Liste der Baudenkmäler in Kemmern

Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in der oberfränkischen Gemeinde Kemmern zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Wappen von Kemmern

Baudenkmäler in Kemmern

Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Mainstraße 1
(Standort)
Katholische Pfarrkirche St. Peter und Paul Eingezogener Chor mit Streben besetzt, gotisch, 15. Jahrhundert, neugotischer Westturm mit Spitzhelm 1838; mit Ausstattung. D-4-71-150-1
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Mainstraße 2
(Standort)
Pfarrhof Zweigeschossiger Satteldachbau aus Sandsteinquadern mit Giebelabsätzen, 1852. D-4-71-150-2
Mainstraße 2
(Standort)
Vespergruppe aus der ehemaligen Friedhofskapelle Um 1660. D-4-71-150-2 zugehörig BW
Wiesenthauer Holz
(Standort)
Kapelle St. Felizitas, sogenannte Helenenkapelle Ruine, Gründung wohl 11.–12. Jahrhundert, bestehende Bauteile mit Spitzbogenöffnung und dreiseitigem Chorschluss spätgotisch. D-4-71-150-3
Zückshuter Weg, östlich des Ortes über den Leigraben an der Kreuzung B 173/505
(Standort)
Brücke Einjochige, korbbogige Sandsteinquaderbrücke, um 1880. D-4-71-150-4

Siehe auch

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

Literatur

  • Denis André Chevalley: Oberfranken. Hrsg.: Michael Petzet, Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (= Denkmäler in Bayern. Band IV). Oldenbourg, München 1986, ISBN 3-486-52395-3.
Commons: Baudenkmäler in Kemmern – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
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