Gefreiter
Gefreiter ist ein militärischer Dienstgrad der Bundeswehr, des Bundesheeres, der Schweizer Armee, des Russischen Heeres und früherer Streitkräfte.
Etymologie
Die Bezeichnung „Gefreiter“ bedeutet „befreit [von einem Dienst] sein“ oder „frei sein“. Befreit waren die Gefreiten früherer Streitkräfte im Gegensatz zum gemeinen Soldaten vom Wachestehen.[1][2]
Bundeswehr
Gefreiter | |
---|---|
Dienstgradgruppe | Mannschaften[4] |
NATO-Rangcode | OR-2[5] |
Dienstgrad Heer/Luftwaffe | Gefreiter |
Dienstgrad Marine | Gefreiter[6] |
Abkürzung (in Listen) | Gefr (G)[7] |
Besoldungsgruppe | A 3mA nach BBesO[8] |
Der Dienstgrad Gefreiter wird durch den Bundespräsidenten mit der Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten[6] auf Grundlage des Soldatengesetzes[9] festgesetzt.
Befehlsbefugnis und Dienststellungen
In der Bundeswehr ist der Gefreite ein Mannschaftsdienstgrad,[6] der gemäß der Zentralen Dienstvorschrift (ZDv) A-1420/24 „Dienstgrade und Dienstgradgruppen“ zur Dienstgradgruppe der Mannschaften zählt. Aufgrund der Zugehörigkeit zur Dienstgradgruppe der Mannschaften können Gefreite auf Grundlage des § 4 („Vorgesetztenverhältnis auf Grund des Dienstgrades“) der Vorgesetztenverordnung niemandem allein auf Grund ihres Dienstgrades Befehle erteilen.[10][11] Wie alle Mannschaftsdienstgrade können sich Gefreite auch in Notlagen nicht selbst zu Vorgesetzten gemäß § 6 („Vorgesetztenverhältnis auf Grund eigener Erklärung“) der Vorgesetztenverordnung erklären.[12]
Gefreite haben in der Regel die Grundausbildung durchlaufen und somit grundlegende militärische und dienstliche Grundsätze erlernt. In der Grundausbildung erfolgte in der Regel bereits die Ausbildung zum Sicherungs- und Wachsoldaten, so dass Gefreite als Wachsoldaten eingeteilt werden. Soldaten der Laufbahn der Mannschaften durchlaufen im Dienstgrad Gefreiter meist eine für die vorgesehene Verwendung vorgesehene, häufig lehrgangsgebundene Spezialgrundausbildung. Nach Abschluss dieser Ausbildung werden Gefreite der Laufbahngruppe der Mannschaften beispielsweise als Kraftfahrer, als Infanterist, als Bediener von Waffensystemen (z. B. als Richtschütze gepanzerter Fahrzeuge), als Mechaniker, oder als Gehilfe in Stäben eingesetzt. Aufgrund dieser und ähnlicher Dienststellungen und ihrer fachlich meist eng begrenzten Aufgabenbereiche können Gefreite in den in der Vorgesetztenverordnung aufgezählten Fällen und in den dort genannten Grenzen allen dienstlich oder fachlich unterstellten Soldaten Befehle erteilen.[10][13] In der Regel sind Gefreite aber nur sehr begrenzt Vorgesetzte zur Erfüllung fachlich und zeitlich eng umrissener Aufträge.
Ernennung
Maßgebliche gesetzliche Grundlagen für die Ernennung zum Gefreiten trifft die Soldatenlaufbahnverordnung (SLV) und ergänzend die Zentrale Dienstvorschrift (ZDv) 20/7. Zum Gefreiten können Zeitsoldaten, freiwillig Wehrdienstleistende sowie beorderte Reservisten aller Laufbahnen ernannt werden. Soldaten können drei Monate nach Eintritt in ein Dienstverhältnis der Bundeswehr zum Gefreiten ernannt werden.[A 2][14][15][16][A 3]
Besoldung
Ein Soldat auf Zeit im Dienstgrad Gefreiter erhält eine Besoldung nach Besoldungsgruppe A 3 der Bundesbesoldungsordnung A mit Amtszulage.[8] Ein Freiwillig Wehrdienst Leistender erhält stattdessen Wehrsold nach dem Wehrsoldgesetz (WSG), ein Reservistendienst Leistender Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG).
Dienstgradabzeichen
Das Dienstgradabzeichen für Gefreite zeigt einen Schrägstreifen auf beiden Schulterklappen bzw. für Marineuniformträger auf den Oberärmeln[A 5][6][3] Wegen der Ähnlichkeit in der Form, zumal in der goldfarbenen Variante für Marineuniformträger, wird der Schrägbalken scherzhaft auch als „Pommes“ bezeichnet.[A 6]
Geschichte
Die Bundeswehr führte den Dienstgrad bei ihrer Gründung 1955 ein. Bis 1996, als der Grundwehrdienst auf 10 Monate und die Beförderungszeiten im Rahmen des Attraktivitätssteigerungsprogramms verkürzt wurden, fand in der Bundeswehr die Beförderung zum Gefreiten erst nach einem halben Jahr statt. Gerade in Kampfkompanien schieden die Soldaten auch als Gefreite der Reserve aus. Die Beförderung zum Ober- oder Hauptgefreiten war nicht obligatorisch. Inzwischen erfolgt in der Regel nach drei Monaten die Beförderung zum Gefreiten und nach sechs Monaten die Beförderung zum Obergefreiten. In der Konsequenz ist die historisch herausragende Bedeutung des Gefreiten als ein mit besonderen Aufgaben betrauter Mannschaftsdienstgrad auf die Dienstgrade vom Hauptgefreiten an aufwärts übergegangen.
Äquivalente, nach- und übergeordnete Dienstgrade
Den Dienstgrad Gefreiter führen sowohl Heeres-, Luftwaffen- als auch Marineuniformträger.[6] In den Streitkräften der NATO ist der Gefreite zu allen Dienstgraden mit dem NATO-Rangcode OR-2 äquivalent.[5]
In der Laufbahngruppe der Mannschaften ist der Gefreite gemäß ZDv 20/7 über dem rangniedrigeren Soldat (Soldat ist kein Dienstgrad, sondern die Sammelbezeichnung für mehrere Dienstgradbezeichnungen für die rangniedrigsten Soldaten der Bundeswehr) und unter dem ranghöheren Obergefreiten eingeordnet.[16]
Mannschaftsdienstgrad | ||
Niedrigerer Dienstgrad[17] | Höherer Dienstgrad[17] | |
Jäger, Panzerschütze, Panzergrenadier, Kanonier, Pionier, Panzerpionier, Funker, Schütze, Flieger, Sanitätssoldat, Matrose |
Gefreiter | Obergefreiter |
Dienstgradgruppe: Mannschaften – Unteroffiziere o.P. – Unteroffiziere m.P. – Leutnante – Hauptleute – Stabsoffiziere – Generale |
Österreichisches Bundesheer
— Gefreiter — | |
---|---|
Anzug 75 / 03 | Rockkragen | Tellerkappe | |
Dienstgradgruppe | Chargen |
NATO-Rangcode | OR-2 |
Dienstgrad Heer/Luftwaffe | Gefreiter |
Dienstgrad Marine | keiner |
Abkürzung (in Listen) | Gfr |
Besoldungsgruppe | ... |
Im Österreichischen Bundesheer zählt der Gefreite zu den Chargendienstgraden (Verwendungsgruppe MZCh). Es besteht die Möglichkeit, noch während der Grundwehrdienstzeit zum Gefreiten befördert zu werden. Grundwehrdiener, die sich als besonders engagiert erwiesen haben, können diesen Dienstgrad erhalten (meist nach dem fünften Monat, vor der Wehrdienstverkürzung war es nach dem 7. Monat). Es ist jedoch von der jeweiligen Einheit abhängig, ob diese Beförderung während des Grundwehrdienstes wirklich durchgeführt wird. Generell gilt die Regel, dass eine Beförderung zum Gefreiten nur nach strengem Maßstab vorzunehmen ist, um „eine breitflächige Verbreitung [dieses] Dienstgrades hintan zu halten“.
Das Abzeichen zeigt ein stilisiertes Alpen-Edelweiß, eine Alpenblume, die in höheren Gebirgslagen vorzufinden ist und in Österreich traditionell in vielen Bereichen von symbolischer Bedeutung ist.
Soldaten, die in der Ausbildung zum Unteroffizier (HUAK) oder zum Offizier (EF) stehen, tragen eine eigene Version des Dienstgrades mit silberfarbenem Querbalken am Oberrand. Diesen gibt es nur für den Dienstanzug 75/03.
Niedrigerer Dienstgrad Rekrut |
Dienstgrad Gefreiter |
Höherer Dienstgrad Korporal |
Einordnung: Rekruten – Chargen – Unteroffiziere – Offiziere Alle Dienstgrade auf einen Blick: Bundesheer-Dienstgrade |
Schweizer Armee
— Gefreiter — | |
---|---|
Dienstanzug Schulterklappe | |
Dienstgradgruppe | Mannschaften |
NATO-Rangcode | OR-2 |
Dienstgrad Heer/Luftwaffe | Gefreiter |
Dienstgrad Marine | keiner |
Abkürzung (in Listen) | Gfr |
Besoldungsgruppe | CHF 6.-/Tag |
In der Schweizer Armee ist der Gefreite (kurz: Gfr) ein Mannschaftsdienstgrad, der zur Gruppenführer-Stellvertretung befähigt. Im Gegensatz zu anderen Armeen wird ein Soldat nicht automatisch nach einigen Monaten Dienstzeit zum Gefreiten. Den Grad können Soldaten erhalten, die z. B. hohe Kompetenz im Umgang mit den anvertrauten technischen Mitteln beweisen oder andere Fähigkeiten aufweisen, die den Grad rechtfertigen. Eine Beförderung zum Gefreiten kann der Kompaniekommandant in einem Wiederholungskurs (WK) vornehmen. Der Gefreite erhält einen höheren Sold (6.- anstatt 5.- Fr. pro Tag), das Dienstgradabzeichen zeigt zwei Schrägbalken.
In Auslandseinsätzen wird er als Private bzw. Private E-2 bezeichnet (Pte). NATO-Rangcode: OR-2. Eine Verwechslung mit dem Obergefreiten der deutschen Bundeswehr ist möglich.
Niedrigerer Grad Soldat |
Mannschaftsgrad Gefreiter |
Höherer Grad Obergefreiter |
Einordnung: Mannschaften – Unteroffiziere – Höhere Unteroffiziere – Subalternoffiziere – Hauptleute – Stabsoffiziere – Höhere Stabsoffiziere – Oberbefehlshaber der Armee Alle Grade auf einen Blick: Grade der Schweizer Armee |
Russisches Heer
In Russland wurde der Dienstgrad des Gefreiten (russ. Ефре́йтор; gespr. Jefreitor) unter Peter I. durch das Militärstatut von 1716 bei der Infanterie, Kavallerie und den Pioniertruppen eingeführt. Der Rang hat sich jedoch nicht durchgesetzt und wurde in der 1722 eingeführten Rangtabelle nicht mehr verwendet, jedoch im Zuge der Militärreform 1826 wieder eingeführt. Seit Februar 1918 wurden in Sowjetrussland alle Dienstgrade des „alten Regimes“, einschließlich des Gefreiten, als „konterrevolutionär“ abgeschafft. Der Rang eines Gefreiten wurde in der Roten Armee der UdSSR erst 1940 wieder eingeführt. In den sowjetischen Streitkräften (und später der Russischen Föderation) ist der Gefreiter ein militärischer Dienstgrad oberhalb des Rjadowoj und unterhalb des Mladschij Serschant.
Siehe auch: Dienstgrade der russischen Streitkräfte
Nationale Volksarmee
In der NVA und den Grenztruppen der DDR war der Gefreite der zweitniedrigste Dienstgrad der Mannschaften. Der Äquivalentdienstgrad der Volksmarine war der Obermatrose. Die Stehzeit bis zur Beförderung zum nächsthöheren Dienstgrad betrug bis zu einem Jahr und blieb in der Regel nur freiwillig Längerdienenden Soldaten vorbehalten.
Dienstgrad | ||
niedriger: Soldat |
Gefreiter (Obermatrose) |
höher: Stabsgefreiter |
Wehrmacht
In der Wehrmacht war der Gefreite bzw. der Matrosengefreite ebenfalls ein Mannschaftsdienstgrad.
Dienstgrad | ||
niedriger: Obersoldat |
Gefreiter (Matrosengefreiter) |
höher: Obergefreiter |
Reichswehr
Die Reichswehr brachte ab 1919, bedingt durch längere Dienstzeiten und höhere Spezialisierung, weitere Mannschaftsdienstgrade hervor. Für Soldaten, die nach Befähigung, Ausbildung und Dienstzeit Unteroffizier hätten werden können, für die aber keine entsprechende Planstelle verfügbar war – nach den Auflagen von Versailles mussten sich Mannschaften/Unteroffiziere auf 12 Jahre Dienstzeit verpflichten und belegten eben so lange Beförderungsplanstellen – wurden „Zwischendienstgrade“ geschaffen, um sie doch in gewisser Weise befördern und motivieren zu können. Es entstand eine informelle „Gefreitenlaufbahn“: Neben dem neuen Heeresdienstgrad Obersoldat (1920, ihm entsprach nun der Obermatrose; die Reichsmarine erhielt den neuen Dienstgrad Matrosengefreiter) wurden Obergefreiter (1919, Matrosenobergefreiter) und Stabsgefreiter (1927, Matrosenstabsgefreiter) allgemein eingeführt und später auch von der Wehrmacht beibehalten. In der Marine wurden die Laufbahnbezeichnungen wie Matrosen-, Funk- und Maschinen- jeweils vorangesetzt. Die Ernennung zum Gefreiten bzw. Matrosengefreiten war nicht zwingend vorgeschrieben. Bei Eignung erfolgte sie frühestens nach einem Jahr, die zum Obersoldaten (Oberschütze, Oberkanonier etc.) nach sechs Monaten.
Streitkräfte des Deutschen Kaiserreichs
In der Preußischen Armee wurde der Dienstgrad ab 1807 auch für die Kavallerie eingeführt und blieb mit der Ausnahme des Obergefreiten der Fußartillerie (seit 1846 bzw. 1859) bis 1918 der einzige Mannschaftsdienstgrad im preußischen bzw. Deutschen Heer. Äußeres Abzeichen war seit 1853 eine verkleinerte Version des Sergeantenknopfs, den bis dahin der im selben Jahr abgeschaffte (und 1859 wieder eingeführte) Obergefreite getragen hatte. Im Soldatenjargon entstand so die Bezeichnung Knopfsoldat.
In der Kaiserlichen Marine entsprach dem Dienstgrad Gefreiter der Obermatrose (Oberheizer, Obersignalgast, Obersanitätsgast etc.); Abzeichen war ein gelber Winkel auf dem linken Oberärmel der dunkelblauen Oberbekleidung bzw. ein blauer Armwinkel auf der weißen Oberbekleidung (Jacke, Kielerhemd).
Gemeinsame Armee
In der k.u.k. Armee war die Titulation des Gefreiten nach Truppengattungen unterschiedlich: Bei den Jägern und in der Kavallerie rangierte mit ihm der Patrouilleführer, in der Artillerie entsprach ihm der Vormeister.
Reichsarmee und kaiserliche Armee
In den Landsknechtsheeren des 16. Jahrhunderts wurden besonders zuverlässige und erfahrene Soldaten zu gefreyten Knechten ernannt. Sie führten die Wache auf und wurden im Gefecht an besonders kritischen Punkten eingesetzt, waren allerdings von bestimmten Diensten wie der Wache selbst befreit oder wurden als stellvertretender Wachhabender eingesetzt.
Im 18. Jahrhundert stellten die Gefreiten das erste Glied einer Kompanie, jeder Gefreite war Führer einer Rotte.
Trivia
Der Ausdruck Gefreiter Dosenkohl hat in der Bundeswehr die Bedeutung von Otto Normalverbraucher und Max Mustermann. Lediglich die Marine verwendet das Pendant aus der Seefahrt Hein Janmaat.
Literatur
- Gefreyter. In: Johann Heinrich Zedler: Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste. Band 10, Leipzig 1735, Sp. 588.
Weblinks
Anmerkungen
- Links: Dienstgradabzeichen auf der Schulterklappe der Jacke des Dienstanzuges für Heeresuniformträger der Jägertruppe. Mitte: Dienstgradabzeichen auf der Schulterklappe der Jacke des Dienstanzuges für Luftwaffenuniformträger. Rechts: Ärmelabzeichen am Hemd, dunkelblau eines Marineuniformträgers (Verwendungsreihe 50er Marinefliegerdienst)
- Aktive Soldaten werden also in der Regel nach drei Monaten Dienstzeit zum Gefreiten ernannt. Formal handelt es sich im Sinne der Soldatenlaufbahnverordnung um eine Kannbestimmung. Da in der Regel aber ausreichend Planstellen vorhanden sind und der Dienstgrad Gefreiter sonst keine besonderen Voraussetzungen aufweist, wird die Beförderung zum Gefreiten in der Praxis nur bei außergewöhnlich schlechten Leistungen oder Vorliegen eines groben Disziplinarverstoßes verweigert. Für Reservisten gilt entsprechend, dass die Beförderung erst drei Monate nach Eintritt in ein entsprechendes Dienstverhältnis erfolgen kann. Reservisten und aktive Soldaten werden insoweit gleichgestellt, als die Ernennung in diesen Dienstgrad für Reservisten nicht früher erfolgt als für Soldaten, die in einem anderen Wehrdienstverhältnis „verblieben sind“. Reservisten werden also in dieser Hinsicht so behandelt, als ob sie ununterbrochen in der Bundeswehr gedient hätten. Die Dienstzeit fällt für Reservisten jedoch insgesamt meist wesentlich kürzer aus, da jeweils nur relativ wenige Tage Wehrdienst beispielsweise in Form von Wehrübungen vor Ernennung in einen höheren Dienstgrad abzuleisten sind.
- ZDv 20/7 auf Grundlage § 49 der Soldatenlaufbahnverordnung (Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten (Soldatenlaufbahnverordnung – SLV). 28. Mai 2021 (Online [PDF; abgerufen am 9. September 2021] Soldatenlaufbahnverordnung vom 28. Mai 2021 (BGBl. I S. 1228); ersetzt V 51-1-27 v. 19.3.2002 I 1111 (SLV 2002)).
- Aus Platzgründen verkürzte Bilduntertitel. Gemeint sind jeweils Heeresuniformträger, Luftwaffenuniformträger und Marineuniformträger. Die neben der Aufschiebeschlaufe für Heeresuniformträger abgebildete jägergrüne Flachlitze deutet auf einen Soldaten der Panzergrenadiertruppe, der Infanterie oder der Spezialkräfte hin. Neben den hier auf den Schulterklappen aufgeschoben abgebildeten Aufschiebeschlaufen für die Feldbluse im fünffarbigen Flecktarnmuster gibt es noch etliche weitere Dienstgradabzeichentypen, die im Artikel →„Dienstgradabzeichen der Bundeswehr“ ausführlicher dargestellt werden.
- In der Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten werden für Marineuniformträger die Ärmelabzeichen beschrieben. Für einige Anzugarten für Marineuniformträger sind jedoch nach Zentraler Dienstvorschrift 37/10 Schrägstreifen auf beiden Schulterklappen wie für Heeres- und Luftwaffenuniformträger vorgesehen.
- Vergleiche dazu auch die scherzhafte Dienstgradbezeichnung „Pommes-General“ für Oberstabsgefreite.
Einzelnachweise
- Stichwort. In: www.duden.de/ (Duden). Bibliographisches Institut GmbH, 2013, abgerufen am 4. November 2011.
- Gefreiter. In: Herders Conversations-Lexikon. Band 3. Herder, Freiburg im Breisgau 1855, S. 34 (Digitalisat bei Zeno.org [abgerufen am 4. November 2014]).
- Hartmut Bagger, Führungsstab der Streitkräfte I 3, Bundesministerium der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 37/10. Anzugordnung für die Soldaten der Bundeswehr. Juli 1996. Neudruck von Oktober 2008. Bonn 16. Juli 2008, 4 Kennzeichnungen, S. 539 (Digitalisat [PDF; 3,5 MB] Neudruck Oktober 2008 ersetzt Erstausgabe von Juli 1996). Digitalisat (Memento des Originals vom 19. September 2014 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 14/5. Soldatengesetz. DSK AV110100174, Änderungsstand 17. Juli 2008. Bonn 21. August 1978, Dienstgradbezeichnungen in der Bundeswehr, S. B 185 (nicht zu verwechseln mit dem Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz)).
- Agreed English texts. STANAG 2116. NATO standardization agreement (STANAG). NATO codes for grades of military personnel. 5. Auflage. 1992 (englisch, NATO Rank Codes – 1992 [abgerufen am 25. März 2014]).
- Der Bundespräsident (Hrsg.): Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten. BPräsUnifAnO. 14. Juli 1978 (gesetze-im-internet.de [PDF] Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten vom 14. Juli 1978 (BGBl. I S. 1067), die zuletzt durch Artikel 1 der Anordnung vom 31. Mai 1996 (BGBl. I S. 746) geändert worden ist).
- Bundesminister der Verteidigung; Führungsstab der Streitkräfte IV 1 (Hrsg.): Abkürzungen für den Gebrauch in der Bundeswehr – Deutsche Abkürzungen – ZDv 64/10. Bonn 19. Januar 1979 (ucoz.de [PDF] Stand 17. September 1999).
- Anlage I (zu § 20 Absatz 2 Satz 1) Bundesbesoldungsordnungen A und B. (Online [abgerufen am 25. März 2014] Bundesbesoldungsordnungen (BBesO) gelten nur für Berufs- und Zeitsoldaten und sind Anlage zum Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)).
- Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz – SG). Bonn 19. März 1956, § 4 Abs. 3 (2) – (gesetze-im-internet.de [PDF; abgerufen am 25. März 2014] Neugefasst durch Bek. v. 30. Mai 2005 I 1482. Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 8. April 2013 I 730).
- Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 14/5. Soldatengesetz. DSK AV110100174, Änderungsstand 17. Juli 2008. Bonn 21. August 1978, Die Vorgesetztenverordnung, S. A 12 1 (nicht zu verwechseln mit dem Verordnung über die Regelung des militärischen Vorgesetztenverhältnisses (Vorgesetztenverordnung – VorgV)).
- Bundesminister für Verteidigung (Hrsg.): Verordnung über die Regelung des militärischen Vorgesetztenverhältnisses (Vorgesetztenverordnung – VorgV). 4. Juni 1956, § 4 (Online [abgerufen am 25. März 2014] Zuletzt geändert durch Art. 1 Nr. 2 V v. 7. Oktober 1981 I 1129).
- Bundesminister für Verteidigung (Hrsg.): Verordnung über die Regelung des militärischen Vorgesetztenverhältnisses (Vorgesetztenverordnung – VorgV). 4. Juni 1956, § 6 (Online [abgerufen am 25. März 2014] Zuletzt geändert durch Art. 1 Nr. 2 V v. 7. Oktober 1981 I 1129).
- Bundesminister für Verteidigung (Hrsg.): Verordnung über die Regelung des militärischen Vorgesetztenverhältnisses (Vorgesetztenverordnung – VorgV). 4. Juni 1956 (Online [abgerufen am 25. März 2014] Zuletzt geändert durch Art. 1 Nr. 2 V v. 7. Oktober 1981 I 1129).
- Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten (Soldatenlaufbahnverordnung – SLV). 28. Mai 2021 (Online [PDF; abgerufen am 9. September 2021] Soldatenlaufbahnverordnung vom 28. Mai 2021 (BGBl. I S. 1228); ersetzt V 51-1-27 v. 19.3.2002 I 1111 (SLV 2002)).
- Beachte auch: Anlage (zu § 3). Zuordnung der Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten zu den Laufbahngruppen der Mannschaften, der Unteroffiziere und der Offiziere
- Der Bundesminister der Verteidigung; Abteilung Personal-, Sozial- und Zentralangelegenheiten (Hrsg.): ZDv 20/7. Bestimmungen für die Beförderung und für die Einstellung, Übernahme und Zulassung von Soldatinnen und Soldaten. Bonn 27. März 2002, Art. 635 (PDF (Memento vom 26. Oktober 2014 im Internet Archive) [abgerufen am 26. März 2014] DSK AP210100187, Neudruck Januar 2008). [[Zentrale Dienstvorschrift|ZDv]] 20/7. Bestimmungen für die Beförderung und für die Einstellung, Übernahme und Zulassung von Soldatinnen und Soldaten (Memento des Originals vom 26. Oktober 2014 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- Die äquivalenten, ranghöheren und rangniedrigeren Dienstgrade sind im Sinne der ZDv 14/5 B 185 angegeben, vgl. Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 14/5. Soldatengesetz. DSK AV110100174, Änderungsstand 17. Juli 2008. Bonn 21. August 1978, Dienstgradbezeichnungen in der Bundeswehr, S. B 185 (Nicht zu verwechseln mit dem Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz). Die in der Infobox dargestellte Reihenfolge der Dienstgrade entspricht nicht notwendigerweise einer der in der Soldatenlaufbahnverordnung vorgesehenen regelmäßig durchlaufenen Dienstgradabfolgen und auch nicht notwendigerweise der in der Vorgesetztenverordnung beschriebenen Dienstgradhierarchie im Sinne eines Vorgesetztenverhältnisses).