Preußisch-Hessische Eisenbahngemeinschaft
Die Preußisch-Hessische Eisenbahngemeinschaft (mit voller Bezeichnung: Königlich Preußische und Großherzoglich Hessische Eisenbahnbetriebs- und Finanzgemeinschaft) war der gemeinsame Betrieb Königlich Preußischen und Großherzoglich Hessischen Staatseisenbahnen. Den hessischen Teil der Gemeinschaft betrieb die eigens dafür gegründete Eisenbahndirektion Mainz.
Entstehung
Ein Grund für diesen Zusammenschluss war die geografische Lage des zweigeteilten Großherzogtums Hessen, das eng mit preußischen Gebieten verschachtelt war. Ferner hatten beide Staaten das Ziel, die letzte große Privatbahn in Deutschland, die Hessische Ludwigs-Eisenbahngesellschaft (HLB), zu verstaatlichen. Die beiden Staaten schlossen über dieses Vorhaben am 23. Juni 1896 einen Staatsvertrag ab.[1]
Am 1. April 1897 übernahm die Verwaltung der Preußischen Staatseisenbahnen die Betriebsführung der Staatseisenbahnen des Großherzogtums Hessen unter der gemeinsamen Bezeichnung Königlich Preußische und Großherzoglich Hessische Eisenbahnbetriebs- und Finanzgemeinschaft. Eigentums- und Hoheitsrechte sowie die anteilige Rendite verblieben gemäß dem Staatsvertrag beim Großherzogtum Hessen. Zur Verwaltung der Eisenbahngemeinschaft wurde die Königlich Preußische und Großherzoglich Hessische Eisenbahndirektion Mainz gegründet,[2] Präsident wurde Paul von Breitenbach.[3] Zum 8. April 1899 wurde den Mitarbeitern das Tragen der Uniformen der HLB untersagt.[4]
Zum 14. Dezember 1901 schlossen das Königreich Preußen, das Großherzogtum Hessen und das Großherzogtum Baden einen Staatsvertrag, mit dem die bisher von den drei Staaten betriebene Main-Neckar-Eisenbahn ebenfalls in die Preußisch-Hessische Eisenbahngemeinschaft eingegliedert wurde.[5]
Betrieb
Vereinbart war auch, dass Hessen Einfluss auf die Besetzung der leitenden Beamtenstellen nehmen konnte. Dagegen entsprachen Technik und Betriebsablauf allein den preußischen Vorschriften.[6] Alle Beamten trugen die preußische Uniform, die hessischen Beamten durften allerdings zusätzlich ein hessisches Abzeichen anbringen. Preußisch wurde auch die Schreibung der Bahnhofsnamen. Das fällt noch heute auf, weil die beiden Staaten unterschiedliche Rechtschreibregeln anwandten. Im Königreich Preußen wurden Orts- und Verwaltungsbezirksnamen mit einem unterscheidenden Vorsatzworte wie „Alt“, „Neu“, „Groß“, „Klein“, „Bergisch“, „Deutsch“ usw. – sofern sie nicht in einem Wort geschrieben wurden – ohne Bindestrich, Ortsnamen die sich aus zwei oder mehreren Stammnamen zusammensetzen, wie Schleswig-Holstein, Beeskow-Storkow usw. mit einem Bindestrich geschrieben.[7][8] In Hessen-Darmstadt wurde dagegen bei der ersten Fallgruppe ein Bindestrich verwendet, bei der zweiten die Wortbestandteile zusammengeschrieben. Das hat bis heute zur Folge, dass in den entsprechenden Orten die Schreibung des Orts- und des Bahnhofsnamens voneinander abweichen, wie Groß-Gerau / Groß Gerau oder Hohen-Sülzen / Hohensülzen.
Ende
Die Preußisch-Hessische Eisenbahngemeinschaft endete mit dem Übergang der Länderbahnen auf die Deutschen Reichseisenbahnen am 1. April 1920.[9] Schon im Vorgriff war ab dem August 1919 darauf verzichtet worden, neue Eisenbahnfahrzeuge noch mit dem Emblem der Preußisch-Hessischen Staatseisenbahnen auszuzeichnen.[10]
Literatur
nach Autoren / Herausgebern alphabetisch geordnet
- M. Biermer: Die preußisch-hessische Eisenbahngemeinschaft = Sammlung nationalökonomischer Aufsätze und Vorträge in zwangloser Reihenfolge 2, Heft 8. Gießen 1911.
- Großherzogliches Ministerium der Finanzen (Hg.): Die hessischen Eisenbahnen in der Preußisch-Hessischen Eisenbahn-Betriebs- und Finanz-Gemeinschaft vom 1. April 1897 bis zum 31. März 1907 (Denkschrift) = Parlamentsdrucksache Nr. 732 für den 23. Landtag 1905–1908 des Großherzogtums Hessen, Zweite Kammer. Darmstadt 1908.
- Bernhard Hager: „Aufsaugung durch Preußen“ oder „Wohltat für Hessen“? Die preußisch-hessische Eisenbahngemeinschaft von 1896/97. In: Andreas Hedwig (Hrsg.): „Auf eisernen Schienen, so schnell wie der Blitz“. Regionale und überregionale Aspekte der Eisenbahngeschichte (= Schriften des hessischen Staatsarchivs Marburg. Bd. 19). Hessisches Staatsarchiv, Marburg 2008, ISBN 978-3-88964-196-0, S. 81–111.
Einzelnachweise
- Abgedruckt in: Eisenbahndirektion Mainz (Hrsg.): Sammlung der herausgegebenen Amtsblätter. Jg. 1897, Nr. 8, S. 29ff: Staatsvertrag über die gemeinsame Verwaltung des beiderseitigen Eisenbahnbesitzes.
- Chronik der Eisenbahndirektion Mainz
- Zentralblatt der Bauverwaltung, 50. Jahrgang 1930, Nr. 11 (vom 19. März 1930), S. 227
- Eisenbahndirektion Mainz (Hrsg.): Sammlung der herausgegebenen Amtsblätter vom 8. April 1899. 3. Jahrgang, Nr. 16. Bekanntmachung Nr. 170, S. 113.
- Helmut Schmidt: Deutsche Eisenbahndirektionen. Grundlagen I: Entwicklung der Direktionen 1835-1945. Berlin 2008. ISBN 978-3-933254-85-6, S. 49.
- Vgl. etwa: Umnummerirung [sic] und Umzeichnung der Personen- und Gepäckwagen. In: Eisenbahndirektion Mainz (Hrsg.): Sammlung der herausgegebenen Amtsblätter. Jg. 1897, Bekanntmachung Nr. 175, S. 375.
- Rolf Jehke: Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874–1945. Abschnitt Landkreis Wolfhagen, Fußnote 1
- http://wiki-de.genealogy.net/Schlesien/Geschichte
- Reichsgesetzblatt 1920, Seite 773 ff
- Preußische und Hessische Eisenbahndirektion in Mainz (Hg.): Amtsblatt der Preußischen und Hessischen Eisenbahndirektion in Mainz vom 30. August 1919, Nr. 43. Bekanntmachung Nr. 575, S. 288.