Hessischer Ministerpräsident

Der hessische Ministerpräsident ist der Regierungschef des Landes Hessen und führt somit den Vorsitz der hessischen Landesregierung. Rechte, Pflichten und Wahlmodus des Ministerpräsidenten werden in der Verfassung des Landes Hessen festgelegt. Der Amtssitz des hessischen Ministerpräsidenten ist die Staatskanzlei.

Ministerpräsident des Landes Hessen
Amtierender Ministerpräsident
Volker Bouffier
seit dem 31. August 2010
Amtssitz Hessische Staatskanzlei,
Wiesbaden, Hessen Hessen
Amtszeit 5 Jahre
Vorsitzender von Hessische Landesregierung
Gewählt von Hessischer Landtag
Anrede Herr Ministerpräsident bzw. Frau Ministerpräsidentin
Stellvertreter Vizeministerpräsident
(Tarek Al-Wazir, Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung des Landes Hessen)
Webseite staatskanzlei.hessen.de

Der Ministerpräsident leitet die Geschäfte der hessischen Landesregierung und trägt die Verantwortung gegenüber dem Hessischen Landtag, er besitzt also eine Richtlinienkompetenz. Bei Stimmengleichheit in der Landesregierung gibt seine Stimme den Ausschlag. Der Ministerpräsident wird vom hessischen Landtag auf eine Dauer von fünf Jahren gewählt. Ihm steht das Recht zu, die Zahl der Ministerinnen und Minister und ihre Geschäftsbereiche festzulegen. Außerdem besitzt er das Begnadigungsrecht und vertritt Hessen nach außen.

Nach der Wahl durch den hessischen Landtag hat der Ministerpräsident im Landtag folgenden Eid abzulegen:

„Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt unparteiisch und nach bestem Wissen und Können verwalten sowie Verfassung und Gesetz in demokratischem Geiste befolgen und verteidigen werde.“

Der Ministerpräsident und die Minister können jederzeit zurücktreten. Beim Tod des Ministerpräsidenten muss die gesamte Landesregierung zurücktreten. Der Landtag kann dem Ministerpräsidenten das Misstrauen aussprechen. Ein solcher Antrag muss von einem Sechstel der Abgeordneten gestellt und in einer namentlichen Abstimmung von mehr als der Hälfte der gesetzlichen Abgeordneten befürwortet werden. Kommt ein ungünstiger Beschluss zu Stande, so muss der Ministerpräsident zurücktreten.

Ministerpräsident ist seit dem 31. August 2010 Volker Bouffier (CDU). Bouffier bildete die Kabinette Bouffier I bis Bouffier III. Er war Spitzenkandidat der CDU Hessen bei den Landtagswahlen in Hessen 2013 und 2018.

Dienstvilla

Die Villa von Schertel in der Rosselstraße 19 in Wiesbaden ist die denkmalgeschützte Dienstvilla des hessischen Ministerpräsidenten. Die Villa wird zu repräsentativen Zwecken genutzt. Die Privatwohnung im Obergeschoss wurde letztmals durch Hans Eichel genutzt.

Ministerpräsidenten Hessens

Die beiden ersten Ministerpräsidenten nach Kriegsende, Ludwig Bergsträsser (SPD) und Karl Geiler (parteilos), waren nicht gewählt, sondern von der amerikanischen Besatzungsmacht eingesetzt worden. Die erste Landtagswahl nach dem Krieg fand am 1. Dezember 1946 statt.

MinisterpräsidentKabinettBeteiligte ParteienAmtszeit
Karl Geiler Geiler SPD, CDU, KPD, Parteilose 1945–46
Christian Stock Stock SPD, CDU 1946–50
Georg-August Zinn Zinn I SPD 1950–54
Zinn II SPD, GB/BHE 1954–58
Zinn III 1958–62
Zinn IV SPD, GDP 1962–66
Zinn V SPD 1966–69 (Rücktritt[1])
Albert Osswald Osswald I 1969–70
Osswald II SPD, FDP 1970–74
Osswald III 197476 (Rücktritt)
Holger Börner Börner I 1976–78
Börner II 1978–84
Börner III SPD, Grüne 1984–87
Walter Wallmann Wallmann CDU, FDP 1987–91
Hans Eichel Eichel I SPD, Grüne 1991–95
Eichel II 1995–99
Roland Koch Koch I CDU, FDP 1999–2003
Koch II CDU 2003–2009
Koch III CDU, FDP 20092010 (Rücktritt)
Volker Bouffier Bouffier I 2010–2014
Bouffier II CDU, Grüne 2014–2019
Bouffier III seit 2019

Einzelnachweise

  1. Ministerpräsident Zinn kündigt seinen Rücktritt an, 27. August 1969. Zeitgeschichte in Hessen. In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).

Siehe auch

Commons: Hessischer Ministerpräsident – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
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