Landkommissariat Homburg
Das Landkommissariat Homburg (amtlich Land-Commissariat Homburg) war einer von zwölf Verwaltungsbezirken im bayerischen Rheinkreis (1837 in „Kreis Pfalz“ umbenannt), der ab 1818 bestand und 1862 in Bezirksamt Homburg umbenannt wurde. Das Verwaltungsgebiet lag in den heutigen Landkreisen Kaiserslautern, Kusel und Südwestpfalz in Rheinland-Pfalz sowie im Saarpfalz-Kreis im Saarland, der namensgebende Verwaltungssitz war in der saarländischen Stadt Homburg.
Kantone und Gemeinden
Das Landkommissariat Homburg gliederte sich in die Kantone Homburg, Landstuhl und Waldmohr und umfasste 78 Gemeinden (alle Orte in der amtlichen Schreibweise von 1817):[1]
Kanton Homburg
Kanton Landstuhl
Kanton Waldmohr
Geschichte
Der bayerische König Maximilian Joseph I. hatte am 30. April 1816 das Gebiet des später eingerichteten Rheinkreises aufgrund eines Tauschvertrages mit dem österreichischen Kaiser Franz I. förmlich in Besitz genommen.[2]
Aus der sogenannten Franzosenzeit hatte Bayern in der Pfalz zunächst die seit 1798 entstandene Verwaltungsstruktur im Wesentlichen übernommen. Der neu entstandene Rheinkreis war in vier „Kreisdirektionen“, später auch „Bezirksdirektionen“ genannt, eingeteilt. Die nachgeordneten Verwaltungsebenen Kantone und Bürgermeistereien, abgesehen von geringfügigen Gebietsanpassungen, blieben bestehen.
Das Gebiet des Landkommissariats Homburg gehörte bis 1814 zum Departement Donnersberg (Kanton Homburg und Kanton Landstuhl) bzw. zum Departement Saar (Kanton Waldmohr). Nach der Inbesitznahme durch Bayern und der Einrichtung der Kreisdirektionen gehörte das Gebiet zur Kreisdirektion Zweibrücken.[3]
Mit Wirkung vom 1. April 1818 wurden die Distrikte der bisherigen vier „Bezirks-Directionen“ des Rheinkreises in zwölf „Land-Commissariate“ neu aufgeteilt. Der Aufgabenbereich und die Zuständigkeiten änderten sich nicht. Zum „Land-Commissär“ wurde 1818 Philipp Jakob Siebenpfeiffer bestimmt, der bis dahin „Bezirks-Direcions-Assessor“ zu Frankenthal war. Sein Nachfolger wurde von 1832 bis 1869 Johann Christian Chelius (1797–1870), bayerischer Landtagsabgeordneter und Verfasser eines damals bekannten Verwaltungs-Handbuchs. Dem Landkommissar standen ein Aktuar, zwei Schreiber und ein Bote zur Verfügung, für Gehälter und Bürokosten waren 3900 Gulden pro Jahr veranschlagt.[4]
Zum 1. Juli 1862 erhielten die Landkommissariate in der Pfalz die Benennung „Bezirksämter“, aus denen 1938 die Landkreise entstanden.[5]
Einzelnachweise
- Amtsblatt der Königl. baierischen Regierung des Rheinkreises vom 26. November 1817: Bekanntmachung vom 17. November 1817, Kantonal-Eintheilung des Rheinkreises (bavarica.digitale-sammlungen.de)
- Amtsblatt für das kön. baierische Gebiet auf dem linken Rheinufer vom 1. Juli 1816: Besitzergreifungspatent vom 30. April 1816 (bavarica.digitale-sammlungen.de)
- Amtsblatt für das kön. baierische Gebiet auf dem linken Rheinufer vom 25. Juli 1816: Bekanntmachung vom 22. Juli 1816, Liste der zu den Kreisdirektionen gehörenden Kantone (bavarica.digitale-sammlungen.de)
- Amtsblatt der Königl. baierischen Regierung des Rheinkreises vom 18. Februar 1818: Allerhöchstes Rescript vom 6. November 1817, Bekanntmachung vom 17. Februar 1818, Einführung der Land-Commissariate (bavarica.digitale-sammlungen.de)
- Königlich Bayerisches Kreis-Amtsblatt der Pfalz vom 22. Mai 1862: Königlich Allerhöchste Verordnung vom 19. April 1862, Veränderung der Benennung der Landcommissariate der Pfalz (bavarica.digitale-sammlungen.de)