Reichsbahndirektion Frankfurt/Main
Die Reichsbahndirektion Frankfurt war ein Verwaltungsbezirk der Deutschen Reichsbahn.
Geschichte
Vorgeschichte
Die Bebraer Bahn war ein ursprünglich kurhessisches Projekt, das nach der Annexion des Kurstaats in Folge des Deutschen Kriegs von 1866 vom Königreich Preußen übernommen wurde. Die Bahn wurde von der Direction der Bebra-Hanauer Bahn in der ehemaligen kurhessischen Hauptstadt Kassel verwaltet. Am 15. November 1873 nahm sie, von Hanau Ost kommend, ihr letztes Teilstück bis zum Bebraer Bahnhof in Frankfurt-Sachsenhausen auf.
In der Folge verlegten die Preußischen Staatseisenbahnen den Sitz der Eisenbahndirektion zum 1. April 1874[Anm. 1] nach Frankfurt am Main und benannten sie in Königliche Eisenbahn-Direction zu Frankfurt am Main um.[1]
Entwicklung
Sie wurde 1879 zu einer der 11 Eisenbahndirektionen der damals im Rahmen der Verstaatlichungswelle neu organisierten Preußische Staatseisenbahnen.[2] In der Folge fand 1880 eine umfangreiche Zuständigkeitserweiterung statt, als die bisherigen Direktionsbezirke Wiesbaden und Saarbrücken aufgelöst wurden.[3] Eine erneute Umstrukturierung erfolgte 1897 mit der Gründung der Preußisch-Hessischen Eisenbahngemeinschaft. In deren Zuge wurde zwar die private Hessische Ludwigsbahn verstaatlicht und 1902 die kondominale Main-Neckar-Eisenbahn in die Eisenbahngemeinschaft übernommen, zugleich musste aber als politisches Zugeständnis an das Großherzogtum Hessen die Königlich Preußische und Großherzoglich Hessische Eisenbahndirektion Mainz gegründet werden. In der Folge wurde der Umfang des Direktionsbezirks zum 1. April 1897 neu definiert.[4] Am 1. Januar 1914 ging das Eigentum an der Kronberger Bahn auf den Preußischen Staat über, die Strecke wurde Teil der Preußischen Staatseisenbahnen und der Eisenbahndirektion Frankfurt unterstellt.[5] Neben den genannten Umstrukturierungen gab es immer wieder kleinere Änderungen des Zuständigkeitsbereichs gegenüber benachbarten Direktionen.
Am 9. März 1914 wurden im Direktionsbezirk zahlreiche neue „Doppellichtvorsignale“ in Betrieb genommen, die dem heute noch gebräuchlichen Modell des Formsignals entsprachen. Damit war fast[Anm. 2] die gesamte Direktion mit den neuen Signalen ausgestattet.[6]
Dienstgebäude
Das Dienstgebäude der Frankfurter Direktion stand in der heutigen Friedrich-Ebert-Anlage (damals: Hohenzollernplatz) und wurde 1908 errichtet. Architekt war Armin Wegner. Es wurde im Zweiten Weltkrieg schwer beschädigt, anschließend stark vereinfacht wieder aufgebaut und 2007 abgerissen.
Reichsbahndirektion
1920 gingen die Preußischen Staatseisenbahnen in der Deutschen Reichsbahn auf. Die Direktionsbezeichnungen änderten sich entsprechend und die Direktion hieß nun „Reichsbahndirektion Frankfurt/Main“.
Mit Gründung der Deutschen Bundesbahn firmierte die Direktion erneut um. Die neue Bezeichnung lautete nun „Bundesbahndirektion Frankfurt/M.“.
Verwaltungsbezirk
Der Zuständigkeitsbereich der Reichsbahndirektion erstreckte sich (bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs) über die südliche preußische Provinz Hessen-Nassau und die Provinz Oberhessen des Volksstaats Hessen: nördlich bis Dillenburg, Marburg und Bebra; nordwestlich bis Siegburg, westlich bis Oberlahnstein, nördlich des Mains bis Aschaffenburg und Gemünden am Main, südlich des Mains aber kaum über die Frankfurter Stadtgrenze hinaus. Die östliche Grenze verlief über die Rhön. Bedeutende Strecken innerhalb der Direktion waren:
- der Südteil der Main-Weser-Bahn Niederwalgern–Gießen–Frankfurt am Main
- die Bebra-Hanauer Bahn über Fulda nach Frankfurt und der Abzweigung nach Gemünden (Main)
- die Sieg-Dill-Strecke zwischen Siegburg und Gießen
- die Lahntalbahn Gießen–Limburg an der Lahn (–Koblenz)
1925 verwaltete die Reichsbahndirektion 2036 km Eisenbahnstrecken (1938: 2101 km[7]) mit 530 Bahnhöfen und Haltepunkten und war für 28.603 Mitarbeiter zuständig. Sie war in 22 Ämter und 116 Bahnmeistereien eingeteilt und besaß 18 Bahnbetriebswerke.[8]
Präsidenten
- Redlich (1874–1875)[9]
- Hendel (1875–1887), zuvor Mitglied der Herzoglich-Nassauischen Eisenbahndirektion, nach 1887 Präsident der Eisenbahndirektion Wiesbaden[10]
- Heinrich von Guérard (1887–1895)
- Becher (1895–1899)
- Thomé (1899–1908)
- Lorenz Reuleaux (1908–1919)
- Stapff (1919–1925)
- Roser (ab 1925)
Literatur
- Wolfgang Klee: Preußische Eisenbahngeschichte. Kohlhammer Edition Eisenbahn, Stuttgart u. a. 1982, ISBN 3-17-007466-0.
- Reichsbahndirektion Frankfurt am Main (Hrsg.): Amtlicher Taschenfahrplan für Frankfurt (Main). Jahresfahrplan 1943. Frankfurt am Main 1943. (als Reprint: Verlag Rockstuhl, Bad Langensalza 2005, ISBN 3-937135-96-0.)
- Ferdinand von Rüden: Verkehrsknoten Frankfurt am Main. Von den Anfängen bis um 1980. EK-Verlag, Freiburg im Breisgau 2012, ISBN 978-3-88255-246-1, S. 40 f.
Weblinks
- Königliche Eisenbahndirektion in Frankfurt a. Main. Zeittafel. In: bahnstatistik.de. Abgerufen am 24. Januar 2021.
- Streckenkarte der RBD Frankfurt (1927). In: bahnstatistik.de. Abgerufen am 24. Januar 2021.
- Streckenkarte der RBD Frankfurt/Main (1938) (Memento vom 4. März 2016 im Internet Archive)
Anmerkungen
- In der Literatur findet sich auch die Angabe 7. April 1874.
- Nur die Main-Lahn-Bahn (Frankfurt-Höchst–Limburg (Lahn)) und die Strecke Elm–Gemünden fehlten noch.
Einzelnachweise
- von Rüden, S. 40.
- Klee, S. 179.
- Von Rüden, S. 40.
- Bekanntmachung, die Festsetzung des Eisenbahndirektionsbezirks Mainz und die anderweitige Abgrenzung des Eisenbahndirektionsbezirks Frankfurt a. M. betreffend vom 24. März 1897. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 11 vom 31. März 1897, S. 58f.
- Eisenbahndirektion Mainz (Hg.): Amtsblatt der Königlich Preußischen und Großherzoglich Hessischen Eisenbahndirektion in Mainz vom 1. August 1914, Nr. 38. Bekanntmachung Nr. 448, S. 264.
- Eisenbahndirektion Mainz (Hg.): Amtsblatt der Königlich Preußischen und Großherzoglich Hessischen Eisenbahndirektion in Mainz vom 14. März 1914, Nr. 13. Bekanntmachung Nr. 147, S. 91.
- von Rüden, S. 41.
- von Rüden, S. 40.
- von Rüden, S. 40.
- Amtsblatt der Reichsbahndirektion Mainz, Nr. 50 vom 18. September 1937, Bekanntmachung Nr. 621, S. 306.