Liste der Baudenkmäler in Woringen

Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in der schwäbischen Gemeinde Woringen zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Ortstypisches Bauernhaus in Woringen

Baudenkmäler nach Ortsteilen

Woringen

Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Brunnenstraße 6
(Standort)
Kleinhaus Zweigeschossiger, traufständiger Satteldachbau mit Fachwerkobergeschoss und verschaltem Giebel, 17./18. Jahrhundert D-7-78-219-2
Kirchstraße 12, 14
(Standort)
Bauernhaus Zweigeschossiges Doppelhaus mit flachem Satteldach über Kniestock, nach Westen um eine Achse erweitert, 1710 D-7-78-219-6 BW
Kirchstraße 3, Nähe Kirchstraße
(Standort)
Evang.-Luth. Pfarrhaus zweigeschossiger, giebelständiger Satteldachbau, rückwärtiger Teil mit Frackdach, 17./18. Jahrhundert

Gartentor, w​ohl gleichzeitig

D-7-78-219-5
Kirchstraße 3, Nähe Kirchstraße
(Standort)
Evangelisch-Lutherische Pfarrkirche St. Maria Saalbau mit eingezogenem Chor und nördlichem Turm mit Spitzhelm, an nördlicher Langhauswand Allerheiligenkapelle angebaut, unverputzter Nagelfluhbau, Turm 14. Jahrhundert, Langhaus und Chor wohl 15. Jahrhundert, Allerheiligenkapelle nach 1477, Umgestaltung 1853/57; mit Ausstattung

Friedhofsmauer, Nagelfluhquader

D-7-78-219-1
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Memminger Straße
(Standort)
Sühnekreuz Nagelfluh, wohl spätmittelalterlich D-7-78-219-12
Memminger Straße 3
(Standort)
Bauernhaus Zweigeschossiger Mittertennbau mit Satteldach, Wirtschaftsteil erneuert, 1857 D-7-78-219-7
Memminger Straße 30
(Standort)
Bauernhaus Zweigeschossiger, giebelständiger Mittertennbau mit flachem Satteldach, 17./18. Jahrhundert D-7-78-219-9
Memminger Straße 41
(Standort)
Ehemaliger katholischer Pfarrhof zweigeschossiger Walmdachbau mit Zwerchhaus und Krangaube, 1775 D-7-78-219-10 BW
Memminger Straße 45
(Standort)
Zehentstadel Unter dem Kemptener Fürstabt Reichlin von Meldegg errichtet, zweigeschossiger Satteldachbau mit hohem Zwerchgiebel und ehemals zwei Einfahrten, zweites Viertel 18. Jahrhundert D-7-78-219-11
Schlößleweg 9
(Standort)
Ehemalige Untere Burg, sogenanntes Vogelhaus Zweigeschossiger Walmdachbau, wohl 17. Jahrhundert; auf dem Hügel einer Wasserburg des 14. Jahrhunderts errichtet D-7-78-219-13
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Untersteinbühl

Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Wälder 3
(Standort)
Stadel Eingeschossiger, verschalter Ständerbau mit Satteldach und Kornkasten in Blockbau, bezeichnet 1681; zur Einöde gehörig D-7-78-219-14 BW

Ehemalige Baudenkmäler

In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren.

Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Woringen
Friedhofweg
(Standort)
Friedhof Mit drei Grabsteinen von 1675 für Ursula, Madlena und Barbara Unold D-7-78-219-4
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Woringen
Memminger Straße 10, Memminger Straße 8
(Standort)
Ehemaliges Gasthaus Zweigeschossiger, giebelständiger Satteldachbau, am Ostgiebel Fachwerk, 17./18. Jahrhundert

Wirtschaftsgebäude, zweigeschossiger Walmdachbau, w​ohl Anfang 19. Jahrhundert

D-7-78-219-8

Siehe auch

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

Literatur

  • Bernd-Peter Schaul: Schwaben. Hrsg.: Michael Petzet, Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (= Denkmäler in Bayern. Band VII). Oldenbourg, München 1986, ISBN 3-486-52398-8, S. 420.
Commons: Baudenkmäler in Woringen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
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