Mannschaften
Die Mannschaften sind eine der Dienstgradgruppen der Bundeswehr und früherer deutscher Streitkräfte. Die Dienstgradgruppe umfasst alle Dienstgrade der Mannschaften. Die Dienstgrade der Gruppe der Mannschaften stehen in der Rangordnung der Bundeswehr auf der niedrigsten Hierarchieebene.
Bundeswehr
Dienstgrade
Die Dienstgrade der Bundeswehr werden durch den Bundespräsidenten mit der Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten[1] auf Grundlage des Soldatengesetzes[2] festgesetzt. Die Dienstgradgruppe der Mannschaften umfasst gemäß der Zentralen Dienstvorschrift (ZDv) A-1420/24 „Dienstgrade und Dienstgradgruppen“ alle Mannschaftsdienstgrade.[1]
Folgende Tabelle fasst alle zur Dienstgradgruppe der Mannschaften zählenden Dienstgrade zusammen. Dienstgrade für Heeres-, Luftwaffen- und Marineuniformträger gleichen sich für alle Dienstgrade ab Gefreiter und werden daher in einer Tabelle vorgestellt.[A 1] Angegeben sind in der Tabelle jeweils auch der entsprechende NATO-Rangcode[3], die nach ZDv 64/10 – Abkürzungen in der Bundeswehr definierten allgemeinen Abkürzungen sowie die Abkürzungen in Listen[4] und die Besoldungsgruppe für Berufssoldaten und Soldaten auf Zeiten nach Bundesbesoldungsordnung.[5]
Dienstgradgruppe[6] | Mannschaften | ||||||||||||
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Schulterklappe Jacke Dienstanzug für Heeres- oder Luftwaffenuniformträger[7] |
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Ärmelabzeichen für Marineuniformträger[7] |
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Dienstgrad[1] | Stabskorporal** | Korporal** | Oberstabsgefreiter | Stabsgefreiter | Hauptgefreiter | Obergefreiter | Gefreiter | niedrigster Dienstgrad* | |||||
Abkürzung[4] | –?– | –?– | OStGefr/OSG | StGefr/SG | HptGefr/HG | OGefr/OG | Gefr/G | div* /S | |||||
NATO-Rangcode[3][8] | OR-4 | OR-3 | OR-2 | OR-1 | |||||||||
Besoldungsgruppe[5] | A 6Z | A 6 | A5Z | A5 | A4Z | A4 | A3Z | A3 | |||||
* Im Einzelnen richtet sich die Bezeichnung des niedrigsten Dienstgrades bei Heeresuniformträgern nach der Truppengattung. Bei Luftwaffenuniformträgern richtet sich die Bezeichnung nach dem Truppenteil. Bei Marineuniformträgern wird eine Unterscheidung hinsichtlich der Zugehörigkeit zu einer Laufbahn des Sanitätsdienstes getroffen. Mögliche Bezeichnungen sind: Jäger (Jg), Panzerschütze (PzSchtz), Panzergrenadier (PzGren), Kanonier (Kan), Pionier (Pi), Panzerpionier (PzPi), Funker (Fu), Schütze (Schtz), Flieger (Flg), Sanitätssoldat (SanSdt) oder Matrose (Matr). Die Listenabkürzung ist immer „S“.[4][1] ** Details der Ausführung der Dienstgradabzeichen für den Dienstanzug und Abkürzungen sind noch festzulegen. |
Befehlsbefugnis und Dienststellungen
In der Bundeswehr können Soldaten der Dienstgradgruppe der Mannschaften auf Grundlage des § 4 („Vorgesetztenverhältnis auf Grund des Dienstgrades“) der Vorgesetztenverordnung nie allein auf Grund ihres Dienstgrades Befehle erteilen.[9][10] Mannschaftsdienstgrade können sich auch in Notlagen nicht selbst zu Vorgesetzten gemäß § 6 („Vorgesetztenverhältnis auf Grund eigener Erklärung“) der Vorgesetztenverordnung erklären.[11]
Mannschaften werden nach erfolgter Ausbildung beispielsweise als Kraftfahrer, als Infanterist, im Wachdienst oder als Bediener von Waffensystemen (z. B. als Richtschütze gepanzerter Fahrzeuge), als Mechaniker oder in Stäben eingesetzt. Erfahrene Mannschaftsdienstgrade sind häufig auch Ausbilder, Truppführer oder (dann aber meist nur übergangsweise nach § 5 („Vorgesetztenverhältnis auf Grund besonderer Anordnung“) der Vorgesetztenverordnung) Gruppenführer und werden auf Stabs- und Fachposten eingesetzt, die erhebliche Kompetenz und Erfahrung erfordern. Aufgrund dieser und ähnlicher Dienststellungen können auch Mannschaften bereits im niedrigsten Dienstgrad in den in der Vorgesetztenverordnung aufgezählten Fällen und in den dort genannten Grenzen allen dienstlich oder fachlich unterstellten Soldaten Befehle erteilen.[9][12]
Ernennung und Besoldung
Maßgebliche gesetzliche Grundlagen für die Ernennung in einen der Dienstgrade der Dienstgradgruppe der Mannschaften trifft die Soldatenlaufbahnverordnung (SLV) und ergänzend die Zentrale Dienstvorschrift (ZDv) 20/7. In einen entsprechenden Dienstgrad können Soldaten auf Zeit, freiwillig Wehrdienstleistende und beorderte Reservisten ernannt werden. Soldaten der Dienstgradgruppe der Mannschaften können zu jeder der drei Laufbahngruppen zählen (eine der Laufbahnen der Laufbahngruppen der Offiziere, Unteroffiziere oder Mannschaften). Einstellungsdienstgrad in die Dienstgradgruppe der Mannschaften ist stets der niedrigste Dienstgrad. Die Dienstgrade Ober-, Haupt-, Stabs- und Oberstabsgefreiter müssen nicht durchlaufen werden und können in allen Laufbahnen „übersprungen“ werden; in der Regel durchlaufen Soldaten der Mannschaftslaufbahnen die Dienstgrade aber der Reihe nach in der Reihenfolge Gefreiter, Obergefreiter, Hauptgefreiter, Stabsgefreiter, Oberstabsgefreiter.[A 2] Mannschaften der anderen Laufbahngruppen dienen nach der in der Soldatenlaufbahnverordnung als Regel angeführten Laufbahn zunächst im niedrigsten Mannschaftsdienstgrad, dann in den Dienstgraden Gefreiter und Obergefreiter, bevor sie in die Dienstgradgruppe der Unteroffiziere ohne Portepee aufrücken.[13][14][15][A 3]
Soldaten auf Zeit in einem Dienstgrad der Mannschaften werden abhängig vom Dienstgrad und Dienststellung nach der Bundesbesoldungsordnung (BBesO) mit A3 bis A5mA besoldet.[5] Freiwillig Wehrdienstleistende und Reservistendienstleistende erhalten stattdessen Wehrsold nach dem Wehrsoldgesetz.[16]
Geschichte
Die Mannschaftsdienstgrade Stabsgefreiter und Oberstabsgefreiter wurden erst am 20. Dezember 1989 (StGefr) bzw. 23. Februar 1996 (OStGefr) in der Bundeswehr eingeführt. Grundwehrdienstleistende wurden im zuletzt sechs Monate dauernden Wehrdienst in der Regel zum Gefreiten befördert. Im davor noch neun Monate dauernden Wehrdienst wurden Grundwehrdienstleistende in der Regel bis zum Obergefreiten befördert. Freiwillig Wehrdienstleistende (auch genannt: freiwillig Längerdienende) konnten in ihrer bis zu 23 Monate dauernden Dienstzeit bis in den Dienstgrad Hauptgefreiter befördert werden. Die ranghöheren Mannschaftsdienstgrade waren den Soldaten auf Zeit vorbehalten. Zum 15. September 2021 wurden die Dienstgrade Korporal und Stabskorporal durch den Bundespräsidenten neu eingeführt. Gleichzeitig entfielen die Dienstgradbezeichnungen Grenadier, Panzerjäger, Panzerkanonier und Panzerfunker für Soldaten im niedrigsten Dienstgrad.
Dienstgradabzeichen
Das Dienstgradabzeichen der Mannschaften zeigt einen oder mehrere Schrägstreifen als Schulterabzeichen oder als Ärmelabzeichen auf den Oberärmeln (Ärmelabzeichen nur für Marineuniformträger). Die Dienstgradabzeichen der Gefreiten weisen einen Schrägstreifen auf, das der Obergefreiten zwei usw. Soldaten im niedrigsten Dienstgrad haben keine Dienstgradabzeichen.[1][7]
Laufbahngruppe der Mannschaften
Unabhängig von der Dienstgradgruppe der Mannschaften, werden gemäß der Soldatenlaufbahnverordnung sechs Laufbahnen zur Laufbahngruppe der Mannschaften zusammengefasst. Soldaten, die keine Unteroffizier- oder Offiziersdienstgrade anstreben, werden dieser Dienstgradgruppe zugeordnet. Im übrigen gehören nicht alle Soldaten der Dienstgradgruppe der Mannschaften der Laufbahngruppe der Mannschaften an. Sie sind stattdessen der Laufbahngruppe der Offiziere oder der Laufbahngruppe der Unteroffiziere zugeordnet.[13]
Äquivalente Dienstgradgruppen
Die Dienstgradgruppe der Mannschaften umfasst den NATO-Rangcode von OR-1 bis OR-4.[3] Zur Dienstgradgruppe der Mannschaften existiert keine exakte Entsprechung in anderen Streitkräften. Wenn man den NATO-Rangcode berücksichtigt, bilden in der Schweizer Armee die Grade der Mannschaft eine ähnliche Gruppe, während im österreichischen Bundesheer Soldaten dieser Hierarchiestufe als Rekruten und Chargen zusammengefasst werden.
Inoffizielle Bezeichnungen
In der Marine werden unabhängig vom eigentlichen Dienstgrad zuweilen alle Mannschaften an Bord von Schiffen als Matrosen, manche auch als Gast, bezeichnet.
Frühere deutsche Streitkräfte
- Mannschaftsdienstgrade in der Wehrmacht
- Mannschaftsdienstgrade in der Reichswehr
- Jäger, Reiter, Kanonier, Pionier, Funker, Fahrer, Kraftfahrer, Sanitätssoldat
- Oberschütze, Ober…
- Gefreiter
- Obergefreiter
- Stabsgefreiter ab 1927
- Beschlagschmiedpersonal und Musiker erhielten den Vorsatz „Beschlagschmied-“ und „Musiker-“.
- Mannschaftsdienstgrade in der "Alten Armee" (bis 1918)
- Mannschaftsdienstgrade in der kaiserlichen Marine
- Mannschaftsdienstgrade in den Heeren des Deutschen Bundes
- in der württembergischen Armee ab 1818: Rottenmeister, Oberkanonier, Trompeter zweiter Klasse, Musiker zweiter Klasse, Fahnenschmied, Fahnensattler, Regiments-Büchsenmacher
- Mannschaftsdienstgrade in früheren Deutschen Heeren bis ins 18. Jahrhundert
- Knecht, Spiesser, Reiter, Schütze
- gefreyter Knecht (Gefreiter), Rottenmeister
Anmerkungen
- Anmerkung: Die Bundeswehr bezeichnet als Heeres- bzw. Luftwaffen- bzw. Marineuniformträger alle Soldaten, die die Uniform der jeweiligen Teilstreitkraft tragen. Der Begriff umfasst also auch Soldaten außerhalb der drei Teilstreitkräfte, also beispielsweise in der Streitkräftebasis, vgl. Ausbildung Reserveoffzieranwärterin/ -anwärter im Wehrdienst. Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) – Der Präsident., 13. März 2014, abgerufen am 26. März 2014.
- In der Praxis ist das „Überspringen“ von Dienstgraden, erst recht das Überspringen mehrerer Dienstgrade auf einmal, sehr selten. Voraussetzung ist, dass die sonstigen Bedingungen der Soldatenlaufbahnverordnung für die Ernennung in einen höheren Dienstgrad insbesondere in Hinblick auf die abgeleistete Dienstzeit erfüllt sind. In der Regel durchlaufen Soldaten der Mannschaftslaufbahnen die Dienstgrade in der üblichen Reihenfolge Gefreiter, Obergefreiter, Hauptgefreiter, Stabsgefreiter, Oberstabsgefreiter. Wenn Mannschaften der Laufbahngruppen der Offiziere und Unteroffiziere die höheren Mannschaftsdienstgrade nicht durchlaufen und stattdessen frühzeitig, so wie es in der Soldatenlaufbahnverordnung als Regelfall vorgesehen ist, in die Dienstgradgruppe der Unteroffiziere ohne Portepee aufrücken, so spricht man nicht von „Überspringen“.
- ZDv 20/7 auf Grundlage § 44 der Soldatenlaufbahnverordnung (Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten (Soldatenlaufbahnverordnung – SLV). 19. März 2002, § 44 (gesetze-im-internet.de [abgerufen am 25. März 2014] Neugefasst durch Bek. v. 19. August 2011 I 1813. Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 5 G v. 8. April 2013 I 730).)
Weblinks
Einzelnachweise
- Der Bundespräsident (Hrsg.): Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten. BPräsUnifAnO. 14. Juli 1978 (gesetze-im-internet.de [PDF] Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten vom 14. Juli 1978 (BGBl. I S. 1067), die zuletzt durch Artikel 1 der Anordnung vom 31. Mai 1996 (BGBl. I S. 746) geändert worden ist).
- Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz - SG). Bonn 19. März 1956, § 4 Abs. 3 (2) – (gesetze-im-internet.de [PDF; abgerufen am 25. März 2014] Neugefasst durch Bek. v. 30. Mai 2005 I 1482. Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 8. April 2013 I 730).
- Agreed English texts. STANAG 2116. NATO standardization agreement (STANAG). NATO codes for grades of military personnel. 5. Auflage. 1992 (englisch, rankmaven.tripod.com [abgerufen am 25. März 2014]).
- Bundesminister der Verteidigung; Führungsstab der Streitkräfte IV 1 (Hrsg.): Abkürzungen für den Gebrauch in der Bundeswehr – Deutsche Abkürzungen – ZDv 64/10. Bonn 19. Januar 1979 (pingwins.ucoz.de [PDF] Stand 17. September 1999).
- Anlage I (zu § 20 Absatz 2 Satz 1) Bundesbesoldungsordnungen A und B. (gesetze-im-internet.de [abgerufen am 25. März 2014] Bundesbesoldungsordnungen (BBesO) gelten nur für Berufssoldaten sowie Soldaten auf Zeit und sind Anlage zum Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)).
- Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 14/5. Soldatengesetz. DSK AV110100174, Änderungsstand 17. Juli 2008. Bonn 21. August 1978, Dienstgradbezeichnungen in der Bundeswehr, S. B 185 (Nicht zu verwechseln mit dem Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz)).
- Hartmut Bagger, Führungsstab der Streitkräfte I 3 , Bundesministerium der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 37/10. Anzugordnung für die Soldaten der Bundeswehr. Bonn 16. Juli 2008, 4 Kennzeichnungen, S. 539 (dmb-lv-westfalen.de [PDF; 3,5 MB] Neudruck Oktober 2008 ersetzt Erstausgabe von Juli 1996). dmb-lv-westfalen.de (Memento vom 19. September 2014 im Internet Archive)
- Die Laufbahn der Mannschaften. In: bundeswehr.de. Bundesministerium der Verteidigung, Referatsleiter Presse, 1. Dezember 2021, abgerufen am 1. Dezember 2021.
- Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 14/5. Soldatengesetz. DSK AV110100174, Änderungsstand 17. Juli 2008. Bonn 21. August 1978, Die Vorgesetztenverordnung, S. A 12 1 (Nicht zu verwechseln mit dem Verordnung über die Regelung des militärischen Vorgesetztenverhältnisses (Vorgesetztenverordnung – VorgV)).
- Bundesminister für Verteidigung (Hrsg.): Verordnung über die Regelung des militärischen Vorgesetztenverhältnisses (Vorgesetztenverordnung – VorgV). 4. Juni 1956, § 4 (gesetze-im-internet.de [abgerufen am 25. März 2014] Zuletzt geändert durch Art. 1 Nr. 2 V v. 7. Oktober 1981 I 1129).
- Bundesminister für Verteidigung (Hrsg.): Verordnung über die Regelung des militärischen Vorgesetztenverhältnisses (Vorgesetztenverordnung – VorgV). 4. Juni 1956, § 6 (gesetze-im-internet.de [abgerufen am 25. März 2014] Zuletzt geändert durch Art. 1 Nr. 2 V v. 7. Oktober 1981 I 1129).
- Bundesminister für Verteidigung (Hrsg.): Verordnung über die Regelung des militärischen Vorgesetztenverhältnisses (Vorgesetztenverordnung – VorgV). 4. Juni 1956 (gesetze-im-internet.de [abgerufen am 25. März 2014] Zuletzt geändert durch Art. 1 Nr. 2 V v. 7. Oktober 1981 I 1129).
- Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten (Soldatenlaufbahnverordnung – SLV). 19. März 2002 (gesetze-im-internet.de [abgerufen am 25. März 2014] Neugefasst durch Bek. v. 19. August 2011 I 1813. Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 5 G v. 8. April 2013 I 730).
- Beachte auch: Anlage (zu § 3). Zuordnung der Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten zu den Laufbahngruppen der Mannschaften, der Unteroffiziere und der Offiziere
- Der Bundesminister der Verteidigung; Abteilung Personal-, Sozial- und Zentralangelegenheiten (Hrsg.): ZDv 20/7. Bestimmungen für die Beförderung und für die Einstellung, Übernahme und Zulassung von Soldatinnen und Soldaten. Bonn 27. März 2002, Art. 635 (reservisten.bundeswehr.de (Memento vom 26. Oktober 2014 im Internet Archive) [PDF; abgerufen am 26. März 2014] DSK AP210100187, Neudruck Januar 2008). ZDv 20/7. Bestimmungen für die Beförderung und für die Einstellung, Übernahme und Zulassung von Soldatinnen und Soldaten (Memento vom 26. Oktober 2014 im Internet Archive)
- Gesetz über die Geld- und Sachbezüge der Soldaten, die auf Grund der Wehrpflicht Wehrdienst leisten (Wehrsoldgesetz - WSG). (PDF) Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz; juris GmbH, 3. März 1957, abgerufen am 1. November 2014 (in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. August 2008 (BGBl. I S. 1718), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 8 des Gesetzes vom 8. April 2013 (BGBl. I S. 730) geändert worden ist).