Landrat (Glarus)

Der Glarner Landrat ist das Kantonsparlament des Kantons Glarus.

Bis zum Jahre 2010 gehörten ihm 80 Abgeordnete an; diese Zahl wurde aufgrund der Glarner Gemeindereform 4 auf 60 reduziert. Die Landräte werden jeweils auf vier Jahre in drei Wahlkreisen gewählt, welche den politischen Gemeinden des Kantons Glarus entsprechen. Die letzten Neuwahlen fanden am 10. Juni 2018 statt. Bei der Mandatsverteilung auf die drei Wahlkreise gab es geringfügige Veränderungen aufgrund geänderter Einwohnerzahlen. Es entfielen 2018 27 Abgeordnete auf Glarus Nord, 19 auf Glarus und 14 auf Glarus Süd. Bei der nächsten Wahl 2022 wird der Wahlkreis Glarus Nord ein Mandat zulasten von Glarus gewinnen.

Der Landrat kommt in der Regel zwölfmal im Jahr für eine Sitzung zusammen, davon ein bis drei Mal ganztägig.

Aufgaben

Die reguläre Amtsdauer der 60 Abgeordneten beträgt vier Jahre, das Amtsjahr beginnt mit der konstituierenden Sitzung des Landrates. Der Glarner Landrat ist grundsätzlich die oberste Aufsichtsbehörde des Kantons über Regierung, Gerichte und Verwaltung. In puncto Gesetzgebung sind die Aufgaben des Landrates vor allem vorbereitender Natur; in Zusammenarbeit mit dem Regierungsrat können Gesetzesvorschläge und Verfassungsänderungen nur ausgearbeitet werden; über deren endgültige Verabschiedung entscheidet die Landsgemeinde, welche im Kanton Glarus das oberste gesetzgebende Organ ist. Auch Zustimmungen zu Konkordaten und anderen Staatsverträgen können vom Landrat nur vorbereitet werden, bedürfen letzten Endes aber auch der Zustimmung der Landsgemeinde.

Die Gesetzesvorschläge werden als Anträge im sogenannten Memorial der Landsgemeinde publiziert. Jedoch wird nicht über jede einzelne Gesetzesänderung durch „Mindern und mehren“ abgestimmt. Artikel 66 der Glarner Kantonsverfassung[1] schreibt vor, dass Anträge des Landrates als beschlossen gelten, wenn keine Änderungsanträge gestellt werden. Es ist eine analoge Regelung zum fakultativen Referendumsrecht in anderen Schweizer Kantonen. Ausgenommen hiervon sind freilich Vorlagen, über die zwingend abzustimmen ist, analog dem obligatorischen Referendum anderer Kantone.

Ohne Zustimmung der Landsgemeinde darf der Landrat über einmalige Ausgabenposten bis zu einer Million Franken oder wiederkehrende Positionen bis zu 200'000 Franken entscheiden. Auch der Erwerb von Grundstücken als Anlage oder Vorsorge bis zu einem Wert von 5 Millionen Franken unterliegt nicht der obligatorischen Zustimmung der Landsgemeinde. Verordnungen, Verwaltungs- und Finanzbeschlüsse dürfen vom Landrat erlassen werden, sofern dies auf Ermächtigungen in den entsprechenden Gesetzen, bzw. in der Verfassung beruht oder auf der Landsgemeinde beschlossen wurde.

Der Landrat wählt aus seiner Mitte die Mitglieder des Landratsbüros. Es sind die der Landratspräsident, der Vizepräsident und die Stimmenzähler. Des Weiteren wählt der Landrat die Staatsanwälte und Jugendanwälte und – soweit es die Gesetzgebung vorsieht – auch Behördenmitglieder und kantonale Angestellte.

Geschichte

Im Jahr 1971 hatte die Landsgemeinde im Kanton den Frauen die politischen Rechte verliehen[2]. Christine Schmidlin-Meier war 1972 die erste Glarner Landrätin, die auch ein Jahr später erstmals an der Landsgemeinde im Ring sprechen konnte.[3]

Parteien

Wahlen zum Glarner Landrat vom 10. Juni 2018
Wahlbeteiligung: 29,5 %
 %
30
20
10
0
27,0
17,6
13,5
12,9
11,5
10,3
7,1
0,2
Gewinne und Verluste
im Vergleich zu 2014
 %p
   4
   2
   0
  -2
  -4
−1,9
−0,9
−1,6
+1,4
+0,7
−0,2
+2,5
+0,1
Sitzverteilung (Stand: April 2021)[4]
Insgesamt 60 Sitze

Bei den Wahlen von 2002 bis 2018 erreichten die angetretenen Parteien folgende Sitzzahlen.[5]

  Sitzverteilung 2018 2014 2010 2006 2002
  CVP 6 Sitze 6 Sitze 5 Sitze 12 Sitze 13 Sitze
  CSP --- --- 1 Sitz 1 Sitz ---
  FDP 11 Sitze 12 Sitze 12 Sitze 23 Sitze 26 Sitze
  BDP 8 Sitze 9 Sitze 10 Sitze --- ---
  Grüne 7 Sitze 7 Sitze 7 Sitze 6 Sitze 8 Sitze
  GLP 4 Sitze 2 Sitze --- --- ---
  SP 8 Sitze 7 Sitze 8 Sitze 12 Sitze 12 Sitze
  SVP 16 Sitze 17 Sitze 17 Sitze 26 Sitze 21 Sitze

Nachdem die BDP Glarus und die CVP Glarus im Mai 2021 zur Mitte Glarus fusionierten[6] und zusammen mit der GLP eine Fraktion bilden, ist die parteipolitische Zusammensetzung (Fraktionen) wie folgt:

  Fraktion Anzahl Sitze
  FDP 11 Sitze
  Die Mitte/GLP 18 Sitze
  Grüne 7 Sitze
  SP 8 Sitze
  SVP 16 Sitze

Mitglieder

Wählbarkeit

Im Gegensatz zu allen anderen Kantonen gilt in Glarus das aktive Wahlrecht ab 16 Jahren, vorausgesetzt, dass man das Schweizer Bürgerrecht besitzt. Das passive Wahlrecht liegt dagegen weiterhin bei 18 Jahren. (Artikel 57 der Kantonsverfassung). Die Verfassung sieht ferner im Artikel 74 die Möglichkeit vor, dass auch Nichtstimmberechtigte in bestimmte Behörden gewählt werden; es bedarf dazu eines Gesetzes oder einer Verordnung des Landrats. Aufgrund der Gewaltentrennung dürfen Regierungsratsmitglieder, Gerichtsmitglieder und kantonale Angestellte nicht im Landrat Mitglied werden. Auch kennt die Verfassung einen Verwandtenausschluss für Behörden; so dürfen Eltern und Kinder, Geschwister, Ehegatten, eingetragene Partner, Grosseltern, Enkelkinder, Schwäger und Schwiegereltern nicht der gleichen Behörde angehören. Jedoch gilt diese Ausnahme nicht für den Landrat.

Anzahl und Verteilung auf die Wahlkreise

Das Landrat hat 60 Mitglieder, die gemäss dem aktuellen Bevölkerungsstand auf die drei Wahlkreise verteilt werden. Die Wahlkreise entsprechen den politischen Gemeinden, deren Zahl mit Beginn des Jahres 2011 von 25 auf drei reduziert wurde. Für die Feststellung und Veröffentlichung, wie viele Sitze auf welchen Wahlkreis kommen, ist der Regierungsrat verantwortlich. Das „Gesetz über die Wahlen und Abstimmungen an der Urne“[7] legt den Wahltermin auf den eidgenössischen Abstimmungstag im zweiten Jahresquartal fest.

WahlkreisAnzahl Vertreter 2010–2014Anzahl Vertreter 2014–2018Anzahl Vertreter 2018–2022
Glarus Nord252627
Glarus191919
Glarus Süd161514

Vergütung

Die Vergütung der Parlamentarier ist in der „Verordnung über die Entlöhnung der Behördenmitglieder sowie des Staats- und Lehrpersonals“ geregelt, die auch kurz „Lohnverordnung“ genannt wird.[8] Die Ratsmitglieder erhalten für jede Sitzung des Landrates, des Büros und der Kommissionen ein Sitzungsgeld von Fr. 150.-; die Präsidien von Landrat und Kommissionen beziehen das doppelte Sitzungsgeld. Dem Landratspräsidium steht für das Amtsjahr eine Entschädigung von 5 Prozent des Lohnmaximums in Lohnband 16 zu, was Fr. 8838.- entspricht; die Präsidien der ständigen Kommissionen im Landrat bekommen analog eine jährliche Entschädigung von 3 Prozent, also Fr. 5303.-

Mitglieder des Landrats

Stand: 31. Oktober 2016

NameParteiWohngemeinde bisherEinheitsgemeinde ab 2011Funktion
Matthias AuerFDPNetstalGlarusMitglied
Marco BanzerSVPEnnendaGlarusMitglied
Kaspar Becker-ZündBDPEnnendaGlarusMitglied
Markus BeglingerBDPGlarusGlarusMitglied
Rolf BlumerSVPGlarusGlarusMitglied
Daniela Bösch WidmerCVPNiederurnenGlarus NordMitglied
Christian BüttikerSPNetstalGlarusMitglied
Fridolin DürstFDPObstaldenGlarus NordMitglied
Martin DürstSVPNiederurnenGlarus NordMitglied
Aydın Elitok-AygünSVPBiltenGlarus NordMitglied
Susanne Elmer-FeuzFDPEnnendaGlarusLandratspräsidentin
Rolf ElmerBDPElmGlarus SüdFraktionspräsident (BDP)
Andrea Fäs-TrummlerCVPEnnendaGlarusMitglied
Hans Rudolf ForrerSPLuchsingenGlarus SüdStimmenzähler
Zarina FriedliSPGlarusGlarusMitglied
Bruno Gallati-LandoltCVPNäfelsGlarus NordFraktionspräsident (CVP)
Toni GislerSVPLinthalGlarus SüdFraktionspräsident (SVP)
Roland GoetheFDPGlarusGlarusMitglied
Renata Grassi SlongoSPNiederurnenGlarus NordMitglied
Marius GrossenbacherGrüneGlarusGlarusMitglied
Thomas HeftiFDPSchwandenGlarus SüdMitglied
† 2019 Marco HodelCVPGlarusGlarusMitglied
Rolf HürlimannFDPSchwandenGlarus SüdMitglied
Regula Nelly KellerGrüneEnnendaGlarusMitglied
Thomas KistlerSPNiederurnenGlarus NordFraktionspräsident (SP)
Kaspar KriegSVPNiederurnenGlarus NordMitglied
Emil KüngSVPObstaldenGlarus NordMitglied
Beny Landolt jr.BDPNäfelsGlarus NordMitglied
Franz LandoltGLPNäfelsGlarus NordMitglied
Martin LandoltBDPNäfelsGlarus NordMitglied
Martin LaupperFDPNäfelsGlarus NordMitglied
Fridolin LuchsingerBDPSchwandenGlarus SüdMitglied
Hans LuchsingerSVPNidfurnGlarus SüdMitglied
Karl Mächler-HeftiBDPEnnendaGlarusMitglied
Christian MartiFDPGlarusGlarusMitglied
Hansjörg MartiFDPNidfurnGlarus SüdFraktionspräsident (FDP)
Jacques MartiSPSoolGlarus SüdMitglied
Gabriela Meier JudFDPNiederurnenGlarus NordMitglied
Ernst MüllerCVPMollisGlarus NordMitglied
Priska Müller WahlGrüneNiederurnenGlarus NordMitglied
Steve NannSPNiederurnenGlarus NordMitglied
Beat NoserCVPOberurnenGlarus NordMitglied
Ann-Kristin PetersonGrüneNiederurnenGlarus NordMitglied
Vreni ReithebuchSVPLinthalGlarus SüdMitglied
Luca RiminiBDPOberurnenGlarus NordMitglied
Peter RothlinSVPOberurnenGlarus NordStimmenzähler
Andreas Hans SchlittlerGrüneGlarusGlarusMitglied
Heinrich SchmidSVPBiltenGlarus NordMitglied
Roger SchneiderFDPNiederurnenGlarus NordMitglied
Matthias Schnyder-KammSVPNetstalGlarusMitglied
Ruedi SchwitterGLPNäfelsGlarus NordMitglied
Karl StadlerGrüneSchwändiGlarus SüdFraktionspräsident (Grüne)
Fridolin Staub-TrempSVPBiltenGlarus NordMitglied
Simon TrümpiSVPGlarusGlarusMitglied
Thomas TschudiSVPNäfelsGlarus NordMitglied
Mathias VögeliBDPRüti GLGlarus SüdMitglied
Fritz WeberSVPNetstalGlarusMitglied
Hans-Heinrich WichserSVPBraunwaldGlarus SüdMitglied
Peter ZentnerFDPMattGlarus SüdMitglied
Mathias ZopfiGrüneEngi GLGlarus SüdLandratsvizepräsident

Während der Legislaturperiode 2014–2018 zurückgetretene Mitglieder

NameWohnortRückzugstagNachfolger
Hans Peter SpältiNetstal30. August 2015Zarina Friedli
Fredo LandoltNäfels30. Oktober 2016Beat Noser
Myrta GiovanoliEnnenda31. Mai 2016Marius Grossenbacher
Marc ZiltenerMollis30. Juni 2016Martin Dürst

Legislaturperioden

Einzelnachweise

  1. http://gs.gl.ch/pdf/i/gs_i_a_1_1.pdf Glarner Kantonsverfassung
  2. Protokoll der Landsgemeinde vom 6. Mai 1973 Glarner Tonarchiv
  3. Christine Schmidlin ist gestorben, Südostschweiz, 9. Januar 2011
  4. Fraktionsliste Landrat 2018–2022. Kanton Glarus, abgerufen am 21. Mai 2021.
  5. Wahlen und Abstimmungen 2010. gl.ch. Abgerufen am 17. Juli 2011.
  6. Die Mitte Glarus ist gegründet. Abgerufen am 20. November 2021.
  7. http://gs.gl.ch/pdf/i/gs_i_d_22_2.pdf Gesetz über die Wahlen und Abstimmungen an der Urne von Glarus
  8. http://gs.gl.ch/pdf/ii/gs_ii_c_1_1.pdf Lohnverordnung Glarus
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