Landgericht Neubrandenburg
Das Landgericht Neubrandenburg ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und eines von vier Landgerichten im Bezirk des Oberlandesgerichts Rostock.
Gerichtssitz und -bezirk
Lage der Landgerichte in den jeweiligen Gerichtsbezirken in Mecklenburg-Vorpommern
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Das Gericht hat seinen Sitz in Neubrandenburg.[1]
Der Gerichtsbezirk umfasst die Bezirke der Amtsgerichte Neubrandenburg, Pasewalk und Waren (Müritz).[2]
Gerichtsbezirk | Fläche | Einwohnerzahl[3] |
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Amtsgericht Neubrandenburg | 2.859,79 km2 | 162.927 |
Amtsgericht Pasewalk | 1.956,78 km2 | 85.057 |
Amtsgericht Waren (Müritz) | 2.610,39 km2 | 98.684 |
Landgericht Neubrandenburg | 7.426,96 km2 | 346.668 |
Gebäude
Das Gerichtsgebäude Friedrich-Engels-Ring 15–18, Neubrandenburg beherbergt das Justizzentrum. Es befindet sich in der Nähe des Bahnhofes.
Über- und nachgeordnete Gerichte
Dem Landgericht Neubrandenburg sind das Oberlandesgericht Rostock und der Bundesgerichtshof (BGH) übergeordnet. Nachgeordnet sind die Amtsgerichte Neubrandenburg, Pasewalk und Waren (Müritz).
Staatsanwaltschaft
Die beim Landgericht Neubrandenburg eingerichtete Staatsanwaltschaft Neubrandenburg ist für den gesamten Landgerichtsbezirk zuständig.[4] Untergebracht ist sie im Behördenzentrum in der Neustrelitzer Straße 120. In direkter Nähe befindet sich die mittlerweile geschlossene Justizvollzugsanstalt Neubrandenburg.
Siehe auch
Weblinks
- Internetpräsenz des Landgerichts Neubrandenburg. Abgerufen am 14. September 2018.
- Internetpräsenz der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg. Abgerufen am 14. September 2018.
- Übersicht der Rechtsprechung des Landgerichts Neubrandenburg. Abgerufen am 6. Januar 2015.
Einzelnachweise
- § 3 Abs. 1 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 11. November 2013, GVOBl. M-V 1998, S. 444, 549.
- § 3 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 11. November 2013.
- Stand: 30. Juni 2014, Statistischer Bericht des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern, abgerufen am 30. Januar 2018.
- § 12 Abs. 3, 4 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 11. November 2013.