Amtsgericht Waren (Müritz)
Das Amtsgericht Waren (Müritz) ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Bezirk des Landgerichts Neubrandenburg.
Gerichtssitz und -bezirk
Das Gericht hat seinen Sitz in Waren (Müritz).[1]
Der Gerichtsbezirk umfasste bis zum 2. Februar 2015 das Gebiet der folgenden Städte und Gemeinden.[2]
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Folgende Städte und Gemeinden wurden durch Umwandlung des Amtsgerichts Neustrelitz in eine Zweigstelle des Amtsgerichts Waren (Müritz) in dessen Bezirk am 2. Februar 2015 eingegliedert.[3]
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Damit wurde der ursprünglich etwa 1710 km2 große Gerichtsbezirk durch die Gerichtsstrukturreform auf etwa 2610 km2 vergrößert.[4] In ihm leben ungefähr 99.000 Einwohner.[5]
Das Amtsgericht Waren (Müritz) ist als Schifffahrtsgericht sowohl sachlich[6] als auch örtlich zuständig in Binnenschifffahrtssachen im ersten Rechtszug für den Bezirk des Oberlandesgerichts Rostock und somit für ganz Mecklenburg-Vorpommern.[7]
Gebäude
Das Gerichtsgebäude befindet sich in der Straße Zum Amtsbrink 4 am Bürger- und Verwaltungszentrum in der Nähe des Stadtzentrums von Waren (Müritz).
Die Zweigstelle Neustrelitz ist unter der Anschrift Tiergartenstraße 5 in Neustrelitz untergebracht.
Übergeordnete Gerichte
Dem Amtsgericht Waren (Müritz) ist das Landgericht Neubrandenburg übergeordnet.[8] Zuständiges Oberlandesgericht ist das Oberlandesgericht Rostock.
Für Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des Amtsgerichts Waren (Müritz) in Binnenschifffahrtssachen ist das Hanseatische Oberlandesgericht als Schifffahrtsobergericht zuständig.[9]
Weblinks
- Internetpräsenz des Amtsgerichts Waren (Müritz). Abgerufen am 14. September 2018.
- Übersicht der Rechtsprechung des Amtsgerichts Waren (Müritz). Abgerufen am 11. Dezember 2014.
Einzelnachweise
- § 4 Abs. 1 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 11. November 2013, GVOBl. M-V 1998, S. 444, 549.
- I. f) der Anlage zu § 4 Abs. 2 S. 1 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 11. November 2013.
- § 4 Abs. 7 Nr. 2 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 11. November 2013.
- Informationen der Initiatoren des Volksbegehrens gegen die Gerichtsstrukturreform. (PDF; 660 kB) S. 9, archiviert vom Original am 29. September 2015; abgerufen am 29. Januar 2018.
- Stand: 30. Juni 2014, Statistischer Bericht des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern, abgerufen am 29. Januar 2018.
- §§ 1, 3 Abs. 1 S. 1 BinSchGerG.
- § 7 der Verordnung über die Konzentration von Zuständigkeiten der Gerichte (Konzentrationsverordnung - KonzVO M-V) vom 28. März 1994, GVOBl. M-V 1994, S. 514.
- § 3 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 lit. f des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 11. November 2013.
- § 1 des Abkommens zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Zuständigkeit des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Binnenschiffahrtssachen vom 1. Juni/12. August 1993, GVOBl. M-V 1993, S. 594.