Amtsgericht Strasburg (Uckermark)
Das Amtsgericht Strasburg war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Bezirk des Landgerichts Neubrandenburg.
Gerichtssitz und -bezirk
Das Gericht hatte seinen Sitz in der Stadt Strasburg (Uckermark).[1]
Der Gerichtsbezirk umfasste das Gebiet des damaligen Landkreises Strasburg.[2]
Am 31. Dezember 1997 wurde das Gericht aufgehoben und in eine Zweigstelle des Amtsgerichts Pasewalk umgewandelt. Die Zweigstelle wurde am 1. Februar 1998 geschlossen.[3]
Gebäude
Das Gericht war in der Villa Schulz unter der Anschrift Bahnhofstraße 5 untergebracht. Mittlerweile ist das Gebäude zu einer Ruine verfallen.
Übergeordnete Gerichte
Dem Amtsgericht Strasburg war das Landgericht Neubrandenburg übergeordnet.[4] Zuständiges Oberlandesgericht war das Oberlandesgericht Rostock.
Weblinks
- Übersicht der Rechtsprechung des Amtsgerichts Strasburg. Abgerufen am 28. August 2015.
Einzelnachweise
- § 4 Abs. 1 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 19. März 1991, GVOBl. M-V 1991, S. 103 (PDF; 684 kB).
- § 4 Abs. 8 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 19. März 1991.
- Verordnung vom 12. Januar 1998, GVOBl. M-V 1998, S. 97.
- § 3 Abs. 6 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 19. März 1991.