Bildtafel der Verkehrszeichen in der Bundesrepublik Deutschland seit 2017
Die Bildtafel der Verkehrszeichen in der Bundesrepublik Deutschland seit 2017 zeigt die Verkehrszeichen in der Bundesrepublik Deutschland, wie sie sich seit Inkrafttreten der Neufassung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) seit dem 1. April 2013 darstellen. Seit 30. Mai 2017 fasst ein neuer Katalog der Verkehrszeichen (VzKat) alle bundesweit eingeführten und damit alle amtlich zugelassenen, nach der StVO gültigen Verkehrszeichen einschließlich Zusatzzeichen und Verkehrseinrichtungen zusammen[1] und erschien am 29. Mai 2017 als Anlage zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) vom 26. Januar 2001 im Bundesanzeiger. Er löst die bisherige Fassung vom 1. Juli 1992 ab.
Neben den Verkehrszeichen der StVO wird hier unter anderem auf straßenverkehrstechnisch relevante Zeichenanordnungen im Verkehrsblatt, in der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO), in der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab), in den Richtlinien für die wegweisende Beschilderung auf Autobahnen (RWBA) und in den Richtlinien für die wegweisende Beschilderung außerhalb von Autobahnen (RWB) eingegangen.
Veränderungen
Mit diesem neuen Katalog wurde das teils seit vielen Jahren gültige Nummerierungssystem der Verkehrszeichen neu überdacht und einer neuen inneren Logik unterworfen. Einige Verkehrszeichen, die mit der umstrittenen „Schilderwaldnovelle“ von September 2009 aus dem Verkehrszeichenkatalog gestrichen wurden, was die Neufassung der StVO von 2013 bestätigte, gehören nun wieder in den Kanon der Verkehrszeichen. Neben einigen Streichungen sind etliche neue Zeichen und Zusatzzeichen eingeführt worden. Eigentlich sollte der neue Verkehrszeichenkatalog bereits mit Inkrafttreten der Novelle von 2009 vorliegen, doch zögerte sich dessen Erscheinen noch weit über den Zeitpunkt der StVO-Neufassung von 2013 hinaus, obwohl sich diese StVO bereits bei ihrer Veröffentlichung in Paragraph 39, Absatz 9, ganz speziell auf den neuen Katalog bezog.
Oft wohl ohne bewussten Rückgriff erhielten einige Zeichen wieder ihre ältere Nummer aus der 1971 gültig gewordenen Straßenverkehrs-Ordnung zurück, andere, wie Zeichen 257-52 (Verbot für Gespannfuhrwerke), das 1992 als Zeichen 257 aus dem Verkehrszeichenkatalog genommen wurde, kamen nun wieder an ihren Platz. Auch im Zuge der westdeutschen Straßenverkehrs-Ordnung von 1956 entstandene Zusatzzeichen (damals als Zusatztafeln bzw. als Zusatzschilder bezeichnet) kamen zurück. So das Zusatzzeichen Kuppe. Dagegen verschwand eines der ältesten Zusatzzeichen, das – damals noch ohne Nummer – bereits seit dem 1. Januar 1938 Gültigkeit hatte, aus dem Katalog: Zusatzzeichen 1012-30 (Anfang). Unter den neuen Zusatzzeichen verdienen auch die 1053-38 (Querparken) und 1053-39 (Schrägparken) besondere Erwähnung. In konzeptionell ähnlicher Form existierten diese beiden Zeichen bereits mit wechselnder Bildnummer (zuletzt Bild 254 und 255) von 1964 bis 1990 in der DDR-StVO.
Erstmals wurden in den bundesdeutschen Verkehrszeichenkatalog auch spezielle Zusatzzeichen mit klarem polizeilichen Hintergrund aufgenommen. So Zusatzzeichen 1007-58 (Polizeikontrolle) und Zusatzzeichen 1060-32 (Auch Kraftomnibusse und PKW mit Anhängern), das nur im Zuge von LKW-Kontrollen Verwendung finden soll. Eine deutliche Erweiterung, die weitgehend bereits vor 2017 abgeschlossen war, gab es sowohl bei den Zeichen, als auch bei den Zusatzzeichen, die sich mit alternativen Antrieben und Antriebsstoffen beschäftigen. Nur noch wenige ergänzende Zusatzzeichen wurden mit dem Verkehrszeichenkatalog von 2017 hinzugefügt. Darunter Zusatzzeichen 1022-13 (E-Bikes frei).
Eines der kurzlebigsten Zusatzzeichen im Verkehrszeichenkatalog war wohl Zusatzzeichen 1000-33 (Radverkehr im Gegenverkehr). Das erst 1997 eingeführte Zeichen verschwand 2017 wieder. Für etliche andere Zeichen endeten 2017 jahrelange Querelen um ihre Beibehaltung und Nummerierung. Das führte in der Realität zu behördlichen Irritationen, wobei es zur Aufstellung fiktiver Schilder kam. So unter anderem beim jetzigen Zeichen 101-15 (Steinschlag), bei dem ab 2009 zeitweilig das Sinnbild im Rahmen eines Zusatzzeichens erschien und unter Zeichen 101 (Gefahrstelle) gesetzt wurde.
Herstellung
Die Verkehrszeichen werden nach den Bestimmungen der StVO vom 16. November 1970 hergestellt. Diese wurden zuletzt geändert durch die Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 5. August 2009. Die Abmessungen und Ausführungsarten müssen unter anderem den im Verkehrsblatt-Verlag erschienen Richtlinien über Abmessung der Verkehrszeichen und der Zusatzschilder nach der StVO einschließlich ihrer Varianten vom 25. Mai 1972 und 26. Juli 1972 entsprechen. Zu beachten sind hierzu außerdem die am 1. Januar 1976 in Kraft getretenen Änderungen, einschließlich der Elften Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung vom Juli 1992.
Die Sicherung der Qualität deutscher Verkehrszeichen wird durch den RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung überwacht. Jedes Verkehrszeichen muss den jeweils gültigen Qualitätsstandards entsprechen, um das Siegel zu erhalten und im öffentlichen Raum aufgestellt zu werden. Das Gütesiegel besitzt über dem RAL-Logo Raum für fünf einperforierte Prüfziffern. Die ersten beiden Ziffern sind eine kodierte Herstellerangabe. Diese Ziffern werden dem Produzenten des Schildes durch den RAL verliehen. Das Quartal wird durch die mittlere Zahl angegeben und über das Herstellungsjahr geben die letzten beiden Ziffern Auskunft.
Seit 1. Januar 2013 müssen die Verkehrsschilder eine CE-Kennzeichnung besitzen, die nach dem Mandat M111 (CE-Kennzeichnung in der Straßenausstattung) der EU-Kommission für ortsfeste vertikale Verkehrszeichen verpflichtend ist. Mit Einführung der ab 2011 gültigen Technischen Liefer- und Prüfbedingungen für vertikale Verkehrszeichen (TLP VZ) ist für eine vollständige Kennzeichnung der Schilder zudem die Angabe der Herstelleranschrift, in der Regel mittels eines weiteren Aufklebers, verpflichtend geworden. Vielfach hatten Hersteller schon in der Vergangenheit solche Aufkleber verwendet.
Ab 2014 wurden zusätzliche Angaben zu den Aufklebern Vorschrift. So kann nun die Reflexionsklasse des Verkehrszeichens (RA1, RA2 oder RA3) abgelesen werden, was bisher nur über das Wasserzeichen in der Reflexfolie auf der Vorderseite des Schildes möglich war. Der jetzt in einem Stück gedruckte Aufkleber besitzt unter dem RAL-Gütesiegel und der CE-Kennzeichnung ein Feld, in dem nun die Reflexionsklassen und als zusätzliche Angabe die angenommenen Nutzungsdauer des Verkehrszeichens angegeben werden.
Die aktuelle rückseitige Beschriftung der Schilder besteht damit seit 2014 aus einem Aufkleber, der zum einen das EU-verordnete CE-Zeichen nach EN 12899-1 sowie das nach den deutschen Vorgaben angebrachte RAL-Gütezeichen und den Block mit den Reflexionsklassen und der Nutzungsdauer enthält. Außerdem müssen die Hersteller ihre individuell gestalteten Aufkleber mit dem Anschriftenblock anbringen.[2]
- Ab 2013 wurde das EU-Mandat mit der CE-Kennzeichnung in der Straßenausstattung Vorschrift
- 2014 wurde der Block mit den Beschriftungen erneut überarbeitet und durch die Reflexionsklassen ergänzt
Sinnbilder nach § 39 StVO
Im Folgenden die 2017 vorgesehenen Sinnbilder nach § 39 StVO. Spätere Änderungen und Ergänzungen werden weiter unten angegeben.
Absatz 7
- Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge
- Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse
- Personenkraftwagen mit Anhänger
- Lastkraftwagen mit Anhänger
- Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen
- Einsitzige zweirädrige Kleinkrafträder mit elektrischem Antrieb, der sich bei einer Geschwindigkeit von mehr als 25 km/h selbsttätig abschaltet
– E-Bikes –
Absatz 8
Absatz 10
Symbole der Richtlinien für die wegweisende Beschilderung auf Autobahnen 2000 (RWBA 2000)
- Polizeistation
- Erste Hilfe-Station
- Informationsstelle
- Tankstelle
- Gasthaus
- Verkaufskiosk
- Motel, Hotel
- Notrufsäule
- Fernsprecher
- Toiletten
- Behindertentoiletten
- Rollstuhlfahrersymbol
- Flughafen
- Hafen, Fährhafen, Fähre
- Autobahnkapelle
- Personenkraftwagen
- Lastkraftwagen
- Kraftomnibus
- Personenkraftwagen mit Anhänger
- Lastkraftwagen mit Anhänger
- Autobahn
- Autobahnausfahrt
- Autobahnkreuz oder Autobahndreieck
- Parkplatz
- Werkstatt
- Autohof
Eine eingeschränkte, zusätzliche Nutzung ist seit 2001 für folgende Symbole zur wegweisenden Beschilderung der Autobahnen zugelassen.[3]
- Industriegebiet, Gewerbegebiet
- Parken und Reisen
- Großsportanlage, Stadion
- Güterverkehrszentrum
Symbole der Richtlinien für die wegweisende Beschilderung außerhalb von Autobahnen 2000 (RWB 2000)
- Informationsstelle
- Polizeistation
- Krankenhaus
- Erste Hilfe-Station
- Parkplatz
- Parkhaus, Parkgarage
- Parken und Reisen
- Auto im Reisezug
- Bahnhof
- Güterverkehrszentrum
- Flughafen
- Hafen, Fährhafen, Fähre
- Industriegebiet, Gewerbegebiet
- Zelt- und Wohnwagenplatz
- Freizeitsportanlage
- Großsportanlage, Stadion
- Autohof
- Autobahn
- Freibad
- Hallenbad
- Stadt-Ortszentrum
Gefahrzeichen nach Anlage 1 (zu § 40 Absatz 6 und 7 StVO)
Anlage 1[8] in der Nummerierung nach Teil 2 des Verkehrszeichenkataloges,[9] so etwa in Kombination mit Zeichen 101 (also ab Nr. 101-1) als weitere, nicht in Anlage 1 zu § 40 StVO aufgenommene Gefahrzeichen mit Sinnbildern gemäß § 39 Abs. 8 StVO:
- Zeichen 101
Gefahrstelle - Zeichen 101-20
Flugbetrieb – Aufstellung links;
ab 2013 geplante Nummer:
Zeichen 145-21 - Zeichen 101-21
Fußgängerüberweg – Aufstellung links;
ab 2013 geplante Nummer:
Zeichen 145-22 - Zeichen 101-12
Viehtrieb – Aufstellung rechts;
ab 2013 geplante Nummer:
Zeichen 145-13 - Zeichen 101-22
Viehtrieb – Aufstellung links;
ab 2013 geplante Nummer:
Zeichen 145-23 - Zeichen 101-13
Reiter – Aufstellung rechts;
ab 2013 geplante Nummer:
Zeichen 145-14 - Zeichen 101-23
Reiter – Aufstellung links;
ab 2013 geplante Nummer:
Zeichen 145-24 - Zeichen 101-24
Amphibienwanderung – Aufstellung links;
ab 2013 geplante Nummer:
Zeichen 145-25 - Zeichen 101-25
Steinschlag – Aufstellung links;
ab 2013 geplante Nummer:
Zeichen 145-26 - Zeichen 101-53
Ufer;
ab 2013 geplante Nummer:
Zeichen 145-51 - Zeichen 103-10
Kurve – links - Zeichen 103-20
Kurve – rechts - Zeichen 105-10
Doppelkurve – zunächst links - Zeichen 105-20
Doppelkurve – zunächst rechts - Zeichen 108-4
Gefälle 4 %;
Neu: die Unternummer entspricht dem angegebenen Zahlwert;
bisher Zeichen 108-50 - Zeichen 108-5
Gefälle 5 %;
bisher Zeichen 108-51 - Zeichen 108-6
Gefälle 6 %;
bisher Zeichen 108-52 - Zeichen 108-7
Gefälle 7 %;
bisher Zeichen 108-53 - Zeichen 108-8
Gefälle 8 %;
bisher Zeichen 108-54 - Zeichen 108-9
Gefälle 9 %;
bisher Zeichen 108-55 - Zeichen 108-10
Gefälle 10 %;
bisher Zeichen 108-56 - Zeichen 108-11
Gefälle 11 %;
bisher Zeichen 108-57 - Zeichen 108-12
Gefälle 12 %;
bisher Zeichen 108-58 - Zeichen 108-13
Gefälle 13 %;
bisher Zeichen 108-59 - Zeichen 108-14
Gefälle 14 %;
bisher Zeichen 108-60 - Zeichen 108-15
Gefälle 15 %;
bisher Zeichen 108-61 - Zeichen 108-16
Gefälle 16 %;
bisher Zeichen 108-62 - Zeichen 108-17
Gefälle 17 %;
bisher Zeichen 108-63 - Zeichen 108-18
Gefälle 18 %;
bisher Zeichen 108-64 - Zeichen 108-19
Gefälle 19 %;
bisher Zeichen 108-65 - Zeichen 108-20
Gefälle 20 %;
bisher Zeichen 108-66 - Zeichen 108-21
Gefälle 21 %;
bisher Zeichen 108-67 - Zeichen 108-22
Gefälle 22 %;
bisher Zeichen 108-68 - Zeichen 108-23
Gefälle 23 %;
bisher Zeichen 108-69 - Zeichen 108-24
Gefälle 24 %;
bisher Zeichen 108-70 - Zeichen 108-25
Gefälle 25 %;
bisher Zeichen 108-71 - Zeichen 110-4
Steigung 4 %,
Neu: die Unternummer entspricht dem angegebenen Zahlwert;
bisher Zeichen 110-50 - Zeichen 110-5
Steigung 5 %;
bisher Zeichen 110-51 - Zeichen 110-6
Steigung 6 %;
bisher Zeichen 110-52 - Zeichen 110-7
Steigung 7 %;
bisher Zeichen 110-53 - Zeichen 110-8
Steigung 8 %;
bisher Zeichen 110-54 - Zeichen 110-9
Steigung 9 %;
bisher Zeichen 110-55 - Zeichen 110-10
Steigung 10 %;
bisher Zeichen 110-56 - Zeichen 110-11
Steigung 11 %;
bisher Zeichen 110-57 - Zeichen 110-12
Steigung 12 %;
bisher Zeichen 110-58 - Zeichen 110-13
Steigung 13 %;
bisher Zeichen 110-59 - Zeichen 110-14
Steigung 14 %;
bisher Zeichen 110-60 - Zeichen 110-15
Steigung 15 %;
bisher Zeichen 110-61 - Zeichen 110-16
Steigung 16 %;
bisher Zeichen 110-62 - Zeichen 110-17
Steigung 17 %;
bisher Zeichen 110-63 - Zeichen 110-18
Steigung 18 %;
bisher Zeichen 110-64 - Zeichen 110-19
Steigung 19 %;
bisher Zeichen 110-65 - Zeichen 110-20
Steigung 20 %;
bisher Zeichen 110-66 - Zeichen 110-21
Steigung 21 %;
bisher Zeichen 110-67 - Zeichen 110-22
Steigung 22 %;
bisher Zeichen 110-68 - Zeichen 110-23
Steigung 23 %;
bisher Zeichen 110-69 - Zeichen 110-24
Steigung 24 %;
bisher Zeichen 110-70 - Zeichen 110-25
Steigung 25 %;
bisher Zeichen 110-71 - Zeichen 112
Unebene Fahrbahn - Zeichen 114
Schleuder- oder Rutschgefahr - Zeichen 117-10
Seitenwind von rechts - Zeichen 117-20
Seitenwind von links - Zeichen 120
Verengte Fahrbahn - Zeichen 121-10
Einseitig verengte Fahrbahn – Verengung rechts - Zeichen 121-20
Einseitig verengte Fahrbahn – Verengung links - Zeichen 123
Arbeitsstelle - Zeichen 124
Stau - Zeichen 125
Gegenverkehr - Zeichen 131
Lichtzeichenanlage - Zeichen 133-10
Fußgänger – Aufstellung rechts - Zeichen 133-20
Fußgänger – Aufstellung links - Zeichen 136-10
Kinder – Aufstellung rechts - Zeichen 136-20
Kinder – Aufstellung links - Zeichen 138-10
Radverkehr – Aufstellung rechts - Zeichen 138-20
Radverkehr – Aufstellung links - Zeichen 142-10
Wildwechsel – Aufstellung rechts - Zeichen 142-20
Wildwechsel – Aufstellung links - Zeichen 151
Bahnübergang - Zeichen 156-10
Bahnübergang mit dreistreifiger Bake – Aufstellung rechts - Zeichen 156-11
Bahnübergang mit dreistreifiger Bake, mit Entfernungsangabe – Aufstellung rechts - Zeichen 156-20
Bahnübergang mit dreistreifiger Bake – Aufstellung links - Zeichen 156-21
Bahnübergang mit dreistreifiger Bake, mit Entfernungsangabe – Aufstellung links - Zeichen 157-10
Dreistreifige Bake – Aufstellung rechts - Zeichen 157-11
Dreistreifige Bake mit Entfernungsangabe – Aufstellung rechts - Zeichen 157-20
Dreistreifige Bake – Aufstellung links - Zeichen 157-21
Dreistreifige Bake mit Entfernungsangabe – Aufstellung links - Zeichen 159-10
Zweistreifige Bake – Aufstellung rechts - Zeichen 159-11
Zweistreifige Bake mit Entfernungsangabe – Aufstellung rechts - Zeichen 159-20
Zweistreifige Bake – Aufstellung links - Zeichen 159-21
Zweistreifige Bake mit Entfernungsangabe – Aufstellung links - Zeichen 162-10
Einstreifige Bake – Aufstellung rechts - Zeichen 162-11
Einstreifige Bake mit Entfernungsangabe – Aufstellung rechts - Zeichen 162-20
Einstreifige Bake – Aufstellung links - Zeichen 162-21
Einstreifige Bake mit Entfernungsangabe – Aufstellung links
Vorschriftzeichen nach Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1 StVO)
Nachstehend in der Nummerierung nach Teil 3 des Verkehrszeichenkataloges.[10] Das Zeichen „Tempo-10-Zone“ aus dem Entwurf eines Verkehrszeichenkatalogs von 2013 wurde nicht eingeführt.
- Zeichen 201-50
Andreaskreuz — stehend: Dem Schienenverkehr Vorrang gewähren! - Zeichen 201-51
Andreaskreuz — stehend mit Blitzpfeil: Dem Schienenverkehr Vorrang gewähren! - Zeichen 201-52
Andreaskreuz — liegend: Dem Schienenverkehr Vorrang gewähren! - Zeichen 201-53
Andreaskreuz — liegend mit Blitzpfeil: Dem Schienenverkehr Vorrang gewähren! - Zeichen 205
Vorfahrt gewähren - Zeichen 206
Halt. Vorfahrt gewähren - Zeichen 208
Vorrang des Gegenverkehrs - Zeichen 209
Vorgeschriebene Fahrtrichtung – rechts;
bisher Zeichen 209-20 - Zeichen 209-10
Vorgeschriebene Fahrtrichtung – links - Zeichen 209-30
Vorgeschriebene Fahrtrichtung – geradeaus - Zeichen 211
Vorgeschriebene Fahrtrichtung — hier rechts; bisher Zeichen 211-20 - Zeichen 211-10
Vorgeschriebene Fahrtrichtung – hier links - Zeichen 214
Vorgeschriebene Fahrtrichtung – geradeaus oder rechts;
bisher Zeichen 214-20 - Zeichen 214-10
Vorgeschriebene Fahrtrichtung – geradeaus oder links;
bisher Zeichen 214-20 - Zeichen 214-30
Vorgeschriebene Fahrtrichtung – rechts oder links;
bisher Zeichen 209-31 - Zeichen 215
Kreisverkehr - Zeichen 220-10
Einbahnstraße – linksweisend - Zeichen 220-20
Einbahnstraße – rechtsweisend - Zeichen 222
Vorgeschriebene Vorbeifahrt – rechts vorbei;
bisher Zeichen 222-20 - Zeichen 222-10
Vorgeschriebene Vorbeifahrt – links vorbei - Zeichen 223.1-51
Seitenstreifen befahrbar – 3 Fahrstreifen und Seitenstreifen;
bisher Zeichen 223.1-50 - Zeichen 223.1-52
Seitenstreifen befahrbar – 4 Fahrstreifen und Seitenstreifen;
neues Zeichen - Zeichen 223.2-50
Seitenstreifen nicht mehr befahren – 2 Fahrstreifen und Seitenstreifen;
bisher Zeichen 223.2 - Zeichen 223.2-51
Seitenstreifen nicht mehr befahren – 3 Fahrstreifen und Seitenstreifen;
bisher Zeichen 223.2-50 - Zeichen 223.2-52
Seitenstreifen nicht mehr befahren – 4 Fahrstreifen und Seitenstreifen;
neues Zeichen - Zeichen 223.3-50
Seitenstreifen räumen – 2 Fahrstreifen und Seitenstreifen;
bisher Zeichen 223.3 - Zeichen 223.3-51
Seitenstreifen räumen – 3 Fahrstreifen und Seitenstreifen;
bisher Zeichen 223.3-50 - Zeichen 223.3-52
Seitenstreifen räumen – 4 Fahrstreifen und Seitenstreifen;
neues Zeichen - Zeichen 224-51
Schulbushaltestelle (mit Zusatzzeichen 1042-36);
geänderter Zeicheninhalt - Zeichen 229
Taxenstand - Zeichen 229-10
Taxenstand – Anfang – Aufstellung rechts - Zeichen 229-11
Taxenstand – Ende – Aufstellung links - Zeichen 229-20
Taxenstand – Ende – Aufstellung rechts - Zeichen 229-21
Taxenstand – Anfang – Aufstellung links - Zeichen 229-30
Taxenstand – Mitte – Aufstellung rechts - Zeichen 229-31
Taxenstand – Mitte – Aufstellung links - Zeichen 237
Radweg - Zeichen 238
Reitweg - Zeichen 239
Gehweg - Zeichen 240
Gemeinsamer Geh- und Radweg - Zeichen 241-30
Getrennter Rad- und Gehweg, Radweg links - Zeichen 241-31
Getrennter Rad- und Gehweg, Radweg rechts - Zeichen 242.1
Beginn einer Fußgängerzone - Zeichen 242.2
Ende einer Fußgängerzone - Zeichen 244.1
Beginn einer Fahrradstraße - Zeichen 244.2
Ende einer Fahrradstraße - Zeichen 245
Bussonderfahrstreifen - Zeichen 250
Verbot für Fahrzeuge aller Art - Zeichen 251
Verbot für Kraftwagen - Zeichen 253
Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t - Zeichen 254
Verbot für Radverkehr - Zeichen 255
Verbot für Krafträder - Zeichen 257-50
Verbot für Mofas;
bisher Zeichen 256 - Zeichen 257-51
Verbot für Reiter;
bisher Zeichen 258 - Zeichen 257-52
Verbot für Gespannfuhrwerke;
neues Zeichen - Zeichen 257-53
Verbot für Viehtrieb;
neues Zeichen - Zeichen 257-54
Verbot für Kraftomnibusse;
neues Zeichen - Zeichen 257-55
Verbot für Personenkraftwagen;
neues Zeichen - Zeichen 257-56
Verbot für Personenkraftwagen mit Anhänger;
neues Zeichen - Zeichen 257-57
Verbot für Lastkraftwagen mit Anhänger;
neues Zeichen - Zeichen 257-58
Verbot für Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen;
neues Zeichen - Zeichen 259
Verbot für Fußgänger - Zeichen 260
Verbot für Kraftfahrzeuge - Zeichen 261
Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern - Zeichen 262-5,5
Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Masse;
Neu: die Unternummer entspricht dem angegebenen Zahlwert;
bisher Zeichen 262 - Zeichen 263-8
Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Achslast;
Neu: die Unternummer entspricht dem angegebenen Zahlwert;
bisher Zeichen 263 - Zeichen 264-2
Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Breite;
bisher Zeichen 264 - Zeichen 264-2,3
Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Breite;
bisher Zeichen 264 - Zeichen 265-3,8
Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Höhe;
bisher Zeichen 265 - Zeichen 266-10
Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Länge;
bisher Zeichen 266 - Zeichen 267
Verbot der Einfahrt - Zeichen 268
Schneeketten vorgeschrieben - Zeichen 270.1
Beginn eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen in einer Zone - Zeichen 270.2
Ende eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen in einer Zone - Zeichen 272
Verbot des Wendens - Zeichen 273-70
Verbot des Unterschreitens des angegebenen Mindestabstandes;
Neu: die Unternummer entspricht dem angegebenen Zahlwert;
bisher Zeichen 273 - Zeichen 274-5
Zulässige Höchstgeschwindigkeit;
Neu: die Unternummer entspricht dem angegebenen Zahlwert;
bisher Zeichen 274-50 - Zeichen 274-10
Zulässige Höchstgeschwindigkeit;
bisher Zeichen 274-51 - Zeichen 274-20
Zulässige Höchstgeschwindigkeit;
bisher Zeichen 274-52 - Zeichen 274-30
Zulässige Höchstgeschwindigkeit;
bisher Zeichen 274-53 - Zeichen 274-40
Zulässige Höchstgeschwindigkeit;
bisher Zeichen 274-54 - Zeichen 274-50
Zulässige Höchstgeschwindigkeit;
bisher Zeichen 274-55 - Zeichen 274-60
Zulässige Höchstgeschwindigkeit;
bisher Zeichen 274-56 - Zeichen 274-70
Zulässige Höchstgeschwindigkeit;
bisher Zeichen 274-57 - Zeichen 274-80
Zulässige Höchstgeschwindigkeit;
bisher Zeichen 274-58 - Zeichen 274-90
Zulässige Höchstgeschwindigkeit;
bisher Zeichen 274-59 - Zeichen 274-100
Zulässige Höchstgeschwindigkeit;
bisher Zeichen 274-60 - Zeichen 274-110
Zulässige Höchstgeschwindigkeit;
bisher Zeichen 274-61 - Zeichen 274-120
Zulässige Höchstgeschwindigkeit;
bisher Zeichen 274-62 - Zeichen 274-130
Zulässige Höchstgeschwindigkeit;
bisher Zeichen 274-63 - Zeichen 274.1
Beginn einer
Tempo 30-Zone - Zeichen 274.1-20
Beginn einer
Tempo 20-Zone in
verkehrsberuhigten Geschäfts-
bereichen - Zeichen 274.2
Ende einer Tempo 30-Zone - Zeichen 274.2-20
Ende einer
Tempo20-Zone in
verkehrsberuhigten Geschäfts-
bereichen - Zeichen 275-30
Vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit;
Neu: die Unternummer ändert sich mit dem angegebenen Zahlenwert;
bisher Zeichen 275 - Zeichen 276
Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art - Zeichen 277
Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t - Zeichen 278-5
Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit;
Neu: die Unternummer ändert sich mit dem angegebenen Zahlenwert;
bisher Zeichen 278-50 - Zeichen 278-10
Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit;
bisher Zeichen 278-51 - Zeichen 278-20
Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit;
bisher Zeichen 278-52 - Zeichen 278-30
Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit;
bisher Zeichen 278-53 - Zeichen 278-40
Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit;
bisher Zeichen 278-54 - Zeichen 278-50
Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit;
bisher Zeichen 278-55 - Zeichen 278-60
Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit;
bisher Zeichen 278-56 - Zeichen 278-70
Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit;
bisher Zeichen 278-57 - Zeichen 278-80
Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit;
bisher Zeichen 278-58 - Zeichen 278-90
Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit;
bisher Zeichen 278-59 - Zeichen 278-100
Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit;
bisher Zeichen 278-60 - Zeichen 278-110
Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit;
bisher Zeichen 278-61 - Zeichen 278-120
Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit;
bisher Zeichen 278-62 - Zeichen 278-130
Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit;
bisher Zeichen 278-63 - Zeichen 279-30
Ende der vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit,
Neu: die Unternummer ändert sich mit dem angegebenen Zahlenwert;
bisher Zeichen 279 - Zeichen 280
Ende des Überholverbotes für Kraftfahrzeuge aller Art - Zeichen 281
Ende des Überholverbotes für Kraftfahrzeuge über 3,5 t - Zeichen 282
Ende sämtlicher streckenbezogener Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote - Zeichen 283
Absolutes Haltverbot;
bisher Zeichen 283-50 - Zeichen 283-10
Absolutes Haltverbot (Anfang), Aufstellung rechts - Zeichen 283-11
Absolutes Haltverbot (Ende), Aufstellung links;
neues Zeichen - Zeichen 283-20
Absolutes Haltverbot (Ende), Aufstellung rechts - Zeichen 283-21
Absolutes Haltverbot (Anfang), Aufstellung links;
neues Zeichen - Zeichen 283-30
Absolutes Haltverbot (Mitte), Aufstellung rechts - Zeichen 283-31
Absolutes Haltverbot (Mitte), Aufstellung links;
neues Zeichen - Zeichen 286
Eingeschränktes Haltverbot;
bisher Zeichen 286-50 - Zeichen 286-10
Eingeschränktes Haltverbot (Anfang), Aufstellung rechts - Zeichen 286-11
Eingeschränktes Haltverbot (Ende), Aufstellung links;
neues Zeichen - Zeichen 286-20
Eingeschränktes Haltverbot (Ende), Aufstellung rechts - Zeichen 286-21
Eingeschränktes Haltverbot (Anfang), Aufstellung links;
neues Zeichen - Zeichen 286-30
Eingeschränktes Haltverbot (Mitte), Aufstellung rechts - Zeichen 286-31
Eingeschränktes Haltverbot (Mitte), Aufstellung links;
neues Zeichen - Zeichen 290.1
Beginn eines eingeschränkten Haltverbotes für eine Zone - Zeichen 290.2
Ende eines eingeschränkten Haltverbotes für eine Zone - Zeichen 293
Fußgängerüberweg - Zeichen 294
Haltlinie - Zeichen 296
Einseitige Fahrstreifenbegrenzung - Zeichen 297
Pfeilmarkierungen - Zeichen 297.1
Vorankündigungspfeil - Zeichen 297.1-21
Vorankündigungspfeil zur Anzeige eines Fahrstreifenendes;
neues Zeichen - Zeichen 298
Sperrfläche - Zeichen 299
Grenzmarkierung für Halt- oder Parkverbote
Richtzeichen nach Anlage 3 (zu § 42 Absatz 2 StVO)
Nachstehend die entsprechenden Zeichen nach den Vorgaben von Teil 4 des Verkehrszeichenkatalogs.[11] Die 1976 eingeführten und 1992 überarbeiteten Rückseiten für Ortstafeln mit weißem Feld im oberen Abschnitt (Zeichen 311-51) sind nicht mehr vorgesehen. Bestehende Ausschilderungen bleiben jedoch gültig.
- Zeichen 301
Vorfahrt - Zeichen 306
Vorfahrtstraße - Zeichen 307
Ende der Vorfahrtstraße - Zeichen 308
Vorrang vor dem Gegenverkehr - Zeichen 310
Ortstafel Vorderseite (diese Nummer trug das Zeichen bereits vor 1992);
bisher Zeichen 310-50 - Zeichen 311
Ortstafel Rückseite (diese Nummer trug das Zeichen bereits vor 1992);
bisher Zeichen 311-50 - Zeichen 314
Parken;
bisher Zeichen 314-50 - Zeichen 314-10
Parken, Anfang (Aufstellung rechts) oder Ende (Aufstellung links) - Zeichen 314-20
Parken, Ende (Aufstellung rechts) oder Anfang (Aufstellung links) - Zeichen 314-30
Parken Mitte'
(Aufstellung rechts oder links);
neues Zeichen; 2021 umbenannt in „Aufstellung rechts“[12] - Zeichen 314-50
Parkhaus, Parkgarage;
neues Zeichen - Zeichen 314.1
Beginn einer Parkraumbewirtschaftungszone - Zeichen 314.2
Ende einer Parkraumbewirtschaftungszone - Zeichen 315-50
Parken auf Gehwegen – halb in Fahrtrichtung links - Zeichen 315-51
Parken auf Gehwegen – halb in Fahrtrichtung links, Anfang - Zeichen 315-52
Parken auf Gehwegen – halb in Fahrtrichtung links, Ende - Zeichen 315-53
Parken auf Gehwegen – halb in Fahrtrichtung links, Mitte - Zeichen 315-55
Parken auf Gehwegen – halb in Fahrtrichtung rechts - Zeichen 315-56
Parken auf Gehwegen – halb in Fahrtrichtung rechts, Anfang - Zeichen 315-57
Parken auf Gehwegen – halb in Fahrtrichtung rechts, Ende - Zeichen 315-58
Parken auf Gehwegen – halb in Fahrtrichtung rechts, Mitte - Zeichen 315-60
Parken auf Gehwegen – ganz in Fahrtrichtung links - Zeichen 315-61
Parken auf Gehwegen – ganz in Fahrtrichtung links, Anfang - Zeichen 315-62
Parken auf Gehwegen – ganz in Fahrtrichtung links, Ende - Zeichen 315-63
Parken auf Gehwegen – ganz in Fahrtrichtung links, Mitte - Zeichen 315-65
Parken auf Gehwegen – ganz in Fahrtrichtung rechts - Zeichen 315-66
Parken auf Gehwegen – ganz in Fahrtrichtung rechts Anfang - Zeichen 315-67
Parken auf Gehwegen – ganz in Fahrtrichtung rechts, Ende - Zeichen 315-68
Parken auf Gehwegen – ganz in Fahrtrichtung rechts, Mitte - Zeichen 315-70
Parken auf Gehwegen – halb quer zur Fahrtrichtung links - Zeichen 315-71
Parken auf Gehwegen – halb quer zur Fahrtrichtung links, Anfang - Zeichen 315-72
Parken auf Gehwegen – halb quer zur Fahrtrichtung links, Ende - Zeichen 315-73
Parken auf Gehwegen – halb quer zur Fahrtrichtung links, Mitte - Zeichen 315-75
Parken auf Gehwegen – halb quer zur Fahrtrichtung rechts - Zeichen 315-76
Parken auf Gehwegen – halb quer zur Fahrtrichtung rechts, Anfang - Zeichen 315-77
Parken auf Gehwegen – halb quer zur Fahrtrichtung rechts, Ende - Zeichen 315-78
Parken auf Gehwegen – halb quer zur Fahrtrichtung rechts, Mitte - Zeichen 315-80
Parken auf Gehwegen – ganz quer zur Fahrtrichtung links - Zeichen 315-81
Parken auf Gehwegen – ganz quer zur Fahrtrichtung links, Anfang - Zeichen 315-82
Parken auf Gehwegen – ganz quer zur Fahrtrichtung links, Ende - Zeichen 315-83
Parken auf Gehwegen – ganz quer zur Fahrtrichtung links, Mitte - Zeichen 315-85
Parken auf Gehwegen – ganz quer zur Fahrtrichtung rechts - Zeichen 315-86
Parken auf Gehwegen – ganz quer zur Fahrtrichtung rechts, Anfang - Zeichen 315-87
Parken auf Gehwegen – ganz quer zur Fahrtrichtung rechts, Ende - Zeichen 315-88
Parken auf Gehwegen – ganz quer zur Fahrtrichtung rechts, Mitte - Zeichen 316
Parken und Reisen - Zeichen 316-50
Parken und Mitfahren;
neues Zeichen - Zeichen 317
Wandererparkplatz - Zeichen 318
Parkscheibe[13] - Zeichen 325.1
Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs - Zeichen 325.2
Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs - Zeichen 327
Tunnel - Zeichen 327-50
Tunnel, mit Längenangabe in m - Zeichen 327-51
Tunnel, mit Längenangabe in km;
neues Zeichen - Zeichen 328
Nothalte- und Pannenbucht - Zeichen 330.1
Autobahn - Zeichen 330.2
Ende der Autobahn - Zeichen 331.1
Kraftfahrstraße - Zeichen 331.2
Ende der Kraftfahrstraße - Zeichen 332
Ausfahrttafel auf der Autobahn
(diese Nummer trug das Zeichen bereits vor 1992);
bisher Zeichen 332-20 - Zeichen 332.1
Ausfahrttafel auf anderen Straßen außerhalb der Autobahn;
bisher Zeichen 332-21 - Zeichen 332.1-20
Ausfahrttafel auf anderen Straßen außerhalb der Autobahn, in Weiß mit Zielen nach Zeichen 432;
bisher Zeichen 332-22 - Zeichen 333
Ausfahrt von der Autobahn
(diese Nummer trug das Zeichen bereits vor 1992);
bisher Zeichen 333-20 - Zeichen 333.1
Ausfahrt von anderen Straßen außerhalb der Autobahn;
bisher Zeichen 333-21 - Zeichen 333.1-20
Ausfahrt von anderen Straßen außerhalb der Autobahn;
bisher Zeichen 333-22 - Zeichen 340
Leitlinie - Zeichen 341
Wartelinie - Zeichen 350-10
Fußgängerüberweg, Aufstellung rechts - Zeichen 350-20
Fußgängerüberweg, Aufstellung links - Zeichen 354
Wasserschutzgebiet - Zeichen 356
Verkehrshelfer - Zeichen 357
Sackgasse - Zeichen 357-50
Sackgasse; für Radverkehr und Fußgänger durchlässige Sackgasse - Zeichen 357-51
Sackgasse; für Fußgänger durchlässige Sackgasse - Zeichen 357-52
für Radverkehr durchlässige Sackgasse - Zeichen 358
Erste Hilfe - Zeichen 363
Polizei - Zeichen 365-50
Fernsprecher - Zeichen 365-51
Notrufsäule - Zeichen 365-52
Tankstelle - Zeichen 365-53
Tankstelle mit Autogas - Zeichen 365-54
Tankstelle mit Erdgas - Zeichen 365-55
Autobahnhotel - Zeichen 365-56
Autobahngasthaus - Zeichen 365-57
Autobahnkiosk - Zeichen 365-58
Toilette - Zeichen 365-59
Autobahnkapelle - Zeichen 365-60
Zelt- und Wohnwagenplatz - Zeichen 365-61
Informationsstelle - Zeichen 365-62
Pannenhilfe;
bisher Zeichen 359 - Zeichen 365-63
Fußgängerunterführung - Zeichen 365-64
Fußgängerüberführung - Zeichen 365-65
Ladestation für Elektrofahrzeuge - Zeichen 365-66
Wasserstofftankstelle - Zeichen 365-67
Wohnmobilplatz;
neues Zeichen - Zeichen 365-68
Wohnmobil- und Wohnwagenplatz;
neues Zeichen - Zeichen 385
Ortshinweistafel
(war von 1971 bis 1992 schon einmal Zeichen 385);
bisher Zeichen 385-50 - Zeichen 386.1
Touristischer Hinweis - Zeichen 386.1-10
Touristischer Hinweis als Wegweiser – Wegweiser linksweisend - Zeichen 386.1-11
Touristischer Hinweis als Wegweiser – Vorwegweiser linksweisend;
veränderte Zeichenhöhe - Zeichen 386.1-12
Touristischer Hinweis als Wegweiser – Pfeilwegweiser linksweisend - Zeichen 386.1-20
Touristischer Hinweis als Wegweiser – Wegweiser rechtsweisend;
neues Zeichen - Zeichen 386.1-21
Touristischer Hinweis als Wegweiser – Vorwegweiser rechtsweisend;
veränderte Zeichenhöhe - Zeichen 386.1-22
Touristischer Hinweis als Wegweiser – Pfeilwegweiser rechtsweisend - Zeichen 386.1-30
Touristischer Hinweis als Wegweiser – Vor-/ Wegweiser geradeaus;
neue Funktion: auch als Vorwegweiser - Zeichen 386.1-50
Touristischer Hinweis mit Bezugsziel – Variante „in“;
bisher Zeichen 386.1-32 - Zeichen 386.1-51
Touristischer Hinweis mit Bezugsziel – Variante „via“;
bisher Zeichen 386.1-33 - Zeichen 386.1-52
Touristischer Hinweis mit Bezugsziel – Variante „Richtung“;
bisher Zeichen 386.1-34 - Zeichen 386.1-53
Touristischer Hinweis Fluss oder Kanal;
bisher Zeichen 386.1-50 - Zeichen 386.2
Touristische Route - Zeichen 386.2-10
Touristische Route, Wegweiser linksweisend;
veränderte Zeichenhöhe - Zeichen 386.2-11
Touristische Route, Vorwegweiser linksweisend;
neues Zeichen - Zeichen 386.2-12
Touristische Route, Pfeilwegweiser linksweisend;
neues Zeichen - Zeichen 386.2-22
Touristische Route, Pfeilwegweiser rechtsweisend;
neues Zeichen - Zeichen 386.2-20
Touristische Route, Wegweiser rechtsweisend;
veränderte Zeichenhöhe - Zeichen 386.2-21
Touristische Route, Vorwegweiser linksweisend;
neues Zeichen - Zeichen 386.2-30
Touristische Route, Vor-/Wegweiser geradeaus;
neues Zeichen - Zeichen 386.2-51
Touristischer Hinweis mit Bezugsziel „via“;
neues Zeichen - Zeichen 386.2-52
Touristischer Hinweis mit Bezugsziel „Richtung“;
bisher Zeichen 386.2-30 - Zeichen 386.2-53
Touristische Route als Hinweisschild;
neues Zeichen - Zeichen 386.3
Touristische Unterrichtungstafel - Zeichen 386.3-50
Touristische Unterrichtungstafel, Erinnerungstafel gemäß „Brocken-Erklärung“ - Zeichen 390
Mautpflicht nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz - Zeichen 390.2
Ende der Mautpflicht nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz - Zeichen 391
Mautpflichtige Strecke - Zeichen 392
Zollstelle - Zeichen 393
Informationstafel an Grenzübergangsstellen an der Autobahn (3600 × 2500 mm) - Zeichen 393
Informationstafel an Grenzübergangsstellen an anderen Straßen (2400 × 1650 mm) - Zeichen 394
Laternenring - Zeichen 394-50
Laternenring – Schild - Zeichen 401
Bundesstraßen - Zeichen 405
Autobahnen - Zeichen 406-50
Knotenpunkte der Autobahnen (ein- oder zweistellige Nummer) - Zeichen 406-51
Knotenpunkte der Autobahnen (drei- oder mehrstellige Nummer) - Zeichen 410
Europastraßen - Zeichen 415-10
Pfeilwegweiser auf Bundesstraßen – linksweisend - Zeichen 415-20
Pfeilwegweiser auf Bundesstraßen – rechtsweisend - Zeichen 418-10
Pfeilwegweiser auf sonstigen Straßen mit größerer Verkehrsbedeutung – linksweisend - Zeichen 418-20
Pfeilwegweiser auf sonstigen Straßen mit größerer Verkehrsbedeutung – rechtsweisend - Zeichen 419-10
Pfeilwegweiser auf sonstigen Straßen mit geringerer Verkehrsbedeutung – linksweisend - Zeichen 419-20
Pfeilwegweiser auf sonstigen Straßen mit geringerer Verkehrsbedeutung – rechtsweisend - Zeichen 421-10
Pfeilwegweiser für bestimmte Verkehrsarten, KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t – linksweisend - Zeichen 421-20
Pfeilwegweiser für bestimmte Verkehrsarten, KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t – rechtsweisend - Zeichen 421-11
Pfeilwegweiser für bestimmte Verkehrsarten, kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern – linksweisend - Zeichen 421-21
Pfeilwegweiser für bestimmte Verkehrsarten, kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern – rechtsweisend - Zeichen 421-12
Pfeilwegweiser für bestimmte Verkehrsarten, Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung – linksweisend - Zeichen 421-22
Pfeilwegweiser für bestimmte Verkehrsarten, Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung – rechtsweisend - Zeichen 422-10
KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t – hier links - Zeichen 422-11
KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t – links einordnen - Zeichen 422-20
KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t – hier rechts - Zeichen 422-21
KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t – rechts einordnen - Zeichen 422-30
KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t – geradeaus - Zeichen 422-12
Kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern – hier links - Zeichen 422-13
Kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern – links einordnen - Zeichen 422-22
Kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern – hier rechts - Zeichen 422-23
Kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern – rechts einordnen - Zeichen 422-32
Kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern – geradeaus;
bisher Zeichen 422-31 - Zeichen 422-14
Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung – hier links - Zeichen 422-15
Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung – links einordnen - Zeichen 422-24
Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung – hier rechts - Zeichen 422-25
Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung – rechts einordnen - Zeichen 422-34
Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung – geradeaus;
bisher Zeichen 422-32 - Zeichen 422-16
Radverkehr – hier links;
neues Zeichen - Zeichen 422-17
Radverkehr – links einordnen;
neues Zeichen - Zeichen 422-26
Radverkehr – hier rechts;
neues Zeichen - Zeichen 422-27
Radverkehr – rechts einordnen;
neues Zeichen - Zeichen 422-36
Radverkehr – geradeaus;
bisher Zeichen 442-30 - Zeichen 430-10
Wegweiser zur Autobahn – linksweisend - Zeichen 430-20
Wegweiser zur Autobahn – rechtsweisend - Zeichen 432-10
Pfeilwegweiser zu Zielen mit erheblicher Verkehrsbedeutung – linksweisend - Zeichen 432-20
Pfeilwegweiser zu Zielen mit erheblicher Verkehrsbedeutung – rechtsweisend - Zeichen 434-50
Tabellenwegweiser kompakte Form;
bisher Zeichen 434 - Zeichen 434-51
Tabellenwegweiser teilaufgelöste Form;
neues Zeichen - Zeichen 434-52
Tabellenwegweiser, aufgelöste Form (nur innerorts) mit Bundesstraßennummer - Zeichen 434-53
Tabellenwegweiser, aufgelöste Form (nur innerorts) ohne Bundesstraßennummer - Zeichen 437
Straßennamenschild - Zeichen 438
Vorwegweiser außerhalb von Autobahnen - Zeichen 439
Gegliederter Vorwegweiser außerhalb von Autobahnen - Zeichen 440
Vorwegweiser zur Autobahn - Zeichen 441
Gegliederter Vorwegweiser zur Autobahn - Zeichen 442-10
KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t – linksweisend;
bisher Zeichen 442-11 - Zeichen 442-20
KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t – rechtsweisend;
bisher Zeichen 442-21 - Zeichen 442-50
KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t – ohne Pfeilsymbol;
neues Zeichen - Zeichen 442-11
Kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern – linksweisend - Zeichen 442-21
Kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern – rechtsweisend - Zeichen 442-51
Kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern – ohne Pfeilsymbol;
neues Zeichen - Zeichen 442-12
Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung – linksweisend;
bisher Zeichen 442-13 - Zeichen 442-22
Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung – rechtsweisend;
bisher Zeichen 442-23 - Zeichen 442-52
Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung – ohne Pfeilsymbol;
neues Zeichen - Zeichen 442-13
Radverkehr – linksweisend;
bisher Zeichen 442-10 - Zeichen 442-23
Radverkehr – rechtsweisend;
bisher Zeichen 442-20 - Zeichen 442-53
Radverkehr – ohne Pfeilsymbol;
neues Zeichen - Zeichen 448
Ankündigungstafel - Zeichen 448-50
Ankündigungstafel auf anderen Straßen außerhalb von Autobahnen - Zeichen 448.1
Autohof - Zeichen 449
Vorwegweiser auf Autobahnen - Zeichen 449-50
Vorwegweiser auf anderen Straßen außerhalb von Autobahnen - Zeichen 450-50
Ankündigungsbake einstreifig (100 m) - Zeichen 450-51
Ankündigungsbake zweistreifig (200 m) - Zeichen 450-52
Ankündigungsbake dreistreifig (300 m) - Zeichen 450-53
Ankündigungsbake einstreifig (100 m, gelb) - Zeichen 450-54
Ankündigungsbake zweistreifig (200 m, gelb) - Zeichen 450-55
Ankündigungsbake dreistreifig (300 m, gelb) - Zeichen 453
Entfernungstafel - Zeichen 453-50
Entfernungstafel auf autobahnähnlich ausgebauten, zweibahnigen Straßen - Zeichen 454-20
Umleitungswegweiser, rechtsweisend - Zeichen 455.1-10
Ankündigung oder Fortsetzung der Umleitung, Vorankündigung links - Zeichen 455.1-11
Ankündigung oder Fortsetzung der Umleitung, hier links - Zeichen 455.1-12
Ankündigung oder Fortsetzung der Umleitung, links einordnen - Zeichen 455.1-20
Ankündigung oder Fortsetzung der Umleitung, Vorankündigung rechts - Zeichen 455.1-21
Ankündigung oder Fortsetzung der Umleitung, hier rechts - Zeichen 455.1-22
Ankündigung oder Fortsetzung der Umleitung, rechts einordnen - Zeichen 455.1-30
Ankündigung oder Fortsetzung der Umleitung, Vorankündigung geradeaus - Zeichen 455.1-50
Ankündigung oder Fortsetzung der Umleitung, ohne Pfeilsymbol;
neues Zeichen - Zeichen 455.2
Ende der Umleitung - Zeichen 457.1
Umleitungsankündigung - Zeichen 457.2
Ende der Umleitung - Zeichen 458
Planskizze - Zeichen 460-10
Bedarfsumleitung, Vorankündigung links - Zeichen 460-11
Bedarfsumleitung, hier links - Zeichen 460-12
Bedarfsumleitung, links einordnen - Zeichen 460-20
Bedarfsumleitung, Vorankündigung rechts - Zeichen 460-21
Bedarfsumleitung, hier rechts - Zeichen 460-22
Bedarfsumleitung, rechts einordnen - Zeichen 460-30
Bedarfsumleitung, Vorankündigung geradeaus - Zeichen 460-50
Bedarfsumleitung, ohne Pfeilsysmbol;
neues Zeichen - Zeichen 466
Weiterführende Bedarfsumleitung - Zeichen 467.1-10
Umlenkungspfeil (Streckenempfehlung) linksweisend - Zeichen 467.1-20
Umlenkungspfeil (Streckenempfehlung) rechtsweisend - Zeichen 467.1-30
Umlenkungspfeil (Streckenempfehlung) geradeaus - Zeichen 467.2
Umlenkungspfeil Ende
Bei allen folgenden Tafeln in diesem Absatz wurden 2017 textliche Änderungen vorgenommen, der Sinn wurde dabei nicht verändert.
- Zeichen 501-10
Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr – einstreifig nach links - Zeichen 501-11
Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr – zweistreifig nach links - Zeichen 501-12
Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr – dreistreifig nach links - Zeichen 501-20
Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr – einstreifig nach rechts - Zeichen 501-21
Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr – zweistreifig nach rechts - Zeichen 501-22
Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr – dreistreifig nach rechts - Zeichen 501-13
Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr – zweistreifig nach links, ein Fahrstreifen übergeleitet - Zeichen 501-14
Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr – dreistreifig nach links, ein Fahrstreifen übergeleitet - Zeichen 501-15
Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr – dreistreifig nach links, davon zwei Fahrstreifen übergeleitet;
neues Zeichen - Zeichen 501-23
Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr – zweistreifig nach rechts, ein Fahrstreifen übergeleitet - Zeichen 501-24
Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr – dreistreifig nach rechts, ein Fahrstreifen übergeleitet - Zeichen 501-25
Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr – dreistreifig nach rechts, davon zwei Fahrstreifen übergeleitet;
neues Zeichen - Zeichen 501-16
Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr – einstreifig nach links und einstreifig geradeaus;
bisher Zeichen 501-15 - Zeichen 501-17
Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr – einstreifig nach links und zweistreifig geradeaus;
bisher Zeichen 501-16 - Zeichen 501-18
Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr – zweistreifig nach links und einstreifig geradeaus;
bisher Zeichen 501-17 - Zeichen 501-26
Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr – einstreifig nach rechts und einstreifig geradeaus;
neues Zeichen - Zeichen 501-27
Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr – einstreifig nach rechts und zweistreifig geradeaus;
neues Zeichen - Zeichen 501-28
Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr – zweistreifig nach rechts und einstreifig geradeaus;
neues Zeichen
- Zeichen 505-11
Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 264 – zweistreifig nach links
bisher Zeichen 505-12 - Zeichen 505-12
Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 264 – dreistreifig nach links
neues Zeichen - Zeichen 505-21
Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 264 – zweistreifig nach rechts
bisher Zeichen 505-22 - Zeichen 505-22
Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 264 – dreistreifig nach rechts
neues Zeichen
- Zeichen 511-10
Verschwenkungstafel – ohne Gegenverkehr – einstreifig nach links - Zeichen 511-11
Verschwenkungstafel – ohne Gegenverkehr – zweistreifig nach links - Zeichen 511-12
Verschwenkungstafel – ohne Gegenverkehr – dreistreifig nach links - Zeichen 511-20
Verschwenkungstafel – ohne Gegenverkehr – einstreifig nach rechts - Zeichen 511-21
Verschwenkungstafel – ohne Gegenverkehr – zweistreifig nach rechts - Zeichen 511-22
Verschwenkungstafel – ohne Gegenverkehr – dreistreifig nach rechts - Zeichen 511-25
Verschwenkungstafel – ohne Gegenverkehr – einstreifige Verschwenkung auf den Seitenstreifen;
neues Zeichen - Zeichen 511-26
Verschwenkungstafel – ohne Gegenverkehr – zweistreifige Verschwenkung, einstreifig auf den Seitenstreifen;
neues Zeichen - Zeichen 511-27
Verschwenkungstafel – ohne Gegenverkehr – dreistreifige Verschwenkung, einstreifig auf den Seitenstreifen;
neues Zeichen
- Zeichen 513-10
Verschwenkungstafel kurze Verschwenkung – ohne Gegenverkehr – einstreifig nach links - Zeichen 513-11
Verschwenkungstafel kurze Verschwenkung – ohne Gegenverkehr – zweistreifig nach links - Zeichen 513-20
Verschwenkungstafel; kurze Verschwenkung – ohne Gegenverkehr – einstreifig nach rechts - Zeichen 513-21
Verschwenkungstafel kurze Verschwenkung – ohne Gegenverkehr – zweistreifig nach rechts
- Zeichen 514-10
Verschwenkungstafel kurze Verschwenkung – mit Gegenverkehr – einstreifig nach links - Zeichen 514-20
Verschwenkungstafel kurze Verschwenkung – mit Gegenverkehr – einstreifig nach rechts
- Zeichen 515-11
Verschwenkungstafel – ohne Gegenverkehr mit integriertem Zeichen 264 StVO – zweistreifig nach links;
bisher Zeichen 515-12 - Zeichen 515-12
Verschwenkungstafel – ohne Gegenverkehr mit integriertem Zeichen 264 StVO – dreistreifig nach links;
bisher Zeichen 515-13 - Zeichen 515-21
Verschwenkungstafel – ohne Gegenverkehr mit integriertem Zeichen 264 StVO – zweistreifig nach rechts;
bisher Zeichen 515-22 - Zeichen 515-22
Verschwenkungstafel – ohne Gegenverkehr mit integriertem Zeichen 264 StVO – dreistreifig nach rechts;
bisher Zeichen 515-23
- Zeichen 521-30
Fahrstreifentafel – ohne Gegenverkehr – zweistreifig in Fahrtrichtung - Zeichen 521-31
Fahrstreifentafel – ohne Gegenverkehr – dreistreifig in Fahrtrichtung - Zeichen 521-32
Fahrstreifentafel – ohne Gegenverkehr – vierstreifig in Fahrtrichtung - Zeichen 521-33
Fahrstreifentafel – ohne Gegenverkehr – fünfstreifig in Fahrtrichtung
- Zeichen 522-30
Fahrstreifentafel – mit Gegenverkehr – einstreifig in Fahrtrichtung und einstreifig in Gegenrichtung - Zeichen 522-31
Fahrstreifentafel – mit Gegenverkehr – zweistreifig in Fahrtrichtung und einstreifig in Gegenrichtung - Zeichen 522-32
Fahrstreifentafel – mit Gegenverkehr – einstreifig in Fahrtrichtung und zweistreifig in Gegenrichtung - Zeichen 522-33
Fahrstreifentafel – mit Gegenverkehr – zweistreifig in Fahrtrichtung und zweistreifig in Gegenrichtung - Zeichen 522-34
Fahrstreifentafel – mit Gegenverkehr – dreistreifig in Fahrtrichtung und zweistreifig in Gegenrichtung - Zeichen 522-35
Fahrstreifentafel – mit Gegenverkehr – zweistreifig in Fahrtrichtung und dreistreifig in Gegenrichtung - Zeichen 522-36
Fahrstreifentafel – mit Gegenverkehr – dreistreifig in Fahrtrichtung und dreistreifig in Gegenrichtung - Zeichen 522-37
Fahrstreifentafel – mit Gegenverkehr – dreistreifig in Fahrtrichtung und einstreifig in Gegenrichtung;
neues Zeichen - Zeichen 522-38
Fahrstreifentafel – mit Gegenverkehr – einstreifig in Fahrtrichtung und dreistreifig in Gegenrichtung;
neues Zeichen
- Zeichen 523-30
Fahrstreifentafel – ohne Gegenverkehr mit integriertem Zeichen 274 – zweistreifig in Fahrtrichtung;
neues Zeichen - Zeichen 523-31
Fahrstreifentafel – ohne Gegenverkehr mit integriertem Zeichen 274 – dreistreifig in Fahrtrichtung;
neues Zeichen
- Zeichen 524-30
Fahrstreifentafel – ohne Gegenverkehr mit integriertem Zeichen 253 – zweistreifig in Fahrtrichtung;
neues Zeichen - Zeichen 524-31
Fahrstreifentafel – ohne Gegenverkehr mit integriertem Zeichen 253 – dreistreifig in Fahrtrichtung;
neues Zeichen - Zeichen 524-32
Fahrstreifentafel – ohne Gegenverkehr mit integriertem Zeichen 253 – vierstreifig in Fahrtrichtung;
neues Zeichen - Zeichen 524-33
Fahrstreifentafel – ohne Gegenverkehr mit integriertem Zeichen 253 – fünfstreifig in Fahrtrichtung;
neues Zeichen
- Zeichen 525-31
Fahrstreifentafel – ohne Gegenverkehr mit integriertem Zeichen 275 – dreistreifig in Fahrtrichtung
- Zeichen 526-31
Fahrstreifentafel – mit Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 275 – zweistreifig in Fahrtrichtung und einstreifig in Gegenrichtung;
überarbeitetes Zeichen - Zeichen 526-33
Fahrstreifentafel – mit Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 275 – zweistreifig in Fahrtrichtung und zweistreifig in Gegenrichtung
- Zeichen 531-10
Einengungstafel – ohne Gegenverkehr – Einzug rechts, noch 1 Fahrstreifen - Zeichen 531-11
Einengungstafel – ohne Gegenverkehr – Einzug rechts, noch 2 Fahrstreifen - Zeichen 531-12
Einengungstafel – ohne Gegenverkehr – Einzug rechts, noch 3 Fahrstreifen - Zeichen 531-13
Einengungstafel – ohne Gegenverkehr – Einzug rechts, noch 4 Fahrstreifen - Zeichen 531-20
Einengungstafel – ohne Gegenverkehr – Einzug links, noch 1 Fahrstreifen - Zeichen 531-21
Einengungstafel – ohne Gegenverkehr – Einzug links, noch 2 Fahrstreifen - Zeichen 531-22
Einengungstafel – ohne Gegenverkehr – Einzug links, noch 3 Fahrstreifen - Zeichen 531-23
Einengungstafel – ohne Gegenverkehr – Einzug links, noch 4 Fahrstreifen
- Zeichen 532-10
Einengungstafel – mit Gegenverkehr – Einzug rechts, noch 1 Fahrstreifen und 1 Fahrstreifen in Gegenrichtung - Zeichen 532-20
Einengungstafel – mit Gegenverkehr – Einzug links, noch 1 Fahrstreifen und 1 Fahrstreifen in Gegenrichtung - Zeichen 532-21
Einengungstafel – mit Gegenverkehr – Einzug links, noch 1 Fahrstreifen und 2 Fahrstreifen in Gegenrichtung
- Zeichen 533-20
Trennungstafel – ohne Gegenverkehr – zweistreifig durchgehend und einstreifig rechts ab - Zeichen 533-21
Trennungstafel – ohne Gegenverkehr – dreistreifig durchgehend und einstreifig rechts ab - Zeichen 533-22
Trennungstafel – ohne Gegenverkehr – zweistreifig durchgehend und zweistreifig rechts ab
- Zeichen 535-11
Einengungstafel – ohne Gegenverkehr mit integriertem Zeichen 279 StVO; Einzug rechts, noch 2 Fahrstreifen in Fahrtrichtung - Zeichen 535-21
Einengungstafel – ohne Gegenverkehr mit integriertem Zeichen 279 StVO; Einzug links, noch 2 Fahrstreifen in Fahrtrichtung
- Zeichen 536-20
Einengungstafel – ohne Gegenverkehr mit integriertem Zeichen 279 – Einzug links, noch 1 Fahrstreifen und 1 Fahrstreifen in Gegenrichtung;
überarbeitetes Zeichen - Zeichen 536-21
Einengungstafel – ohne Gegenverkehr mit integriertem Zeichen 279 – Einzug links, noch 1 Fahrstreifen und 2 Fahrstreifen in Gegenrichtung
- Zeichen 537-30
Fahrstreifentafel – ohne Gegenverkehr mit integriertem Zeichen 278 – zweistreifig in Fahrtrichtung;
neues Zeichen - Zeichen 537-31
Fahrstreifentafel – ohne Gegenverkehr mit integriertem Zeichen 278 – dreistreifig in Fahrtrichtung;
neues Zeichen
- Zeichen 541-10
Aufweitungstafel – ohne Gegenverkehr – 1-streifig plus Fahrstreifen links - Zeichen 541-11
Aufweitungstafel – ohne Gegenverkehr – 2-streifig plus Fahrstreifen links - Zeichen 541-20
Aufweitungstafel – ohne Gegenverkehr – 1-streifig plus Fahrstreifen rechts - Zeichen 541-21
Aufweitungstafel – ohne Gegenverkehr – 2-streifig plus Fahrstreifen rechts
- Zeichen 542-10
Aufweitungstafel – mit Gegenverkehr; 1-streifig plus Fahrstreifen links und 1 Fahrstreifen in Gegenrichtung - Zeichen 542-11
Aufweitungstafel – mit Gegenverkehr; 1-streifig plus Fahrstreifen links und 2 Fahrstreifen in Gegenrichtung
- Zeichen 545-11
Aufweitungstafel – ohne Gegenverkehr mit integriertem Zeichen 275 – zweistreifig plus Fahrstreifen links
- Zeichen 546-10
Aufweitungstafel – mit Gegenverkehr mit integriertem Zeichen 275 – einstreifig plus Fahrstreifen links und 1 Fahrstreifen in Gegenrichtung;
überarbeitetes Zeichen - Zeichen 546-11
Aufweitungstafel – mit Gegenverkehr mit integriertem Zeichen 275 – einstreifig plus Fahrstreifen links und 2 Fahrstreifen in Gegenrichtung;
überarbeitetes Zeichen
- Zeichen 550-20
Zusammenführungstafel – an durchgehender Strecke – einstreifig plus 1 Fahrstreifen von rechts;
neues Zeichen - Zeichen 550-21
Zusammenführungstafel – an durchgehender Strecke – zweistreifig plus 1 Fahrstreifen von rechts;
neues Zeichen - Zeichen 550-22
Zusammenführungstafel – an durchgehender Strecke – dreistreifig plus 1 Fahrstreifen von rechts;
neues Zeichen - Zeichen 550-23
Zusammenführungstafel – an durchgehender Strecke – zweistreifig plus 2 Fahrstreifen von rechts;
neues Zeichen - Zeichen 550-24
Zusammenführungstafel – an durchgehender Strecke – dreistreifig plus 2 Fahrstreifen von rechts;
neues Zeichen
- Zeichen 551-20
Zusammenführungstafel – an einmündender Strecke – einstreifig einmündend plus einstreifig durchgehend - Zeichen 551-21
Zusammenführungstafel – an einmündender Strecke – einstreifig einmündend plus zweistreifig durchgehend - Zeichen 551-22
Zusammenführungstafel – an einmündender Strecke – zweistreifig einmündend plus zweistreifig durchgehend - Zeichen 551-23
Zusammenführungstafel – an einmündender Strecke – zweistreifig einmündend plus dreistreifig durchgehend - Zeichen 551-24
Zusammenführungstafel – an einmündender Strecke – einstreifig einmündend plus dreistreifig durchgehend;
neues Zeichen
- Zeichen 590-10
Blockumfahrung rechts, links, links - Zeichen 590-11
Blockumfahrung rechts, rechts, rechts
Verkehrseinrichtungen nach Anlage 4 (zu § 43 Absatz 3 StVO)
Anlage 4[14] mit den näheren Ausgestaltungen und der Nummerierung nach Teil 5 des Verkehrszeichenkataloges.[15]
- Zeichen 600-30
Absperrschranke;
100 × 800 mm - Zeichen 600-31
Absperrschranke;
100 × 1200 mm - Zeichen 600-32
Absperrschranke;
100 × 1600 mm - Zeichen 600-34
Absperrschranke;
250 × 1600 mm - Zeichen 600-60
Sperrpfosten (Schraffur waagerecht);
neues Zeichen - Zeichen 605-20
Leitbake – Schraffenbake – Aufstellung links;
1000 × 250 mm - Zeichen 605-11
Leitbake – Pfeilbake – Aufstellung rechts
1000 × 250 mm - Zeichen 605-21
Leitbake – Pfeilbake – Aufstellung links
1000 × 250 mm - Zeichen 605-13
Leitbake – Warnlichtbake – Aufstellung rechts;
2500 × 500 mm - Zeichen 605-23
Leitbake – Warnlichtbake – Aufstellung links;
2500 × 500 mm - Zeichen 605-14
Leitbake – Warnlichtbake mit integriertem Zeichen 222-10 (Aufstellung rechts);
2500 × 500 mm - Zeichen 605-24
Leitbake – Warnlichtbake mit integriertem Zeichen 222 – Aufstellung links;
2500 × 500 mm - Zeichen 610-40
Leitkegel - Zeichen 616-30
Fahrbare Absperrtafel mit Blinkpfeil (große Ausführung);
3600 × 2200 mm - Zeichen 616-31
Fahrbare Absperrtafel mit Blinkpfeil (kleine Ausführung);
2500 × 1700 mm - Zeichen 620-40
Leitpfosten rechts - Zeichen 620-41
Leitpfosten links - Zeichen 625-10
Richtungstafel in Kurven (Aufstellung rechts);
500 × 500 mm - Zeichen 625-20
Richtungstafel in Kurven (Aufstellung links);
500 × 500 mm - Zeichen 625-11
Richtungstafel in Kurven (Aufstellung rechts);
500 × 1500 mm - Zeichen 625-21
Richtungstafel in Kurven (Aufstellung links);
500 × 1500 mm - Zeichen 625-12
Richtungstafel in Kurven (Aufstellung rechts);
500 × 2000 mm - Zeichen 625-22
Richtungstafel in Kurven (Aufstellung links);
500 × 2000 mm - Zeichen 625-13
Richtungstafel in Kurven (Aufstellung rechts);
500 × 2500 mm - Zeichen 625-23
Richtungstafel in Kurven (Aufstellung links);
500 × 2500 mm - Zeichen 626-10
Leitplatte (Aufstellung rechts);
750 × 500 mm - Zeichen 626-20
Leitplatte (Aufstellung links);
750 × 500 mm - Zeichen 626-30
Leitplatte;
750 × 500 mm - Zeichen 626-31
Leitplatte;
1200 × 600 mm - Zeichen 627-30
Leitmal waagerecht - Zeichen 627-50
Leitmal gebogen - Zeichen 628-10
Leitschwelle mit Leitbake (Aufstellung rechts) - Zeichen 628-20
Leitschwelle mit Leitbake (Aufstellung links) - Zeichen 628-11
Leitschwelle mit Leitbake (Aufstellung rechts) - Zeichen 628-21
Leitschwelle mit Leitbake (Aufstellung links) - Zeichen 629-10
Leitbord mit Leitbake (Aufstellung rechts) - Zeichen 629-20
Leitbord mit Leitbake (Aufstellung links) - Zeichen 629-11
Leitbord mit Leitbake (Aufstellung rechts) - Zeichen 629-21
Leitbord mit Leitbake (Aufstellung links)
Sonstige Zeichen
Nicht mehr verordnete, aber gültige Zeichen
Unbeschränkt gültige Zeichen
- Zeichen 311-51
Ortstafel einseitig, Rückseite aus je einem weiß- und gelbgrundigen Feld
Zeichen, die bis zum 31. Oktober 2022 gültig bleiben
Die Zeichen 150, 153, 353, 380, 381, 388 und 389 werden zwar nicht mehr angeordnet, behalten aber bis zum 31. Oktober 2022 ihre Gültigkeit.[17]
- Zeichen 150
Bahnübergang mit Schranken oder Halbschranken - Zeichen 153
Dreistreifige Bake vor beschranktem Bahnübergang - Zeichen 353
Einbahnstraße - Zeichen 380-54
Richtgeschwindigkeit 100 km/h - Zeichen 381-52
Ende der Richtgeschwindigkeit 80 km/h - Zeichen 381-54
Ende der Richtgeschwindigkeit 100 km/h - Zeichen 388
Seitenstreifen für mehrspurige Kraftfahrzeuge nicht befahrbar - Zeichen 389
Seitenstreifen für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t und Zugmaschinen nicht befahrbar
Zusatzzeichen
Teil 7 VzKat listet Zusatzzeichen[18] und unterscheidet in solche nach § 39 Absatz 3 (allgemeine, bis Nr. 1014) und solche nach § 41 Abs. 2 StVO (ab Nr. 1020):
Zusatzzeichen 1000 – Richtungsangaben durch Pfeile
- Zusatzzeichen 1000-10
Richtung, linksweisend - Zusatzzeichen 1000-11
Richtung der Gefahrstelle, linksweisend - Zusatzzeichen 1000-12
Fußgänger Gehweg gegenüber benutzen, linksweisend - Zusatzzeichen 1000-13
Umleitungsbeschilderung Dreiviertelkreis;
neues Zusatzzeichen - Zusatzzeichen 1000-20
Richtung, rechtsweisend - Zusatzzeichen 1000-21
Richtung der Gefahrstelle, rechtsweisend - Zusatzzeichen 1000-22
Fußgänger Gehweg gegenüber benutzen, rechtsweisend - Zusatzzeichen 1000-23
Umleitungsbeschilderung Viertelkreis;
neues Zusatzzeichen - Zusatzzeichen 1000-30
Beide Richtungen, zwei gegengerichtete waagerechte Pfeile - Zusatzzeichen 1000-31
Beide Richtungen, zwei gegengerichtete senkrechte Pfeile - Zusatzzeichen 1000-32
Radverkehr kreuzt von links und rechts[19] - Zusatzzeichen 1000-34
Umleitungsbeschilderung Halbkreis;
neues Zusatzzeichen
Zusatzzeichen 1001 – Länge einer Strecke
- Zusatzzeichen 1001-30
auf … m - Zusatzzeichen 1001-31
auf … km - Zusatzzeichen 1001-32
noch … m;
neues Zusatzzeichen - Zusatzzeichen 1001-33
noch … km;
neues Zusatzzeichen - Zusatzzeichen 1001-34
auf … m;
neues Zusatzzeichen - Zusatzzeichen 1001-35
auf … km;
neues Zusatzzeichen
Zusatzzeichen 1002 – Verlauf der Vorfahrtstraße
an Kreuzungen
- 1002-10
Verlauf der Vorfahrtstraße an Kreuzungen von unten nach links - 1002-11
Verlauf der Vorfahrtstraße an Kreuzungen von oben nach links - 1002-20
Verlauf der Vorfahrtstraße an Kreuzungen von unten nach rechts - 1002-21
Verlauf der Vorfahrtstraße an Kreuzungen von oben nach rechts
an Einmündungen
- 1002-12
Verlauf der Vorfahrtstraße von unten nach links, Einmündung von oben - 1002-13
Verlauf der Vorfahrtstraße von unten nach links, Einmündung von rechts - 1002-14
Verlauf der Vorfahrtstraße von oben nach links, Einmündung von unten - 1002-22
Verlauf der Vorfahrtstraße von unten nach rechts, Einmündung von oben - 1002-23
Verlauf der Vorfahrtstraße von unten nach rechts, Einmündung von links - 1002-24
Verlauf der Vorfahrtstraße von oben nach rechts, Einmündung von unten
Zusatzzeichen 1004 – Entfernungsangaben
- Zusatzzeichen 1004-30
nach … m - Zusatzzeichen 1004-31
in … km;
bisher Zusatzzeichen 1004-35 - Zusatzzeichen 1004-32
Stop in 100 m;
bisher Zusatzzeichen 1004-31
Zusatzzeichen 1005 – Entfernungsangaben mit verbalem Zusatz
- Zusatzzeichen 1005-30
Reißverschluss
erst in … m
Zusatzzeichen 1006 – Hinweise auf Gefahren durch Sinnbild
- Zusatzzeichen 1006-30
Schleudergefahr für Wohnwagengespanne an Gefällestrecken mit starkem Seitenwind auf Autobahnen;
bisher Zusatzzeichen 1060-10 - Zusatzzeichen 1006-31
Unfallgefahr;
bisher Zusatzzeichen 1006-36
Zusatzzeichen 1007 – Hinweise auf Gefahren durch verbale Angabe
- Zusatzzeichen 1007-30
Ölspur;
bisher Zusatzzeichen 1006-30 - Zusatzzeichen 1007-31
Rauch;
bisher Zusatzzeichen 1006-31 - Zusatzzeichen 1007-32
Rollsplitt;
bisher Zusatzzeichen 1006-32 - Zusatzzeichen 1007-33
Baustellenausfahrt;
bisher Zusatzzeichen 1006-33 - Zusatzzeichen 1007-34
Straßenschäden;
bisher Zusatzzeichen 1006-34 - Zusatzzeichen 1007-35
Verschmutzte Fahrbahn;
bisher Zusatzzeichen 1006-35 - Zusatzzeichen 1007-36
Sprengarbeiten;
neues Zusatzzeichen - Zusatzzeichen 1007-37
Ausfahrt;
neues Zusatzzeichen - Zusatzzeichen 1007-38
Baustellenverkehr;
neues Zusatzzeichen - Zusatzzeichen 1007-39
fehlende Fahrbahnmarkierung;
neues Zusatzzeichen - Zusatzzeichen 1007-50
Unfall;
neues Zusatzzeichen - Zusatzzeichen 1007-51
Hochwasser;
neues Zusatzzeichen - Zusatzzeichen 1007-52
neuer Fahrbahnbelag;
neues Zusatzzeichen - Zusatzzeichen 1007-53
Spurrinnen;
neues Zusatzzeichen - Zusatzzeichen 1007-54
Linksabbieger;
neues Zusatzzeichen - Zusatzzeichen 1007-55
Skiabfahrt kreuzt;
neues Zusatzzeichen - Zusatzzeichen 1007-56
Skiwanderweg kreuzt;
neues Zusatzzeichen - Zusatzzeichen 1007-57
Kuppe;
neues Zusatzzeichen - Zusatzzeichen 1007-58
Polizeikontrolle;
neues Zusatzzeichen - Zusatzzeichen 1007-59
Ende Seitenstreifen in 200 m;
neues Zusatzzeichen - Zusatzzeichen 1007-60
Seitenstreifen nicht befahrbar;
neues Zusatzzeichen - Zusatzzeichen 1007-61
Nebel;
neues Zusatzzeichen - Zusatzzeichen 1007-62
Zufahrt;
neues Zusatzzeichen
Zusatzzeichen 1008 – Hinweis auf geänderte Vorfahrt, Verkehrsführung oder besondere Verkehrsregelung
- Zusatzzeichen 1008-30
Vorfahrt geändert - Zusatzzeichen 1008-31
Verkehrsführung geändert - Zusatzzeichen 1008-32
Industriegebiet Schienenfahrzeuge haben Vorrang - Zusatzzeichen 1008-33
Hafengebiet Schienenfahrzeuge haben Vorrang - Zusatzzeichen 1008-34
keine Wendemöglichkeit;
neues Zusatzzeichen
Zusatzzeichen 1010 – Hinweis durch Sinnbild
Die Zusatzzeichen mit den Nummernfolgen 1046, 1048, 1049 entfielen aus dem Katalog, können aber durch die Zeichen 1010-ff weiterhin angeordnet werden.
- Zusatzzeichen 1010-10
Erlaubt Kindern auch auf der Fahrbahn und dem Seitenstreifen zu spielen (Spielstraße) - Zusatzzeichen 1010-11
Wintersport erlaubt - Zusatzzeichen 1010-12
Kennzeichnung von Parkflächen, auf denen Anhänger auch länger als 14 Tage parken dürfen - Zusatzzeichen 1010-13
Kennzeichnung von Parkflächen, auf denen Wohnwagen auch länger als 14 Tage parken dürfen - Zusatzzeichen 1010-14
Information Rollende Landstraße - Zusatzzeichen 1010-15
Information Leistungsumfang
(zu Zeichen 448.1);
neues Zusatzzeichen - Zusatzzeichen 1010-50
Kraftwagen und sonstige mehrspurige Fahrzeuge;
neues Zusatzzeichen - Zusatzzeichen 1010-51
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse;
bisher Zusatzzeichen 1048-12 - Zusatzzeichen 1010-52
Radverkehr;
neues Zusatzzeichen - Zusatzzeichen 1010-53
Fußgänger;
neues Zusatzzeichen - Zusatzzeichen 1010-54
Reiter;
neues Zusatzzeichen - Zusatzzeichen 1010-55
Viehtrieb;
neues Zusatzzeichen - Zusatzzeichen 1010-56
Straßenbahn;
bisher Zusatzzeichen 1048-19 - Zusatzzeichen 1010-57
Kraftomnibus;
bisher Zusatzzeichen 1048-16 - Zusatzzeichen 1010-58
Personenkraftwagen;
bisher Zusatzzeichen 1048-10 - Zusatzzeichen 1010-59
Personenkraftwagen mit Anhänger;
bisher Zusatzzeichen 1048-11 - Zusatzzeichen 1010-60
Lastkraftwagen mit Anhänger;
bisher Zusatzzeichen 1048-13 - Zusatzzeichen 1010-61
Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen;
bisher Zusatzzeichen 1049-10 - Zusatzzeichen 1010-62
Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mopeds;
bisher Zusatzzeichen 1046-12 - Zusatzzeichen 1010-63
Mofas;
bisher Zusatzzeichen 1046-11 - Zusatzzeichen 1010-64
Gespannfuhrwerk;
neues Zusatzzeichen - Zusatzzeichen 1010-65
E-Bikes;
neues Zusatzzeichen - Zusatzzeichen 1010-66
elektrisch betriebene Fahrzeuge
(mit E-Kennzeichen) - Zusatzzeichen 1010-67
Wohnmobile;
bisher Zusatzzeichen 1048-17
Zusatzzeichen 1012 – Hinweis durch verbale Angabe
- Zusatzzeichen 1012-30
Ladezone;
neues Zusatzzeichen;
bisher „Anfang“ (gestrichen) - Zusatzzeichen 1012-31
Ende - Zusatzzeichen 1012-32
Radfahrer absteigen - Zusatzzeichen 1012-33
keine Mofas - Zusatzzeichen 1012-34
Grüne Welle bei … km/h - Zusatzzeichen 1012-35
bei Rot hier halten - Zusatzzeichen 1012-36
Lärmschutz;
neues Zusatzzeichen - Zusatzzeichen 1012-37
Zuflussregelung;
neues Zusatzzeichen - Zusatzzeichen 1012-38
Nebenstrecke;
neues Zusatzzeichen - Zusatzzeichen 1012-50
Schule;
neues Zusatzzeichen - Zusatzzeichen 1012-51
Kindergarten;
neues Zusatzzeichen - Zusatzzeichen 1012-52
Altenheim;
neues Zusatzzeichen - Zusatzzeichen 1012-53
Krankenhaus;
neues Zusatzzeichen
Zusatzzeichen 1013 – besondere Hinweise zur Seitenstreifenfreigabe
(in Verbindung mit Zeichen 223.1 bis 223.3)
- Zusatzzeichen 1013-50
Seitenstreifen befahren - Zusatzzeichen 1013-51
Seitenstreifen räumen - Zusatzzeichen 1013-52
Ende in … m
bisher Zusatzzeichen 1005-31
Zusatzzeichen 1014 – Tunnelkategorien gemäß ADR-Übereinkommen
Das ADR-Übereinkommen ist das Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR),[20] zuletzt geändert durch die Verordnung vom 25. Oktober 2016.[21]
- Zusatzzeichen 1014-50
Tunnelkategorie gemäß ADR-Übereinkommen (B) - Zusatzzeichen 1014-51
Tunnelkategorie gemäß ADR-Übereinkommen (C) - Zusatzzeichen 1014-52
Tunnelkategorie gemäß ADR-Übereinkommen (D) - Zusatzzeichen 1014-53
Tunnelkategorie gemäß ADR-Übereinkommen (E)
Zusatzzeichen 1020 – Personengruppen frei (verbal oder mit Sinnbild)
- Zusatzzeichen 1020-11
Schwerbehinderte mit Parkausweis Nr. … frei - Zusatzzeichen 1020-12
Radverkehr und Anlieger frei - Zusatzzeichen 1020-13
Inline-Skaten und Rollschuhfahren frei - Zusatzzeichen 1020-14
Wintersport frei;
neues Zusatzzeichen - Zusatzzeichen 1020-30
Anlieger frei - Zusatzzeichen 1020-31
Anlieger oder Parken frei - Zusatzzeichen 1020-32
Bewohner mit Parkausweis Nr. … frei
Zusatzzeichen 1022 – einspurige Fahrzeuge frei
- Zusatzzeichen 1022-10
Radverkehr frei - Zusatzzeichen 1022-11
Mofas frei - Zusatzzeichen 1022-12
Krafträder auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas frei - Zusatzzeichen 1022-13
E-Bikes frei;
neues Zusatzzeichen - Zusatzzeichen 1022-14
Radverkehr und Mofas frei;
neues Zusatzzeichen - Zusatzzeichen 1022-15
E-Bikes und Mofas frei;
neues Zusatzzeichen
Zusatzzeichen 1024 – mehrspurige Fahrzeuge frei
- Zusatzzeichen 1024-10
Personenkraftwagen frei - Zusatzzeichen 1024-11
Pkw mit Anhänger frei - Zusatzzeichen 1024-12
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse frei - Zusatzzeichen 1024-13
Lastkraftwagen mit Anhänger frei - Zusatzzeichen 1024-14
Kraftomnibus frei - Zusatzzeichen 1024-15
Schienenbahn frei - Zusatzzeichen 1024-16
Straßenbahn frei - Zusatzzeichen 1024-17
Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen frei - Zusatzzeichen 1024-18
Gespannfuhrwerke frei;
neues Zusatzzeichen - Zusatzzeichen 1024-19
Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 7,5 t ausgenommen;
neues Zusatzzeichen - Zusatzzeichen 1024-20
elektrisch betriebene Fahrzeuge frei
Zusatzzeichen 1026 – besondere Fahrzeuge und Transportgüter frei (verbale Angabe)
- Zusatzzeichen 1026-30
Taxi frei - Zusatzzeichen 1026-31
Kraftomnibusse im Gelegenheitsverkehrs frei
neues Zusatzzeichen - Zusatzzeichen 1026-32
Linienverkehr frei - Zusatzzeichen 1026-33
Einsatzfahrzeuge frei - Zusatzzeichen 1026-34
Krankenfahrzeuge frei - Zusatzzeichen 1026-35
Lieferverkehr frei - Zusatzzeichen 1026-36
Landwirtschaftlicher Verkehr frei - Zusatzzeichen 1026-37
Forstwirtschaftlicher Verkehr frei - Zusatzzeichen 1026-38
Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei - Zusatzzeichen 1026-39
Betriebs- und Versorgungsdienst frei - Zusatzzeichen 1026-60
Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs frei - Zusatzzeichen 1026-61
Elektrofahrzeuge frei - Zusatzzeichen 1026-62
Gülletransport frei
neues Zusatzzeichen - Zusatzzeichen 1026-63
E-Bikes frei
neues Zusatzzeichen
Zusatzzeichen 1028 – sonstige Fahrzeug-, Personengruppen frei (verbale Angabe)
- Zusatzzeichen 1028-30
Baustellenfahrzeuge frei - Zusatzzeichen 1028-31
bis Baustelle frei - Zusatzzeichen 1028-32
Anlieger bis Baustelle frei - Zusatzzeichen 1028-33
Zufahrt bis … frei - Zusatzzeichen 1028-34
Fährbenutzer frei
Zusatzzeichen 1031 – Freistellung vom Verkehrsverbot nach § 40 Absatz 1 BImSchG (in Verbindung mit Zeichen 270.1)
- Zusatzzeichen 1031-50
Freistellung vom Verkehrsverbot nach § 40 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – rote, gelbe und grüne Plakette;
bisher Zusatzzeichen 1031 - Zusatzzeichen 1031-51
Freistellung vom Verkehrsverbot nach § 40 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – gelbe und grüne Plakette;
bisher Zusatzzeichen 1031-50 - Zusatzzeichen 1031-52
Freistellung vom Verkehrsverbot nach § 40 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – grüne Plakette;
bisher Zusatzzeichen 1031-51
Zusatzzeichen 1040 – Zeitangaben ohne Beschränkung auf Wochentage
- Zusatzzeichen 1040-10
Wintersport erlaubt, zeitlich beschränkt (10 - 16 h) - Zusatzzeichen 1040-30
Zeitliche Beschränkung (16 - 18 h) - Zusatzzeichen 1040-31
zeitliche Beschränkung (8 - 11 h, 16 - 18 h) - Zusatzzeichen 1040-32
Parkscheibe 2 Stunden - Zusatzzeichen 1040-33
Parken mit Parkscheibe in gekennzeichneten Flächen 2 Stunden - Zusatzzeichen 1040-34
Ab Zeitpunkt;
neues Zusatzzeichen - Zusatzzeichen 1040-35
Lärmschutz (mit Zeitangabe);
neues Zusatzzeichen - Zusatzzeichen 1040-36
Schulweg in Verbindung mit zeitlicher Begrenzung (zu Zeichen 101 oder 274);
neues Zusatzzeichen
Zusatzzeichen 1042 – Zeitangaben mit Beschränkung auf Wochentage
- Zusatzzeichen 1042-30
werktags - Zusatzzeichen 1042-31
werktags 18–19 h - Zusatzzeichen 1042-32
werktags 8.30-11.30 h, 16-18 h - Zusatzzeichen 1042-33
Mo–Fr, 16–18 h - Zusatzzeichen 1042-34
Di, Do, Fr, 16–18 h - Zusatzzeichen 1042-35
6–22 h an Sonn- und Feiertagen - Zusatzzeichen 1042-36
Schulbus (tageszeitliche Benutzung);
inhaltlich geändertes Zusatzzeichen - Zusatzzeichen 1042-37
Parken Sa und So erlaubt - Zusatzzeichen 1042-38
werktags außer samstags;
neues Zusatzzeichen - Zusatzzeichen 1042-50
Straßenreinigung (mit Zeit- und Datumsangabe);
neues Zusatzzeichen - Zusatzzeichen 1042-51
Sa und So;
neues Zusatzzeichen - Zusatzzeichen 1042-52
Sa, So und an Feiertagen;
neues Zusatzzeichen - Zusatzzeichen 1042-53
Schulweg in Verbindung mit zeitlicher Begrenzung an Werktagen (zu Zeichen 101 oder 274);
neues Zusatzzeichen
Zusatzzeichen 1044 – Personengruppen
- Zusatzzeichen 1044-10
nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde - Zusatzzeichen 1044-11
nur Schwerbehinderte mit Parkausweis Nr. … - Zusatzzeichen 1044-12
Nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde, mit Anzahl der Parkstände;
neues Zusatzzeichen - Zusatzzeichen 1044-30
Bewohner mit Parkausweis Nr. ....
Zusatzzeichen 1046 – einspurige Fahrzeuge
Als beschränkende Zusatzzeichen nach § 41 Absatz 2 StVO können für einspurige Fahrzeuge die bereits weiter oben gezeigten Zusatzzeichen 1010-52, 1010-62, 1010-63 und 1010-65 angeordnet werden.
Zusatzzeichen 1048 – mehrspurige Fahrzeuge
- Zusatzzeichen 1048-14
Nur Sattelkraftfahrzeuge - Zusatzzeichen 1048-15
Nur Sattelkraftfahrzeuge und Lastkraftwagen mit Anhänger - Zusatzzeichen 1048-18
Nur Schienenbahn - Zusatzzeichen 1048-20
Nur Personenkraftwagen mit Anhänger und Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse;
neues Zusatzzeichen
Zusatzzeichen 1049 – sonstige oder mehrere mehrspurige Fahrzeuge
- Zusatzzeichen 1049-11
Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen, dürfen überholt werden - Zusatzzeichen 1049-12
Nur militärische Kettenfahrzeuge - Zusatzzeichen 1049-13
Nur Lkw (Zeichen 1010-51), Kraftomnibus (Zeichen 1010-57) und Pkw mit Anhänger (Zeichen 1010-59);
teils neue Nummerierung
Zusatzzeichen 1050 – Fahrzeuge (verbale Angabe)
- Zusatzzeichen 1050-30
Taxi - Zusatzzeichen 1050-31
… Taxen - Zusatzzeichen 1050-32
Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs - Zusatzzeichen 1050-33
Elektrofahrzeuge
Zusatzzeichen 1052 – Fahrzeuge mit besonderer Ladung
- Zusatzzeichen 1052-30
Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern - Zusatzzeichen 1052-31
Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung
Zusatzzeichen 1053 – sonstige Beschränkungen
- Zusatzzeichen 1053-30
Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt - Zusatzzeichen 1053-31
mit Parkschein;
bisher Zusatzzeichen 1052-33 - Zusatzzeichen 1053-32
gebührenpflichtig;
bisher Zusatzzeichen 1052-34 - Zusatzzeichen 1053-33
Massenangabe – 7,5 t;
bisher Zusatzzeichen 1052-35 - Zusatzzeichen 1053-34
auf dem Seitenstreifen;
bisher Zusatzzeichen 1052-39 - Zusatzzeichen 1053-35
bei Nässe;
bisher Zusatzzeichen 1052-36 - Zusatzzeichen 1053-36
Durchgangsverkehr;
bisher Zusatzzeichen 1053-38 - Zusatzzeichen 1053-37
Massenangabe – 12 t - Zusatzzeichen 1053-38
Querparken als Sinnbild;
neues Zusatzzeichen - Zusatzzeichen 1053-39
Schrägparken als Sinnbild;
neues Zusatzzeichen - Zusatzzeichen 1053-52
nur innerhalb gekennzeichneter Parkflächen;
neues Zusatzzeichen - Zusatzzeichen 1053-53
Parken mit Parkschein in gekennzeichneten Flächen;
neues Zusatzzeichen
Zusatzzeichen 1060 – erweiternde Zusatzzeichen
- Zusatzzeichen 1060-31
Haltverbot auch auf dem Seitenstreifen;
bisher Zusatzzeichen 1052-37 - Zusatzzeichen 1060-32
Auch Kraftomnibusse und PKW mit Anhängern (im Bereich von LKW-Kontrollen);
neues Zusatzzeichen - Zusatzzeichen 1060-33
Massenangabe – 2,8 t;
nur in Verbindung mit Zeichen 277
Gestrichene Zeichen
Mit der Verkündung des Verkehrszeichenkatalogs 2017 entfielen folgende Zeichen und Zusatzzeichen – teilweise ersatzlos – zusätzlich zu den bereits 2013 gestrichenen. Das Zusatzzeichen „Anfang“, das ersatzlos entfiel, gehörte zu den ältesten Zusatzzeichen in der deutschen Straßenverkehrsordnung und war in einer Vorgängerversion bereits am 1. Januar 1938 Teil der StVO geworden.
Für einige der folgenden Zeichen gibt es jedoch Alternativen, z. B. 1000-32 für 1000-33, 124 für 1006-38, 101-54 für 1006-39, 101-51 für 1007-30, 1022-11 für 1026-31 und evtl. 1022-14 („Radverkehr und Mofas frei“) für 1060-11. Zu beachten ist auch, dass einige der alten Nummern neu vergeben worden sind (z. B. 1007-30 – jetzt „Ölspur“, 1012-30 – jetzt „Ladezone“ oder 1026-31 – jetzt „Kraftomnibusse im Gelegenheitsverkehrs frei“).
- Zeichen 145-10
Kraftomnibusse - Zusatzzeichen 1000-33
Radverkehr im Gegenverkehr
(gültig bis 1. April 2017) - Zusatzzeichen 1006-38
Staugefahr - Zusatzzeichen 1006-39
eingeschränktes Lichtraumprofil durch Bäume - Zusatzzeichen 1007-30
Gefahr unerwarteter Glatteisbildung - Zusatzzeichen 1012-30
Anfang - Zusatzzeichen 1026-31
Mofas frei - Zusatzzeichen 1030-10
vom Verkehrsverbot bei erhöhter Schadstoffkonzentration ausgenommene Fahrzeuge frei - Zusatzzeichen 1060-11
auch Fahrräder und Mofas - Zusatzzeichen 1060-30
Streugut
Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen zu den Verkehrszeichen
Folgende Zeichen sind seit der Neufassung des Verkehrszeichenkatalogs 2017 veröffentlicht worden:
2019
Mit der „Verordnung über die Teilnahme von Elektrofahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 6. Juni 2019“ kam ein Zusatzzeichen hinzu: Elektrokleinstfahrzeuge frei:[22]
- Zusatzzeichen 1022-16
Elektrokleinstfahrzeuge frei
2020
Die „Vierundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ vom 20. April 2020 nahm neue Verkehrszeichen zum Fahrradverkehr und Carsharing in die Straßenverkehrs-Ordnung auf,[23] die sich insbesondere mit dem Fahrradverkehr sowie dem Carsharing beschäftigen. In Teilen wurde die Verordnung ab dem 28. April 2020 gültig. Einige wichtige Abschnitte traten erst am 1. Januar 2021 in Kraft.
April
Folgende, teils neue Sinnbilder und Zeichen wurden im Bundesgesetzblatt vorgestellt, aber noch nicht im Verkehrsblatt konkretisiert:
- Sinnbild nach
§ 39, Absatz 7 StVO
Personenkraftwagen oder Krafträder mit Beiwagen, die mit mindestens drei Personen besetzt sind - Mehrfachbesetzte Personenkraftwagen[26] - Sinnbild nach
§ 39, Absatz 7 StVO
Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der Elektro-
kleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV)[27] - Sinnbild nach
§ 39, Absatz 11 StVO
Carsharing - Zeichen 244.3
Beginn einer Fahrradzone - Zeichen 244.4
Ende einer Fahrradzone - Zeichen 277.1
Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen - Zeichen 281.1
Ende des Verbots des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen - Zeichen 350.1
Radschnellweg - Zeichen 350.2
Ende des Radschnellwegs - Zeichen 721
Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr - Zusatzzeichen 1024-21
Carsharingfahrzeuge frei
Folgendes neues Zusatzzeichen wurde 2020 durch die Bundesanstalt für Straßenwesen vorgestellt, jedoch nicht in den am 12. März 2021 und am 12. Mai 2021 veröffentlichten Entwurf des neuen Verkehrszeichenkatalogs aufgenommen.[28][12]
- Zusatzzeichen 1024-22
Mehrfachbesetzte Personenkraftwagen frei
August
Am 31. August 2020 wurden weitere drei Zeichen aus der noch zu überarbeitenden Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung zum Thema Fahrradverkehr und Carsharing im Verkehrsblatt veröffentlicht und konkretisiert:[29]
- Zusatzzeichen 1010-68
Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) - Zusatzzeichen 1010-69
Fahrrad zum Transport von Gütern oder Personen – Lastenfahrrad - Zusatzzeichen 1010-70
Carsharing
Zeitgleich fand im Verkehrsblatt eine Veröffentlichung der Maßgaben zur Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen und Parkscheinautomaten für Carsharing-Fahrzeuge statt. Die Carsharing-Plakette wird an der Frontscheibe eines Kraftwagens angebracht, die Aufkleber werden, falls gewünscht, an der Frontseite eines Parkscheinautomaten deutlich sichtbar aufgeklebt. Sollte eine Anbringung der Aufkleber nicht möglich sein, ist eine entsprechende Zusatzbeschilderung aufzustellen.[29][30] Im Bundesgesetzblatt war die Carsharing-Plakette bereits im April 2020 vorgestellt worden, doch erst mit der Veröffentlichung im Verkehrsblatt sind die konkreten Vorgaben zu ihrer Verwendung definiert.
- Carsharing-Plakette
- Aufkleber
Carsharingfahrzeuge frei - Aufkleber
elektrisch betriebene Fahrzeuge frei
2021
Am 12. Mai 2021 wurde von der Bundesregierung eine überarbeitete Ausführung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) vom 22. Mai 2017 veröffentlicht.[12] Dieser stimmte der Bundesrat (Deutschland) am 25. Juni 2021 neben der Fünfundfünfzigsten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften im Bundesgesetzblatt zu.[31] Dabei wurde das bis dahin genutzte, aber nicht im Verkehrszeichenkatalog genannte Zeichen 314-31 mit Nummernangabe nun bekanntgegeben und der Wortlaut von Zeichen 314-30 angepasst.
- Bisher:
Zeichen 314-30
Parken Mitte
(Aufstellung rechts oder links) - Neu:
Zeichen 314-30
Parken Mitte
(Aufstellung rechts) - Bisher:
Nummernlos
Parken Mitte
(Aufstellung links) - Neu:
Zeichen 314-31
Parken Mitte
(Aufstellung links)
Noch nicht durch einen neuen Verkehrszeichenkatalog eingeführte, aber bereits genutzte Zeichen zur Ankündigung oder Fortsetzung einer Umleitung. Die Ausführung folgt den „Richtlinien für Umleitungsbeschilderung“ (RUB).
- Zeichen 455.1-13
Ankündigung oder Fortsetzung der Umleitung, im Kreisverkehr links - Zeichen 455.1-23
Ankündigung oder Fortsetzung der Umleitung, im Kreisverkehr rechts - Zeichen 455.1-31
Ankündigung oder Fortsetzung der Umleitung, im Kreisverkehr geradeaus
Noch nicht durch einen neuen Verkehrszeichenkatalog eingeführte, aber bereits genutzte Zeichen für Bedarfsumleitungen an Autobahnen. Die Ausführung folgt den „Richtlinien für Umleitungsbeschilderung“ (RUB).
- Zeichen 460-13
Bedarfsumleitung im Kreisverkehr links - Zeichen 460-23
Bedarfsumleitung im Kreisverkehr rechts - Zeichen 460-31
Bedarfsumleitung im Kreisverkehr geradeaus
Zum 2017 eingeführten Zusatzzeichen 1012-52 „Altenheim“ wurde das Zusatzzeichen 1012-54 „Seniorenheim“ neu eingeführt.
- Zeichen 1012-54
Seniorenheim
Weitere neu hinzugekommene, beziehungsweise für einen neuen Verkehrszeichenkatalog vorgesehene Zusatzzeichen.
- Zusatzzeichen 1010-71
Mehrfachbesetzte Personenkraftwagen - Zusatzzeichen 1010-72
Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas und Kraftwagen und sonstige mehrspurige Fahrzeuge
Bei Zusatzzeichen mit Entfernungsangaben wurde eine zusätzliche Zahl mit dem genannten Wert hinter der Unternummer angefügt.
- Zusatzzeichen 1001 – Länge einer Strecke
- Bisher:
Zusatzzeichen 1001-30
auf 800 m - Neu:
Zusatzzeichen 1001-30-800
auf 800 m - Bisher:
Zusatzzeichen 1001-31
auf 3 km - Neu:
Zusatzzeichen 1001-31-3
auf 3 km - Bisher:
Zusatzzeichen 1001-32
noch 500 m - Neu:
Zusatzzeichen 1001-32-500
noch 500 m - Bisher:
Zusatzzeichen 1001-33
noch 2 km - Neu:
Zusatzzeichen 1001-33-2
noch 2 km - Bisher:
Zusatzzeichen 1001-34
auf 800 m - Neu:
Zusatzzeichen 1001-34-800
auf 800 m - Bisher:
Zusatzzeichen 1001-35
auf 24 km - Neu:
Zusatzzeichen 1001-35-24
auf 24 km
- Zusatzzeichen 1004 – Entfernungsangaben
- Bisher:
Zusatzzeichen 1004-30
nach 100 m - Neu:
Zusatzzeichen 1004-30-100
nach 100 m - Bisher:
Zusatzzeichen 1004-31
in 2 km - Neu:
Zusatzzeichen 1004-31-2
in 2 km - Bisher:
Zusatzzeichen 1004-32
Stop in 100 m - Neu:
Zusatzzeichen 1004-32-100
Stop in 100 m
- Zusatzzeichen 1005 – Entfernungsangaben mit verbalem Zusatz
- Bisher:
Zusatzzeichen 1005-30
Reißverschluss
erst in 200 m - Neu:
Zusatzzeichen 1005-30-200
Reißverschluss
erst in 200 m
- Zusatzzeichen 1013 – besondere Hinweise zur Seitenstreifenfreigabe
- Bisher:
Zusatzzeichen 1013-52
Ende in … m - Neu:
Zusatzzeichen 1013-52-…
Ende in … m
(der zweite Teil der Unternummer steht jeweils für den Zahlwert)
Zeichen, die nicht im Verkehrszeichenkatalog aufgeführt wurden
Veröffentlichungen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen
Im Jahr 2008 wurden folgende Sinnbilder in den Richtlinien für die touristische Beschilderung (RtB), Ausgabe 2008 von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Arbeitsgruppe Verkehrsmanagement, verbindlich veröffentlicht. Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen arbeitet verbindlich mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) sowie der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zusammen.
- Kirche
- Burg, Schloss
- Museum
- Kriegsgräberstätte
Veröffentlichungen des Bundesverkehrsministeriums
Die bereits 1971 überarbeiteten Hinweiszeichen zur Park- beziehungsweise Rastplatz-Beschilderung an den Bundesautobahnen[32] wurden ab 1980/1981 den damals aktualisierten typographischen Neuerungen angepasst und behielten weiterhin ihre Gültigkeit.
- Hinweiszeichen
(Beilage 1)
Rastplatz bitte sauberhalten - Hinweiszeichen
(Beilage 2)
Parkplatz bitte sauberhalten
Spezielle Autobahnrastplatz-Hinweisschilder wurde ab 1965 aufgestellt. Sie erinnerten an die Vertreibungsgebiete der Deutschen.[33] Einige dieser Schilder weichen teils mehr oder weniger weit in den Bemaßungen und Ausführungen voneinander ab.
- Autobahnrastplatz-Hinweisschild
- Das seit 1998 gültige Baustelleninformationsschild für Autobahnen wurde 2015 leicht überarbeitet.
- Das seit 1998 gültige Baustelleninformationsschild für Bundesstraßen wurde 2015 ebenfalls leicht überarbeitet.
- Baustelleninformationsschild, EU-Fördermaßnahme
Veröffentlichungen des Innenministeriums
Zu den Hinweiszeichen auf Gottesdienstzeiten wurde am 22. Dezember 2008 eine neue Verwaltungsvorschrift durch das Bundesministerium des Innern erlassen, die am 1. Januar 2009 Gültigkeit erlangte. Unter anderem wurde nun festgelegt, dass die Schilder „keine amtlichen Hinweiszeichen im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung“ sind. Wie bereits in der Vergangenheit sind die Kosten für diese Zeichen von den Gemeinden zu tragen.[34]
- Zeichen am Ortseingang: Katholische Messe
- Zeichen am Ortseingang: Evangelischer Gottesdienst
- Zeichen am Ortseingang: Heilige Messe und Evangelischer Gottesdienst
Veröffentlichungen des Bundesverkehrs- und Verteidigungsministeriums
Seit 2009 ordnet das Bundesverteidigungsministerium eine Neuaufstellung der Zeichen zur militärischen Lastenklasse nicht mehr an. Fristen für ihren Abbau wurden aber auch nach der Neufassung der StVO von 2013 beziehungsweise 2017 nicht ausgegeben.
- Normalschild für Fahrbahnbreiten b < 5,50 m (einspuriger Verkehr)
- Sonderschild für Fahrbahnbreiten b < 5,50 m (einspuriger Verkehr).
- Normalschild für Fahrbahnbreiten b ≥ 5,50 m (zweispuriger Verkehr).
- Sonderschild für Fahrbahnbreiten b ≥ 5,50 m (zweispuriger Verkehr), Räderfahrzeuge
- Sonderschild für Fahrbahnbreiten b ≥ 5,50 m (zweispuriger Verkehr), Kettenfahrzeuge
Veröffentlichungen des Landwirtschaftsministeriums
- Ehemaliges Zusatzzeichen 2531: Tollwut! Gefährdeter Bezirk
- Ehemaliges Zusatzzeichen 2531: Tollwut! Gefährdeter Bezirk
Das ehemalige Zusatzzeichen 2532 mit der Formulierung Wildtollwut hat bereits seit dem 1. Juni 1991, dem Tag der Inkrafttretung der Tollwut-Verordnung vom 23. Mai 1991, keine amtliche Wirkung mehr, wird aber als nichtamtliches Sonderschild weiterhin hergestellt und vertrieben. Hersteller haben das Schild daher teils auch mit variierender Gestaltung noch im Angebot. Alte ehemals offizielle Schilder sind zudem weiterhin in der Landschaft zu finden.[35]
- Ehemaliges Zusatzzeichen 2532: Wildtollwut! Gefährdeter Bezirk
- Ehemaliges Zusatzzeichen 2532: Wildtollwut! Gefährdeter Bezirk
Veröffentlichungen verschiedener Länder
Das an Straßen, Wegen und Plätzen mit nichtöffentlichem Verkehr vorgesehene Zeichen Wasserschutzgebiet wurde in verschiedenen Bundesländern erlassen. Beispielsweise weist im Freistaat Bayern erstmals ein Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern (BStMI bzw. hier: IMS) vom 19. Juli 1967[36] auf die Kennzeichnung hin. In der Fassung vom 7. April 1971[37] wird dieses Zeichen in Anlage 2a dargestellt. In einer aktualisierten Darstellung wurde das Zeichen im März 2016 erneut vom BStMI veröffentlicht.[38]
- Wasserschutzgebiet
Lichtzeichen- und Blinklichtanlagen für Bahnübergänge in Schienenhöhe
Diese Zeichen sind in dieser Form nicht in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen worden. Ihre Anordnung und Aufstellung regelt die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO).[39]
Die Dritte Verordnung zur Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) vom 8. Mai 1991, die einen Tag nach der Verkündung, am 17. Mai 1991, in Kraft trat,[40] regelt die Beschilderung unmittelbar an den Bahnanlagen.[41] Nach dieser Verordnung sollten bisher errichtete Blinklichtanlagen zwar bestehen bleiben, aber nicht mehr neu angeordnet werden.[42]
- Lichtzeichen
- Lichtzeichen mit Halbschranke oder Schranke
- Andreaskreuz mit Blinklicht für unbeschrankte oder halbbeschrankte Bahnübergänge
- Andreaskreuz mit Blinklicht, Wecker und Leuchtschriftzug an abgelegenen Wegen
- Rotes Blinklicht mit Halbschranke
Kennzeichnung und Sicherung von Bahnübergängen nach BOStrab
Die seit 1987 gültigen Kennzeichnungen der Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung – BOStrab):[43]
- Bild 1
Andreaskreuz.
Der Blitzpfeil in der Mitte des Andreaskreuzes zeigt an, dass die Strecke elektrische Fahrleitung hat. - Bild 2
Lichtzeichen.
Bei beengten Verhältnissen darf das Andreaskreuz neben oder über dem Lichtzeichen angebracht sein.
Literatur
- Wolfgang Stelljes: Heimatkunde am Straßenrand. Was uns braune Schilder an der Autobahn sagen wollen. In: Mitteldeutsche Zeitung/Naumburger Tageblatt, 16.10.2020, S. 24.
Weblinks
- Text der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Download der Sinnbilder und Symbole der StVO, RWB, RWBA und der RtB bei der BASt
- Download der Verkehrszeichen der StVO bei der BASt
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) vom 26. Januar 2001 in der Fassung vom 22. Mai 2017, mit Links zum Katalog der Verkehrszeichen (VzKat) in Anlage
- Anhang zur Anlage zur Vw-StVO (Komplettübersicht zum VzKat)
Anmerkungen
- zum Zweck des VzKat: ihr Teil 1 1. Abs. 1 dieser Anlage zur VwV-StVO sowie Randnummer 8 unter "Zu den §§ 39-43..." der VwV-StVO; zu den Änderungen Bundesanstalt für Straßenwesen: Änderungen im Verkehrszeichenkatalog 2017 zu 1992
- RAL-Gütezeichen für Verkehrszeichen; RAL Gütezeichen - Güteschutzgemeinschaft Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen e.V., abgerufen am 17. Juni 2019.
- Wegweisende Beschilderung; - Verwendung von zusätzlichen grafischen Symbolen gemäß den Richtlinien für die wegweisende Beschilderung der Autobahnen (RWBA 2000). In: Verkehrsblatt Nr. 6, 2001, S. 125.
- Verkehrszeichen und Symbole, RWBA 2000 unter bast.de, Bundesanstalt für Straßenwesen, abgerufen am 9. September 2021.
- Symbole der Richtlinien für die wegweisende Beschilderung außerhalb von Autobahnen 2000. Bundesanstalt für Straßenwesen, abgerufen am 8. September 2021.
- Rundschreiben vom 31.01.2007. (PDF) Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, 31. Januar 2007, abgerufen am 9. September 2021.
- Rundschreiben vom 05.04.2007. (PDF) Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, 5. April 2007, abgerufen am 9. September 2021.
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Anlage 1 (zu § 40 Absatz 6 und 7) Allgemeine und Besondere Gefahrzeichen, auf gesetze-im-internet.de
- Teil 2 - Gefahrzeichen nach Anlage 1 (zu § 40 Absatz 6 und 7 StVO), auf verwaltungsvorschriften-im-internet.de
- Teil 3 - Vorschriftzeichen nach Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1 StVO), auf verwaltungsvorschriften-im-internet.de also auch mit weiteren Sinnbildern gem. § 39 StVO wie Nr. 257-53.
- Teil 4 - Richtzeichen nach Anlage 3 (zu § 42 Absatz 1 StVO). Verwaltungsvorschriften im Internet. (PDF) Abgerufen am 29. Dezember 2020.
- Bundesrat, Drucksache 410/21, vom 12. Mai 2021, Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung, S. 120.
- Das Muster der Parkscheibe wurde bereits am 1. Januar 1982 gültig. Siehe: Parkscheibe (Bild 291 StVO). In: Verkehrsblatt. Nr. 237 vom 24. November 1981, S. 447.
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Anlage 4 (zu § 43 Absatz 3) Verkehrseinrichtungen, auf gesetze-im-internet.de
- Teil 5 - Verkehrseinrichtungen nach Anlage 4 (zu § 43 Absatz 3 StVO), auf verwaltungsvorschriften-im-internet.de
- Teil 6 VzKat mit dem Schild gemäß § 37 Abs. 2 StVO, inzwischen ergänzt um den auf den Radverkehr beschränkten Grünpfeil
- Verordnung zur Neufassung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). In: Bundesgesetzblatt, Teil I, 2013, Nr. 12 vom 12.03.2013, S. 367–427; hier: S. 389.
- Teil 7 - Zusatzzeichen nach § 39 Absatz 3 StVO § 42 Absatz 2 StVO, auf verwaltungsvorschriften-im-internet.de
- Zeichen 1000-32, Fahrrad mit dem waagerechten Pfeilpaar, wird, wegen der Übereinstimmung der Pfeilrichtung passender, seit 2013 statt Zeichen 1000-33 bei freigegebenen Einbahnstraßen unter den Einbahnstraßenpfeil, Zeichen 220, gesetzt (Vgl. BGBl. 2013 I S. 367, 394, Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1) Vorschriftzeichen)
- Siehe: Bundesgesetzblatt 1969, II, S. 1489; sowie Bundesgesetzblatt 1970, II, S. 50.
- Siehe: Bundesgesetzblatt 2016, II, S. 1203; sowie Bundesgesetzblatt 2017, II, S. 933.
- Bundesgesetzblatt Nr. 21 vom 14. Juni 2019 auf Seite 759. Siehe auch Bundesanstalt für Straßenwesen: Neue Verkehrszeichen nach der Einführung des Verkehrszeichenkatalogs 2017
- Bundesgesetzblatt 19, Teil 1, S. 814–837. BGBl. I S. 814
- nach dem Sinnbild „Radverkehr“ einzuordnen
- nach dem Sinnbild „Lastkraftwagen mit Anhänger“ einzuordnen
- nach dem Sinnbild „Personenkraftwagen“ einzuordnen
- nach dem Sinnbild „E-Bikes“ einzuordnen
- Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung vom 12. März 2021, S. 60.
- Ausgestaltung der Zusatzzeichen 1010-68, 1010-69 und 1010-70 sowie der Aufkleber zur Gebührenfreistellung von Carsharingfahrzeugen und elektrisch betriebenen Fahrzeugen. In: Verkehrsblatt 16 (2020), S. 504.
- Bekanntmachung der Maßgaben zur Kennzeichnung von Carsharingfahrzeugen im Sinne des § 2 Nummer 1 und des § 4 Absatz 1 und 2 des Carsharinggesetzes. In: Verkehrsblatt 16 (2020), S. 505.
- Bundesrat, Drucksache 410/21 (Beschluss), vom 25. Juni 2021: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung.
- Beschilderung der Park- und Rastplätze an Bundesautobahnen. In: Straße und Autobahn 11 (1971), S. 520.
- Claudia Pinl: Warthe im Westerwald. Erinnerungskultur an westdeutschen Autobahn-Parkplätzen. In: Informationen. Gesellschaft für Volkskunde in Rheinland-Pfalz, 20, 2006, S. 52–59; hier: S. 55–56.
- Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zu Hinweisschildern auf Gottesdienste und sonstige regelmäßige religiöse Veranstaltungen an öffentlichen Straßen vom 22. Dezember 2008 (Az.: 61-3962.5 sowie Az.: 2-3962.5/9 vom 29. Oktober 2015)
- § 8 Abs. 2 der Tollwut-Verordnung vom 23. Mai 1991 (BGBl. I S. 1168).
- IMS Nr. IV R/IC4-9303 a 93, (Merkblatt 1967, S. 427)
- Merkblatt 1971, S. 552
- IMS, Merkblatt Nr. 1.2/6 (Stand: März 2016), S. 5
- Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO), § 11 Bahnübergänge
- Bundesgesetzblatt 30, 1991, Teil 1, S. 1098–1111; hier, S. 1111.
- Bundesgesetzblatt 30, 1991, Teil 1, Anlageband, Anlage 5 (zu § 11), S. 15–19; (online)
- Bundesgesetzblatt 30, 1991, Teil 1, S. 1098–1111; hier, S. 1100.
- Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung – BOStrab). In: Bundesgesetzblatt. Teil 1, Nr. 58 vom 18. Dezember 1987, Anlage 1. (online)