Bund für Geistesfreiheit
Der Bund für Geistesfreiheit Bayern K.d.ö.R. (Kurzbezeichnung bfg Bayern) ist eine freigeistig orientierte Körperschaft des öffentlichen Rechts in Bayern. Er ist ein Dachverband von neun örtlichen Gemeinschaften mit insgesamt ca. 8000 Mitgliedern (Stand Januar 2020), deren größte Ortsgemeinschaft der bfg München mit ca. 2300 Mitgliedern ist.
Geschichte
Die Ursprünge reichen bis zur Deutschen Revolution von 1848 zurück; er entstammt der freireligiösen Bewegung. Frühere Bezeichnungen des bfg Bayern waren Freireligiöse Landesgemeinde Bayern K. d. ö. R. und Freigeistige Landesgemeinschaft Bayern (FLGB) K. d. ö. R. Im Dezember 1934 wurde die Freireligiöse Landesgemeinde verboten.[1] Die freireligiöse Gemeinde in München (bfg München) konnte jedoch weiter bestehen und war Mitglied in der nicht verbotenen Freien Religionsgemeinschaft Deutschlands. Einzelne Personen und Gruppen schlossen sich der Deutschen Glaubensbewegung an.[2]
Ziele
Das erklärte Ziel des bfg Bayern ist die Interessenvertretung der konfessionslosen Bürger, also Menschen, die keiner Kirche oder einer anderen Glaubensgemeinschaft (Islam, Judentum, Hinduismus etc.) angehören. Insbesondere vertritt er Menschen mit freigeistiger, agnostischer, humanistischer oder atheistischer Weltanschauung.
Der bfg Bayern ist nach der Satzung „dogmenfrei, humanistisch, demokratisch und überparteilich“. Er steht für die Grundwerte Selbstbestimmung, Toleranz, Vernunft und Humanität als Mitmenschlichkeit. Er orientiert sich an den Grundsätzen der Aufklärung und des Humanismus und fordert eine konsequente Trennung von Staat und Kirche. Ein wichtiges Anliegen ist, die Privilegien der Kirchen und Religionsgemeinschaften abzubauen.
Der bfg Bayern erhält – wie mehrere kleine Religionsgemeinschaften – einen Staatszuschuss, den der Freistaat Bayern von sich aus gewährt.
Organisation
Der bfg Bayern gehört dem Koordinierungsrat säkularer Organisationen sowie der Vereinigung Internationale Humanistische und Ethische Union an. Mehrere Regionalgliederungen des bfg Bayern sind Mitglied im Internationalen Bund der Konfessionslosen und Atheisten.
Der bfg Bayern hat Mitgliedsorganisationen in Augsburg, Deggendorf, Erlangen, Fürth, Kulmbach/Bayreuth, München, Neuburg/Ingolstadt, Nürnberg, Regensburg und Schweinfurt. Einzelne Ortsgemeinschaften sind als eingetragene Vereine registriert, die weitaus meisten als Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Freidenker Ulm/Neu-Ulm sind als korporatives Mitglied dem bfg Bayern angeschlossen.
Viermal im Jahr erscheint die Freigeistige Rundschau, eine Publikation des bfg Bayern. Im Bayerischen Rundfunk bestreitet der bfg Bayern regelmäßig alle 6 Wochen sonntägliche Rundfunkvorträge.
Mitgliedsbeiträge und Spenden an den bfg Bayern und an den bfg Erlangen sind aufgrund der anerkannten Gemeinnützigkeit steuerlich absetzbar.
Die Körperschaft unterstützt u. a. die Atheist Bus Campaign, eine Werbekampagne, die das Bewusstsein für Atheismus fördern soll.[3]
Der bfg München führt zusammen mit dem bfg Bayern Klagen gegen den bayerischen Kreuzerlass und gegen die Novelle 2018 des Polizeiaufgabengesetzes in Bayern.
Eine weitere Klage zur Diskriminierung von weltanschaulichen Verbänden im Rundfunkstaatsvertrag ist beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht worden, nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof auch in zweiter Instanz abschlägig beschieden hat.[4][5]
Erfolge
Am 30. November 2016 erklärte das Bundesverfassungsgericht auf Antrag des bfg das totale Tanzverbot am Karfreitag, wie es bis dahin in Bayern gegolten hatte, für verfassungswidrig. Durch das generelle Verbot seien die Versammlungs- und Weltanschauungsfreiheit verletzt worden.[6] Der bfg veranstaltet Heidenspaß-Partys am Karfreitag, seit dies vom Bundesverfassungsgericht erlaubt wurde.[7]
Eine Mitgliedschaft im bfg Bayern schützte bis 2017 bei glaubensverschiedenen Ehen in Bayern vor dem Einzug des Besonderen Kirchgeldes. 2018 gab die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern, die als einzige Konfession das Besondere Kirchgeld erhob, bekannt, dass sie dieses nicht mehr erheben werde.[8] Eine 2019 eingereichte Verfassungsbeschwerde soll eine bundesweit einheitliche Regelung zum Schutz vor dem besonderen Kirchgeld in anderen Bundesländern erwirken.
Publikationen
- Karl Bierl (Hrsg.): 25 Jahre Bund für Geistesfreiheit (bfg) Regensburg. 1977 bis 2002. Bund für Geistesfreiheit, Regensburg 2002.
Weblinks
Einzelnachweise
- Helmut Steuerwald: Kritische Geschichte der Religionen und freien Weltanschauungen. Eine Einführung. Angelika Lenz, Neustadt am Rübenberge 1999, ISBN 3-933037-08-5, S. 511.
- Helmut Steuerwald: Kritische Geschichte der Religionen und freien Weltanschauungen. Eine Einführung. Angelika Lenz, Neustadt am Rübenberge 1999, ISBN 3-933037-08-5, S. 510 ff.
- Zum Abschluss der Kampagne (Memento vom 28. März 2012 auf WebCite) siehe „Unterstützer“
- Muss das Spaghettimonster GEZ bezahlen? (hpd.de [abgerufen am 26. September 2018]).
- Abendzeitung, Germany: Zoff um Rundfunkbeitrag am VGH München: Atheisten-Bund contra Religion. (abendzeitung-muenchen.de [abgerufen am 26. September 2018]).
- Generelles Tanzverbot an Karfreitag in Bayern ist verfassungswidrig. Süddeutsche Zeitung vom 30. November 2016
- Bayerischer Rundfunk Miriam Harner: Heidenspaß-Party an Karfreitag: „Gott ist es egal, ob irgendwo in Bayern 250 Leute umeinanderhupfen“. 13. April 2017 (br.de [abgerufen am 28. April 2019]).
- Bayerische Landeskirche schafft als erste „besonderes Kirchgeld“ ab (Memento vom 3. März 2019 im Internet Archive)