Bildtafel der Verkehrszeichen in Frankreich
Die Bildtafel der Verkehrszeichen in Frankreich zeigt eine Auswahl der gegenwärtig gültigen Verkehrszeichen in Frankreich. In Form und Gestaltung orientieren sich die Verkehrszeichen an den Richtlinien und Vorlagen des Wiener Übereinkommens über Straßenverkehrszeichen. Aus Gründen der Verständlichkeit bestehen die Verkehrszeichen überwiegend aus allgemein bekannten Piktogrammen, nur in wenigen Fällen werden Begriffe in französischer Sprache verwendet. Der Verkehrszeichenkatalog gliedert sich in die nachfolgend aufgeführten Gruppen.
Gefahrzeichen (danger)
- A1a: Kurve nach rechts
- A1b: Kurve nach links
- A1c: Doppelkurve (zunächst rechts)
- A1d: Doppelkurve (zunächst links)
- A2a: Querrinne oder Bodenschwelle
- A2b: Bremsschwelle
- A3: Verengte Fahrbahn
- A3a: einseitig rechts verengte Fahrbahn
- A3b: einseitig links verengte Fahrbahn
- A4: Glatte Fahrbahn
- A7: Bahnübergang mit Schranken
- A8: Bahnübergang ohne Schranken
- A13a: Ort mit hohem Aufkommen an Kindern
- A13b: Fußgängerübergang
- A14: Gefahr
- A15a1: Viehtrieb
- A15a2: Viehtrieb
- A15b: Wildwechsel
- A15c: Reiter
- A16: Gefährliches Gefälle
- A17: Ampel
- A18: Gegenverkehr
- A19: Steinschlaggefahr
- A20: Ufer
- A21: Radfahrer kreuzen
- A23: Flugbetrieb
- A24: Seitenwind
Vorrang (priorité)
- AB1: Vorfahrt von rechts
- AB2: Vorfahrt an nächster Kreuzung (wörtlich: punktuelle Vorfahrt)
- AB3a: Vorfahrt gewähren
- AB3b: Vorfahrt gewähren
- AB4: Stopp
- AB5: Stopp
- AB25: Kreuzung mit Kreisverkehr
- AB6: Straße 1. Ordnung
- AB7: Ende Straße 1. Ordnung
Verbotsschilder (prescription)
- B0: Fahrverbot
- B1: Einfahrtsverbot
- B2a: Verbot des Linksabbiegens
- B2b: Verbot des Rechtsabbiegens
- B2c: Wendeverbot
- B3: Überholverbot
- B3a: Überholverbot für Lastwagen
- B4: Zollstelle
- B5a: Straßensperre: Gendarmerie
- B5b: Straßensperre: Polizei
- B5c: Mautstelle
- B6a1: eingeschränktes Haltverbot
- B6a2: eingeschränktes Haltverbot am 1. bis 15. Tag des Monats
- B6a3: eingeschränktes Haltverbot am 16. bis zum letzten Tag des Monats
- B6d: Haltverbot
- B7a: Verbot für motorisierten Verkehr ausgenommen Mofas
- B7b: Verbot für motorisierten Verkehr
- B8: Güterverkehr nicht gestattet
- B9a: Fußgängerverbot
- B9b: Fahrradverbot
- B9c: Zugtiergespanne verboten
- B9d: Landwirtschaftliche Fahrzeuge verboten
- B9e: Handkarrenverbot
- B9f: Omnibusverbot
- B9g: Mofaverbot
- B9h: Motorrad- und Mopedverbot
- B9i: Wohnwagenverbot
- B10a: Höchstlänge
- B11: Höchstbreite
- B12: Höchsthöhe
- B13: Höchstgewicht
- B13a: Höchstachslast
- B15: Gegenverkehr gewähren
- B16: Hupverbot
- B17: Mindestabstand
- B18a: Explosive oder brennbare Ladung verboten
- B18b: Wassergefährdende Ladung verboten
- B18c: Gefährliche Güter verboten
- B19: Spezielle Verbote, die angegeben sind
- B30: Beginn Tempo-30-Zone
Vorgeschriebene Fahrtrichtungen und Sonderwege (obligation)
- B21-1: vorgeschriebene Fahrtrichtung – hier rechts
- B21-2: vorgeschriebene Fahrtrichtung – hier links
- B21a1: vorgeschriebene Vorbeifahrt – rechts vorbei
- B21a2: vorgeschriebene Vorbeifahrt – links vorbei
- B21b: vorgeschriebene Fahrtrichtung – geradeaus
- B21c1: vorgeschriebene Fahrtrichtung – rechts
- B21c2: vorgeschriebene Fahrtrichtung – links
- B21d1: vorgeschriebene Fahrtrichtung – geradeaus und rechts
- B21d2: vorgeschriebene Fahrtrichtung – geradeaus und links
- B21e: vorgeschriebene Fahrtrichtung – rechts und links
- B22a: Radweg
- B22b: Gehweg
- B22c: Reitweg
- B26: Schneeketten-Obligatorium
- B27a: Linienomnibusse
- B27b: Straßenbahn
- B29: Kriechspur
- B29: Abblendlicht einschalten
- B40: Ende des Radwegs
- B41: Ende des Gehwegs
- B42: Ende des Reitwegs
- B43: Ende der vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit
- B44: Ende Schneeketten-Obligatorium
- B45: Ende des Weges für Linienomnibusse
- B49: Ende des Weges für Kraftfahrzeuge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen
- B49: Abblendlicht ausschalten
- B52: Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs
- B53: Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs
- B54: Fußgängerbereich
- B55: Ende einer Fußgängerzone
Ende von Verboten (fin d’interdiction)
- B31: Ende sämtlicher Streckenverbote
- B33: Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
- B34: Ende des Überholverbotes für Kraftfahrzeuge aller Art
- A34a: Ende des Überholverbotes für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t
- B35: Ende des Hupverbotes
- B39: Ende von speziellen Verboten, die angegeben sind
- B50a: Ende eines eingeschränkten Haltverbotes für eine Zone
- B50b: Ende eines eingeschränkten Haltverbotes für eine Zone (halbmonatlicher Seitenwechsel)
- B50c: Ende eines eingeschränkten Haltverbotes für eine Zone (mit Parkscheibe)
- B50d: Ende eines eingeschränkten Haltverbotes für eine Zone (gebührenpflichtig)
- B50e: Ende eines eingeschränkten Haltverbotes für eine Zone (halbmonatlicher Seitenwechsel und mit Parkscheibe)
- B51: Ende einer Tempo-30-Zone
Hinweise (indication)
- C1a: Parkplatz
- C1b: Parkplatz mit Parkscheibe
- C1b-ancien: Parkplatz mit Parkscheibe (bis 2008)
- C1c: Parkplatz mit Parkschein
- C3: Waldbrandgefahr
- C4a: Richtgeschwindigkeit
- C4b: Ende der Richtgeschwindigkeit
- C5: Taxistand
- C6: Bushaltestelle
- C12: Einbahnstraße
- C13a: Sackgasse
- C13b: Vorwarnung auf eine Sackgasse
- C13c: für Fußgänger durchlässige Sackgasse
- C13d: für Radfahrer und Fußgänger durchlässige Sackgasse
- C14: Straßenzustand (geschlossen)
- C14: Straßenzustand (offen)
- C18: Vorrang vor dem Gegenverkehr
- C20a: Fußgängerübergang
- C20c: Straßenbahn kreuzt
- C23: Kennzeichnung von Parkflächen, auf denen Wohnwagen auch länger als 14 Tage parken dürfen
- C24a: Fahrstreifentafel; Darstellung mit Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen B8
- C24a: Fahrstreifentafel; Darstellung ohne Gegenverkehr
- C24a: Fahrstreifentafel; Darstellung mit Radverkehr als Gegenverkehr
- C24a: Fahrstreifentafel; Darstellung mit Linienverkehr als Gegenverkehr
- C24b: Fahrstreifentafel; Darstellung ohne Gegenverkehr
- C24b: Fahrstreifentafel; Darstellung ohne Gegenverkehr
- C24c: Vorwarnung auf eine Straße mit Bahnübergang und Schranken oder Halbschranken
- C24c: Vorwarnung auf eine Straße mit Radverkehr
- C25a: Informationstafel an Grenzübergangsstellen
- C25b: Informationstafel an Autobahnen
- C26a: Notfallspur (rechts)
- C26b: Notfallspur (links)
- C27: Bremsschwelle
- C28: Einengungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr
- C28: Einengungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr
- C28: Einengungstafel; Darstellung ohne Gegenverkehr
- C29a: Fahrstreifentafel; Darstellung mit Gegenverkehr
- C29b: Fahrstreifentafel; Darstellung mit Gegenverkehr
- C29c: Fahrstreifentafel; Darstellung mit Gegenverkehr
- C30: Einengungstafel; Darstellung mit Gegenverkehr
- C50: Anhalten auf Bürgersteig erlaubt
- C51a: Abschnitt mit regulierter Geschwindigkeit
- C51b: Ende des Abschnittes mit regulierter Geschwindigkeit
- C62: Mautstelle
- C64a: Zahlungsmethode an einer Mautstelle – Persönlich
- C64b: Zahlungsmethode an einer Mautstelle – Kreditkarte
- C64c1: Zahlungsmethode an einer Mautstelle – Automat
- C64c2: Zahlungsmethode an einer Mautstelle – Bargeld
- C64d: Zahlungsmethode an einer Mautstelle – Abonnement
- C107: Kraftfahrstraße
- C108: Ende der Kraftfahrstraße
- C111: Tunnel
- C112: Ende des Tunnels
- C113: Radweg
- C114: Ende des Radweges
- C115: Grünweg
- C116: Ende eines Grünweges
- C117-b21b: kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern – geradeaus
- C117-b21c1: kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern – rechts
- C117-b21c2: kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern – links
- C117-b21d1: kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern – geradeaus und rechts
- C117-b21d2: kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern – geradeaus und links
- C117-b21e: kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern – rechts und links
- C207: Autobahn
- C208: Ende der Autobahn
Dienstleistungen (services)
- CE1: Erste Hilfe
- CE2a: Notrufsäule
- CE2b: Telefonzelle
- CE3a: Fremdenverkehrsbüro oder Auskunftsstelle
- CE3b: Touristische Informationstafel
- CE4a: Zeltplatz
- CE4b: Wohnwagen- und Wohnmobilplatz
- CE4c: Zelt-, Wohnwagen- und Wohnmobilplatz
- CE5a: Jugendherberge
- CE5b: Fremdenzimmer oder Herberge
- CE6a: Zufahrt zu Wanderwegen
- CE6b: Zufahrt zu Wintersportmöglichkeiten
- CE7: Rastplatz
- CE8: Autoverladung
- CE9: Videoüberwachter Parkplatz
- CE10: Autofähre
- CE12: Toilette
- CE14: Einrichtung für Behinderte
- CE15a: Tankstelle
- CE15c: Tankstelle mit Autogas (GPL – Gaz de pétrole liquéfié)
- CE15e: Markentankstelle (mit jeweiligem Markenlogo) – 24/7 geöffnet
- CE15f: Markentankstelle mit Autogas (mit jeweiligem Markenlogo) – 24/7 geöffnet
- CE16: Restaurant, 7 Tage geöffnet
- CE17: Hotel oder Motel, 7 Tage geöffnet
- CE18: Imbissstube, 7 Tage geöffnet
- CE19: Anlegestelle für Boote
- CE20a: Seilbahn
- CE20b: Sessellift oder Gondelbahn
- CE21: Aussichtspunkt
- CE22: Verkehrsfunk
- CE23: Spielplatz
- CE24: Abwasserentleerung
- CE25: Geldautomat
- CE26: Luftdrucküberprüfung
- CE27: Erholungsgebiet
- CE28: Pannenhilfe
- CE29: Feuerlöscher
- CE30a: Notausgang – rechts
- CE30b: Notausgang – links
- CE50: Verschiedene Einrichtungen und Dienstleistungen
Wegweisung (direction)
- D21a: Wegweiser auf sonstigen Straßen mit größerer Verkehrsbedeutung mit Entfernungen
- D21b: Wegweiser auf sonstigen Straßen mit größerer Verkehrsbedeutung
- D43: Vorwegweiser auf sonstigen Straßen mit größerer Verkehrsbedeutung
- D61: Entfernungstafel auf Nationalstraßen
Temporäre Verkehrszeichen (temporaire)
- AK2: Querrinne oder Bodenschwelle
- AK3: Verengte Fahrbahn
- AK4: Glatte Fahrbahn
- AK5: Baustelle
- AK14: Gefahr
- AK17: Lichtzeichenanlage
- AK22: Rollsplitt
- AK30: Stau
- AK31: Unfall
- AK32: Ankündigung Nebelschwaden oder Qualm
Siehe auch
Weblinks
Commons: Verkehrszeichen in Frankreich – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
- Le site de la Sécurité Routière - La signalisation routière (französisch)
- le catalogue des signaux routiers (französisch) (PDF-Datei; 7,18 MB)
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