Obergefreiter
Der Obergefreite ist ein militärischer Dienstgrad der Bundeswehr, der Schweizer Armee und früherer deutscher Streitkräfte.
Bundeswehr
Obergefreiter | |
---|---|
Dienstgradgruppe | Mannschaften[2] |
NATO-Rangcode | OR-3[3] |
Dienstgrad Heer/Luftwaffe | Obergefreiter |
Dienstgrad Marine | Obergefreiter[4] |
Abkürzung (in Listen) | OGefr (OG)[5] |
Besoldungsgruppe | A 4 nach BBesO[6] |
Der Dienstgrad Obergefreiter wird durch den Bundespräsidenten mit der Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten[4] auf Grundlage des Soldatengesetzes[7] festgesetzt.
Befehlsbefugnis und Dienststellungen
In der Bundeswehr ist der Obergefreite ein Mannschaftsdienstgrad[4], der gemäß der Zentralen Dienstvorschrift (ZDv) A-1420/24 „Dienstgrade und Dienstgradgruppen“ zur Dienstgradgruppe der Mannschaften zählt. Aufgrund der Zugehörigkeit zur Dienstgradgruppe der Mannschaften können Obergefreite auf Grundlage des § 4 („Vorgesetztenverhältnis auf Grund des Dienstgrades“) der Vorgesetztenverordnung niemandem allein auf Grund ihres Dienstgrades Befehle erteilen.[8][9] Wie alle Mannschaftsdienstgrade können sich Obergefreite auch in Notlagen nicht selbst zu Vorgesetzten gemäß § 6 („Vorgesetztenverhältnis auf Grund eigener Erklärung“) der Vorgesetztenverordnung erklären.[10]
Obergefreite haben in der Regel die Grundausbildung, die Ausbildung zum Sicherungs- und Wachsoldaten und in der Laufbahn der Mannschaften meist eine für die vorgesehene Verwendung vorgesehene, häufig lehrgangsgebundene, Spezialgrundausbildung abgeschlossen und können nun auf Dienstposten in der Truppe eingesetzt werden wo sie das Erlernte in der Praxis vertiefen. Obergefreite der Laufbahngruppe der Mannschaften werden beispielsweise als Kraftfahrer, als Infanterist, im Wachdienst oder als Bediener von Waffensystemen (z. B. als Richtschütze gepanzerter Fahrzeuge), als Mechaniker, oder als Gehilfe in Stäben eingesetzt. Aufgrund dieser und ähnlicher Dienststellungen und ihrer fachlich meist eng begrenzten Aufgabenbereiche können Obergefreite in den in der Vorgesetztenverordnung aufgezählten Fällen und in den dort genannten Grenzen allen dienstlich oder fachlich unterstellten Soldaten Befehle erteilen.[8][11]
Ernennung
Maßgebliche gesetzliche Grundlagen für die Ernennung zum Obergefreiten trifft die Soldatenlaufbahnverordnung (SLV) und ergänzend die Zentrale Dienstvorschrift (ZDv) 20/7. Zum Obergefreiten können Zeitsoldaten, freiwillig Wehrdienstleistende sowie beorderte Reservisten aller Laufbahnen ernannt werden. Soldaten können sechs Monate nach Eintritt in ein Dienstverhältnis der Bundeswehr zum Obergefreiten ernannt werden.[A 2] Zum Obergefreiten werden in der Regel nur Soldaten ernannt, die zuvor als Gefreite gedient haben.[12][13][14][A 3]
Besoldung
Ein Soldat auf Zeit im Dienstgrad Obergefreiter erhält eine Besoldung nach Besoldungsgruppe A 4 der Bundesbesoldungsordnung A.[6] Ein Freiwillig Wehrdienst Leistender erhält stattdessen Wehrsold nach dem Wehrsoldgesetz (WSG), ein Reservistendienst Leistender Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG).
Dienstgradabzeichen
Das Dienstgradabzeichen für Obergefreite zeigt zwei Schrägstreifen auf beiden Schulterklappen bzw. für Marineuniformträger auf den Oberärmeln.[A 5][1][4]
Geschichte
Die meisten Grundwehrdienstleistenden wurden mit diesem Dienstgrad als „Obergefreiter der Reserve“ (OGefr d. R.[5]) entlassen.
Äquivalente, nach- und übergeordnete Dienstgrade
Den Dienstgrad Obergefreiter führen sowohl Heeres-, Luftwaffen- als auch Marineuniformträger.[4] In den Streitkräften der NATO ist der Obergefreite zu allen Dienstgraden mit dem NATO-Rangcode OR-3 äquivalent. Gemäß NATO-Rangcode ist der Dienstgrad der Bundeswehr also beispielsweise mit dem Private First Class der Streitkräfte der Vereinigten Staaten vergleichbar.[3]
In der Laufbahngruppe der Mannschaften ist der Obergefreite gemäß ZDv 20/7 über dem rangniedrigeren Gefreiten und unter dem ranghöheren Hauptgefreiten eingeordnet.[14]
Mannschaftsdienstgrad | ||
Niedrigerer Dienstgrad[15] | Höherer Dienstgrad[15] | |
Gefreiter | Obergefreiter | Hauptgefreiter |
Dienstgradgruppe: Mannschaften – Unteroffiziere o.P. – Unteroffiziere m.P. – Leutnante – Hauptleute – Stabsoffiziere – Generale |
Schweizer Armee
— Obergefreiter — | |
---|---|
Gradabzeichen Schulterschlaufe | |
Dienstgradgruppe | Mannschaften |
NATO-Rangcode | OR-3 |
Dienstgrad Heer/Luftwaffe | Obergefreiter |
Dienstgrad Marine | keiner |
Abkürzung (in Listen) | Obgfr |
Besoldungsgruppe | CHF 6.50/Tag |
In der Schweizer Armee gibt es den Obergefreiten (Abkürzung: Obgfr) seit dem 1. Januar 2004. Er ist ein Spezialist, der Aufgaben mit höherer Verantwortung oder die Funktion eines Gruppenführerstellvertreters einnimmt. Wenn der Obergefreite eine Führungsfunktion innehat, zählt er zum Kader, sonst ist es ein Grad der Mannschaft. Obergefreiter wird ein Soldat in der Rekrutenschule während der Ausbildung zum Unteroffizier, in diesem Fall wird er auch Anwärter genannt. Bei sehr guter Leistung kann ein Gefreiter oder Soldat während eines Wiederholungskurses zum Obergefreiten befördert werden. Diese Anerkennung ist mit keinen weitergehenden Pflichten in Bezug auf die Dienstzeit verbunden, es wird jedoch weiterhin der entsprechende Einsatz erwartet, für die er den Grad erhalten hat. Sein Sold beträgt 6.50 Franken pro Tag.
Seit der WEA bzw. ab 2018 werden keine Beförderungen zum Obergefreiten mehr ausgesprochen.
In Auslandseinsätzen wird er als Private First Class bezeichnet (PFC). NATO-Rangcode: OR-3. Das Dienstgradabzeichen zeigt drei Schrägstriche, was zu einer Verwechslung mit dem Hauptgefreiten der deutschen Bundeswehr führen kann.
Im Zuge der WEA wird der Grad abgeschafft.
Niedrigerer Grad Gefreiter |
Mannschaftsgrad Obergefreiter (Unteroffiziersanwärter) |
Höherer Grad Korporal |
Einordnung: Mannschaften – Unteroffiziere – Höhere Unteroffiziere – Subalternoffiziere – Hauptleute – Stabsoffiziere – Höhere Stabsoffiziere – Oberbefehlshaber der Armee Alle Grade auf einen Blick: Grade der Schweizer Armee |
Frühere deutsche Streitkräfte
In Preußen wurde der Mannschaftsdienstgrad Obergefreiter per AKO vom 6. Januar 1846 geschaffen und per AKO vom 21. April 1853 wieder abgeschafft. In der preußischen Fußartillerie wurde der Dienstgrad per AKO vom 30. Juni 1859 (wieder) eingeführt und zeichnete gewöhnlich den Richtkanonier aus; der Dienstgrad ersetzte somit die 1730 eingerichtete niederste Artillerie-Unteroffizierscharge Bombardier. In den übrigen Truppengattungen des deutschen Heeres sowie in der Kaiserlichen Marine wurde der Dienstgrad Obergefreiter nicht verwendet. Zur Einführung in allen deutschen Waffen- und Truppengattungen kam es erst Ende 1919 nach Gründung der Vorläufigen Reichswehr.
Abzeichen war zunächst ein kleiner Adlerknopf auf den Kragenpatten von Rock und Mantel (der Adlerknopf ging 1853 an den bisher abzeichenlosen Gefreiten über), seit 1859 großer Adlerknopf und Unteroffizierstroddel (in den Landesfarben) an der Seitenwaffe (Reitersäbel, Bajonett). Im Soldatenjargon entstand so die Bezeichnung Knopfsoldat.
In der Reichswehr bestand das Abzeichen seit Januar 1921 aus drei Winkeln aus Unteroffizierstresse; in der Wehrmacht seit Oktober 1936 zwei Tressenwinkel (bei mehr als sechsjähriger Gesamtdienstzeit zusätzlich vierspitziger Stern im Tressenwinkel).
Dienstgrad | |||||
niedriger: Gefreiter |
Obergefreiter (Matrosenobergefreiter) |
höher Stabsgefreiter (Heer) | |||
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Hauptgefreiter Lw | Stabsgefreiter Lw |
Anmerkungen
- Links: Dienstgradabzeichen auf der Schulterklappe der Jacke des Dienstanzuges für Heeresuniformträger der Heeresaufklärungstruppe. Mitte: Dienstgradabzeichen auf der Schulterklappe der Jacke des Dienstanzuges für Luftwaffenuniformträger. Rechts: Ärmelabzeichen am Hemd, dunkelblau eines Marineuniformträgers (Verwendungsreihe 60er Logistik und Stabsdienst)
- Aktive Soldaten werden also in der Regel nach sechs Monaten Dienstzeit zum Obergefreiten ernannt. Formal handelt es sich im Sinne der Soldatenlaufbahnverordnung um eine Kannbestimmung. Da in der Regel aber ausreichend Planstellen vorhanden sind und der Dienstgrad Obergefreiter sonst keine besonderen Voraussetzungen aufweist, wird die Beförderung zum Obergefreiten in der Praxis nur bei außergewöhnlich schlechten Leistungen oder Vorliegen eines groben Disziplinarverstoßes verweigert. Für Reservisten gilt entsprechend, dass die Beförderung erst sechs Monate nach Eintritt in ein entsprechendes Dienstverhältnis erfolgen kann. Reservisten und aktive Soldaten werden insoweit gleichgestellt, als die Ernennung in diesen Dienstgrad für Reservisten nicht früher erfolgt als für Soldaten, die in einem anderen Wehrdienstverhältnis „verblieben sind“. Reservisten werden also in dieser Hinsicht so behandelt, als ob sie ununterbrochen in der Bundeswehr gedient hätten. Die Dienstzeit fällt für Reservisten jedoch insgesamt meist wesentlich kürzer aus, da jeweils nur relativ wenige Tage Wehrdienst beispielsweise in Form von Wehrübungen vor Ernennung in einen höheren Dienstgrad abzuleisten sind.
- ZDv 20/7 auf Grundlage § 49 der Soldatenlaufbahnverordnung (Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten (Soldatenlaufbahnverordnung – SLV). 28. Mai 2021 (Online [PDF; abgerufen am 9. September 2021] Soldatenlaufbahnverordnung vom 28. Mai 2021 (BGBl. I S. 1228); ersetzt V 51-1-27 v. 19.3.2002 I 1111 (SLV 2002)).
- Aus Platzgründen verkürzte Bilduntertitel. Gemeint sind jeweils Heeresuniformträger, Luftwaffenuniformträger und Marineuniformträger. Die neben der Aufschiebeschlaufe für Heeresuniformträger abgebildete jägergrüne Flachlitze deutet auf einen Soldaten der Panzergrenadiertruppe, der Infanterie oder der Spezialkräfte hin. Neben den hier auf den Schulterklappen aufgeschoben abgebildeten Aufschiebeschlaufen für die Feldbluse im fünffarbigen Flecktarnmuster gibt es noch etliche weitere Dienstgradabzeichentypen, die im Artikel →„Dienstgradabzeichen der Bundeswehr“ ausführlicher dargestellt werden.
- In der Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten werden für Marineuniformträger die Ärmelabzeichen beschrieben. Für einige Anzugarten für Marineuniformträger sind jedoch nach Zentraler Dienstvorschrift 37/10 Schrägstreifen auf beiden Schulterklappen wie für Heeres- und Luftwaffenuniformträger vorgesehen.
Weblinks
Einzelnachweise
- Hartmut Bagger, Führungsstab der Streitkräfte I 3, Bundesministerium der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 37/10. Anzugordnung für die Soldaten der BundeswehrJuli 1996. Bonn 16. Juli 2008, 4 Kennzeichnungen, S. 539 (dmb-lv-westfalen.de [PDF; 3,5 MB] Neudruck Oktober 2008 ersetzt Erstausgabe von Juli 1996). dmb-lv-westfalen.de (Memento vom 19. September 2014 im Internet Archive)
- Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 14/5. Soldatengesetz. DSK AV110100174, Änderungsstand 17. Juli 2008. Bonn 21. August 1978, Dienstgradbezeichnungen in der Bundeswehr, S. B 185 (nicht zu verwechseln mit dem Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz)).
- Agreed English texts. STANAG 2116. NATO standardization agreement (STANAG). NATO codes for grades of military personnel. 5. Auflage. 1992 (englisch, rankmaven.tripod.com [abgerufen am 25. März 2014]).
- Der Bundespräsident (Hrsg.): Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten. BPräsUnifAnO. 14. Juli 1978 (gesetze-im-internet.de [PDF] Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten vom 14. Juli 1978 (BGBl. I S. 1067), die zuletzt durch Artikel 1 der Anordnung vom 31. Mai 1996 (BGBl. I S. 746) geändert worden ist).
- Bundesminister der Verteidigung; Führungsstab der Streitkräfte IV 1 (Hrsg.): Abkürzungen für den Gebrauch in der Bundeswehr – Deutsche Abkürzungen – ZDv 64/10. Bonn 19. Januar 1979 (pingwins.ucoz.de [PDF] Stand 17. September 1999).
- Anlage I (zu § 20 Absatz 2 Satz 1) Bundesbesoldungsordnungen A und B. (gesetze-im-internet.de [abgerufen am 25. März 2014] Bundesbesoldungsordnungen (BBesO) gelten nur für Berufs- und Zeitsoldaten und sind Anlage zum Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)).
- Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz – SG). Bonn 19. März 1956, § 4 Abs. 3 (2) – (PDF [abgerufen am 25. März 2014] Neugefasst durch Bek. v. 30. Mai 2005 I 1482. Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 8. April 2013 I 730).
- Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 14/5. Soldatengesetz. DSK AV110100174, Änderungsstand 17. Juli 2008. Bonn 21. August 1978, Die Vorgesetztenverordnung, S. A 12 1 (nicht zu verwechseln mit dem Verordnung über die Regelung des militärischen Vorgesetztenverhältnisses (Vorgesetztenverordnung – VorgV)).
- Bundesminister für Verteidigung (Hrsg.): Verordnung über die Regelung des militärischen Vorgesetztenverhältnisses (Vorgesetztenverordnung – VorgV). 4. Juni 1956, § 4 (gesetze-im-internet.de [abgerufen am 25. März 2014] Zuletzt geändert durch Art. 1 Nr. 2 V v. 7. Oktober 1981 I 1129).
- Bundesminister für Verteidigung (Hrsg.): Verordnung über die Regelung des militärischen Vorgesetztenverhältnisses (Vorgesetztenverordnung – VorgV). 4. Juni 1956, § 6 (gesetze-im-internet.de [abgerufen am 25. März 2014] Zuletzt geändert durch Art. 1 Nr. 2 V v. 7. Oktober 1981 I 1129).
- Bundesminister für Verteidigung (Hrsg.): Verordnung über die Regelung des militärischen Vorgesetztenverhältnisses (Vorgesetztenverordnung – VorgV). 4. Juni 1956 (gesetze-im-internet.de [abgerufen am 25. März 2014] Zuletzt geändert durch Art. 1 Nr. 2 V v. 7. Oktober 1981 I 1129).
- Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten (Soldatenlaufbahnverordnung – SLV). 28. Mai 2021 (Online [PDF; abgerufen am 9. September 2021] Soldatenlaufbahnverordnung vom 28. Mai 2021 (BGBl. I S. 1228); ersetzt V 51-1-27 v. 19.3.2002 I 1111 (SLV 2002)).
- Beachte auch: Anlage (zu § 3). Zuordnung der Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten zu den Laufbahngruppen der Mannschaften, der Unteroffiziere und der Offiziere
- Der Bundesminister der Verteidigung; Abteilung Personal-, Sozial- und Zentralangelegenheiten (Hrsg.): ZDv 20/7. Bestimmungen für die Beförderung und für die Einstellung, Übernahme und Zulassung von Soldatinnen und Soldaten. Bonn 27. März 2002, Art. 635 (PDF (Memento vom 26. Oktober 2014 im Internet Archive) [abgerufen am 26. März 2014] DSK AP210100187, Neudruck Januar 2008). ZDv 20/7. Bestimmungen für die Beförderung und für die Einstellung, Übernahme und Zulassung von Soldatinnen und Soldaten (Memento vom 26. Oktober 2014 im Internet Archive)
- Die äquivalenten, ranghöheren und rangniedrigeren Dienstgrade sind im Sinne der ZDv 14/5 B 185 angegeben, vgl. Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 14/5. Soldatengesetz. DSK AV110100174, Änderungsstand 17. Juli 2008. Bonn 21. August 1978, Dienstgradbezeichnungen in der Bundeswehr, S. B 185 (Nicht zu verwechseln mit dem Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz). Die in der Infobox dargestellte Reihenfolge der Dienstgrade entspricht nicht notwendigerweise einer der in der Soldatenlaufbahnverordnung vorgesehenen regelmäßig durchlaufenen Dienstgradabfolgen und auch nicht notwendigerweise der in der Vorgesetztenverordnung beschriebenen Dienstgradhierarchie im Sinne eines Vorgesetztenverhältnisses).