Amtsgericht Teterow
Das Amtsgericht Teterow war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Gerichtssitz und -bezirk
Das Gericht hatte seinen Sitz in der Stadt Teterow.[1]
Der Gerichtsbezirk umfasste das Gebiet des damaligen Landkreises Teterow.[2]
Am 31. Dezember 1997 wurde das Gericht aufgehoben und in eine Zweigstelle des Amtsgerichts Güstrow umgewandelt. Die Zweigstelle wurde am 26. Juli 1999 geschlossen.[3]
Gebäude
Das Gericht befand sich in einem denkmalgeschützten Gebäude in der Warener Straße 31.[4] Auch die Zweigstelle war dort untergebracht.
Übergeordnete Gerichte
Dem Amtsgericht Teterow war zunächst das Landgericht Neubrandenburg übergeordnet.[5] 1994 wechselte die Zuständigkeit zum Landgericht Rostock.[6] Zuständiges Oberlandesgericht war das Oberlandesgericht Rostock.
Einzelnachweise
- § 4 Abs. 1 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 19. März 1991, GVOBl. M-V 1991, S. 103 (PDF; 83,6 kB).
- § 4 Abs. 8 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 19. März 1991.
- Verordnung vom 5. Juli 1999, GVOBl. M-V 1999, S. 428.
- Denkmalliste des Landkreises Güstrow (PDF; 934 kB), unter der Identitätsnummer 1137.
- § 3 Abs. 6 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 19. März 1991.
- Art. 1 Nr. 1 des ersten Gesetzes zur Änderung des Gerichtsstrukturgesetzes (Gerichtsstrukturänderungsgesetz – GStrukÄndG) vom 28. Juni 1994, GVOBl. M-V 1994, S. 657 (PDF; 698 kB).