Amtsgericht Malchin

Das Amtsgericht Malchin war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Bezirk des Landgerichts Neubrandenburg.

Gebäude des ehemaligen Amtsgerichts Malchin

Gerichtssitz und -bezirk

Das Gericht hatte seinen Sitz in der Stadt Malchin.[1]

Der Gerichtsbezirk umfasste das Gebiet des damaligen Landkreises Malchin.[2]

Am 31. Dezember 1997 wurde das Gericht aufgehoben und in eine Zweigstelle des Amtsgerichts Demmin umgewandelt. Die Zweigstelle wurde am 9. Mai 2009 geschlossen.[3]

Gebäude

Das zweigeschossige denkmalgeschützte[4] historisierende Gebäude wurde 1879 im Stil des Eklektizismus mit klassizistischen und barocken Elementen gebaut und befindet sich am Amtsgerichtsplatz. Auch die Zweigstelle war dort bis 2009 untergebracht. Heute ist es ein Wohnhaus.

Übergeordnete Gerichte

Dem Amtsgericht Malchin war das Landgericht Neubrandenburg übergeordnet.[5] Zuständiges Oberlandesgericht war das Oberlandesgericht Rostock.

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Einzelnachweise

  1. § 4 Abs. 1 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 19. März 1991, GVOBl. M-V 1991, S. 103 (PDF; 83,6 kB).
  2. § 4 Abs. 8 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 19. März 1991.
  3. Verordnung vom 6. April 2009, GVOBl. M-V 2009, S. 321.
  4. Liste der Baudenkmale in Malchin
  5. § 3 Abs. 6 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 19. März 1991.

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