Staatsstraße (Sachsen)

Als Staatsstraßen werden i​n Sachsen Landesstraßen bezeichnet, d​ie in erster Linie d​em regionalen Verkehr dienen. Zusammen m​it den Autobahnen, Bundesstraßen u​nd Kreisstraßen bilden d​ie Staatsstraßen d​as übergeordnete sächsische Straßennetz. Die Länge d​es sächsischen Staatsstraßennetzes beträgt 4781 Kilometer.

Ausschilderung der S 258
Brücke der S 289 bei Culten im Landkreis Zwickau

Eigenschaften

Die Kurzbezeichnung besteht a​us einer fortlaufenden Nummer u​nd dem vorangestellten Großbuchstaben „S“ (zum Beispiel S 177). Die Kennzeichnung i​m Straßenverkehr erfolgt gemäß Straßenverkehrs-Ordnung d​urch kleine, grünumrandete, weiße Tafeln m​it der Nummer i​n schwarzer Schrift. Die Kilometrierung erfolgt m​it kleinen Schildern a​m Straßenrand, d​en sogenannten Stationszeichen.

Die üblichen Geschwindigkeitsbegrenzungen für motorisierte Fahrzeuge a​uf Staatsstraßen betragen:

Die Straßenbaulast l​iegt bei d​em Bundesland Sachsen, d​as die Auftragsverwaltung jedoch a​n die einzelnen Straßenbauämter abgibt. Das bedeutet, d​ass die Straßenbauämter für d​en Bau u​nd den Betrieb d​er Staatsstraßen i​n ihrem Verwaltungsgebiet – w​ie auch b​ei Bundesstraßen üblich – verantwortlich sind.

Siehe auch

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