Kanton (Frankreich)
Ein Kanton (canton) ist in Frankreich ein Wahlkreis für die Wahl des Départementrats und entsprechend eine für diesen Zweck bestehende Untergliederung eines Départements.
Der Sitz des Zentralen Wahlbüros (Bureau centralisateur) eines Kantons ist vielfach Sitz von unteren Staats- oder Départementsbehörden bzw. deren Außenstellen. In jedem ländlichen Kanton befindet sich zumindest eine Station der Gendarmerie nationale.
Neuordnung 2015
Vor März 2015 existierten 4.055 Kantone, davon 172 in den französischen Überseegebieten (Stand: 1. Januar 2012).[1]
Zu den Wahlen der Departementsräte am 22./29. März 2015 wurde die Zahl der Kantone um fast die Hälfte reduziert. Grundlage hierfür war die Reform der Wahl der Départementsräte aus dem Jahr 2013.[2] Hierdurch wurde das Wahlsystem dahingehend geändert, dass künftig in jedem Kanton je ein Mann und eine Frau als Départementratsmitglieder gewählt werden sollten.[3] In der Folge war in jedem Departement – außer Paris, der Métropole Lyon, Französisch-Guayana und Martinique – die Zahl der Kantone um die Hälfte zu reduzieren, wobei diese Zahl auf die nächsthöhere ungerade Zahl aufzurunden war, und jedes Département mit mehr als 500.000 Einwohnern sollte mindestens 17, jedes Département mit mehr als 150.000 Einwohnern mindestens 13 Kantone umfassen.[4] In Umsetzung dieses Gesetzes wurden im Februar 2014 durch Dekrete des Staatsrates die Abgrenzungen der neuen Kantone festgesetzt, so dass das Gebiet der 98 betroffenen Départements nun in 2054 Kantone gegliedert ist. Die funktionslos gewordenen Kantone in Martinique, Guayana und der Métropole Lyon blieben unverändert.
Ein Kanton kann sich erstrecken über
- eine Gemeinde (französisch commune)
- einen Teil einer Gemeinde
- eine Gemeinde und einen Teil einer anderen Gemeinde
- eine Gemeinde und jeweils Teile mehrerer anderer Gemeinden
- mehrere Gemeinden
- mehrere Gemeinden und einen Teil einer anderen Gemeinde
- mehrere Gemeinden und jeweils Teile mehrerer anderer Gemeinden
Sonderstellung von Paris
In Paris, wo die Stadt mit dem Département identisch ist, gibt es keine Kantone. Der Conseil de Paris, der gleichzeitig Stadtrat und Départementrat ist, wird nach dem Kommunalwahlrecht über die Pariser Arrondissements gewählt. Da also keine Wahl zum Départementrat erfolgt, sind die Kantone als Wahlbezirke hier nicht notwendig.
Nur für statistische Zwecke werden die Pariser Arrondissements teilweise als Kantone behandelt.
Siehe auch
Einzelnachweise
- Code officiel géographique. Documentation. Institut national de la statistique et des études économiques, abgerufen am 2. August 2012 (französisch).
- Gesetz Nr. 2013-403 vom 17. Mai 2013 betreffend die Wahl der Departementsräte, der Gemeinderäte, der Gemeinschaftsräte und den Wahlkalender verändernd (Loi n° 2013-403 du 17 mai 2013 relative à l’élection des conseillers départementaux, des conseillers municipaux et des conseillers communautaires, et modifiant le calendrier électoral), JORF vom 18. Mai 2013 (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven) Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- Artikel 191 des Wahlgesetzbuches (Code électoral) in der Fassung des Artikels 3 des Gesetzes Nr. 2013-403 (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven) Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- Artikel 191-1 des Wahlgesetzbuches (Code électoral) in der Fassung des Artikels 4 des Gesetzes Nr. 2013-403 (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven) Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.