Haushaltsausschuss
Der Haushaltsausschuss ist ein ständiger Parlamentsausschuss, der in der Regel für die Beratungen des Haushaltsgesetzes und für die Überwachung (parlamentarische Kontrolle) des Haushaltsvollzugs zuständig ist. Sofern kein eigener Finanzausschuss eingerichtet ist, befasst er sich auch finanzpolitischen Fragen wie der Steuerpolitik, der Finanzmarktregulierung und dem Zollwesen.
In der Bundesrepublik Deutschland haben sowohl der Deutsche Bundestag als auch alle Landtage Haushaltsausschüsse eingerichtet. Zum Teil führen sie auch unter der Bezeichnung „Finanzausschuss“ wie in Baden-Württemberg oder „Haushalts- und Finanzausschuss“ wie in Nordrhein-Westfalen. Im Abgeordnetenhauses von Berlin entspricht der Haushaltsausschuss dem Hauptausschuss. Im Bundesrat nimmt der Finanzausschuss die Funktion des Haushaltsausschusses wahr.
Deutscher Bundestag
Der Haushaltsausschuss des Bundestages berät über das jährliche Haushaltsverfahren. Des Weiteren kontrolliert er fortlaufend die Haushaltsführung der Bundesregierung und die Finanzhilfen im Rahmen der Eurostabilisierung. Den Vorsitz des Haushaltsausschusses führt nach parlamentarischem Brauch stets ein Mitglied der größten Oppositionsfraktion. Nicht zuständig ist der Haushaltsausschuss für die Steuerpolitik, die Finanzmarktregulierung und das Zollwesen. Deren Bearbeitung fallen dem Finanzausschuss des Bundestages zu.
Ausschussvorsitzender in der 20. Legislaturperiode ist der CDU-Abgeordnete Helge Braun. Die Hauptaufgabe dieses Ausschusses liegt in der Beratung des Bundeshaushaltsgesetzes. Dafür werden Berichterstatter eingesetzt, die sich mit den Etatplänen jedes einzelnen Ministeriums, den Einzelplänen, auseinandersetzen. Deren Ergebnisse dienen als Grundlage für die weiteren Ausschussberatungen. Für jeden Einzelplan wird vom Haushaltsausschuss eine separate Beschlussempfehlung abgegeben.
Der Haushaltsausschuss beginnt mit der Arbeit am Bundeshaushalt nach der Überweisung des von der Bundesregierung vorgeschlagenen Haushaltsentwurfes, Beratung mit Generaldebatte und Schlussdebatte in erster Lesung durch das Plenum des Bundestages.[1] Zuerst werden alle Einzelpläne in Berichterstattergesprächen von dem Ministerium, Vertretern des Bundesfinanzministeriums und des Rechnungshofes durchgegangen und ggf. verändert. Dann berät der Ausschuss. Zum Ende der Beratungen werden alle Einzelpläne in einer großen Bereinigungssitzung fertig beraten und zum abschließenden Haushaltsentwurf für das Parlament zusammengefügt.
Einige Mitglieder des Haushaltsausschusses des Bundestages bilden das Vertrauensgremium zur Billigung der geheimen Wirtschaftspläne der Nachrichtendienste des Bundes (BND, BfV, MAD).
Mitglieder in der 20. Legislaturperiode
Der Haushaltsausschuss des Bundestages in der 20. Legislaturperiode hat 45 Mitglieder. Die Konstituierung des Ausschusses fand am 15. Dezember 2021 statt.[2][3]
Vorsitzende des Haushaltsausschusses
- 1949–1969 Erwin Schoettle (SPD)
- 1969–1977 Albert Leicht (CDU)
- 1977–1981 Heinrich Windelen (CDU)
- 1981–1982 Lothar Haase (CDU)
- 1982–1983 Helmut Esters (SPD)
- 1983–1994 Rudi Walther (SPD)
- 1994–1998 Helmut Wieczorek (SPD)
- 1998–2002 Adolf Roth (CDU)
- 2002–2005 Manfred Carstens (CDU)
- 2005–2009 Otto Fricke (FDP)
- 2009–2013 Petra Merkel (SPD)
- 2014–2017 Gesine Lötzsch (Linkspartei)
- 2018–2021 Peter Boehringer (AfD)
- seit 2021 Helge Braun (CDU)
Europäisches Parlament
Im Europäischen Parlament besteht ein Ausschuss für Haushalt, ein Ausschuss für Haushaltskontrolle und ein Unterausschuss für Steuerfragen (unterhalb des Ausschusses für Wirtschaft und Währung).
Weblinks
Einzelnachweise
- Schlussdebatte zur ersten Lesung des Haushaltsgesetzes 2020, Deutscher Bundestag, abgerufen am 13. September 2019.
- Sören Christian Reimer: Deutscher Bundestag - Helge Braun leitet den Haushaltsausschuss. Abgerufen am 16. Dezember 2021.
- Deutscher Bundestag - Haushaltsausschuss. Abgerufen am 16. Dezember 2021.