Leichtmofa

Als Leichtmofa wird ein Mofa (motorisiertes Fahrrad) bezeichnet, das bei einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h von der Helmpflicht befreit ist.

Sachs-301-Motor

Merkmale

Die Vorgaben sind:

  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 20 km/h
  • Motorisierung: maximal 30 cm³ Hubraum, maximal 500 W Leistung
  • Radgröße: zwischen 26 und 28 Zoll
  • Reifenbreite: maximal 1,75 Zoll
  • Leergewicht: maximal 30 kg
  • Länge der Tretkurbel: mindestens 169 mm
  • Geräuschpegel maximal 65 db (A)

Die rechtliche Grundlage für das heutige Leichtmofa ist die Leichtmofa-Ausnahmeverordnung (StVRAusnV) vom 26. März 1993,[1] deren Vorläufer die erste Leichtmofa-Ausnahmeverordnung vom 26. Februar 1987 war, die am 28. Februar 1990 außer Kraft trat.[2]

Verkehrsrecht

Das Leichtmofa ist in Deutschland verkehrsrechtlich ein Mofa, die rechtlichen Details sind im dortigen Artikel aufgeführt.

Hat das Leichtmofa einen Elektroantrieb, dann ist es gleichzeitig ein E-Bike, das am 14. Dezember 2016 in § 39 Abs. 7 StVO eingeführt worden ist und wie folgt definiert wird: "Einsitzige zweirädrige Kleinkrafträder mit elektrischem Antrieb, der sich auf eine bauartbedingte Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h selbsttätig abregelt".[3]

Außerorts dürfen Radwege benutzt werden, innerorts nur, wenn sie explizit für Mofa freigegeben sind; dies gilt unabhängig von der Antriebsart.

Beispiele

Das bislang einzigen Leichtmofas mit Verbrennungsmotor in Deutschland waren die Saxonette mit dem Sachs-301-Motor und Panther Baby aus den Braunschweiger Panther Fahrradwerken

Wiktionary: Mofa – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Verordnungen über Ausnahmen von Straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften. BGBl. I 1993, 395. StVRAusnV.
  2. Bundesgesetzblatt Nr. 17 vom 12. März 1987, Seite 755 und 756.
  3. Erste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung, am 13. Dezember 2016 im Bundesgesetzblatt verkündet, seit 14. Dezember 2016 in Kraft.
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