Amtssitz

Der Amtssitz bezeichnet ein Gebäude oder ein Gebäudeensemble, in dem das Staatsoberhaupt eines Landes oder seiner Teilstaaten residiert. Es befindet sich meist vom eigentlichen Regierungssitz getrennt und dient vorwiegend repräsentativen bzw. protokollarischen Zwecken. Der Amtssitz als solcher beschränkt sich auf Länder, in denen das Staatsoberhaupt eine einzelne und gewählte Person ist, scheidet also für Monarchien aus (d. h. Elisabeth II. beispielsweise hat keinen Amtssitz, sondern eine Residenz). Ferner werden in Deutschland auch die Sitze verschiedener Behördenleiter als Amtssitz bezeichnet.

Das Schloss Bellevue ist Amtssitz des deutschen Bundespräsidenten.

Beispiele für Amtssitze:

Siehe auch

Wiktionary: Amtssitz – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. The authors of the article are listed here. Additional terms may apply for the media files, click on images to show image meta data.