Amtsgericht Neustrelitz
Das Amtsgericht Neustrelitz war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Bezirk des Landgerichts Neubrandenburg. Durch die Gerichtsstrukturreform wurde das Amtsgericht Neustrelitz am 2. Februar 2015 aufgehoben und in eine Zweigstelle des Amtsgerichts Waren (Müritz) umgewandelt.[1]
Gerichtssitz und -bezirk
Das Gericht hatte seinen Sitz in Neustrelitz.[2]
Der Gerichtsbezirk umfasste seit dem Inkrafttreten der Gerichtsstrukturreform am 6. Oktober 2014 das Gebiet der folgenden Städte und Gemeinden.[3]
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Zum 6. Oktober 2014 wurden folgende Städte und Gemeinden aus dem Bezirk des Amtsgerichts Neustrelitz in den Bezirk des Amtsgerichts Neubrandenburg eingegliedert.[1]
- Feldberger Seenlandschaft,
- Groß Miltzow,
- Kublank,
- Neetzka,
- Petersdorf,
- Schönbeck,
- Schönhausen,
- Voigtsdorf und
- Woldegk
Durch die Auflösung des Gerichtes wurden sämtliche Städte und Gemeinden am 2. Februar 2015 in den Bezirk des Amtsgerichts Waren (Müritz) eingegliedert.[4]
Die Zweigstelle Neustrelitz ist im ehemaligen Bezirk des Amtsgerichts Neustrelitz ausschließlich zuständig in Familiensachen, Unterbringungs- und Freiheitsentziehungssachen, in Angelegenheiten der Beratungshilfe, Betreuungssachen und Jugendstrafsachen sowie als Rechtsantragsstelle für die Aufnahme von Erklärungen.[5]
Sie ist daneben für den gesamten Bezirk des Amtsgerichts Waren (Müritz) ausschließlich zuständig für Strafsachen des Jugendschöffengerichts.[6]
Gebäude und Geschichte
Die Zweigstelle Neustrelitz des Amtsgerichts Waren (Müritz) befindet sich im denkmalgeschützten Gebäudekomplex Tiergartenstraße 5 / Ecke Töpferstraße 13a nahe dem Stadtzentrum von Neustrelitz. Seit 2. März 2015 ist der Gebäudekomplex auch Sitz des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern, das vorher in Neubrandenburg ansässig war. Im Gebäude Töpferstraße 13a war zuvor das Amtsgericht Neustrelitz untergebracht, das 1865 nach Entwürfen von Friedrich Wilhelm Buttel als Großherzogliches Landgericht mit Gerichtssaal und einem Gefängnis im Hof errichtet worden war. Im März 1925 verurteilte das Landgericht Neustrelitz irrtümlicherweise den Polen Josef Jakubowski wegen Mordes zum Tode. Es handelt sich dabei um einen der bedeutendsten Justizirrtümer der deutschen Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts. Das Gebäude Tiergartenstraße 5 war zu DDR-Zeiten eine Zweigstelle des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR (MfS). Der vom MfS als Untersuchungshaftanstalt genutzte Gefängnisbau im Hof ist heute ein Erinnerungsort an diese Zeit der Gebäudenutzung. Schwarze Stelen mit entsprechender Beschriftung auf dem am Gebäude Tiergartenstraße 5 vorbeiführenden Fußweg weisen auf den Erinnerungsort im Hof des Gebäudekomplexes hin.
Übergeordnete Gerichte
Dem Amtsgericht Neustrelitz war das Landgericht Neubrandenburg übergeordnet.[7] Zuständiges Oberlandesgericht war das Oberlandesgericht Rostock.
Durch die Umwandlung des Amtsgerichts in eine Zweigstelle des Amtsgerichts Waren (Müritz) bleibt es bei der Zuständigkeit des Landgerichts Neubrandenburg und des Oberlandesgerichts Rostock.[8]
Weblinks
- Internetpräsenz des Amtsgerichts Neustrelitz. Archiviert vom Original am 17. Dezember 2014; abgerufen am 1. Februar 2015.
- Übersicht der Rechtsprechung des Amtsgerichts Neustrelitz. Abgerufen am 8. Dezember 2014.
Einzelnachweise
- Informationen zur Gerichtsstrukturreform. (Nicht mehr online verfügbar.) Justizministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern, archiviert vom Original am 16. Dezember 2015; abgerufen am 5. November 2015.
- § 4 Abs. 1 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 11. November 2013, GVOBl. M-V 1998, S. 444, 549.
- I. c) der Anlage zu § 4 Abs. 2 S. 1 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 11. November 2013.
- § 4 Abs. 7 Nr. 2 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 11. November 2013.
- § 2 Abs. 2 S. 1 der Verordnung über die amtsgerichtlichen Zweigstellen und weitere Vorschriften zur Umsetzung des Gerichtsstrukturneuordnungsgesetzes (Zweigstellenverordnung - ZweigstVO M-V) vom 15. Januar 2014, GVOBl. M-V 2014, S. 29.
- § 2 Abs. 2 S. 2 ZweigstVO M-V.
- § 3 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 lit. c des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 11. November 2013.
- § 3 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 lit. f des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 11. November 2013.