Amtsgericht Malchin
Das Amtsgericht Malchin war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Bezirk des Landgerichts Neubrandenburg.
Gerichtssitz und -bezirk
Das Gericht hatte seinen Sitz in der Stadt Malchin.[1]
Der Gerichtsbezirk umfasste das Gebiet des damaligen Landkreises Malchin.[2]
Am 31. Dezember 1997 wurde das Gericht aufgehoben und in eine Zweigstelle des Amtsgerichts Demmin umgewandelt. Die Zweigstelle wurde am 9. Mai 2009 geschlossen.[3]
Gebäude
Das zweigeschossige denkmalgeschützte[4] historisierende Gebäude wurde 1879 im Stil des Eklektizismus mit klassizistischen und barocken Elementen gebaut und befindet sich am Amtsgerichtsplatz. Auch die Zweigstelle war dort bis 2009 untergebracht. Heute ist es ein Wohnhaus.
Übergeordnete Gerichte
Dem Amtsgericht Malchin war das Landgericht Neubrandenburg übergeordnet.[5] Zuständiges Oberlandesgericht war das Oberlandesgericht Rostock.
Weblinks
- Internetpräsenz der Zweigstelle Malchin. Archiviert vom Original am 11. Oktober 2008; abgerufen am 11. Mai 2015.
Einzelnachweise
- § 4 Abs. 1 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 19. März 1991, GVOBl. M-V 1991, S. 103 (PDF; 83,6 kB).
- § 4 Abs. 8 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 19. März 1991.
- Verordnung vom 6. April 2009, GVOBl. M-V 2009, S. 321.
- Liste der Baudenkmale in Malchin
- § 3 Abs. 6 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 19. März 1991.