beispiel ist eine kreisfreie Stadt (Stadtkreis), die zugleich Sitz der Verwaltung des sie umgebenden Kreises (Landkreises) ist, ohne ihm anzugehören („Kragenkreis“).
Beispiele
Deutschland
- kreisfreie Stadt Amberg als Sitz des sie umgebenden Landkreises Amberg-Sulzbach
- kreisfreie Stadt Ansbach als Sitz des sie umgebenden Landkreises Ansbach
- kreisfreie Stadt Bamberg als Sitz des sie umgebenden Landkreises Bamberg
- kreisfreie Stadt Bayreuth als Sitz des sie umgebenden Landkreises Bayreuth
- kreisfreie Stadt Coburg als Sitz des sie umgebenden Landkreises Coburg
- kreisfreie Stadt Erlangen als Sitz des sie umgebenden Landkreises Erlangen-Höchstadt
- kreisfreie Stadt Freiburg im Breisgau als Sitz des sie umgebenden Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald
- Stadtkreis Heilbronn als Sitz des ihn umgebenden Landkreises Heilbronn
- kreisfreie Stadt Hof als Sitz des sie umgebenden Landkreises Hof
- kreisfreie Stadt Kassel als Sitz des sie umgebenden Landkreises Kassel
- kreisfreie Stadt Koblenz als Sitz des sie umgebenden Landkreises Mayen-Koblenz
- kreisfreie Stadt Landau in der Pfalz (ohne ihre Exklave) als Sitz des sie umgebenden Landkreises Südliche Weinstraße
- kreisfreie Stadt Landshut als Sitz des sie umgebenden Landkreises Landshut
- kreisfreie Stadt München als Sitz des sie umgebenden Landkreises München
- kreisfreie Stadt Osnabrück als Sitz des sie umgebenden Landkreises Osnabrück
- Stadtkreis Pforzheim als Sitz des ihn umgebenden Enzkreises
- kreisfreie Stadt Pirmasens als Sitz des sie umgebenden Landkreises Südwestpfalz
- kreisfreie Stadt Regensburg als Sitz des sie umgebenden Landkreises Regensburg
- kreisfreie Stadt Rosenheim als Sitz des sie umgebenden Landkreises Rosenheim
- kreisfreie Stadt Schweinfurt als Sitz des sie umgebenden Landkreises Schweinfurt
- kreisfreie Stadt Straubing als Sitz des sie umgebenden Landkreises Straubing-Bogen
- kreisfreie Stadt Trier als Sitz des sie umgebenden Landkreises Trier-Saarburg
- kreisfreie Stadt Würzburg als Sitz des sie umgebenden Landkreises Würzburg
Kragenkreise gab es auch in Nordrhein-Westfalen bis zur Gebietsreform von 1973/75 (Kreise Bielefeld, Herford und Münster)
Österreich
- Statutarstadt Eisenstadt als Sitz des sie umgebenden Bezirks Eisenstadt-Umgebung
- Statutarstadt Graz als Sitz des sie umgebenden Bezirks Graz-Umgebung
- Statutarstadt Innsbruck als Sitz des sie umgebenden Bezirks Innsbruck-Land
- Statutarstadt St. Pölten als Sitz des sie umgebenden Bezirks St. Pölten
- Statutarstadt Wels als Sitz des sie umgebenden Bezirks Wels-Land
- historisch: Wien als Regierungssitz für das Bundesland Niederösterreich
Übriges Europa
- komitatsfreie Stadt Budapest als Sitz des sie umgebenden Komitats Pest
- countyfreie Stadt Cork als Sitz der sie umgebenden County Cork
- Republik-Stadt Daugavpils als Sitz des sie umgebenden Bezirks Daugavpils
- oblastfreie Stadt Kiew als Sitz der sie umgebenden Oblast Kiew
- regionsfreie Stadt Prag als Sitz der sie umgebenden Mittelböhmischen Region (Středočeský kraj)
- Republik-Stadt Rēzekne als Sitz des sie umgebenden Bezirks Rēzekne
Gerichtsbarkeit
In der Gerichtsbarkeit findet sich das Beispiel eines Kragengerichts:
- Landeshauptstadt München als Sitz des Landgerichts München II
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
- Hans-Jürgen Von Der Heide (1999): Stellung und Funktion der Kreise. In: Wollmann, Hellmut; Roth, Roland (Hrsg.): Kommunalpolitik: Politisches Handeln in den Gemeinden. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften, S. 123–132.
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