Hauptverkehrsstraßennetz von Hamburg
Das Hauptverkehrsstraßennetz von Hamburg (kurz HVS-Netz) ist eine Kategorisierung und Knotenplan der Straßenwege im Bundesland Hamburg. Die Maßnahmenhoheit liegt für Hauptverkehrsstraßen beim Land Hamburg, analog zu Landesstraßen in anderen Bundesländern, während weitere Straßen von den Bezirken verwaltet werden.
Die Zuständigkeiten im Straßenbauwesen wurden im Jahre 2006 neu geregelt und die Einteilung des Straßennetzes (ohne Bundesfernstraßen) seither auf zwei Kategorien beschränkt. Während die jeweilige Behörde (Land oder Bezirk) sonst die durchgängige Gesamtverantwortung übernimmt, sind abweichend die Prüfungen für Ingenieurbauwerke sowie die Planung von Erschließungsmaßnahmen beim Land angesiedelt. Das auf Landesebene zuständige Amt für Verkehr und Straßenwesen in der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende fasst die Daten des Straßennetzes zentral zusammen.
Die zugeordneten Straßen im HVS-Netz von Hamburg stehen im Excel-Download bei der Landesverwaltung bereit. Die Straßenstücke sind nicht zu übergeordneten Verkehrswegen mit eigener Nummerierung zusammengefasst, sondern es verbleiben die Planstücke mit eigenen Wegenummern – es gibt 598 aufgeführte Wegenummern der Bezirke plus 13 Wegenummern von Bundesstraßen (Stand 2011).
Kategorien
Die Klassifizierung des Hamburger Straßennetzes basiert auf dem Senatsbeschluss vom 28. Juni 2005 (Unterrichtung des Senats an die Hamburgische Bürgerschaft, Drucksache 18/2498). Die Einteilung des Straßennetzes (ohne Bundesfernstraßen) wird auf 2 Kategorien beschränkt: Hauptverkehrsstraßen und Bezirksstraßen.
- Hauptverkehrsstraßen
- Die Hauptverkehrsstraßen in Hamburg bilden ein hierarchisch aufgebautes, in sich einheitliches und plausibles Grundnetz, das folgenden Kriterien genügt:
- Abwicklung des übergeordneten Verkehrs durch Bündelung auf leistungsfähig ausgebauten Straßen, Leistung der Hauptverkehrsarbeit mit relativ hohen Verkehrsbelastungen, Stadtteilverbindungsfunktion zur Abwicklung großräumiger Verkehre, Verknüpfung mit den (klassifizierten) Umlandstraßen, Berücksichtigung von Sonderfunktionen (Netz von Schwerlast- und Großraumtransporten, Gefahrguttransporte, Umleitungsstrecken BAB, Militärisches Grundnetz), herausragende Bedeutung der verkehrlichen Aspekte (Netzzusammenhang, Verfügbarkeit, Sicherheit, Leistungsfähigkeit, Schnelligkeit und LSA-Koordinierung), Rückgrat zur zuverlässigen Abwicklung des Wirtschaftsverkehrs, hohe Bedeutung zur Abwicklung des straßengebundenen ÖPNV, ergänzende Netzfunktionen und Lückenschlüsse.
- Aus den Grundkriterien werden quantitative Kriterien abgeleitet, die im Einzelfall zur Prüfung einer Zuordnung führen:
- Hauptverkehrsarbeit: Eine Verkehrsbelastung von 15. -20.000 Kfz pro Tag ist ein Indiz bzw. ein Wert > 20.000 Kfz/Tag ein gewichtiges Indiz für eine Hauptverkehrsstraße; als unstrittig gelten Werte >24.000 Kfz/Tag.
- Wirtschaftsverkehr: Eine Belastung durch Schwerverkehr von 500 – 1.000 Kfz pro Tag ist ein Indiz bzw. über 1.000 ein gewichtiges Indiz für eine Hauptverkehrsstraße.
- ÖPNV: Eine Belastung durch Linienbusse von über 200 ist ein gewichtiges Indiz für eine Hauptverkehrsstraße; eine Nutzung durch Metro-Buslinien gilt als herausragendes Merkmal; als unstrittig gelten Werte über 400 Linienbusse pro Tag.
- Aus den Grundkriterien werden qualitative Kriterien abgeleitet, die im Einzelfall zur Prüfung einer Zuordnung führen:
- Bestandteil eines Sondernetzes für Großraum- und/oder militärische Transporte bzw. BAB-Umleitungen
- Anbindung des großräumigen Umlandverkehrs durch Verknüpfung mit Landes- bzw. Kreisstraßen
- Bestandteil der geplanten adaptiven Netzsteuerung von Lichtsignalanlagen.
- Die Hauptverkehrsstraßen in Hamburg bilden ein hierarchisch aufgebautes, in sich einheitliches und plausibles Grundnetz, das folgenden Kriterien genügt:
- Bezirksstraßen
- In Abgrenzung zu den Hauptverkehrsstraßen verbleiben Bezirksstraßen, die neben kleinteiligen Erschließungsaufgaben auch noch großräumige Verbindungsfunktionen in Ergänzung zum HVS-Netz übernehmen.
- Die jeweils für die Kategorie zuständige Behörde übernimmt die durchgängige Gesamtverantwortung für Planung, Bau und Unterhaltung der Straße. Soweit eine Straße nicht dem HVS-Netz des Landes zugeordnet ist (oder als Bundesfernstraße immer in der Koordinierung des Landes liegt), so liegt die Maßnahmenhoheit beim Bezirk. Die Landesverwaltung bietet dabei den Bezirksämtern an, als Auftragnehmer Aufgaben der Wegeaufsicht sowie kleinere Reparaturen im HVS-Netz zu übernehmen.
Liste der Hauptverkehrsstraßen
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sowie die Bundesfernstraßen und Autobahnen im Stadtgebiet.