Blitzenrod
Blitzenrod ist eine ehemals selbständige Gemeinde und seit dem 1. April 1939[2] ein Teil der mittelhessischen Kreisstadt Lauterbach.
Blitzenrod Stadt Lauterbach | |
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Höhe: | 337 m ü. NN |
Einwohner: | 800 (31. Dez. 2016)[1] |
Eingemeindung: | 1. April 1939 |
Postleitzahl: | 36341 |
Vorwahl: | 06641 |
Geographie
Der Ort, durch den die Lauter fließt, grenzt im Norden direkt an die Kernstadt Lauterbach. Etwa 1 km westlich liegt Frischborn, im Süden in 1 km Entfernung liegt Eisenbach mit dem Schloss Eisenbach, 3 km im Osten liegt Angersbach und ebenso weit ist es nach Rudlos im Südosten. Die den Stadtteil umgebenden Wiesen und Wälder östlich und südöstlich von Blitzenrod sind exemplarisch für die besondere Natur des Vogelsbergs.
Geschichte
Die älteste bekannte schriftliche Erwähnung von Blitzenrod erfolgte im Jahr 1428 unter dem Namen Blitzenrode.[3]
Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1830 über Blitzenrod:
„Blitzenrod (L. Bez. Lauterbach) evangel. Filialdorf; liegt im Vogelsberg 1⁄2 St. von Lauterbach, gehört dem Freiherrn von Riedesel, hat 7 Häuser und 57 evangel. Einwohner;“[4]
Am 1. April 1939 wurde die Gemeinde Blitzenrod in die Stadt Lauterbach eingemeindet.
Ortsname
Die Entstehung des Namens Blitzenrod geht auf die Vermutung zurück, dass das Gebiet des Ortes ehedem durch Blitzeinschlag und Feuer gerodet wurde.
Hutfabrik
Direkt an der B 275 in Blitzenrod befindet sich die älteste Hut- und Mützenfabrik Deutschlands, das Unternehmen R&M Wegener. Das weitläufige Gebäude wurde am 1. März 1884 von R&M Wegener in Besitz genommen, nachdem das Gelände jahrelang als Spinnerei diente, die jedoch abgebrannt war.[5]
Territorialgeschichte und Verwaltung
Die folgende Liste zeigt im Überblick die Territorien, in denen Blitzenrod lag, bzw. die Verwaltungseinheiten, denen es unterstand:[3][6][7]
- vor 1567: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen, Gericht Engelrod der Freiherren Riedesel zu Eisenbach
- ab 1567: Heiliges Römisches Reich, Gericht Engelrod[8]
- 1604–1648: Heiliges Römisches Reich, strittig zwischen Landgrafschaft Hessen-Darmstadt und Landgrafschaft Hessen-Kassel (Hessenkrieg)
- ab 1623: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, Oberfürstentum Hessen, Gericht Engelrod (Freiherren Riedesel zu Eisenbach)[9]
- 1787: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, Oberfürstentum Hessen, Amt Ulrichstein, Gericht Engelrod
- ab 1806: Rheinbund, Großherzogtum Hessen, Oberfürstentum Hessen, Amt Ulrichstein, Gericht Engelrod[10][11]
- ab 1815: Deutscher Bund, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Amt Engelrod der Freiherren Riedesel zu Eisenbach[12]
- ab 1821: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Landratsbezirk Herbstein (Trennung zwischen Justiz (Landgericht Lauterbach; Patrimonialgerichtsbarkeit der Freiherren Riedesel zu Eisenbach) und Verwaltung)[13]
- ab 1825: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Umbenennung in Landratsbezirk Lauterbach
- ab 1848: Großherzogtum Hessen, Regierungsbezirk Alsfeld
- ab 1852: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Lauterbach
- ab 1867: Norddeutscher Bund, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Lauterbach
- ab 1871: Deutsches Reich, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Lauterbach
- ab 1918: Deutsches Reich, Volksstaat Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Lauterbach
- 1939 Eingemeindung nach Lauterbach.
Gerichte seit 1803
In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das „Hofgericht Gießen“ als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Blitzenrod ab 1806 das „Patrimonialgericht der Freiherren Riedesel zu Eisenbach“ in Engelrod zuständig. Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Die zweite Instanz für die Patrimonialgerichte waren die standesherrlichen Justizkanzleien. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt.
Mit der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurde diese Funktion beibehalten, während die Aufgaben der ersten Instanz 1821–1822 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Land- bzw. Stadtgerichte übergingen. Dafür wurde das standesherrliche „Landgericht Lauterbach“ geschaffen, das für Blitzenrod zuständig war. Erst infolge der Märzrevolution 1848 wurden mit dem „Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren“ vom 15. April 1848 die standesherrlichen Sonderrechte endgültig aufgehoben.[14]
Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolgedessen die bisherigen großherzoglich hessischen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in „Amtsgericht Lauterbach“ und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen.[15]
Einwohnerentwicklung
• 1800: | 37 Einwohner[16] |
• 1806: | 40 Einwohner, 7 Häuser[11] |
• 1829: | 57 Einwohner, 7 Häuser[4] |
• 1867: | 90 Einwohner, 12 bewohnte Gebäude[17] |
• 1875: | 104 Einwohner, 11 bewohnte Gebäude[18] |
Blitzenrod: Einwohnerzahlen von 1800 bis 2015 | ||||
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Jahr | Einwohner | |||
1800 | 37 | |||
1806 | 40 | |||
1829 | 57 | |||
1834 | 54 | |||
1840 | 88 | |||
1846 | 157 | |||
1852 | 86 | |||
1858 | 87 | |||
1864 | 91 | |||
1871 | 102 | |||
1875 | 104 | |||
1885 | 110 | |||
1895 | 172 | |||
1905 | 197 | |||
1910 | 242 | |||
1925 | 285 | |||
1950 | ? | |||
1970 | ? | |||
1990 | ? | |||
2003 | 1.037 | |||
2005 | 1.007 | |||
2010 | 861 | |||
2015 | 802 | |||
Datenquelle: Historisches Gemeindeverzeichnis für Hessen: Die Bevölkerung der Gemeinden 1834 bis 1967. Wiesbaden: Hessisches Statistisches Landesamt, 1968. Weitere Quellen: [1] |
Politik
Der Ort gehört zur Kernstadt und ist kein eigener Stadtteil. Daher hat Blitzenrod auch keinen eigenen Ortsbeirat.
Kultur und Sehenswürdigkeiten
Die ehemalige Gemeinde Blitzenrod verfügt über eine eigene evangelische Kirche. In ihr finden etwa 150 Personen Platz. Die dortigen Glasfenster schuf Alexander Linnemann aus Frankfurt. Das in geringer Entfernung dazu errichtete Gemeindehaus wird zu Veranstaltungen aller Art genutzt.
Wirtschaft und Infrastruktur
Stromversorgung
Ein auf dem Gelände der Hutfabrik Wegener fließender Wasserfall treibt schon seit Zeiten eine Turbine zur Stromgewinnung an, die heute für die Stromversorgung der Hutfabrik und von Blitzenrod dient.
Weitere Einrichtungen
- Berghaus des Bildungs- und Technologiezentrum für Elektro- und Informationstechnik e.V. „Berghaus“
Bahnverkehr
Blitzenrod besaß einen Bahnhof an der ehemaligen Vogelsbergbahn; Teile sind erhalten geblieben. Eine Gedenktafel am Vulkanradweg in der Nähe des Blitzenröder Bahnhofes erinnert an ein Unglück im Jahr 1900 bei dem englische Mineure, die den Felsdurchbruch am Seibertsberg erstellten, um ihr Leben kamen; diese wurden auf dem alten Blitzenröder Friedhof beigesetzt.
Hauptverkehrsstraßen
Die Bundesstraße 275 verläuft als Teil der Deutschen Märchenstraße durch Blitzenrod und trägt innerhalb des Ortes den Namen Vogelsbergstraße.
Radwege
Am Ortsrand von Blitzenrod entlang verläuft der Vulkanradweg auf der Trasse der ehemaligen Vogelsbergbahn.
Busverbindungen
Blitzenrod ist über die Buslinie VB-20 an die Kernstadt Lauterbach angeschlossen.
Weblinks
- Website der Stadt Lauterbach.
- Blitzenrod, Vogelsbergkreis. Historisches Ortslexikon für Hessen. In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
Einzelnachweise
- Einwohnerzahlen nach Ortsteilen. (PDF; 55 kB) In: Internatauftritt. Stadt Lauterbach, archiviert vom Original; abgerufen im Mai 2018.
- Eingliederung der Gemeinden Blitzenrod und Rudlos in die Stadt Lauterbach vom 22. Februar 1939. In: Reichsstatthalter in Hessen (Hrsg.): Hessisches Regierungsblatt. 1939 Nr. 5, S. 26, Nr. 1711/J/38 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 10,9 MB]).
- Blitzenrod, Vogelsbergkreis. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 4. Mai 2020). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
- Georg Wilhelm Justin Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band 3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt August 1830, OCLC 312528126, S. 32 (Online bei google books).
- R&M Wegener: Geschichte, abgerufen am 16. August 2012
- Michael Rademacher: Land Hessen. Online-Material zur Dissertation. In: treemagic.org. 2006 .
- Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band 13. G. Jonghause's Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, DNB 013163434, OCLC 162730471, S. 12 ff. (google books).
- Die Zugehörigkeit des Gerichts Engelrod anhand von Karten aus dem Geschichtlicher Atlas von Hessen: Hessen-Marburg 1567–1604., Hessen-Kassel und Hessen-Darmstadt 1604–1638. und Hessen-Darmstadt 1567–1866.
- Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band 13. G. Jonghause's Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, DNB 013163434, OCLC 162730471, S. 13 ff., § 24 Punkt d) XI. (google books).
- Wilhelm von der Nahmer: Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts: Entwickelung der Territorial- und Verfassungsverhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins : vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit. Band 3. Sauerländer, Frankfurt am Main 1832, OCLC 165696316, S. 9 (Online bei google books).
- Hessen-Darmstädter Staats- und Adresskalender 1806. Im Verlag der Invaliden-Anstalt, Darmstadt 1806, S. 280 ff. (Online in der HathiTrust digital library).
- Neuste Länder und Völkerkunde. Ein geographisches Lesebuch für alle Stände. Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und die freien Städte. Band 22. Weimar 1821, S. 426 (online bei Google Books).
- Georg W. Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band 3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt 1830, S. 158 ff. (online bei Google Books).
- Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren vom 7. August 1848. In: Großherzog von Hessen (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1848 Nr. 40, S. 237–241 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 42,9 MB]).
- Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzog von Hessen und bei Rhein (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1879 Nr. 15, S. 197–211 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 17,8 MB]).
- Hessen-Darmstädter Staats- und Adresskalender 1800. Im Verlag der Invaliden-Anstalt, Darmstadt 1800, S. 231 ff. (Online in der HathiTrust digital library).
- Wohnplätze 1867. In: Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band 13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1877, DNB 013163434, OCLC 162730484, S. 120 (Online bei google books).
- Wohnplätze 1875. In: Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band 15. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1877, DNB 013163434, OCLC 162730484, S. 17 (Online bei google books).