Entschädigungsforderungen der Hohenzollern
Die Entschädigungsforderungen der Hohenzollern zielen auf die Rückerstattung der 1945 durch die Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) entschädigungslos enteigneten Besitztümer des brandenburg-preußischen Familienzweigs der Hohenzollern durch die Bundesrepublik Deutschland.
Seit 2014 verhandelte Georg Friedrich Prinz von Preußen als Familienoberhaupt der Hohenzollern insgeheim mit dem deutschen Staat über die Rückgabe mehrerer tausend Kunstgegenstände und anfänglich über die Nutzung von Schloss Cecilienhof in Potsdam. Dies wurde 2019 bekannt, als der brandenburgische Finanzminister Christian Görke von der Partei Die Linke die Verhandlungen abbrach, um bis August 2020 eine gerichtliche Entscheidung zu erzwingen. Das Land Brandenburg befand sich seither in einem Entscheidungsprozess, ob das Gespräch mit den Hohenzollern wieder aufgenommen oder der Rechtsweg beschritten werden sollte.[1]
In der Öffentlichkeit riefen die Forderungen des Prinzen starkes Interesse und oftmals Kritik hervor. Im August 2020 nahm Katrin Lange (SPD), die Finanzministerin der Ende 2019 ohne Beteiligung der Linken gebildeten Landesregierung, Görkes Entscheidung zurück. Dadurch gewannen die Verhandlungspartner Brandenburg und Georg Friedrich Prinz von Preußen ein weiteres Jahr Zeit, um einen Vergleich zu finden. Die Ministerin schloss sich damit der Einschätzung des zuständigen Verwaltungsgerichts an, das die Fortsetzung der Vergleichsverhandlungen als „sinnvoll“ beurteilt hatte.[2]
Nach dem Stand vom April 2021 sind die Vergleichsverhandlungen laut Pressemeldungen erneut gescheitert und das Verwaltungsgericht Potsdam sowie andere Gerichte müssen jetzt über eventuelle Entschädigungen entscheiden.[3][4]
Verhandlungen und öffentliche Debatte
Nach der Wiedervereinigung war 1991 eine Initiative des Familienoberhauptes Louis Ferdinands von Preußen zur Rückerstattung des 1945 von der SMAD entschädigungslos enteigneten Privatbesitzes an seine Familie an dem aus DDR-Zeit fortgeltenden Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen (VermG) gescheitert, das ausdrücklich nicht auf Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage anwendbar war.[5][6]
Im Jahr 1994 hatte der Bund, hauptsächlich um den durch die Bodenreform in der SBZ im Jahr 1945 Geschädigten Ausgleichsleistungen zu verschaffen, das „Gesetz über staatliche Ausgleichsleistungen für Enteignungen, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können“ (Ausgleichsleistungsgesetz – AusglLeistG) (EALG) verabschiedet.[7] Es sah sozialstaatlich begründete, im Verhältnis zum Verlust sehr geringe Zahlungen an die Geschädigten vor. Es sind durch die Bodenreform nicht nur Immobilien entschädigungslos enteignet worden, sondern auch das gesamte Inventar der dazugehörenden Schlösser und Herrenhäuser. Nach § 5 des EALG „Rückgabe beweglicher Sachen“ (1) waren „bewegliche, nicht in einen Einheitswert einbezogene Sachen […] zurückzuübertragen“, wobei nach (2) „zur Ausstellung für die Öffentlichkeit bestimmtes Kulturgut für die Dauer von 20 Jahren unentgeltlich den Zwecken der Nutzung seitens der Öffentlichkeit oder der Forschung gewidmet“ bleiben sollte, also nicht sofort zurückzugeben war.
Die gesetzlich bestimmten Forderungen auf Entschädigung seitens der Hohenzollern wurden nach Ablauf der 20-Jahre-Frist im Jahr 2014 fällig, weil es zu keiner gesetzeskonformen Einigung zwischen ihnen und der Öffentlichen Hand gekommen war. Andere Adelshäuser und die betroffenen Bundesländer hatten vor Ablauf der 20-Jahres-Frist in Verhandlungen einvernehmliche Lösungen des Rückgabeproblems gefunden, so unterzeichneten der Freistaat Sachsen und das Haus Wettin im Juli 2014 einen Vergleichsvertrag, der auch eine Erledigungsklausel enthält.[8] Für das Haus Hohenzollern stand Georg Friedrich Prinz von Preußen, der 1994 seinem Großvater als Chef der Hohenzollern gefolgt war, nach Presserecherchen seit 1994 in diskreten Verhandlungen mit dem Bund sowie den Ländern Berlin und Brandenburg um Rückgabe oder Entschädigung für bedeutende Kunstwerke, die einst seinen Vorfahren gehörten und sich nun ohne gesetzliche Grundlage in Museen befinden.
Von besonderer Bedeutung wurde § 1 Abs. 4 des Ausgleichsleistungsgesetzes (AusglLeistG), wonach keine Entschädigung möglich ist, wenn der Enteignete oder der, von dem die Rechte abgeleitet werden, hier also Wilhelm von Preußen, dem nationalsozialistischen System „erheblichen Vorschub“ geleistet hat. Die Frage der Unwürdigkeit wird von Juristen anders geklärt als von Historikern, da sie hierfür nicht nur die Gutachten der beauftragten Historiker betrachten. Der Gesamtwert der enteigneten Kulturgüter könnte nach Schätzungen sogar im dreistelligen Millionenbereich liegen.[9] Mögliche Kompromisslösungen wurden von den Verhandlungspartnern öffentlich bislang nicht kommuniziert. Die Auseinandersetzung eskalierte im Juli 2019, als die Berliner Tageszeitung Der Tagesspiegel Teile der Forderungen des Hauses Hohenzollern sowie deren Einstufung durch eine gemeinsame Stellungnahme der betroffenen Stiftungen Preußische Schlösser und Gärten (SPSG) und Preußischer Kulturbesitz sowie des Deutschen Historischen Museums als „maßlos und überzogen“ der Öffentlichkeit bekannt gemacht hatte.[10] Unter den Forderungen befindet sich ein Wohnrecht im Schloss Cecilienhof. Die SPSG schätzt, dass das Ausgleichsverfahren etwa 30 Prozent der Kunstgegenstände in ihren Schlössern betrifft.[11] Dies sorgte für weitreichende Kritik.[12]
Dabei wurde weniger die juristische Seite der Forderung der Hohenzollern kritisiert als vielmehr die ethische Bewertung. Der Dramaturg Bernd Stegemann bezeichnete die Hohenzollern in diesem Zusammenhang in einem Beitrag des Magazins Cicero als „Familien-Clan“, der „über tausend Jahre die mitteleuropäische Geschichte mit Kriegen, Vetternwirtschaft und Katastrophen heimgesucht“ habe und „nach den letzten beiden totalen Niederlagen wieder angelaufen komme“ und nun „auf die Aushändigung seines kriminell zusammengerafften Reichtums“ klage.[13] Ebenfalls im Cicero kommentierte der Historiker Benjamin Hasselhorn, dass die Debatte „nur mit einer Kombination aus tiefsitzenden antiaristokratischen Ressentiments und dem traurigen Weiterwirken der These vom deutschen Sonderweg erklärbar“ sei. Letztere sei „im Grunde nichts anderes als die in die Geschichtswissenschaft eingegangene antideutsche Propaganda des Ersten Weltkriegs.“[14] Der Journalist Stefan Kuzmany äußerte, dass Familien, die Unrechtssystemen wie dem Naziregime allzu nahe standen, keinen Anspruch auf Entschädigungen hätten, und nannte die Forderung „eine Beleidigung der Republik“.[15] Die Politikerin Katja Kipping (Die Linke) bezeichnete die Forderungen als „maßlos und geschichtsvergessen“.[16][17] Laut dem Historiker Sven Felix Kellerhoff würden diese Forderungen „das Fundament der demokratischen Gesellschaft [unterminieren]“.[18] Der Historiker und Experte für die Hohenzollern, Stephan Malinowski, bezeichnete die Forderungen als „sprachlos machende Maßlosigkeit“.[19]
Zur Berichterstattung gehörte die Einbeziehung eines Rechtsstreits zwischen der Gemeinde Sankt Goar und dem Haus Hohenzollern um die Burg Rheinfels in Rheinland-Pfalz, der mit den öffentlich diskutierten Ansprüchen auf Rückgabe von Kunstgegenständen infolge sowjetischer Enteignungen nicht in Zusammenhang stand. Die Burg war unter bestimmten Bedingungen 1924, noch vor der Aufteilung des Familienvermögens mit dem Freistaat Preußen, vertraglich in den Besitz der Gemeinde übergegangen. Wegen der Verletzung dieser Bedingungen durch die Gemeinde erhoben die Hohenzollern einen Rückgabeanspruch. Im Juni 2019 hatte das Landgericht Koblenz die Klage der Hohenzollern in der ersten Instanz abgewiesen. Hier sei ein Anspruch bereits „abgeschmettert“ worden, berichtete der Tagesspiegel,[6] und in der Frankfurter Rundschau warf der Kunsthistoriker Nikolaus Bernau den Hohenzollern „blanke Gier“ vor[12] und brachte in einem Interview beide Forderungen in einen direkten Zusammenhang.[20] Prinz von Preußen wies die Vorwürfe zurück und kritisierte eine seiner Meinung nach „selektive Weitergabe“ von vertraulichen Dokumenten aus den Verhandlungen. Er verteidigte die Eigentumsansprüche seiner Familie, die auf Anträgen seines Großvaters Louis Ferdinand von Preußen nach der Wiedervereinigung aufbauen würden. Was das Wohnrecht in diversen Schlössern betreffe, greife der Vertragsentwurf nur das auf, was die öffentliche Hand der Familie schon seit den 1990er Jahren wiederholt angeboten hätte.[21] Berlins ehemaliger Senatskanzleichef André Schmitz (SPD) hält die Ansprüche der Hohenzollern für berechtigt und rief in der Debatte zur Mäßigung auf. Er habe Georg Friedrich Prinz von Preußen „immer als fairen Vertragspartner erlebt“.[22] Georg Friedrich Prinz von Preußen erklärte wiederholt seine Bereitschaft für eine „umfassende gütliche Einigung“. Sein Ziel sei der weitere Verbleib aller Museumsstücke an ihrem Ort sowie der freie Zugang für Bürger und Wissenschaftler.[23]
Während des Landtagswahlkampfs in Brandenburg lancierte Die Linke im August 2019 eine Volksinitiative gegen die Entschädigungs- und Rückerstattungsforderungen des Hauses Hohenzollern.[24] Ihre Fraktion im Bundestag sprach sich für ein Ende der Gespräche über mögliche Entschädigungen für die Hohenzollern aus. Mit einem Antrag im Bundestag forderte die Linkspartei im Januar 2020, per Gesetz künftig etwaige Forderungen zu unterbinden. Vertreter aller übrigen Fraktionen (Union, SPD, AfD, FDP, Grüne) sprachen sich gegen den Antrag aus.[25] Der Landesverband der Grünen in Berlin erklärte Anfang 2020, dass sie „sämtliche Forderungen der Hohenzollern nach einer Entschädigung oder Restitution von Kunstgegenständen aus öffentlichen Sammlungen als Teil unseres Kulturerbes“ ablehnen würden und die Vergleichsverhandlungen mit den Hohenzollern gestoppt werden sollten.[26] Der Journalist Jens Bisky kritisierte die Forderungen von Linkspartei und Bündnisgrünen als unvereinbar mit rechtsstaatlichen Grundprinzipien und warnte im Fall eines Scheiterns der Verhandlungen vor der „Gefahr, dass am Ende alle verlieren“.[27]
Den Rechtsstreit mit der Gemeinde St. Goar beendete Ende Januar 2020 eine auf dem Vergleichsweg erzielte außergerichtliche Einigung. Danach erkennt das Haus Hohenzollern die Eigentumsrechte von St. Goar an der Burg Rheinfels unwiderruflich an, im Gegenzug arbeitet die Rheinstadt künftig eng mit der Prinzessin-Kira-von-Preußen-Stiftung zur Förderung benachteiligter Kinder zusammen.[28]
Das Meinungsinstitut Infratest dimap führte Anfang Februar 2020 eine Umfrage in der Bevölkerung durch, inwieweit der Bund und die betroffenen Länder auf die Forderungen der Hohenzollern eingehen sollten. 53 % der Befragten waren dagegen, 33 % teilweise dafür und 6 % komplett dafür.[29]
Der Berliner Wirtschaftsrechtler Torsten Tristan Straub schrieb Anfang März 2020 im Tagesspiegel, Georg Friedrich Prinz von Preußen erhebe seine Ansprüche auf Grundlage einer Erbfolgeregelung mit nicht verfassungskonformen Motiven. Es sei fraglich, ob er überhaupt rechtmäßiger (Haupt-)Erbe sei. Durch das Testament Louis Ferdinand Prinz von Preußens von 1950, aus dem dessen Enkel Georg Friedrich Prinz von Preußen seine bevorzugte Erbenstellung ableitet, seien gesetzliche Miterben benachteiligt oder ganz enterbt worden, weil sie nach der „alten Hausverfassung des Brandenburgisch-Preußischen Hauses“ nicht zur Thronfolge berufen gewesen wären (u. a. weil sie Frauen, nicht „ebenbürtig“, mit einer nicht „ebenbürtigen“ Person verheiratet waren oder nicht der protestantischen Konfession angehörten). Auf Beschwerde der wegen ihrer „nicht standesgemäßen“ Ehen enterbten Söhne Friedrich Wilhelm und Michael Prinz von Preußen hatte das Bundesverfassungsgericht 2004 einzelne Regelungen des Testaments für unwirksam erklärt. Straub sieht das Testament und die Erbfolgeregelung nicht nur wegen der grundrechtswidrigen Diskriminierung, sondern auch wegen des dahinter stehenden Motivs – künftige Wiederherstellung der Monarchie – kritisch, weshalb der demokratische Staat nicht auf dieser Grundlage mit den (vermeintlichen) Erben verhandeln solle.[30]
Jürgen Aretz, Bevollmächtigter des Hauses Hohenzollern, erläuterte in einem Interview im Deutschlandfunk im Juli 2020: „Es geht darum, dass die Familie nach 1945, wie tausend andere Familien auch, in der Sowjetischen Besatzungszone enteignet worden ist, und sie möchte jetzt natürlich für dieses enteignete Eigentum entschädigt werden.“ Weiterhin verweist er darauf, dass Adelige in diesem Zusammenhang die gleichen Rechte hätten wie andere Bürger des Staates, indem er weiter ausführt, es hätten Tausende von Betroffenen Ansprüche erhoben und das Haus Hohenzollern täte dies gleichermaßen.[31]
Im November 2020 berichtete Der Spiegel von einer rechtlich nicht identischen Rückgabeforderung der Hohenzollern gegen die Niederlande, mit der sie im September 2014 „abblitzten“.[32] Gegenstand war Haus Doorn, der Exilsitz und Sterbeort Wilhelms II. „Gespräche“ mit der niederländische Regierung über Haus Doorn hatten zu keiner Einigung geführt, woraufhin Georg Friedrich Prinz von Preußen die Anwaltskanzlei Eversheds Sutherland damit beauftragte „einen formellen Anspruch auf den Besitz von Haus Doorn, das dazugehörige Inventar“ und weiteres Zubehör geltend zu machen. Die Androhung Eversheds' bei Ablehnung des Anspruchs rechtliche Schritte gegen Jet Bussemaker, die Ministerin für Bildung, Kultur und Wissenschaft, einzuleiten, beantwortete die niederländische Regierung mit der Erklärung, sie sehe „keinen Grund“, dem Anspruch nachzukommen. Damit war die Angelegenheit, wohl auch für Georg Friedrich Prinz von Preußen, beendet.[33]
Der Ausgang eines Rechtsstreits ist in Deutschland für Experten schwer vorhersehbar. Die besondere Schwierigkeit in der gerichtlichen Beurteilung, was unter „erheblichem Vorschub“ zu verstehen sei, erklärt sich aus einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem März 2005, an die im Dezember 2019 Andreas Kilb erinnerte. Das Gericht hatte die Frage im Fall von Alfred Hugenberg bejaht. Analog sei nun bei Wilhelm zu klären, ob er „mit einer gewissen Stetigkeit“ Handlungen vollbracht habe, die geeignet waren, „die Bedingungen für die Errichtung, die Entwicklung oder die Ausbreitung“ des Nationalsozialismus zu verbessern, wobei deren „Nutzen für das Regime nicht ganz unbedeutend gewesen sei“. Wenn dies bei Hugenberg, dem Vorsitzenden der DNVP und Mitglied der Regierung Hitler, eindeutig klar war, so gehe es bei Wilhelm um „die Symbolik von Wahlaufrufen, Zeitungsartikeln, Briefen, Fotos“, bei denen sich der „konkrete Nutzen für den entstehenden Führerstaat“ schwer beziffern lasse.[34]
Am 3. Februar 2021 fand auf Einladung der grünen Bundestagsfraktion ein Expertengespräch statt. Teilgenommen haben als Experten die zwei Juristinnen Marietta Auer (Frankfurt) und Sophie Schönberger (Düsseldorf) sowie die drei Historiker Eckart Conze (Marburg), Stephan Malinowski (Edinburgh) und Karina Urbach, die aus Princeton zugeschaltet wurde. Erhard Grundl, kulturpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion, erklärte am Ende des Gesprächs, die Ausgleichsverhandlungen des Bundes mit der Hohenzollern-Familie müssten abgebrochen werden, weil sie „eine schwere Hypothek für unsere Demokratie“ seien.[35] Einige Politikerinnen und Politiker haben es abgelehnt die Gespräche mit dem Hohenzollern fortzusetzen, solange Klagen gegen Historiker 'auf dem Tisch liegen'.[36]
Die Frage des „erheblichen Vorschubs des nationalsozialistischen Systems“ durch Wilhelm von Preußen
Beurteilung durch Historiker
Im November 2019 veröffentlichte der Satiriker Jan Böhmermann vier vertrauliche Gutachten von Historikern, die sich mit der für die juristische Bewertung entscheidenden Frage beschäftigen, ob der enteignete Kronprinz Wilhelm von Preußen (1882–1951) dem NS-System „erheblichen Vorschub“ geleistet hatte.[37] Die vom damaligen brandenburgischen Finanzminister Christian Görke (Die Linke)[38] beauftragten Historiker Peter Brandt[39] und Stephan Malinowski[40] bejahten die Frage, die daraufhin von Prinz von Preußen bestellten Gegengutachten von Christopher Clark[41] und Wolfram Pyta[42] verneinten sie.[43][44][45][27] Clark hat seine Einschätzung mittlerweile unter Verweis auf neues von Malinowski entdecktes Material zum öffentlichen Einfluss des Kronprinzen revidiert.[46]
Am 29. Januar 2020 fand im Deutschen Bundestag eine mehrstündige Anhörung zu den Entschädigungsforderungen statt. Hierzu waren mehrere Gutachter erschienen. Laut den Historikern Peter Brandt, Stephan Malinowski und Stefanie Middendorf habe demnach der Kronprinz Wilhelm von Preußen vor und nach 1933 dem Nationalsozialismus erheblichen Vorschub geleistet. Der Historiker Benjamin Hasselhorn kam zu dem Schluss, dass sich beide Ansichten zwar historisch begründen ließen, aber nicht eindeutig belegen. Ein abschließendes Urteil sei laut Hasselhorn kaum zu fällen.[47][48] Er wies zudem darauf hin, dass von den Gutachtern nur Pyta das für Wissenschaftler frei zugängliche Hausarchiv der Hohenzollern benutzt hatte.[23]
In einem in der FAZ vom 9. September 2020 veröffentlichten Beitrag vertrat die Präsidentin des Verbandes der Historiker und Historikerinnen Deutschlands, Eva Schlotheuber, die Auffassung, dass in der Fachwelt ein Konsens zu der Frage, ob der Kronprinz dem NS-Regime Vorschub geleistet habe, in dem Sinne bestehe, dass dies zu bejahen sei. Hiergegen nahmen kurz darauf zehn bekannte Historiker (Peter Hoeres, Ronald Asch, Jörg Baberowski, Hans-Christof Kraus, Sönke Neitzel, Andreas Rödder, Rainer F. Schmidt, Michael Sommer, Uwe Walter und Michael Wolffsohn) in einem offenen Schreiben an die Verbandspräsidentin Stellung: In ihrem Schreiben warfen diese Forscher der Präsidentin vor, mit ihren Feststellungen in der FAZ zum Stand der Forschung „die offene Diskussion“ zu dem Thema zu unterbinden zu versuchen. Es sei jedoch, so die Briefschreiber, ihres Erachtens nicht zulässig, dass der Historikerverband in Gestalt seiner Präsidentin auf diese Weise „zugunsten zweier Gutachten Partei“ nehme „und diese Debatte für entschieden“ erkläre, obschon diese de facto noch andauere. Dabei wurde auch auf das bevorstehende Erscheinen eines Aufsatzes in der Historischen Zeitschrift verwiesen, der das Bild „weiter differenzieren“ werde.[49]
Gemeinsame Stellungnahme des VHD und des ZZF zur Erklärung von Georg Friedrich Prinz von Preußen
Georg Friedrich erklärte im Februar und März 2021 in mehreren Interviews, rückblickend reflektiere er selbstkritisch sein äußerungsrechtliches Vorgehen im Streit um die Restitutionsforderungen und die historische Verantwortung seiner Familie für den Aufstieg des Nationalsozialismus. Er bedauere, dass er nicht ausreichend versucht habe, mehr und früher mit allen Beteiligten zu sprechen und Missverständnisse nicht auf juristischem, sondern auf anderem Wege auszuräumen. Auf diese Äußerungen reagierten der Der Verband der Historiker und Historikerinnen Deutschlands e. V. (VHD) und das Leibniz-Zentrum für Zeithistorische Forschung Potsdam (ZZF) in einer gemeinsamen Stellungnahme. Sie begrüßten die gewandelte Sichtweise des Hauses Hohenzollern, sein bekundetes Eintreten für einen geschichtskulturellen Dialog und auch seine Bereitschaft, mit den von äußerungsrechtlichen Verfahren betroffenen Historikerinnen und Historikern in ein Gespräch zu kommen. Man bedaure sehr, dass die intensiven juristischen Schritte gegen Wissenschaftler, Journalisten und Medien die wissenschaftliche und öffentliche Debatte über die Restitutionsforderungen Herrn Prinz von Preußens erschwert und alle Beteiligten einer erheblichen Belastung ausgesetzt hätten.[50][51]
Vorgehen gegen kritische Wissenschaftler und Journalisten
Im Dezember 2019 wurde bekannt, dass die Hohenzollern rechtlich gegen Wissenschaftler und Journalisten vorgehen, die sich kritisch mit der Geschichte des Hauses auseinandergesetzt haben. Darunter befindet sich auch Stephan Malinowski, der Gutachter für das Land Brandenburg ist und die Entschädigungsansprüche der Familie bestreitet. Der Verband der Historiker und Historikerinnen Deutschlands (VHD) kritisierte dieses Vorgehen. Wissenschaft beruhe „auf einem offenen Austausch von Argumenten“, so der stellvertretende Vorsitzende des Verbands. Der VHD verurteile „nachdrücklich, dass die Hohenzollern mit rechtlichen Mitteln gegen Historiker vorgehen“.[52] Der Historiker und Direktor des Leibniz-Zentrums für Zeithistorische Forschung (ZZF), Martin Sabrow, bezeichnete dieses Vorgehen als „Unkultur der Einschüchterung“ und „Gefährdung der Wissenschaftsfreiheit“. Er forderte in einem offenen Brief, die Hohenzollern sollten die „einstweilige Verfügung gegen einen Mitarbeiter des ZZF umgehend zurückziehen, und man sollte fachhistorische Stellungnahmen zum Umgang mit dem Hohenzollernerbe nicht länger mit juristischen Mitteln angreifen“.[53][54][55] Der Rechtsanwalt der Hohenzollern, Markus Hennig, wies die Vorwürfe zurück.[56] Um Betroffenen der Klagen die finanziellen Mittel für ein Gerichtsverfahren zur Verfügung zu stellen, hat FragDenStaat den Prinzenfonds gegründet.[57] Ein Sprecher der Familie äußerte im Januar 2021, seit 2019 sei gegen Historiker gerichtlich nicht mehr vorgegangen worden. Nur zwei nicht beendete Verfahren liefen derzeit noch, weil die betroffenen Historiker Georg Friedrich Prinz von Preußen weiter angreifen wollten.[58]
Für den Umgang Georg Friedrich Prinz von Preußens mit Journalisten und Wissenschaftlern erhielten die Hohenzollern 2021 den Negativpreis Verschlossene Auster.[59]
Wiki des Historikerverbands zu den Klagen der Hohenzollern
Am 15. Juni 2021 veröffentlichte der Verband der Historiker und Historikerinnen Deutschlands das „Hohenzollern-Klage-Wiki“.[60]
Literatur
- Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages: Restitution von Kunst- und Kulturgut, das von Behörden der ehemaligen sowjetischen Besatzungszone/DDR entzogen wurde. Historischer Hintergrund und Überblick der gegenwärtigen Problemlagen (PDF; 236 kB). Ausarbeitung vom 12. Februar 2015.
- Karina Urbach: Nützliche Idioten. Die Hohenzollern und Hitler. In: Thomas Biskup, Truc Vu Minh, Jürgen Luh (Hrsg.): Preußendämmerung. Die Abdankung der Hohenzollern und das Ende Preußens. arthistoricum.net, Heidelberg 2019, S. 65–93 (online)
- Stephan Malinowski: Die Hohenzollern und die Nazis. Geschichte einer Kollaboration, Propyläen, Berlin, 2021, ISBN 978-3-549-10029-5.
- Frank-Lothar Kroll, Christian Hillgruber, Michael Wolffsohn (Hrsg.): Die Hohenzollerndebatte. Beiträge zu einem geschichtspolitischen Streit. Duncker und Humblot, Berlin 2021, ISBN 978-3-428-18392-0
Weblinks
- Der Fall Hohenzollern vs. Bundesregierung
- Text des Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetzes
- Richard J. Evans, New Statesman, 12. Mai 2021: The German history wars. The former Prussian royal family’s effort to recover riches lost after the Second World War hinges on one question: did their ancestors’ support help Hitler and the Nazis take power?
- Die Klagen der Hohenzollern – eine Dokumentation des Verbands der Historiker und Historikerinnen Deutschlands
Einzelnachweise
- Christiane Habermalz: Expertenanhörung zum Hohenzollern-Streit: Alles dreht sich um die Würdigkeitsklausel. In: Deutschlandfunk Kultur. 29. Januar 2020, abgerufen am 10. September 2020.
- Hohenzollern-Verfahren: Verwaltungsgericht und Finanzministerium verlängern Fristen zur Stellungnahme. Mitteilung des Ministeriums der Finanzen und für Europa vom 24. August 2020.
- Hohenzollern-Streit vor Gericht. Abgerufen am 24. Mai 2021.
- Außergerichtliche Lösung gescheitert: Darum wurden die Verhandlungen mit den Hohenzollern abgebrochen. Abgerufen am 24. Mai 2021.
- Text des Vermögensgesetzes.
- Thorsten Metzner: Wie der Streit zwischen Kaiser-Ururenkel und Bund eskalieren konnte. In: Der Tagesspiegel. 13. Juli 2019, abgerufen am 10. September 2020.
- Text des Ausgleichsleistungsgesetzes.
- SMWK: Vergleichsvertrag zwischen Freistaat Sachsen und Haus Wettin A.L. unterzeichnet. In: Leipziger Internet Zeitung. 17. Juli 2014, abgerufen am 10. September 2020.
- Julia Köppe: Hohenzollern lenken im Streit mit Historiker ein. In: Spiegel Online. 23. Januar 2020, abgerufen am 10. September 2020.
- Hohenzollern verhandeln mit dem Staat. Preußischer Poker geht in die nächste Runde In: Der Tagesspiegel, 24. Juli 2019, abgerufen am 23. Februar 2021.
- Streit um Erbe der Hohenzollern. Historiker sehen Kronprinz Wilhelm als Nazi-Helfer. In: Der Tagesspiegel, 18. Februar 2021, abgerufen am 23. Februar 2021.
- Nikolaus Bernau: Adel stellt hohe Ansprüche: Hohenzollern wollen abkassieren - hinter den Kulissen herrscht blanke Gier. In: Frankfurter Rundschau. 12. August 2019, abgerufen am 10. September 2020.
- Bernd Stegemann: Forderung der Hohenzollern - Deutschlands erster Clan. In: Cicero. 30. Juli 2019, abgerufen am 10. September 2020.
- Benjamin Hasselhorn: Forderung der Hohenzollern - Und ewig grüßt der Sonderweg. In: Cicero. 30. Juli 2019, abgerufen am 10. September 2020.
- Stefan Kuzmany: Hohenzollern-Entschädigung: Seine Königliche Hoheit hat noch nicht genug. In: Spiegel Online. 14. Oktober 2019, abgerufen am 13. September 2020.
- Hohenzollern-Ansprüche: Linke mobilisiert gegen Entschädigung von "Nazi-Schergen". In: Frankfurter Rundschau. 23. November 2019, abgerufen am 10. September 2020.
- Thorsten Metzner: Linke startet Unterschriftensammlung gegen die Hohenzollern. In: Der Tagesspiegel. 7. August 2019, abgerufen am 10. September 2020.
- Sven Felix Kellerhoff: Und was ist mit den Toten des Ersten Weltkriegs, Prinz Georg Friedrich? In: Die Welt. 14. Juli 2019, abgerufen am 10. September 2020.
- Forderungen der Hohenzollern: „Sprachlos machende Maßlosigkeit“. In: Märkische Allgemeine. 17. Juli 2019, abgerufen am 10. September 2020.
- Erneute Hohenzollern-Besitzansprüche – warum gerade jetzt? (Memento vom 16. Juli 2019 im Internet Archive), Interview im MDR am 15. Juli 2019.
- Preußen-Prinz kritisiert Indiskretionen: „Selektive Weitergabe“ von Papieren bedauert. In: Der Tagesspiegel. 28. Juli 2019, abgerufen am 13. September 2020.
- Thorsten Metzner: "Der Prinz war immer ein fairer Verhandlungspartner". In: Potsdamer Neueste Nachrichten. 26. Juli 2019, abgerufen am 10. November 2019.
- Georg Friedrich Prinz von Preußen zu Vergleich bereit. In: Der Tagesspiegel. 30. Januar 2020, abgerufen am 3. Februar 2020.
- rbb24: Volksinitiative. Abgerufen am 31. Januar 2021.
- shz. Abgerufen am 31. Januar 2021.
- Thorsten Metzner: Streit über Kunstschätze: Grüne fordern Rückzug Berlins aus Hohenzollern-Verhandlungen. In: Der Tagesspiegel. 21. Januar 2020, abgerufen am 10. September 2020.
- Jens Bisky: Kulturausschuss und Hohenzollern: Die Gefahr, dass am Ende alle verlieren. In: Süddeutsche Zeitung. 30. Januar 2020, abgerufen am 3. Februar 2020.
- Hohenzollern einigen sich mit der Stadt St. Goar. In: Der Tagesspiegel. Abgerufen am 1. Februar 2020.
- Jacques Schuster: Restitution: Was die Deutschen von den Ansprüchen der Hohenzollern halten. In: Die Welt. 15. Februar 2020 (welt.de [abgerufen am 21. Februar 2020]).
- „Der Staat sollte nicht mit Pseudo-Thronfolgern verhandeln“. In: Der Tagesspiegel. Abgerufen am 6. März 2020.
- Adlige Angelegenheit: Warum die Hohenzollern Entschädigung fordern Deutschlandfunk am 25. Juli 2020. Abgerufen am 27. September 2020.
- Klaus Wiegrefe: Hohenzollern forderten Haus Doorn von den Niederlanden zurück: Scharf aufs Silber. Der Spiegel, 20. November 2020, abgerufen am 29. April 2021.
- Sven Felix Kellerhoff: Hohenzollern forderten auch Wilhelms II. niederländisches Exil-Schloss zurück. Bei: Welt Online, 20. November 2020, abgerufen am 30. April 2021.
- Andreas Kilb: Hohenzollern vor Gericht? Preußische Planspiele. In: FAZ, 3. Dezember 2019.
- FAZ.net / Andreas Kilb: Alle einig gegen Preußen
- siehe auch spiegel.de vom 26. Februar 2021: Der Prozesshansel
- Neo Magazin Royale: Offizielle Website der btf GmbH in Zusammenarbeit mit der Show Neo Magazin Royale zum Fall Hohenzollern vs. Bundesregierung; abgerufen am 23. November 2019
- Südwest Presse Online-Dienste GmbH: Die Familie Hohenzollern beantwortet ausführlich Fragen über Rückgaben und Entschädigungen: Preußen-Prinz geht in die Offensive. 27. Dezember 2019, abgerufen am 12. Januar 2020.
- Gutachten Brandt (PDF; 18,3 MB)
- Gutachten Malinowski (PDF; 25,9 MB)
- Gutachten Clark (PDF; 290 kB)
- Gutachten Pyta (PDF; 2 MB); zuletzt Wolfram Pyta und Rainer Orth: Nicht alternativlos. Wie ein Reichskanzler Hitler hätte verhindert werden können. In: Historische Zeitschrift 312, Heft 2 (2021), S. 400–444, insbesondere S. 426 ff. und 433 f.
- Jan Böhmermann gelingt Coup mit Leak von Dokumenten. In: Berliner Morgenpost. Abgerufen am 10. September 2020.
- Andreas Kilb: Alles ans Licht. In: Frankfurter Allgemeine. 19. November 2019, abgerufen am 10. September 2020.
- Gustav Seibt: Wilhelm hier und Wilhelm da. In: Süddeutsche Zeitung. 20. November 2019, abgerufen am 10. September 2020.
- Patrick Bahners: Regierung und Hohenzollern: Strategie des unkalkulierten Risikos. In: FAZ.NET. ISSN 0174-4909 (faz.net [abgerufen am 8. Oktober 2020]).
- Deutscher Bundestag: Rolle des Kronprinzen Wilhelm von Preußen im Urteil von Historikern. 21. Januar 2020, abgerufen am 2. Februar 2020.
- Andreas Fanizadeh: Die Causa Hohenzollern im Bundestag: „Ausgeprägter Opportunismus“. In: Die Tageszeitung. 30. Januar 2020, abgerufen am 10. September 2020.
- Artikel der FAZ Wiedergabe des Inhaltes des offenen Briefes bei Perlentaucher.
- idw: Gemeinsame Stellungnahme des VHD und des ZZF zur Erklärung von Georg Friedrich Prinz von Preußen. 29. März 2021 (abgerufen am 4. April 2021)
- Gemeinsame Stellungnahme des VHD und des ZZF zur Erklärung von Georg FriedrichPrinzvon Preußen. (Wortlaut, PDF), 29. März 2021 (abgerufen am 4. April 2021)
- Klaus Wiegrefe: Entschädigungsstreit: Historiker wehren sich gegen juristischen Feldzug der Hohenzollern. Bei: Spiegel Online, 13. Dezember 2019.
- Martin Sabrow: Historiker reagiert im Hohenzollern-Streit: „Ihr Vorgehen greift die Freiheit der Wissenschaft an“. Tagesspiegel Online, 21. Dezember 2019.
- Entschädigungs-Streit um Hohenzollern – „Ich halte es für ein Unding“. Interview mit Martin Sabrow. In: Cicero, 3. Januar 2020.
- Nikolaus Bernau: Hohenzollern: Was wir dem Adel verdanken. berliner-zeitung.de, 30. Dezember 2019.
- Hohenzollern-Anwalt kontert Vorwürfe von Historikern – Ist die Freiheit der Wissenschaft in Gefahr? Markus Hennig im Gespräch mit Vladimir Balzer. In: Deutschlandfunk Kultur, 4. Februar 2020.
- Der Prinzenfonds. In: FragDenStaat. Abgerufen am 20. Juni 2020.
- Hohenzollern verteidigen juristisches Vorgehen gegen Forscher. In: Märkische Allgemeine. 21. Januar 2021, abgerufen am 16. Juni 2021.
- Verschlossene Auster 2021 für die Hohenzollern. Netzwerk Recherche, 2. Oktober 2021, abgerufen am 3. Oktober 2021 (deutsch).
- Hohenzollern-Klage-Wiki - Verband der Historiker und Historikerinnen Deutschlands e. V. (VHD) - Wiki der HHU. Abgerufen am 16. Juni 2021.