Amtsgericht Stralsund
Das Amtsgericht Stralsund ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Bezirk des Landgerichts Stralsund.
Gerichtssitz und -bezirk
Das Gericht hat seinen Sitz in der Hansestadt Stralsund.[1]
Der Gerichtsbezirk umfasste bis zum 22. November 2015 das Gebiet der folgenden Städte und Gemeinden.[2]
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Folgende Städte und Gemeinden wurden durch die Umwandlung des Amtsgerichts Bergen auf Rügen in eine Zweigstelle des Amtsgerichts Stralsund in dessen Bezirk eingegliedert.[3]
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Der Gerichtsbezirk vergrößerte sich durch die Auflösung des Amtsgerichts Ribnitz-Damgarten zum 27. Februar 2017 erneut um folgende Städte und Gemeinden:[3]
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Damit wurde der ursprünglich etwa 989 km2 große Gerichtsbezirk durch die Gerichtsstrukturreform zunächst auf ungefähr 1970 km2, schließlich auf 3210 km2 vergrößert.[4] In ihm leben ungefähr 223.000 Einwohner.[5]
Das Amtsgericht Stralsund ist für den gesamten Bezirk des Landgerichts Stralsund zuständig für Landwirtschaftssachen[6], Wirtschaftsstrafsachen[7], Insolvenzverfahren[8] sowie für die Führung der Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister[9].
Es ist außerdem zuständig für die Führung des Berggrundbuches für die Bezirke aller Amtsgerichte des Landes Mecklenburg-Vorpommern.[10]
Gebäude
Das Gerichtsgebäude befindet sich in der Straße Bielkenhagen, neben dem Meereskundemuseum in der Stralsunder Altstadt. Am denkmalgeschützten[11] Haus Bielkenhagen 9 ehrt eine Gedenktafel zwei Stralsunder Antifaschisten sowie einen unbekannten Polen.
Übergeordnete Gerichte
Dem Amtsgericht Stralsund ist das Landgericht Stralsund übergeordnet.[12] Zuständiges Oberlandesgericht ist das Oberlandesgericht Rostock.
Weblinks
- Internetpräsenz des Amtsgerichts Stralsund. Abgerufen am 14. September 2018.
- Übersicht der Rechtsprechung des Amtsgerichts Stralsund. Abgerufen am 21. November 2014.
Einzelnachweise
- § 4 Abs. 1 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 11. November 2013, GVOBl. M-V 1998, S. 444, 549.
- IV. d) der Anlage zu § 4 Abs. 2 S. 1 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 11. November 2013.
- § 4 Abs. 7 Nr. 8 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 11. November 2013.
- Informationen der Initiatoren des Volksbegehrens gegen die Gerichtsstrukturreform (PDF; 366 kB), S. 8, archiviert vom Original (Memento vom 26. November 2015 im Internet Archive) am 14. September 2015, abgerufen am 6. März 2017.
- Stand: 30. Juni 2014, Statistischer Bericht des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern, abgerufen am 14. September 2015.
- § 2 der Verordnung über die Konzentration von Zuständigkeiten der Gerichte (Konzentrationsverordnung - KonzVO M-V) vom 28. März 1994, GVOBl. M-V 1994, S. 514.
- § 8 Abs. 2 Nr. 4 KonzVO M-V.
- § 2 InsO.
- § 1 KonzVO M-V.
- § 7 der Verordnung über die grundbuchmäßige Behandlung von Bergwerkseigentum vom 4. September 1992, GVOBl. M-V 1992, S. 564.
- Denkmalliste der Hansestadt Stralsund (Memento vom 13. Dezember 2014 im Internet Archive) (PDF; 86,4 kB), unter der Identitätsnummer 102.
- § 3 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 lit. d des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 11. November 2013.